Diskussion:Rundfunkgebührenstaatsvertrag/Archiv/1

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RGebStV und RundfunkStV

Quelle: http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/114593.html Download: http://www.mdr.de/DL/114593.pdf (nicht signierter Beitrag von 145.254.52.78 (Diskussion) 21:20, 9. Sep. 2004 (CEST))

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist zu unterscheiden vom Rundfunkstaatsvertrag. (nicht signierter Beitrag von 80.185.176.195 (Diskussion) 09:49, 24. Sep. 2004 (CEST))

Gebühren für internetfähige Rechner

Wie können die es sich nur anmaßen, Rundfunkgebühren für jeden PC, der »internetfähig« ist (heißt das etwa, dass nichteinmal ein funktionierender Internetanschluss vorliegen muss?) zu verlangen? Wenn die Rundfunkanbieter ihre Streams kostenlos anbieten, ist das ihre Entscheidung, daswegen kann man doch nicht einfach allen PC-Nutzern zwangsweise Gebühren abverlangen! Was meint ihr dazu?—Maxb88, 12:14, 28. Nov 2004 (CET).

die Staatsm.... macht eben was sie will. Begündungen braucht sie schon lange nicht mehr. Wieso regst du dich über den rgebstv auf ? bist doch gar kein Vertragspartner , nur der Zahler !!! --83.129.21.152 00:43, 10. Mär 2005 (CET)

Das Gesetz ermächtigt diese Willkür. Der Schwachpunkt ist erstens das "nicht zeitversetzt" in der Definition der Rundfunkempfänger (Streams sind zeitversetzt, weil gepuffert, wenn auch nicht extrem stark) und zweitens die Frage, ob die Installation (proprietärer) Software unter "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" fällt (Letzteres dürfte zumindest dann zu verneinen sein, wenn man einen Computer hat, für den gar keine geeignete Software existiert, z.B. ältere Ataris, Amigas u.Ä.). Das werden letztlich die Gerichte entscheiden. --.x 13:37, 15. Jul 2005 (CEST)

Das ist albern. Dann wäre Digital- und Satelliten-Fernsehen auch "zeitversetzt" - und genaugenommen auch jede andere Übertragung. --Eike 18:49, 18. Jul 2005 (CEST)
Da geht es aber nur um die unvermeidbaren Signallaufzeiten. Bei Streams (so wie sie derzeit implementiert sind) werden die Pakete schon nicht gleichzeitig abgeschickt, sondern für jeden Empfänger einzeln nacheinander und deshalb schon auf der Senderseite gepuffert (bei Überlastung manchmal etliche Minuten). Wenn sie beim Empfänger ankommen, werden sie dort nochmals gepuffert. Folglich sind sie nur zeitversetzt hör- bzw. sichtbar; Aufzeichnung ist eh nicht möglich. Das ist nicht mal eine technische Notwendigkeit der paketorientierten Übertragung per TCP. Wenn die Rundfunkanstalten eine geeignete Infrastruktur aufbauen würden (und der Gesetzgeber dafür die Grundlage schafft), könnten sie auch echtes (u.U. filterbares) TCP-Broadcasting verwenden. --.x 15:54, 22. Jul 2005 (CEST)
Auch Digitalfernsehen ist aus technischen Gründen (B-Frame) gepuffert - wie jeder bestätigen kann, bei dem noch gedribbelt wird, während der Nachbar schon "Tor!" schreit.
Es ist AFAIK technisch derzeit ausgeschlossen, die Speicherung von Filmen auf Computern zu verhindern. Zur Not installierst du einen als Grafik- und Sound-Treiber getarntes Aufnahmeprogramm.
Aber letzlich spielt das alles hier für den Artikel keine Rolle: Solange der "internetfähige Rechner" nicht definiert ist, können wir im Artikel nicht darüber spekulieren.
--Eike 16:22, 22. Jul 2005 (CEST)
Die nötigen Zeiten zur Signalerzeugung und -dekodierung gehören für mich zur Signallaufzeit. Technisch ist es derzeit auch ausgeschlossen, den Kauf eines richtigen Fernsehers zu verhindern, trotzdem begründet diese Möglichkeit (bisher) keine Gebührenpflicht. Letztlich geht es vor allem darum, wie man eine rein potenzielle Aufrüstung eines Computers von diesem Fall abgrenzt. --.x 17:51, 24. Jul 2005 (CEST)


GEZ-Gebühren für PC mit Internet-Anschluss

Frage zu diesem Thema siehe auch: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2005/Juli/3 --Schwob 19:54, 31. Jul 2005 (CEST)


Verfassungsbeschwerde

Der Absatz sollte überarbeitet werden. Ein Verein kann meines Wissens keine Verfassungsbeschwerde einreichen und der VRGZ hat dies auch nicht getan. Im privaten Bereich können dies nur Einzelpersonen, hier vertritt Frau Marwitz drei Kläger. Zudem sollte im Sinne der Neutralität erwähnt werden, dass auch die ör-Sender Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Kleines Problem ist, dass wenn man dem Wiki-Artikel zum Thema Verfassungsbeschwerde folgt, die Beschwerde der Privatpersonen eigentlich gar nicht angenommen werden kann. Von daher ist die Frage, ob man die Beschwerden erst einarbeiten sollte, wenn sie auch vom Verfassungsgericht akzeptiert wurden. --Hape 16:24, 3. Apr 2006 (CEST)

du hast vermutlich recht, ich hatte den absatz eher aus formalen gründen verschoben, nehme ihn nun aber zur weitere abklärung lieber erstmal raus, --poupou l'quourouce 17:23, 3. Apr 2006 (CEST)
Gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde durch die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wendet sich gegen die Änderung der Grundlage zur Gebührenpflicht, da nicht mehr wie bisher speziell zum Rundfunkempfang erworbene Geräte die Gebührenpflicht auslösen, sondern einfache, zur Durchführung normaler Büroarbeit und -kommunikation unverzichtbare Geräte wie Computer und Handies. Bei diesen im Arbeitseinsatz unverzichtbaren Geräten würde eine Empfangsmöglichkeit nur durch das aktive Einspeisen der Programminhalte in bereits zu geschäftlichen Kommunikationszwecken genutzte Netze aufgezwungen.
Es ist etwas problematisch, in einer Enzyklopädie die Details des deutschen Verfassungsrechts so en passant zu vermitteln, daher wählte ich die Formulierung 'durch' (im Gegensatz zu 'von'). Den Vorgang an sich hielte ich schon der Vermittlung wert, da in der Begründung IMHO relevante Überlegungen zum Rechtsgrundlage getätigt werden (zu denen selbst Tom.berger seinerzeit eine eigene Meinung hatte). Eine Verfassungsbeschwerde der ÖRR war mir nicht bekannt, sollte aber natürlich mit hinein... --NB > + 18:32, 3. Apr 2006 (CEST)
Damit wir alle auf dem gleichen Stand sind, hier einige Links zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4890368_REF1,00.html
http://www.epd.de/medien/medien_index_37970.html
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,3907537,00.html
http://www.radiowoche.de/index.php?area=1&p=news&newsid=1487
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/marktundmedien/485599/
Im Kern geht es wohl darum, dass die Sender nicht mit der Abweichung der Ministerpräsidenten von der KEF-Empfehlung einverstanden sind. --Hape 20:23, 3. Apr 2006 (CEST)
Stimmt, an eine Ankündigung kann ich mich erinnern - klar, das muss auch mit rein... --NB > + 21:53, 3. Apr 2006 (CEST)

Vorschlag:

Gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die aktuelle Version des Rundfunkstaatsvertrags festgelegt hat, liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor. Mitglieder der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) klagen gegen die Einbeziehung von internetfähigen PCs und Handys in die Gebührenpflicht ab dem 1.1.2007. ARD und ZDF wollen den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bei der Erhöhung der Rundfunkgebühren unterhalb der KEF-Empfehlung zu bleiben überprüfen lassen. Das Deutschlandradio wendet sich gegen die Kürzung seines Anteils an den Rundfunkgebühren von 41 auf 37 Cent.

--Hape 21:08, 5. Apr 2006 (CEST)

IMHO ok...--NB > + 21:14, 5. Apr 2006 (CEST)
ack.--poupou l'quourouce 21:57, 5. Apr 2006 (CEST)
Einwandfrei. --Programm 23:43, 5. Apr 2006 (CEST)

Ich habe den entsprechenden Abschnitt grad überarbeitet und dabei den Bezug auf die Verfassungsbeschwerde von ARD/ZDF und einigen anderen entfernt. Begründung: Inhaltlich war der Abschnitt überholt, denn es liegt inzwischen die Entscheidung des BVerfG vor (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-090.html). Er hätte also überarbeitet werden müssen. Allerdings richtet sich die Beschwerde gar nicht gegen den RfGebStV, sondern gegen den RfFinStV, ist in diesem Artikel also fehl am Platz. Es verbleibt die Frage nach der PC-Gebühr. Da zu diesem Thema aber auch keine Verfassungsbeschwerde mehr am Laufen ist (wie im Text auch korrekt erwähnt wird), habe ich die Überschrift des Abschnitts geändert.

Computer & Handys

Nach dieser Definition sind auch Computer und UMTS-Handys, die Rundfunkprogramme nur über das Internet empfangen können, Rundfunkempfangsgeräte.

Das ist ja wohl nur die Lesart die der ÖRR gerne hätte. Sowohl auch technischer als auch aus kommunikationstheoretischer Sicht ist ein "Rundfunkempfang" über das Internet unmöglich, eine Gebührenpflicht von etwas anderen als Rundfunkempfangsgeräten bräuchte aber eine eigene gesetzliche Grundlage.

Dieses Unding fußt in der notorischen Ignoranz und Inkompetenz deutscher Behörden und v.a. Politiker in technischen Belangen, und wird mit Sicherheit erst mal die Gerichte beschäftigen (die in diesen Dingen leider auch keinen allzuguten Ruf haben, deswegen ist der Ausgang meiner Ansicht nach völlig offen). Holzhackerbua 20:03, 20. Mai 2006 (CEST)

Sorry, aber da unterliegtst Du wohl einem Irrtum - siehe verlinkten Gesetzestext:
§ 1 - Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer

(1) 1 Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. ...

und das umfasst in der Beschreibung eben auch „drahtgebundenes“ Streaming aus dem Internet... --NB > + 21:06, 20. Mai 2006 (CEST)

Zweitgerätebefreiung im nicht-privaten Bereich

Meiner Meinung nach ist dieser Abschnitt inhaltlich ungenau bis falsch: Laut § 5 Abs.3 RGebStV, muss man für Internet-PCs im selben Gebäude (also auch im extra Arbeitszimmer) kein zweites Mal GEZ-Gebühren zahlen, sondern nur wenn man noch keinen Fernseher/Radio angemeldet hat. Allerdings gilt die Zweitgerätebefreiung laut § 5 Abs. 2 nicht für Fernseher oder Radios im Arbeitszimmer, sondern eben nur für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" (also Internet-PCs). Lese ich das falsch oder sollten wir den Abschnitt in der Wikipedia ändern?

Laut dem Telepolis-Link ist es abhängig davon, ob ein Angestellter in der Wohnung ein Arbeitszimmer hat (keine weitere Gebühr) oder ob -wie im Artikel beschrieben- ein Selbständiger in seinem Büroraum -egal ob im Kontext der eigenen Wohnung oder im Gewerbegebiet- ein solches Gerät sein eigen nennt (zusätzliche Gebühr)... --NB > ?! > +/- 13:07, 16. Jun 2006 (CEST)

Wer ist dafür verantwortlich?

Man fragt sich, ob die Idee zur Ausweitung der weltweit einmaligen Fernsehgebühren auf Telefone und Computer von nur von irgendewelchen ahnungslosen Bürokraten erfunden wurde, die versuchten die Kassen der offentlich-rechtlichen Medienanstalten und auch die des Staates weiter zu "befüllen". Nun ist die Sache ja publik, da die GEZ mit voller Absicherung durch die Gesetzgebung der Länder ordentlich auf die Pauke haut und versucht die Bürger schon mal präventiv einzuschüchtern Informationen zur Gebührenpflicht. Es sollte jetzt für einen verantwortungsvollen Politiker kein Problem sein, sich zu Wort zu melden und den Unfall zu korrigieren. Leider findet sich unter Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Version mit der (seltenen) Liste der unterzeichnenden Verantwortlichen. Dies sind im Einzelnen:

  • Für das Land Baden-Württemberg: Berlin, den 15.10.2004 Erwin Teufel
  • Für den Freistaat Bayern: Berlin, den 15.10.2004 Edmund Stoiber
  • Für das Land Berlin: Berlin, den 08.10.2004 Klaus Wowereit
  • Für das Land Brandenburg: Berlin, den 15.10.2004 M. Platzeck
  • Für die Freie Hansestadt Bremen: Berlin, den 08.10.2004 Hoffmann
  • Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Berlin, den 08.10.2004 Ole v. Beust
  • Für das Land Hessen: Berlin, den 08.10.2004 Stefan Grüttner
  • Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Berlin, den 08.10.2004 H. Ringstorff
  • Für das Land Niedersachsen: Berlin, den 08.10.2004 Christian Wulff
  • Für das Land Nordrhein-Westfalen: Berlin, den 08.10.2004 Peer Steinbrück
  • Für das Land Rheinland-Pfalz: Berlin, den 08.10.2004 Kurt Beck
  • Für das Saarland: Berlin, den 08.10.2004 Peter Müller
  • Für den Freistaat Sachsen: Berlin, den 14.10.2004 Georg Milbradt
  • Für das Land Sachsen-Anhalt: Berlin, den 08.10.2004 W. Böhmer
  • Für das Land Schleswig-Holstein: Berlin, den 08.10.2004 Heide Simonis
  • Für den Freistaat Thüringen: Berlin, den 08.10.2004 Dieter Althaus

Die Frage, die sich nun stellt ist: "Wussten die Ministerpräsidenten nicht was sie unterschrieben, oder haben sie in voller Kenntnis und determinierter Absicht gehandelt?" Beide Möglichkeiten der Ursache bereiten mir als Bürger große Sorge. Da es sich hier um die Ministerpräsidenten der Bundesländer handelt, werden auf Länderebene bestimmt keine Regierungspolitiker eingreifen. Vielleicht sollten "mündige Bürger" diese Frage einmal Ihrem Ministerpräsidenten stellen? --Benutzer: BEG 09:32, 7. Okt 2006 (CEST)

Nein, sie wussten nicht, was sie da unterschrieben haben. Eines meiner Lieblingsstatements von politischer Seite zum 8. RÄStV ist von Christian Wulff: "Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben." Dies sagte er in einem Netzeitungsinterview vom 19.10.04.
Interssant ist auch, dass der 8.RÄStV eine freiwillige Selbstverpflichtung der öff.-r. Anstalten enthält, die Ausgaben fürs Internet auf 0,75% ihres Budgets zu beschränken. Das sind etwa 60 Millionen. Da die Rechte für Sport und Film im Internet extra kosten und die Bundesliga alleine 50 Mio. für die Übertragung ins Internet kassiert, war es überhaupt nie möglich ein TV-Vollprogramm ins Internet zu senden.
Das haben die öff.-r. inzwischen auch gemerkt und wollen daher zunächst nur die Radiogebühr und natürlich die Ausgabebeschränkung kippen. Dieser "Kompromiss", der natürlich zu weiteren Gebührenerhöhungen führen würde, könnte das Ergebnis der nächsten Ministerpräsidenten-Sitzung vom 18. - 20.10. sein.
Den Ministerpräsidenten zu schreiben, ist aber völlig sinnlos. Die raegieren nur auf geballte Lobbymacht, wie sie in diesem Sommer auf sie eingeschlagen hat.
Hape 11:15, 7. Okt 2006 (CEST)
Hoffen wir, das die öffentliche Diskussion der Lobbymacht in nichts nachsteht. Wenn die ARD nun noch auf die Idee kommt, die Kanalisation mit Ihrem Radioprogramm zu beschallen, dann müssen wir zukünftig auch für das Klo eine Hörstellengebühr entrichten. Das wäre nach dem Gesetz sogar mit der gleichen Logik zu begründen. (Wer's nicht glaubt, kann ja im Artikel nachlesen). Dann heisst es vielleicht bald: Es war unvermeidlich, in Schulen oder Behörden, in denen es keinen Fernseher oder PC's gibt, aber eine Vielzahl von Klos, diese Hörstellen der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Radioprogramme über die Kloschüsseln der Toiletten Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben." ;-) ---BEG

Es tut sich was...

Wikinews:GEZ-Gebühren – Imageschaden versus Mehreinnahmen --Benutzer: BEG 10:07, 7. Okt 2006 (CEST)

wo gibt es eigentlich das ARD und ZDF-Programm über das Internet?

Habe bei ARD nichts gefunden! Jede Menge Infos und Portale, aber ausser Podcasts kein Livestream. Bitte hier Links posten, falls Ihr welche kennt.

Hier ein erster Link unter: www.zdf.de Da sieht man dann so was:
Datei:ZDF im Internet.JPG

--Benutzer: BEG 11:57, 7. Okt 2006 (CEST)

Warum ist ein Gerät überhaupt notwendig?

Warum ist die Zahlungspflicht überhaupt an ein Gerät gekoppelt, wenn doch der tatsächliche Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme keineswegs Voraussetzung für die Zahlungspflicht ist, und wenn doch die privaten Sender nur zu einem ganz ganz geringen Teil von der Rundfunkgebühr profitieren? Offensichtlich ist doch also die Gebühr eine Sozialleistung, die dann auch noch unter krasser Missachtung des Sozialstaatsprinzips (alles oder nix -- also gemessen am Einkommen) und ebenso krasser Missachtung jeglicher Vernunft (Zweitwohnung -- wenn ich ganz allein bin und aber 2 Wohnungen mit je einem Fernseher habe, warum soll ich dann für beide Geräte Gebühren entrichten, obwohl ich doch der Bilokation nicht fähig bin) skaliert wird.

Ich denke, dass das im Artikel entweder erläutert oder unter Kritik genannt werden sollte. --213.54.0.160 09:49, 2. Mai 2007 (CEST)

Mit deinem Nachsatz stellst Du nun zumindest einen Bezug zum Artikel her, aber dein Löschen meines Hinweises auf die WP-Regularien war unzulässig.
Ansonsten könnte eine einfache Überlegung zur Lösung beitragen: Wie ist Empfang zu definieren? Nur bei eingeschaltetem und auf den Sender eingestelltem Gerät? Oder ist bei näherer Überlegung (zur Vermeidung eines Einstellbeobachtungsmitarbeiters in jeder Privatwohnung etc.) doch eher auf die Empfangsmöglichkeit als praktikablem Konstrukt abzuzielen? Schließlich muss eine Vorschrift auch in der Praxis umsetzbar sein (und nein, ich bin nicht für Rundfunkgebühren, aber für eine sachliche Auseinandersetzung auch mit strittigen Themen).
Ich denke, das muss -ohne sachlich tiefer fundierte Fakten- nicht in den Artikel hinein... --NB > ?! > +/- 12:01, 2. Mai 2007 (CEST)
Der Bezug zum Artikel war aufgrund des Namens der Seite ohnehin offenbar. Im übrigen gehört es sich nicht, einen Diskussions-Beitrag einfach zu löschen, nur weil er einem nicht gefällt (oder haste ne Umfrage gemacht?)... PayPerView? GeldKarte? Verschlüsselte Fernsehprogramme? Also technische "Einstellbeobachtungsmitarbeiter" sind gar kein Problem (seit vielen Jahren). Es bleibt also die Frage, wieso man das staatlich gefärbte Fernsehen als Staatsopfer, das sich aufgrund seiner Schwerbehinderung kaum anders beschäftigen kann, fördern muss. Du schlägst also als Lösung des Konfliktes das Motto "Einzelschicksal" vor? Bisschen lau... Und was sagst Du zur "Skalierung"? Ähm... Das ist dann für Dich wohl analog getreu dem Motto "Die zahln sowieso schon soviel"... Abschließend noch der Hinweis auf die Mehrwertsteuer, die mir ja für solche Sozialleistungen extrem gut geeignet zu sein scheint (wer in diesem Land viel ausgibt, der soll auch viel für das Staats-TV zahlen)... Auch das gehört in den Artikel (meiner Meinung nach), damit der Leser weiß, warum der Staat sich in einem speziellen Staatsvertrag gegen das Sozialstaatsprinzip ausspricht! --213.54.0.160 13:09, 2. Mai 2007 (CEST)
Zu deiner Anfrage (im Gegensatz zu einem Diskussionsbeitrag - nicht alles, was auf eine Diss geschrieben wird, ist damit ein Diskussionsbeitrag) habe ich erst vor kurzem an anderer Stelle ausgeführt.
Ansonsten sehe ich schon in jedem Handy, MP3-Radio-Player und Autoradio ein Kartenlesegerät zur Rundfunkgebührenabrechnung - und auch die kinderreichen Familien mit Ausgabendruck werden sich über deinen 'sozialverträglichen' Vorschlag freuen ;-) ...
Und zu deinen anderen Ideen wirst Du sicher genug Foren zum Thema finden, aber in der WP wird diese Problematik bereits in den IMHO passenderen Lemmate Rundfunkgebühr und Öffentlich-rechtlicher Rundfunk abgehandelt...--NB > ?! > +/- 15:40, 2. Mai 2007 (CEST)
Also im hiesigen Artikel steht nichts über die Rechtfertigung dieser Finanzierungs-Form aber dafür dann beim Artikel über ÖRR... Das ist ja toll... Da freut sich auch die kinderreiche Familie... Ich halte daher fest, dass diese Art der Finanzierung durch nichts gerechtfertig ist, dass die Finanzierung durch eine Einkommens-abhängige respektive Ausgaben-abhängige Steuer einfacher, gerechter und besser ist (dafür kann man dann ja das Kindergeld anheben), weil die Zahlungspflicht offenbar nicht mit einer Nutzung einhergeht, und weil sich ja wenigstens der Staat an sein Sozialstaatsprinzip halten könnte. Und das alles soll nun also nicht in dem Artikel über den zugrunde liegenden Staatsvertrag stehen sondern in dem Artikel über ÖRR... Einspruch! Einspruch! Einspruch! Und das war mein letztes Wort zu diesem Thema. Die Verantwortung für den Zustand irgendeines Artikels hier lehne ich wie immer mangels Einflussmöglichkeit ab. --213.54.0.160 15:59, 2. Mai 2007 (CEST)
Naja, mit seiner Meinung darf zum Glück jeder selber leben, Du wie ich. Ansonsten scheinst Du das System des ÖRR etwas anderes zu interpretieren als die meisten Mitarbeiter hier - der Rundfunkgebührenstaatsvertrag definiert nur die Gebühren, nicht aber die Finanzierungsgrundlagen, die sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zu finden. Und weil es noch ein paar andere Bereiche gibt, ist die Debatte an den genannten zentraleren Stellen Rundfunkgebühr (welcher Suchende gibt da noch den -staatsvertrag zu ein) bzw. ÖRR zentralisiert. Und um dahinzufinden gibt es extra die Navi-Leiste im Artikel... --NB > ?! > +/- 16:07, 2. Mai 2007 (CEST)
Das mit den Freiheiten hat alles so seine Grenzen... Der RFinStV regelt nicht, woher das Geld kommt, sondern beantwortet mehr die Frage des "Wieviel pro Gerät?" (eigentlich also: "Wieviel insgesamt?") und "Wohin damit?". Die Frage "Von wem?" wird ganz klar von dem RGebStV (siehe Lemma) beantwortet (nämlich von dem "Teilnehmer" oder "Mieter" oder "Eigentümer" oder "Vermieter" oder... <-- ganz klar ist es denen anscheinend selbst nicht...). Auch das mit den "paar anderen Bereichen" ist nicht Zielführend... Alles in allem also ein verhunzter Haufen von Artikeln... Aber zum Thema wollte ich ja nichts mehr schreiben, weil ich schon alles, was mir schlaues einfiel, geschrieben habe. Bloß die plumpen Spinnereien wollte ich nicht unkommentiert stehenlassen... --213.54.1.72 19:53, 9. Mai 2007 (CEST)
Schade, dass Du nicht der Meinung bist, dass die Kritik am System zentral dokumentiert werden sollte. Nach meiner Wahrnehmung kann man beispielsweise die Gebührenhöhe (RFinStV) kaum vom erfassten Personenkreis (RGebStV) abkoppeln... --NB > ?! > +/- 12:00, 10. Mai 2007 (CEST)
erfasster personenkreis <== rgebstv, ... dito... schön, dass du es jetzt verstanden hast... --213.54.167.185 07:48, 11. Mai 2007 (CEST)
Trotz mutmaßlicher Sinnlosigkeit ergeht noch der Hinweis, dass bereits das Erfassen der Rundfunkempfänger auf freiwilliger Basis geschiet, so dass man genauso erwarten könnte, dass der Nutzer dieser sch... Angebote eine Spende je nach seinem Einkommen abgibt (dieses sehr liberale System funktioniert sehr hübsch, wie man an der Milliarde€ für Thailand (oder war das n Alptraum?) oder an der Wikipedia überdeutlich sieht; fernerhin passt es auch sehr schön zu dem Verfassungsauftrag). --213.54.167.185 08:44, 11. Mai 2007 (CEST)
Trotz mutmaßlicher Sinnlosigkeit ergeht noch der Hinweis, dass gemäß §3 RGebStV eine Anzeigepflicht vorliegt [1]... --NB > ?! > +/- 13:50, 11. Mai 2007 (CEST)
de iure / de facto: De iure mag es so sein, dass eine Anzeigepflicht besteht (ich habe die GEZ auch schon einige Male angezeigt) (ich bezweifele im übrigen auch das, weil geradezu die Pflicht zum Ungehorsam besteht, sobald jemand erkennt, dass der Staat auf schlimmen Abwegen ist - zweifelsohne gehört der ÖR Propaganda Rundfunk zu solchen Abwegen); aber de facto ist es eben so, dass die kriminell anmutenden (BTMG) Landesrundfunkanstalten samt GEZ im Falle des passiven Widerstandes keine legale Handhabe haben (das mit dem Bußgeld geht wohl nicht so einfach... Hausdurchsuchung is auch nich... Wer findet schon einen Zeugen, dafür dass jemand Rundfunkgeräte in seiner Wohnung hat? Und wenn es solche Zeugen gäbe, dann hielte ich das aber für einen feindseeligen Akt, den ich genüsslich und Stunden lang meinen Psychiatern, die den rauchenden/saufenden/aussätzigen Pöbel für ach so hilfreich halten (die behaupten, meine Vorwürfe gegen den Pöbel seien paranoid...), vorhalten könnte). --213.54.167.185 15:41, 11. Mai 2007 (CEST)

Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Ich meine ich hätte schon des öfteren gelesen, dass der Auskunftsanspruch der Rundfunkanstalten (= Auskunftsanspruch gegenüber dem Teilnehmer, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass anmeldepflichtige Geräte zum Empfang bereitgehalten werden) in der Praxis noch nie auf juristischem Weg (Verwaltungszwangsverfahren usw.) durchgesetzt worden ist. Wenn das tatsächlich so stimmt, wäre das ja eine durchaus bemerkenswerte und Wikipedia-relevante Tatsache und sollte in den Artikel!--Mangomix Disk. 00:43, 3. Aug. 2008 (CEST)


Einfacher Sozialhilferegelsatz

Die GEZ behauptet auf ihrer Internetseite, dass der einfache Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige 281 € betrage. Sind das nicht die berühmt-berüchtigten 351 € "Hartz 4"? Und wie berechnet sich das -- auf den einzelnen Monat oder ein ganzes Jahr (Bsp. unregelmäßige Einkünfte größerer Schwankungsbreite)? --Nanospiegel 11:52, 30. Okt. 2008 (CET)

Definition "zum Empfang geeignet"

Ist ein Gerät, das "hier und jetzt" NICHT zum Empfang geeignet ist, ein Empfangsgerät im Sinne des §1 Absatz 1 des RGebStV?

Nehmen wir an, dass ein Gerät nicht defekt ist, aber entweder nicht für hier oder nicht für das Jetzt gebaut wurde. Z.B. für die alte deutsche Fernsehnorm von 1954 mit 300 Zeilen (hier mal fiktiv angenommen), die es seit 1969 nicht mehr gibt. Oder es wurde für den gegenwärtigen Neuseeländischen Markt entwickelt und würde dort prächtig funktionieren -- nur dass dort (mal fiktiv angenommen) das Bild nicht in horizontalen, sondern in vertikalen Linien gesendet wird. Oder es wurde für die Zukunftstechnologie entwickelt, mit einer ganz anderen, jetzt noch nicht gesendeten Fernsehnorm.

Würde so ein Gerät unter §1 RGebStV fallen? Wohl kaum.

Als logische Schlussfolgerung sehe ich, dass Bürger, die "nur" einen alten, analogen Fernseher haben, aus dem RGebStV herausfallen, sobald das analoge Signal in ihrem Bereich abgeschaltet wird -- solange, bis sie sich entweder ein "Empfangsgerät, das zum Empfang geeignet ist" beschaffen -- also einen neuen Fernseher oder einen DVB-T-Demodulator; (Haushalte, die nachweislich ein analoges Signal via Kabel geliefert bekommen, bilden natürlich eine Ausnahme, weil sie noch analog empfangen können).
Betroffen sind Leute, die sparen müssen, und daher eine Zeit lang entweder auf das Fernsehen ganz verzichten oder aber sich eine Zeit lang mit Filmen aus der Konserve begnügen. Sie wollen weder eine DVB-T-Antenne anschaffen noch Gebühren für ein nicht "geeignetes" Gerät bezahlen.

Die GEZ stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass das Beschaffen einer DVB-T-Antenne zu dem "geringen Aufwand" gehört, um das ursprüngliche Gerät wieder in Betrieb zu nehmen. Allerdings ist eine DVB-T-Antenne eigentlich ein Demodulator mit Antenne, und nicht nur eine Antenne; somit ist das eigentliche gebührenpflichtige Gerät die DVB-T-Antenne und nicht der Fernseher, dessen analoges Empfangsteil nutzlos geworden ist.

Dieser Streitpunkt geht also um Absatz 1 des §1, und nicht -- wie so oft -- um Absatz 2, das Bereithalten. Ich hab allerdings im Augenblick keinen Vorschlag, wie man diese Diskussion im Artikel ergänzen könnte, ohne wieder zu sehr ausufernd zu sein. Tedu 00:21, 1. Feb. 2009 (CET)

Überarbeiten

Inzwischen gilt der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, diesbezüglich müsste der Artikel aktualisiert werden. --fиjиgи 13:00, 12. Mär. 2009 (CET)

Ich glaube nicht, dass eine Aktualisierung nötig ist. Es stimmt zwar, dass der 11. RfÄndStV in Kraft ist, allerdings ändert dieser nicht den RfGebStV (sondern nur den RfFinStV). Die Angaben unter "zuletzt geändert" sind daher in meinen Augen up-to-date. Am 01. Mai sprechen wir uns wieder (da tritt der 12. RfÄndStV in Kraft).--Ace130 17:08, 3. Apr. 2009 (CEST)

Fehlende Information: Gründe für diesen Vertrag

Es fehlen wichtige Informationen über die Hintergründe, z.B.: Wieso dieser Vertrag eigentlich eingesetzt wurde... ausserdem fehlt eine genaue Beschreibung der Rollen hierbei, also im konkreten: Was sind die Pflichten die GEZ, Rundfunkteilnehmer, der Staat und die Rundfunkanstalten haben UND natürlich auch das was diese im Gegenzug erhalten. Es wäre sehr schön wenn die Wikipedia diesbezüglich eine klare Aufklärung bieten könnte (was bisher keine mir bekannte Seite im Netz schafft) selbstverständlich mit Quellenangaben, damit kein Halbwissen oder Vermutungen ihren Weg in den Artikel finden. --Makkonen 02:21, 20. Mai 2009 (CEST)

Fehlende Definition

Warum ist eigentlich ein Oesterreicher, der in Salzburg wohnt, und deutschen Rundkunk hoert, nicht Gebuehrenpflichtig ? Oder ist er es, und die GEZ weiss es noch nicht ? Meiner Ansicht nach fehlt dieser Zweig der Definition von Voraussetzungen voellig. Ist mein Besucher aus Moldawien, der 2 Monate bei mir wohnt, gebuehrenpflichtig ? Bin ich gebuehrenpflichtig, wenn ich planmaessig 8 Monate Auslandsaufenthalt durchfuehre ? Was habe ich uebersehen ? (nicht signierter Beitrag von 78.53.195.249 (Diskussion) 13:08, 30. Sep. 2008 (CEST))

Gebührenbefreiung

"Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag auch für Krankenhäuser, Kureinrichtungen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Werkstätten für Behinderte, Einrichtungen der Jugend-, Suchtkranken- und Altenhilfe, Obdachloseneinrichtungen u. a. gewährt, wenn der Rechtsträger, der Betrieb oder die Einrichtung gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dient bzw. diese Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind." lässt sich das irgendwie belegen? (nicht signierter Beitrag von 91.39.164.107 (Diskussion) 18:27, 9. Jul 2010 (CEST))

Die Befreiung für Blinde und Behinderte entfällt ab 2013 mit dem neuen Gesetz. Sollte das eingefügt werden, damit niemand auf die dumme Idee kommt, sich auf diese seit Jahrzehnten bestehende Regelung zu berufen?Tatjana Stöckler (Diskussion) 11:00, 14. Dez. 2012 (CET)