Diskussion:Räterepublik
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Systematische Darstellung und Kritik!
Ich war über den Eintrag "Deliberative Demokratie" hierhergekommen und war verwundert, dass die Darstellung sich weitgehend im Historischen erschöpft. Der systematische Aspekt kommt zu kurz und deshalb fehlt auch der Unterpunkt "Kritik", der bei politisch-systematischen Artikeln selbstverständich wäre. Es wird in dem Zusammenhang dann auch übersehen, dass Räteprinzipien viel weiter verbreitet sind, z.B. in der Studentenschaft und vor allem den Kirchen. Die Hauptkritiken sind, soweit ich sehe: a) die (allerdings eher historische) Direktwahl auf Saalversammlungen erfasst nur einen Bruchteil der Wahlberechtigten. b) Beim mehrstufigen Aufsteigen vom Basisrat zum Zentralrat werden auf jeder Wahl-Ebene die politischen Minderheiten aussortiert; regional stark verankerte Minderheiten können sich noch in die Regionalräte retten, sind dann aber im Zentralrat nicht mehr vorhanden. Wogegen im Parlamantarismus auch die Minderheiten einen Platz im Parlament finden können. Die Grundidee dahinter ist natürlich die, dass die Wählerschaft (Studenten, Christen, Staatsvolk) "eigentlich" homogen sei und oppositionelle Minderheiten nur irrtümlich existieren. (Unter den protestantischen Kirchen hat eigentlich nur die württembergische eine klar parlamentarische Struktur, weil hier mit den Pietisten eine alteingesessene und nicht wegzuleugnende Minorität besteht).Rheinvolk (Diskussion) 23:11, 27. Jun. 2020 (CEST)
- Ein weiterer Hauptrkritikpunkt ist die fehlende Gewaltenteilung was zumindest bisher immer zu korrupter Elitenbildung, Autokratie bis hin zu Personenkult führte - das wird auch in der Einleitung kurz erwähnt. Aber ich stimme zu dass ein Abschnitt "Kritik" wichtig wäre. Problem ist dabei sicherlich aber, ideologisch-belastete von sachlicher Kritik zu unterscheiden, ersteres gibt es leider in weitaus größerem Maße als letzteres. Achja, die Annahme, dass in einer Räterepublik oppositionelle Minderheiten nur irrtümlich existieren würden, ist für sich genommen schon höchst verwegen und totalitär. Das läuft auf die Haltung hinaus, oppositionelle Kräfte in einer Räterepublik seien einfach nur unzureichend gebildete Menschen die mehr lernen müssten und dann ihre Meinung schon ändern würden. Formen der "Betriebsblindheit" können somit kaum aufgedeckt werden, der politische Prozess kommt automatisch zur Erstarrung. In machtpolitisch begrenztem Kreis wie etwa Kirchen mögen die resultierenden Probleme noch überschaubar sein, als Staatsform ist so etwas jedoch völlig indiskutabel. Die historische Abkehr der Kommunisten von der parl. Demokratie und Gewaltenteilung beruht m.E. auf dem schwerwiegenden, historisch aber verständlichen Irrtum, dass Sozialismus und parl. Demokratie nicht vereinbar seien. --Max schwalbe (Diskussion) 05:47, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Also wichtiger als einen Abschnitt Kritik wäre meines Erachtens ein Abschnitt Abgrenzung von Räten zu Parlamenten, in dem die Gemeinsamkeiten und Unterschied zwischen dem Rätesystem und dem parlamentarischen System (und eventuell noch zu anderen Formen der demokratischer Regierungsformen) erläutert werden. Das Stichwort Gewaltenteilung könnte darin beispielsweise auch angeführt werden. Hier würde mich interessieren, wie dann die Rechtssprechung geregelt ist. Ich habe z. B. keine Ahnung, wie ein Rätesystem funktioniert, aber würde meinen, mich über das parlamentarische System und das US-amerikanische Präsidialsystem relativ gut informiert zu sein.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 11:53, 9. Sep. 2020 (CEST)
- Zur Rechtssprechung: Die unterliegt in der Räteprepublik wegen der fehlenden Gewaltenteilung nicht unabhängigen Richtern und Anwälten, sondern der politischen Führung, die ja einen absoluten Herrschaftsanspruch innehat. Genau das ist ja das Problem. Rein formal konnte man sich auch in der DDR einen Anwalt nehmen und etwa verfassungsbrüche wie verletzung des Wahlrechts einklagen. Nur, wenn alle Anwälte und Richter unter Kontrolle der politischen Führung stehen, kommt man damit natürlich nicht weit, unabhängig davon welche Rechte man auf dem Papier hat. WIe das am Beispiel DDR formal geregelt war, schaue ich noch mal nach. Die DDR war zwar keine wirkliche Räterepublik aber authentische Beispiele gibt es für Räterepubliken ja kaum. Fairerweise muss man dazusagen, dass Gerichte auch heute nicht völlig unabhängig sind, sondern juristischer Erfolg erheblich vom Geldbeutel und dem sozialen Milieu abhängt. Eigentlich müsste man zum Modell der drei Gewalten daher die vierte Gewalt des Kapitals hinzufügen um beurteilen zu können, ob Gewaltenteilung vorliegt oder nicht. Aber das ist eine andere Diskussion. --Max schwalbe (Diskussion) 14:05, 11. Sep. 2020 (CEST)
- Also wichtiger als einen Abschnitt Kritik wäre meines Erachtens ein Abschnitt Abgrenzung von Räten zu Parlamenten, in dem die Gemeinsamkeiten und Unterschied zwischen dem Rätesystem und dem parlamentarischen System (und eventuell noch zu anderen Formen der demokratischer Regierungsformen) erläutert werden. Das Stichwort Gewaltenteilung könnte darin beispielsweise auch angeführt werden. Hier würde mich interessieren, wie dann die Rechtssprechung geregelt ist. Ich habe z. B. keine Ahnung, wie ein Rätesystem funktioniert, aber würde meinen, mich über das parlamentarische System und das US-amerikanische Präsidialsystem relativ gut informiert zu sein.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 11:53, 9. Sep. 2020 (CEST)
Syndikalismus
Wieso wird hier nicht ein einziges Mal auf die Verwandtschaft zum Syndikalismus bzw Nationalsyndikalismus hingewiesen? Iralwynn (Diskussion) 11:55, 28. Feb. 2021 (CET)
- Gerne ergänzen! --Max schwalbe (Diskussion) 12:28, 2. Mär. 2021 (CET)