Diskussion:Sachsen-Weißenfels

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Sachsen-Halle oder Sachsen-Magdeburg?

Was ist eigentlich richtig? Ich habe bisher nur einmal in der - heutigen(!)- Fachliteratur den Begriff "Sachsen-Magdeburg" gefunden, aber auch nicht als Bezeichnung für die ganze Seitenlinie, sondern, wie es ja historisch richtig ist, für die Zeit der Regierung von August, der ja zugleich Erzbischof bzw. seit seiner Heirat Administrator des Erzstifts Magdeburg war. Die Bezeichnung Sachsen-Magdeburg scheint mir auch logischer, weil das zweite Territorium eben das Erzstift war, und das hieß Magdeburg und nicht Halle, die Erzbischöfe bezeichneten sich ja auch in den ganzen Jahrhunderten, in denen sie in Halle residierten, nicht "von Halle", sondern weiterhin "von Magdeburg". Sollte es aber wirklich die zeitgenössische Bezeichnung "Sachsen-Halle" gegeben haben, so bitte ich um Angabe der Quelle.--Dr. Pommer 08:19, 31. Mär. 2008 (CEST)

Hallo, die Bezeichnung der Weißenfelser Linie als "Sachsen-Halle" scheint mir in jedem Falle angebrachter. Grund ist, dass die Benennung von Seitenlinien bei Fürstenfamilien (entweder zeitgenössich oder nachträglich durch Historiker) stets nach dem Ort der Residenz erfolgt(e). In diesem Falle muss also unterschieden werden, dass das Erzstift Magdeburg mit seiner Residenzstadt Halle an der Saale, in der die Erzbischöfe und Administratoren von Magdeburg seit 1503 Hof hielten, etwas anderes ist als die Stadt Magdeburg. Vom sächsischen Kurhaus war (wie bereits im Falle der Bistümer Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz usw. geschehen) seit längerer Zeit die Eingliederung des durch die Reformation säkularisierten Erzbistums Magdeburg in den Kurstaat angedacht, weshalb man hoffte, dass sich durch die Wahl eines sächsischen Prinzen zum Administrator ein derartiger Prozess beschleunigen ließe. Kurfürst Johann Georg, der für alle seine nachgeborenen Söhne eigene Teilfürstentümer anstrebte, war also Willens, ein an Kursachsen gefallenes Bistum Magdeburg als Sekundogenitur-Fürstentum Sachsen-Halle August zu überlassen. Durch den für die Hohenzollen günstigen Verlauf gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges gelang es jedoch diesen und nicht den Wettinern, im Westfälischen Frieden von 1648 eine Regelung zu treffen, die das Bistum nach dem Tode des sächsischen Administrators Kurbrandenburg zufallen lassen würde, weshalb für August bis zur Eröffnung des Testaments 1652 ein neues Territorium, nämlich das spätere Gebiet um Weißenfels, zugewiesen werden musste, während Johann Georgs andere Söhne ihre Adminstratorposten behalten und dadurch in diesen Residenzen (Merseburg, Zeitz) eigene Nebenlinien begründen konnten. August blieb also Postulierter Administrator des Erzbistums Magdeburg und (Titular-)Herzog von Sachsen und ich mache ja auch nicht aus dem tollen Christian einen Christian von Braunschweig-Halberstadt! Auch haben sich die Brüder Augusts und deren Nachkommen immer als "Herzöge von Sachsen, Landgrafen von Thüringen, Markgrafen von Meißen etc. etc. etc." (als Folge der Belehnung zur gesamten Hand) höchstens als "von Sachsen zu ..." verstanden und nie als "von Sachsen-..." – solche Bezeichnungen waren nur inoffiziell üblich oder haben sich in der späteren Forschung durchgesetzt, zumal die Freundbrüderlichen Zwergstaaten sowieso (bis auf den Sonderfall Querfurt) keine Reichsstände waren. Die Bezeichnung Sachsen-Halle ist mir auch die einzig geläufige und wurde in der früheren Geschichtswissenschaft (zumindest (wie du schon richtig dargelegt hast) was die Regentschaft Herzog Augusts betraf) synonym für das später populäre S.-Weißenfels gebraucht. Verwendung findet bzw. fand der Begriff u.a. in Pierer's Universal-Lexikon, Altenburg 1857-1865, Band 14, S. 731 bzw. S. 685 sowie bei F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896 oder auf diversen Websites: [1], [2], [3], [4], [5], [6]. Der Begriff Sachsen-Magdeburg ist mir hingegen während meiner gesamten Beschäftigung mit den Weißenfelsern noch nie begegnet oder untergekommen - davon abgesehen halte ich ihn auch aus einer Reihe von staatsrechtlichen bzw. historisch-systematischen Gründen für nicht verwendbar, ja sogar sachlich falsch. --Sümpf 00:03, 5. Apr. 2008 (CEST)
Leider hält diese Argumentation, so einleuchtend sie auch scheint, dem Quellenbefund nicht ganz stand. Im Streit des Administrators August mit der Stadt Halle um das dem Georg Händel verliehene Weinschankprivileg heißt es in der betreffenden Akte des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt z. B.: "Der Fürstliche Sächs: Magdeb: Secretarius und Notarius, Herr Johann Chilian Stißer ..." (Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, A 2 (Erzstift Magdeburg. Innere Landesverwaltung, Nr. 888, Bl. 76r). Die Beispiele ließen sich ohne weiteres fortsetzen. Deshalb habe ich den betreffenden Passus im Artikel entsprechend ergänzt. --Dr. Pommer 07:38, 8. Nov. 2011 (CET)

Besten Dank! --Dr. Pommer 10:13, 7. Apr. 2008 (CEST)

Ein kleiner, unbedeutender Hinweis: Auf der Landkarte zu Sachsen-Weißenfels wird die Mulde (Fluss) als "Chemnitz" bezeichnet, was natürlich falsch ist. Vielleicht lässt sich die Karte korrigieren.

W. Flohr (nicht signierter Beitrag von 78.53.99.195 (Diskussion) 11:47, 30. Jun. 2013 (CEST))