Diskussion:Sachbeschädigung
§ 304 StGB keine Qualifikation
Die gemeinschädliche Sachbeschädigung ist anders als dargestellt keine Qualifikation des § 303 StGB. Während § 303 StGB nämlich das (privatrechtliche) Eigentum schützt, schützt § 304 StGB das öffentliche Nutzungsinteresse an der Sache. Siehe Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 304 Rn. 2. Es handelt sich daher lediglich um ein "verwandtes" Delikt.
- Stimmt, denn bei einer Qualifikation erhöht sich das Strafmaß und es kommen Tatbestandsmerkmale zu den schon bestehenden hinzu. Beim 304er fällt aber das objektive Tatbestandsmerkmal der fremden Sache weg, weil man den 304er auch an Sachen begehen kann, an denen man Alleineigentum hat. Somit ist es ein Grunddelikt und keine Qualifikation.--84.59.132.27 16:21, 26. Nov. 2011 (CET)
Cola im Treppenhaus
Was passiert eigentlich, wenn man Cola in ein fremdes Treppenhaus schüttet? Ist das Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch?
Solche Fälle kann man auslegen wie man will. Wenn du !!!unabsichtlich!!! eine Dose Cola verschüttest hast du dich nicht strafbar gemacht da der subjektive Tatbestandsmerkmal, nämlich der Vorsatz (Wille), fehlt. Du hast im Sinne des österreichischen StGB zwar eine Sache verunstaltet in dem die Stelle, wo das Cola verschüttet ist, unsauber ist sowie eine klebrigen Boden aufgrund des hohen Zuckergehaltes (schätze um die dreißig Zuckerwürfel) was in der Dose enthalten ist hinterlassen, jedoch einen geringen Schaden angerichtet. Die Verhältnismäßigkeit (es reicht ein Kübel Wasser sowie ein Wischmopp um die Treppe zu säubern) muss stimmen damit ein Strafverfahren eingeleitet wird. Wenn du !!!absichtlich!!! das ganze Stiegenhaus mit hundert Tuben Superkleber klebst, dann sieht der ganze Sachverhalt schon anders aus. Erstens hast du schuldhaft gehandelt, zweitens hast du im Sinne des StGB eine Sache verunstaltet und einen erheblichen Schaden angerichtet. Es langt dann nicht mehr ein Kübel Wasser sowie ein Wischmopp um den Schaden zu beheben. Was anderes wäre, wenn du in einem Treppenhaus !!!unabsichtlich!!! die Cola Dose verschüttest und der Boden empfindlich gegen Zucker ist da er aus dem bestimmten Holz XY ist und 1m2 € 5000 kostet und ein erheblicher Schaden entsteht.Zwar hast du den objektiven Tatbestand erfüllt aber nicht subjektiv. Wenn dir bewusst war, dass der Boden einen hohen Wert hat und du Herr deiner Sinne bist, darfst du die Sorgfalt nicht ausser Acht lassen und musst daher besonders aufpassen. Fahrlässige Sachbeschädigungen sind meines Wissens in Österreich nicht strafbar.Selbstverständlich musst du für den angerichteten Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Aber mehr wie eine Geldstrafe wird es nicht. Du musst immer schauen wie die Verhältnismäßigkeit im Sinne des StGB aussieht. --XxadvocatusdiabolixX 13:29, 31. Mai 2010 (CEST)
Graffiti
Bitte WP:WSIGA#Begriffsdefinition und Einleitung beachten. – Ausführungen zum 39. StrÄndG sind in der Einleitung fehl am Platz. Das Thema Graffiti wird darüberhinaus im Abschnitt Tatbestandsmerkmale behandelt, und für Informationen über das 39. StrÄndG gibt es einen eigenen Artikel, auf den man verlinken kann.
Außerdem das Geschriebene auch mal im Kontext lesen: Zunächst ausführlichen zu erläutern, wann und wie § 303 StGB geändert wurde, und dem Leser danach zu erklären, dass in Deutschland die Sachbeschädigung in § 303 StGB geregelt wird, ergibt wenig Sinn. Der Abschnitt passt einfach nicht dahin ... --kh80 •?!• 21:34, 27. Okt 2005 (CEST)
Nebenklagefähigkeit
Die Sachbeschädigung ist i.d.R. nicht nebenklagefähig. Die Nebenklagefähigkeit einzelner Delikte wird in § 395 StPO abschließend aufgezählt. Die Sachbeschädigung wird nur im Ausnahmefall des Absatzes 3 nebenklagefähig. Hierfür bedarf es eines vorangegangenen erfolgreichen Klageerzwingungsverfahrens, d.h. einer Anordnung des OLGs über die Anklage nach § 175 StPO. Die Vorschrift ist als Korrektiv dahingehend zu sehen, dass die StA das gegen ihren Willen zustande gekommene Verfahren nur nachlässig betreibt
Dem Absatz 3 kommt jedoch reel m.E. kaum eine Bedeutung zu.
Aus o.a. Gründen maße ich mir an, den Passus der Nebenklagefähigkeit zu löschen!
Unverständlich
Ist es nicht ein Verstoß gegen das TierSchG einen in menschlicher Obhut gehaltenen Vogel auszusetzen (fliegen zu lassen)?!? WB Looking at things 11:24, 11. Sep. 2012 (CEST)
- Durchaus denkbar. Aber irrelevant. Thema ist "Sachbeschädigung" und damit die Frage, ob das Tier durch die Freisetzung eine Minderung seines Gebrauchswertes erleidet. Was wiederum umstritten ist. --Pyrometer (Diskussion) 13:04, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Man müßte schauen, wie das bei den "Tierbefreiern" gehandhabt wird. da ham wir doch einen Artikel ? --RobTorgel (Diskussion) 17:11, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Tatsächlich. Da fällt das in den Bereich "Diebstahl" --RobTorgel (Diskussion) 17:14, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Man müßte schauen, wie das bei den "Tierbefreiern" gehandhabt wird. da ham wir doch einen Artikel ? --RobTorgel (Diskussion) 17:11, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Soll heissen, wir sollten das in den Artikel einbauen, dass "Sachbeschädigung" vorliegt, wenn das "Ding" beschädigt ist, aber beim Eigner verbleibt, dass "Diebstahl" vorliegt, wenn das "Ding": "aus der Verfügungsgewalt des Besitzers dauerhaft entfernt wird". Haben wir jemanden, der das akzeptabel einbauen könnte ? --RobTorgel (Diskussion) 17:23, 15. Sep. 2012 (CEST)
Tierbefreiungen im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch blabla "Diebstahl" [1]
- ↑ OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Februar 2005, Az. 2 177/04 und OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 4. März 2005
- Wenn ich die Quellen lese, kann zwar Diebstahl vorliegen, aber nur, wenn die Viecher irgendwo zu jemand anderes gebracht werden. Nur in die Freiheit entlassen alleine geht bestenfalls zu TSchG. --RobTorgel (Diskussion) 16:42, 18. Sep. 2012 (CEST)
Mir passt das nicht so recht. Wenn ich einem Bauern die Koppel aufmache und die Viecher rennen davon, hat der Bauer doch einen Schaden. das kann doch nicht einfach straffrei sein ? --RobTorgel (Diskussion) 17:10, 18. Sep. 2012 (CEST)
- So. Ich hab die Tierbefreiung entfernt, weil es
- widersprüchlich/kontrovers ist und keine Quellen hat.
- Wir müssen bei einem Lemma nicht darlegen, was es nicht ist.
Das ist eher ein Thema bei Diebstahl u. Tierbefreiung
- Dann hab ich noch den Satz mit der "Zerstörung" geschmissen. Das eine "Beschädigung" immer auch eine Zerstörung sein kann, ist auch jedem Laien klar. Das ist keine Aussage, die irgendwas erklärt. --RobTorgel (Diskussion) 18:52, 23. Sep. 2012 (CEST)
Straftat
Warum wird denn Sachbeschädigung überhaupt strafrechtlich verfolgt? Ich mein, da genügt es doch zivilrechtlich Schadensersatz zu fordern.--Antemister (Diskussion) 15:57, 31. Mär. 2013 (CEST)
Unsinn, es soll auch davor abgeschreckt werden, entsprechende Taten wieder zu begehen. Der Staat ist verpflichtet, dass Eigentum der Bürger durch andere Bürger zu schützen. Für den Eigentümer ist es meist kein geringerer Schaden, wenn die Sache unbrauchbar ist, als wenn sie gestohlen wird.93.128.91.165 19:52, 3. Mai 2013 (CEST)
- Man will ja auch Abschreckung, die meisten Taten können nicht aufgeklärt werden (niedrigste Aufklärungsrate aller Straftaten, wenn ich mich nicht irre). Durch unaufgeklärte Schäden entsteht volkswirtschaftlicher Schaden, es entsteht der Broken windows-Effekt usw. Übrigens noch eine Anmerkung: Die meisten der Täter, die eine Sachbeschädigung begehen, können kaum den Schaden bezahlen (Jugendgruppen, Graffitti-Sprayer usw.). --93.133.239.95 22:03, 3. Mai 2013 (CEST)
Was ist das denn für ein Satz, unter Qualifikation: Die Besonderheit des Tatbestandes ist hierbei, das der Täter auch Eigentümer der Sache sein kann. Fremdes Eigentum wird nicht geschützt, sondern das Öffentliche Interesse an der Unversehrtheit der Gegenstände.
Das widerspricht sich ja, in Massen und als Beispiel, auch noch Sachen die zur Religion gehören mit zu zählen, wem gehört bitte die Kirche, klar Vertreter ist hierzu die jeweilige Verwaltung oder die Öffentliche Wegebeleuchtung, das gleiche.
Und Fremdes Eigentum wird nicht geschützt, wenn mir jemand das Haus beschmiert oder die Scheibe einschmeißt, ist das Sachbeschädigung auch wenn man bei Fremden das Mietshaus meint, wird auch der Vermieter entsprechend reagieren.
Wohlgemerkt, so steht es auch nicht im Gesetz, da hat sich Derjenige so hingelegt. Gruß Banjo
Abschnitt Tatbestandsmerkmale: rechtswidrig
Zitat: "Die im Gesetzeswortlaut angesprochene Rechtswidrigkeit ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern dient nur der Hervorhebung des Unrechts der Tat."
Als Laie verstehe ich das so, dass man das Wort "rechtswidrig" durchaus weglassen könnte; dann wäre das Unrecht zwar nicht hervorgehoben, aber dennoch da. Aber hätte dann nicht z. B. jeder Abrissunternehmer sehr schnell ein erhebliches Problem? Der gesamte Abschnitt "Tatbestandsmerkmale" klingt für mich so, als wäre jede Zerstörung/Beschädigung einer fremden Sache automatisch eine Straftat. Was offensichtlich nicht sein kann. Für mich als Laie gehört deshalb die Rechtswidrigkeit unbedingt zur Tat dazu. Mag mir das jemand erklären? Danke (-: 82.119.23.33 14:48, 22. Jun. 2018 (CEST)
- Da bin ich auch gerade drübergestolpert. Natürlich ist die Rechtswidrigkeit Voraussetzung für die Strafbarkeit und damit Tatbestandsmerkmal. Ansonsten hätte jeder Abbruchunternehmer oder Änderungsschneider ein Problem. --Carl B aus W (Diskussion) 12:23, 18. Jul. 2018 (CEST)
sachbeschädigung unter drogeneinfluss?
wäre nicht im artikel ein abschnitt gut, der sich zum thema sachbeschädigung unter drogeneinfluss äußert? dieses dürfte in der praxis häufig der fall sein. bedeutet drogeneinfluss (alk, hasch, ...) zwangsläufig straffreiheit?? --HilmarHansWerner (Diskussion) 05:53, 14. Jun. 2020 (CEST)
- Ja, könnte man machen. Schreib was. --Peter Gugerell 08:19, 14. Jun. 2020 (CEST)
- wenn ich mich kompetent fühlen würde, hätte ich dies schon getan... --HilmarHansWerner (Diskussion) 08:53, 14. Jun. 2020 (CEST)
"unbeabsichtigte" sachbeschädigung - folgen?
Wäre es nicht auch angemessen, wenn der Artikel dazu Auskunft geben würde, was die Rechtsfolgen sind, wenn jemand wirklich oder nur vorgeblich "unbeabsichtigt" fremde Sachen beschädigt. Das interessiert sicherlich viele Menschen, die als Laien dann Auskunft unter dem Stichwort Sachbeschädigung suchen. Beispiel: jemand rammt beim Rückwärtsfahren die Breitseite eines anderen Autos, vielleicht weil einfach unfähig (alter Mensch...) oder unaufmerksam, oder vielleicht ganz zufälligerweise mit der Anhängerkupplung die Seitentür des Autos eines unliebsamen Nachbarn oder Prozess-Gegners... das bleibt doch sicherlich nicht als Sachbeschädigung straffrei, weil "ohne Vorsatz"... in welche juristische Kategorie gehören solche Beschädigungen also? ein entsprechender Hinweis, vielleicht unter siehe auch, wäre bestimmt hilfreich. Danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 09:02, 14. Jun. 2020 (CEST)
- ginge es in solchen Fällen nur um schadensersatzanspruch nach Paragraph 823 BGB?--HilmarHansWerner (Diskussion) 09:07, 14. Jun. 2020 (CEST)
- HilmarHansWerner, ich bin nicht ganz sicher, ob du verstanden hast, wie die Wikipedia funktioniert. Wir schreiben über Dinge von den wir glauben, etwas zu verstehen. Wir arbeiten nicht auf Bestellung. Wenn dir also im einem Artikel etwas fehlt, dann recherchiere und schreibe es. Versuche nicht, andern Leuten Aufträge zu erteilen. --Peter Gugerell 10:17, 14. Jun. 2020 (CEST)
- ich fürchte, werter Peter Gugerell, deinen Verdacht, ich hätte die Funktionsweise von Wikipedia nicht verstanden, muss ich zurückgeben: Wikipedia ist ein Kollektiv-Projekt, in dem man gemeinsam versucht, die Qualität der Artikel zu verbessern. Dazu gehört wesentlich das Feedback der Leserschaft, für die die Enzyklopädie geschrieben wird, und dieses ist nicht (nur) das leider oft fachblinde Fachpublikum, sondern vor allem der gebildete Laie, der/die sich über ein Thema zu informieren versucht. Fachautoren sollten also zur Kenntnis nehmen, was der allgemeine Leser nicht versteht, was er für Fragen hat, und was ihm fehlt, um dann, bei vorhandener Kompetenz, entsprechend darauf zu reagieren. Ich hoffe, nach kurzer Reflektion, dürfte auch dir dieses einleuchten... (zur Klarstellung: ich bin weder Jurist noch Jurastudent, und werde nicht anfangen, hier herumzudilettieren, weil leider auch dieses ein Problem der Wikipedia ist [und Corona mir sowieso keine Zeit lässt!]...)(noch etwas: da wikipedia ein inklusives Kollektiv-Projekt ist, an dem im Prinzip jeder mitarbeiten kann und soll, passt es nicht hierher, von "wir" zu reden - womit man natürlich an erster Stelle sich selbst, und vielleicht an nächster Stelle Gleichgesinnte meint -, um damit andere [langjährige, konstruktive Mitarbeiter] auszugrenzen...!) --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:07, 14. Jun. 2020 (CEST)
Steht doch drin im Artikel, dass fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. --Carl B aus W (Diskussion) 19:20, 15. Jun. 2020 (CEST)
- nun, die sache ist, wie in der juristerei so üblich, etwas vertrackter: es gibt nicht einfach nur "vorsatz" und "nicht vorsatz" bzw. "fahrlässig" oder "nicht fahrlässig"; es gibt auch den sogenannten "bedingten Vorsatz", auch "Eventualvorsatz" genannt - wie ich inzwischen gelesen habe; s. Eventualvorsatz. hierzu folgendes zitat: "Um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen muss ein Vorsatz gegeben sein. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Das bedeutet, dass er zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die Tathandlung und den Taterfolg gehabt haben muss. Nach dem BGH ist bedingter Vorsatz dann gegeben, wenn der Täter den Erfolgseintritt als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und mit diesem in einer Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigt oder sich zumindest um des erstrebten Zieles willen abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein." (quelle: https://strafverteidigung-roehrich.de/rechtsanwalt-strafrecht/sachbeschaedigung.html ) die trennlinie zwischen "bedingtem vorsatz" und "fahrlässigkeit" dürfte hauchdünn oder gar verschwommen sein... dieses wird zwar im artikel knapp angesprochen, sollte aber m.e., wie in dem zitat, etwas detaillierter erläutert werden. könnte dies bitte eine fachperson kompetent tun? die menschheit dankt! außerdem: selbst wenn weder fahrlässigkeit noch bedingter vorsatz vorlag, dürfte doch ein schadensersatzanspruch eine rechtsfolge sein, oder? --HilmarHansWerner (Diskussion) 01:16, 26. Jul. 2020 (CEST)
- Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz kann im Einzelfall sehr schwierig sein, siehe beispielsweise den Ku'damm-Raser-Fall. Im Zusammenhang mit Sachbeschädigung dürfte das aber eher selten problematisch werden. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, löst aber natürlich einen (zivilrechtlichen) Schadensersatzanspruch aus. --Yhdwww (Diskussion) 20:33, 29. Nov. 2020 (CET)
Hinweis aufs BGB fehlt
IMHO fehlt der Hinweis auf BGB §823 und §249 --85.212.171.129 09:27, 21. Mai 2021 (CEST)
Warum nur juristische Inhalte?
Moin zusammen,
gibt es einen Grund, warum der Artikel Sachbeschädigung ausschließlich als juristisches Phänomen im deutschsprachigen Raum behandelt, der mir entgeht?
Der Grund ist, dass das Phänomen Sachbeschädigung eine Reihe von Facetten hat, die der Artikel komplett ausblendet. Spontan denke ich da an Sachbeschädigung als Sabotage (Luddisten, Gewerkschaftsbewegung, Résistance, Umweltbewegung, Militär, Geheimdienste), zu Kommunikationszwecken (Ad-busting, „Kleistern“, Sticker, Graffiti, Tags), als Protesttaktik („Entglasen“, Barrikadenbau) oder als Ausdruck eines Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Eigentumsrechten (Banksy, OZ, Moses & Taps). Zu all diesen Dingen sollte es auch reichlich Sekundärliteratur geben.
Es geht mir nicht darum zu bewerten, ob irgendwas davon richtig oder falsch ist, dafür ist die Wikipedia nicht der richtige Ort. Aber Gesetze, insbesondere Strafgesetze, existieren nicht im Vakuum, sondern sind immer auch Ausdruck gesellschaftlicher (Macht-) Verhältnisse. Das Erheben von Graffiti von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat macht das deutlich; eine deutliche Priorisierung des Eigentumsrecht gegenüber der Kunstfreiheit durch den Gesetzgeber. Oder ein sehr extremes Beispiel: Im besetzten Frankreich konnte man für das Beschädigen bestimmter Plakate mit dem Tode bestraft werden. Kurz: Was Sachbeschädigung ist und wie eine Gesellschaft damit umgeht, ist nicht naturgegeben, sondern das Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse.
Ein Artikel zu Sachbeschädigung sollte das mMn. reflektieren und nicht nur einseitig die aktuelle Perspektive einiger Gesetzgeber widerspiegeln. Wie gesagt, Literatur sollte es dazu reichlich geben. Anderfalls sollte deutlicher werden, dass es in dem Artikel ausschließlich um den Straftatbestand geht. Aber selbst dann wäre ein bisschen Rechtsphilosophie, -geschichte und -vergleichung interessant.
Gibt es dazu Meinungen?
Viele Grüße --Suppenmaxe (Diskussion) 19:28, 22. Feb. 2022 (CET)
- Stimme Dir voll zu! Leider habe ich keine Kapazitäten, um an einer Erweiterung des Artikels mitzuarbeiten. Du vielleicht? Schönen Gruß! --78.55.11.171 19:26, 23. Feb. 2022 (CET)
- Ich fange mal an, auf meiner Benutzerseite Literatur zu sammeln. Keine Ahnung, wie schnell ich hier Fortschritte mache, aber eilig ist es ja nicht ;) --Suppenmaxe (Diskussion) 11:15, 5. Mär. 2022 (CET)