Diskussion:SWIFT/Archiv/1

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Weitergabe vertraulicher Daten an US-amerikanische Behörden

Wieso soll es sich bei der von mir eingefügten Verlinkung um eine "inhaltlich verfremdende" (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=SWIFT&diff=next&oldid=19124738) handeln? Das Wort vom "Krieg gegen den Terror" wird definitiv in den letzten Jahren - und nicht nur von der Bush-Regierung, sondern zunehmend von immer mehr Verantwortlichen in verschiedenen Regierungen - als Totschlagargument und Rechtfertigung für immer neue Verstöße gegen geltendes Recht, Aussetzung von elementaren Menschen- oder Verfassungsrechten und Überwachungs- und Spionagemaßnahmen herangezogen ... in den USA und anderswo. Diskussionen über Sinn und Zweck, Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonformität sowie Effizienz und Effektivität der Maßnahmen sind von offizieller Seite unerwünscht und werden - insbesondere von den herkömmlichen und konservativen Medien - nicht geführt ... eher noch wird man in eine Ecke mit den zu Verfolgenden gestellt und als "illoyal", "Terrorist" oder "Freiheitsfeind" gebrandmarkt. Wenn das nicht die klassischen Kriterien für ein Totschlagargument sind - welche sind es dann? -- EKKi @: 14:33, 19. Jul 2006 (CEST)

Inhaltlich verfremdend war, "Schlagwort" mit dem weder synonymen noch übergeordneten "Totschlagargument" zu verlinken. Redlicher wäre gewesen, den Begriff direkt zu ersetzen. Wobei sich dann unmittelbar die Frage stellt, ob so eine an der Stelle unkommentierte Wortwahl enzyklopädisch ist. Kritik am "Krieg gegen den Terror" gibt es im Artikel Krieg gegen den Terror. --Eldred 14:45, 19. Jul 2006 (CEST)

Folgende beiden Abschnitte, die am 8. Juli 2008 von 80.123.17.179 eingefügt, aber nicht weiter belegt wurden, habe ich wegen WP:Keine Theoriefindung durch einen Hinweis auf deutsche Embargo-Kontrollen ersetzt:

Ob diesem Umzug der erwartete Erfolg zu Teil wird, darf bezweifelt werden. Denn es wurde bekannt, dass die europäischen Strafverfolger, nach Plänen der EU, größeren Zugriff auf Datenbanken bekommen und auch internationale Banküberweisungen einsehen können sollen.
In einem Bericht zur Zukunft der europäischen Innenpolitik heißt es, dass Terrorfahnder zur Abwehr von Anschlägen die Erlaubnis bekommen sollen, Datenbanken, wie die von SWIFT, zu nutzen und die dortigen Daten auswerten können. Gfis 23:33, 21. Dez. 2008 (CET)
In dem Artikel fehlt ein Hinweis auf die Fundstelle des Abkommens (Text und technische Ausführungsbestimmungen, - z.B. push- oder pull-Service, ...?), das am 30.11.2009 von den Mitgliedstaaten der EU zur Unterzeichnung freigegeben wurde, - oder ein Hinweis darauf, dass der genaue Inhalt des Abkommens geheim ist. --84.142.131.166 10:50, 1. Dez. 2009 (CET)
Nachtrag: Eine Entwurfsversion vom 10. November 2009 (Das ist nicht die angeblich danach noch nachgebesserte Endversion!) steht hier auf der Seite des Blogs Netzpolitik.org: http://www.netzpolitik.org/wp-upload/SWIFT-Abkommen-2009-11-10.pdf --84.142.131.166 11:41, 1. Dez. 2009 (CET)

Überweisung: Minimalvoraussetzung

Was mich interessieren würde: Die IBAN beinhaltet doch bereits Konto- sowie Bankadressierung. Ist die Tatsache, das für den Zahlungsverkehr beide (IBAN + BIC) angegeben werden sollen (Deutschland), lediglich ergebnis einer Vereinbarung oder technischer Natur und unabdingbar ? -- dacw 00:36, 8. Sep 2006 (CEST)

    • Den IBAN und den BIC bei einer Zahlung anzugeben hängt mit einer EU-Verordnung zusammen, dass es sich bei einer Zahlung <50.000 EUR, IBAN und BIC um eine inländische Zahlung handelt, wenn diese Zahlung innerhalb der EU abgewickelt wird.--IronEagle 10:56, 1. Sep. 2008 (CEST)
    • Den BIC benötigt man, um die Zahlung addressieren zu können. Eine SWIFT FIN Nachricht muss schliesslich irgendwohin geschickt werden, dazu reicht die IBAN nicht aus. Besonders bei kleinen Banken muss der BIC auch nicht unbedingt von der Bank selber sein. Einige kleine Institute wickeln ihren SWIFT Traffic über größe Ibstitute ab, deren BIC sie hierfür nutzen, und lediglich über einen eingenen Branchcode verfügen, um die Zahlungen korrekt zuordnen zu können. -- Garrit 14:36, 11. Dez. 2009 (CET)

Aufbau Code BIC wie Swift?

In dem Text steht das der 5. & 6. Zeichen das Land darstellt, also müssten alle Banken in Deutschland ein "DE" haben.

Commerzbank in Wiehl: BIC COBAFF379

Münchener Hyp. Bank: BIC MHYPMMXXX

Postbank BIC PBNKFF701

usw.

Der BIC scheint damit nicht genau so aufgebaut zu sein wie der SWIFT-Code --87.186.70.231 17:07, 3. Jun. 2008 (CEST)

Woher hast Du diese seltsamen Angaben? Es sind aber auf jeden Fall keine korrekten BICs. BIC ist die korrekte und offizielle Bezeichnung (genauer Abkürzung) des von SWIFT benutzten Codes für Banken; das Wort SWIFT-Code ist nur Jargon für den BIC. Von einem SWIFT-Mitarbeiter wirst Du wohl nie das Wort SWIFT-Code hören, wohl aber die Bezeichnung BIC bzw. BIC-8 oder BIC-11. --Stefan 23:41, 3. Jun. 2008 (CEST)
http://www.swift.com/bsl/search.do für euch zur Info! Weiters hat der BIC-Code nichts mit dem IBAN zu tun!--IronEagle 10:53, 1. Sep. 2008 (CEST)
Die oben genannten (Möchtegern-)BICs lassen das DE (zufälligerweise an der 5. und 6. Stelle) vermissen. Commerzbank: COBADEFF, Postbank PBNKDEFF usw. - beim elfstelligen BIC (im Gegensatz zum achtstelligen BIC) kommt dann noch z.B. eine Filalnummer o.ä. zur eindeutigen Kennzeichnung der Bank hinzu. Es werden nur 8- oder 11-stellige BICs verarbeitet, somit sind die obigen Beispiele falsch. Das sind keine gültigen BICs. -- Ellyce 21:27, 8. Dez. 2009 (CET)

SEPA??

Nach meiner Kenntnis wird SEPA nicht in SWIFT sonder in XML-Format abgewickelt.

Ähm, ja. Genau. Oder so ähnlich. Deine Aussage ist so ähnlich wie "Die EU-Richtlinie zum Import von Obst wird nicht im Flugzeug, sondern im Karton umgesetzt." Das Schnittstellenformat SEPA ist XML, das Transportmedium (Infrastruktur) ist das Swift-Netz. -- Ellyce 21:27, 8. Dez. 2009 (CET)