Diskussion:Schöffe/Archiv

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'Polizisten können keine Schöffen werden'

Der Artikel vermittelt den Eindruck, Polizisten könnten keine Schöffen werden. Das ist aber eine Fehlinterpretation und somit ein weit verbreiteter Irrglaube. Gem. §34 GVG "SOLLEN" Polizeivollzugsbeamte nicht zu Schöffen berufen werden, dort steht aber nicht, dass dies nicht geschehen kann/darf. Es ist vielmehr eine SOLL-Vorschrift, die eine Handlungsempfehlung darstellt. Dadurch sollen Exekutive und Judikative voneinander getrennt bleiben. Es ist aber keine zwingende Handlungsvorschrift. Ist z.B. Not am Mann, können auch Polizisten zum Schöffenamt berufen werden. In der Praxis sind jedoch regelmäßig genügend Bewerber vorhanden, die Polizisten vorgezogen werden. Daher wird diese Regelung in der Praxis nicht angewandt.

Ich schlage vor, den Artikel in dieser Hinsicht zu ändern. Er ist nicht korrekt. (nicht signierter Beitrag von 82.207.236.88 (Diskussion | Beiträge) 17:25, 8. Apr. 2009 (CEST))


Aufwandsentschädigung ?

Erhalten Schöffen eine Aufwandsentschädigung ? Oder Spesen ? Wie ist es mit einem Ersatz für Arbeitsausfall ?

Antwort: Schöffen erhalten (wie z. B. auch Zeugen) nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel folgende Positionen beinhaltet: notwendige Fahrtkosten vom Ladungsort (meist Wohnort) zum Gericht und zurück, "Spesen", soweit sie das o. g. Gesetz zubilligt (z. B. nötig gewordene Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen, siehe §§ 15 ff. JVEG) und - sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig sind - Verdienstausfall, der allerdings mit dem tatsächlichen Verdienst nicht übereinstimmt, weil der Stundensatz in § 18 JVEG im Regelfall mit 20,00 Euro festgesetzt ist. Nur in Ausnahmefällen gibt es mehr, das Maximum liegt derzeit bei 51,00 Euro pro Stunde. Quelle: JVEG v. 05. Mai 2004 in der derzeit aktuellen Fassung vom 30. Juli 2009, BGBl. I S. 718 ff., 2449. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.62 (Diskussion) 15:36, 25. Mai 2010 (CEST))

"Unterschied Schöffe/amerikanischer Geschworener "

Ich suche schon das ganze Internet nach der Beantwortung der Frage ab, worin genau der Unterschied zwischen deutschen Schöffen und amerikanischen Geschworenen liegt, ohne dazu brauchbare Informationen zu finden.

Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.

In Deutschland gibt es bei bestimmten Gerichten drei Richter. Einen Vorsitzenden, der ist von Beruf Richter und hat das studiert. Dann gibt es noch zwei ehrenamtliche Richter, die Schöffen. Zum Schöffen kann jeder berufen werden, der mindestens 25 Jahre alt ist. Schöffen gibt es am Amtsgericht (kleinere Strafsachen), Jugendgericht, Arbeitsgereicht (einer von der Arbeitgeber und einer von der Arbeitnehmer Seite). Genaueres findest Du, wenn Du in die Gesetze schaust (Gerichtsverfassungsgesetz - GVG, Strafprozessordnung - StPO, und Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG). In Amerika ist der Vorsitzende nur derjenige, der die Verhandlung leitet. Die Geschworenen fällen dann das Urteil. Wie das genau funktioniert weis ich nicht, das ist glaube ich auch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Frag mal beim Justizministerium nach, oder bei einem Gericht. Bei uns setzen die Schöffen gemeinsam mit dem Richter das strafmaß fest. Sind dabei aber an Recht und Gesetz gebunden. Sie dienen dazu um die Meinung der Bevölkerung wiederzugeben, und zu verhindern, dass die Richter aus "Betriebsblindheit" Urteile fällen. Für die Tätigkeit als Schöffe musst Du vom Arbeitgeber frei gestellt werden und bekommst Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall. Die Schöffenlisten werden von der Gemeindevertretung oder Stadtverordentenversammlung beschlossen. --j11 07:37, 28. Apr 2005 (CEST)

"Nur von einem oder einer Deutschen"

Im Artikel stand, "Das Amt des Schöffen kann nur von einem oder einer Deutschen versehen werden." Da ich davon ausgehe, dass ein(e) deutsche(r) Staatsbürger(in) und nicht unbedingt ein(e) Angehörige(r) der deutschen Ethnizität gemeint ist, habe ich den Satz dementsprechend geändert. --Angr/ʁeːdə 14:12, 4. Okt 2005 (CEST)

Diese Aussage ist korrekt. Denn ich bin Schöffe, deutscher Staatsbürger, aber stamme nicht vom deutschen Volke ab.

@angr: Ein Deutscher ist einer, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Einer, dessen Vorfahren Deutsche waren, ist zwar Deutscher, der Umkehrschluß gilt aber nicht. Deshalb könnte man hier auch das Wort "Deutscher" problemlos verwenden. --84.154.91.59 15:21, 25. Feb 2006 (CET)

Im Gesetz steht lapidar: "GVG § 31: Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden." Warum wollen wir pingeliger als das Gesetz sein? --Chleo 18:01, 8. Feb. 2007 (CET)

sonst müssten wir auch am reichstag "dem deutschen volke" streichen und "dem deutschen staatsbürger" draus machen ;) mfg

Tip: Artikel 116 des Grundgesetzes, siehe Deutsche Staatsangehörigkeit + § 1 StAG, somit kann jeder Schöffe im Sinne des § 31 GVG werden, der die Voraussetzungen gem. Art 116 GG, § 1 ff StAG erfüllt. Das GVG ist ein Gesetz des formellen Rechts und regelt in Verbindung mit dem GG, die ordentliche Gerichtsbarkeit des Bundesrepublik Deutschland. Ähnliche Zusammenhänge gelten für die ehrenamtlichen Richter der außerordentlichen Gerichtsbarkeit → Verwaltungsgerichte - Deutscher (§ 20 VwGO), Arbeitsgericht - Wahlrecht zum Deutschen Bundestag (§ 21ArbGG), Finanzgerichte - Deutscher (§ 17 FGO) und Sozialgerichte - Deutscher (§ 16 SGG)--Preusachse 12:19, 1. Okt. 2007 (CEST)

Dürfen Schöffen befragen und reden?

Grundsätzlich dürfen Schöffen während der Verhandlung die Beteiligten befragen. Sie müssen auch nicht die Frage vorher an die/den Vorsitzende/n richten, um diese von ihm/ihr zensieren oder kontrollieren zu lassen. Es sollte jedoch gut überlegt sein, welche Frage man wie an wen stellen möchte. Denn all zu leicht kann man zur Zielscheibe des Rechtsbeistandes der Beklagten werden. Ohnehin sehen es die Berufsrichter/innen nicht gerne, wenn Schöffen sich während der Verhandlung äussern. Desweiteren sollten sich die älteren, pensionierten oder sich in Rente befindenen Schöffen keine Strafgesetzbücher kaufen, um vom Laien zum Profi zu mutieren. Denn wir Schöffen sind eine Brücke zwischen Justiz und Bevölkerung. Im Namen des Volkes. Benutzer:81.173.130.133 Signatur nachgetragen --C.Löser Diskussion 10:25, 23. Apr 2006 (CEST)

Und was bitte hat dein Beitrag hier zu suchen? Dies ist eine Enzyklopädie und kein Plauderforum. Ob die Berufsrichter das gerne sehen oder nicht ist schei*egal, sie haben sich an die Gesetze zu halten. Und warum sollten Leute, die sich Gesetzbücher kaufen zum "Profi" mutieren? Da gehört schon ein "bischen" mehr zu als ein Gesetzbuch, das gilt besonders für das Strafrecht. Und warum würdest du das nur auf ältere, pernsionierte oder berentete Schöffen beschränken? Würdn deiner Annahme nach nicht auch berufstätige Schöffen zum Profi mutieren, sobald sie sich einen Gesetzestext kaufen? *gnaaaf* P.S.: Und im Namen des Vokes hast du schonmal garnichts zu sagen, diese Anmaßung habe ich gestrichen --C.Löser Diskussion 10:25, 23. Apr 2006 (CEST)
Und ich (als Nicht-Schöffe und Nicht-Jurist) würde gern wissen, was es bedeutet, als Schöffe "zur Zielscheibe des Rechtsbeistandes der Beklagten" zu werden. Darf der Verteidiger etwa gegenüber dem Schöffen einen anderen Umgangston anschlagen als gegenüber dem Berufsrichter, Ersteren gar zur "Zielscheibe" machen? Zur Zielscheibe wovon? Von kritischen Nachfragen (wie an einen Zeugen)? Von Herabsetzungen?
PS: "... keine Strafgesetzbücher kaufen ... denn wir Schöffen sind eine Brücke zwischen Justiz und Bevölkerung". Und die "Bevölkerung" besitzt im Idealfall keinen juristischen Sachverstand oberhalb von Stammtischniveau? --62.152.162.16 03:35, 4. Aug. 2007 (CEST)
Da bisher noch keiner geantwortet hat, jetzt mal die Vermutung eines Nicht-Juristen: Wenn man sich als Schoeffe ungeschickt anstellt, koennte eventuell der Anschein von Befangenheit entstehen. Und ich bin ziemlich sicher, dass die Beklagtenseite nicht nur Antraege auf Ablehnung wegen Befangenheit gegen den hauptamtlichen Richter, sondern auch gegen die Schoeffen stellen darf. Das sollte aber eigentlich unter den Grundsatz "erst denken, dann reden" fallen und in einer solch verantwortungsvollen Position von Anfang an klar sein. Und das mit den Gesetzesbuechern ist ein reichlich bloeder Kommentar. Nur weil ich mir das StGB kaufe, bin ich ja noch kein Jurist. Ich kann mir auch ein Buch ueber Fernmeldetechnik kaufen und trotzdem daran scheitern, ein Handy selbst zu entwickeln. Buecher kaufen bringt erst einmal gar nichts, und ich wage zu behaupten, bei Gesetzbuechern teilweise weniger als gar nichts, weil man, wenn man nicht in der Fachterminologie drin ist, auch schnell falsche Schluesse aus den ueberaus exakten, aber teilweise in einzelnen wichtigen Worten vom "normalen" Sprachgebrauch abweichenden, Formulierungen ziehen kann. Und es gibt bekanntlich keinen besseren Weg sich zu blamieren, als mit zur Schau gestelltem Halbwissen.

Schöffen haben - wie auch die Berufsrichter - in den Hauptverhandlungen das Recht, Fragen an den Angeklagten, die Zeugen oder Sachverständige zu richten, wobei diese Fragen sowohl zur Person als auch zur Sache gehören können. Ein "Rederecht" in dem Sinne der Verhandlungsführung und -leitung sowie der Kommentierung gibt es für Schöffen nicht. Von daher ist aus den obigen Beiträgen insoweit richtig, als sich Schöffen durch - vor allem präjudierende oder vorurteilsbelastete Fragestellungen oder Beiträgen - in der Tat wie ein Berufsrichter einen (in der Regel dann auch berechtigten) Befangenheitsantrag einhandeln können. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.62 (Diskussion) 15:36, 25. Mai 2010 (CEST))

Zuordnung der Schöffen Geheim?

Ich habe da eine Frage zu den Schöffen: Sind Schöffen geheim, also so wie die Geschworenen in Amerika? Zumindest bis zum Verhandlungstag.Levo 13:28, 5. Nov. 2006 (CET)

Schöffe in Luxemburg?

Im Zusammenhang mit Luxemburg bin ich auch auf Schöffen gestoßen, die dort eine ähnliche oder gleiche Funktion wie in Belgien zu haben scheinen. Sollte man das dann nicht im Artikel unter dem umbenannten Kapitel Belgien / Luxemburg erwähnen? Ich täts, weiß es aber nicht genau. --Chleo 17:54, 8. Feb. 2007 (CET)

Wer wählt Schöffen?

Ich bin gerade über diesen Artikel gestolpert, und kratze mir ziemlich am Kopf, wer eigentlich Schöffen wählt. Bekomme auch ich als Ottonormalbürger am 1. Januar 2009 eine Einladung zur Schöffenwahl?! --Bigbug21 17:01, 17. Feb. 2007 (CET)

Anscheinend ist die Frage nicht beantwortet, daher jetzt eine Kurzfassung der gesetzlichen Grundlagen, auch wenn die Frage schon älter ist; aber die nächste Schöffenwahl kommt bestimmt. Nach dem Einwohnerschlüssel werden von den Gemeinden, die sich in einem bestimmten Gerichtsbezirk befinden, vom Gemeinde-/Stadtparlament eine Vorschlagsliste erstellt. Die Anzahl pro Gemeinde wird zuvor von einem sogenannten Schöffenwahlausschuss, der sich bei dem betreffenden Landgericht befindet, dieser Gemeinde schriftlich mitgeteilt. Diese Liste liegt eine bestimmte Zeit öffentlich aus. Bürger, die Einspruch gegen ihre eigene Nennung in der Liste einlegen wollen, tun dies bei der Gemeinde. Nach Ablauf der Auslegefrist wird die Vorschlagsliste mit eventuellen Einsprüchen an den Schöffenwahlausschuss gesandt. Nach einem bestimmten - hier nicht näher zu beschreibenden - Verfahren wird die nötige Anzahl von Schöffen (inklusive der Ergänzungs- und Hilfsschöffen) von diesem Ausschuss gewählt. Nach der Wahl werden die gewählten Schöffen auf die durchzuführenden Verhandlungstage aller in Frage kommenden gerichtlichen Einrichtungen durch Los aufgeteilt. Bei Gericht sorgt eine sogenannte Schöffengeschäftsstelle für die korrekte Auswahl und Ladung der Schöffen. Damit werden nicht die "Kandidaten" eingeladen, sondern nur die gewählten Schöffen zum Verhandlungstag. Quelle: §§ 36 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.62 (Diskussion) 15:36, 25. Mai 2010 (CEST))

Wie wird man Schöffe

hab ich Tomaten auf den Augen, oder steht im Artikel nirgendwo, wie man Schöffe wird? Falls es dort steht, bitte ich um Entschuldigung, steht es nicht drin, sollte auf jeden Fall eingearbeitet werden, wie das passiert, denn aus diesem Grund hab ich den Artikel aufgerufen.Elrond 16:31, 27. Jun. 2007 (CEST)

Der Artikel äußert sich sehr knapp nur dahingehend, dass "Bewerbungen für das Schöffenamt in vielen Gemeinden möglich" seien, beantwortet aber essentielle Fragen (wie etwa die nach Auswahlkriterien, nach dem berufenden Organ oder nach Berufungen "wider Willen") nicht − was behoben werden sollte.
Immehin teilweise Einsicht dürfte ein Klick auf den Link zum Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. schaffen.--62.152.162.16 03:45, 4. Aug. 2007 (CEST)
Wie, wer und so weiter Schöffe wird regeln in in der Bundesrepublik Deutschland die §§ 36 - 44 GVG, in manchen Gemeinden kann man sich für die Wahl zum Schöffen bewerben - diese gilt insbesondere für die Wahl zum Jugendschöffen gem. (§ 35 JGG) beim Jugendschöffengericht. Ähnlich erfolgt die Auswahl zum ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten (§ 25 ff VwGO), Arbeitsgerichten (§ 20 ff ArbGG), Finanzgerichten (§ 22 ff FGO) und Sozialgerichte (§ 13 SGG). --Preusachse 12:01, 1. Okt. 2007 (CEST)

Da steht dass in Österreich niemand Schöffe werden kann, der älter als 65 Jahre ist. Diese Aussage scheint falsch oder zumindest unpräzise zu sein. Jemand, den ich kenne wurde dieser Tage zum Schöffen berufen, obwohl sein 65. Geburtstag schon ein paar Monate zurück liegt. Gibt es diese Regelung also wirklich in Österreich, bzw. wie lautet sie genau? --Kig8472 12:13, 9. Okt. 2007 (CEST)

Die betreffende Passage wurde mittlerweile präzisiert. Danke! --Kig8472 10:35, 31. Okt. 2007 (CET)

Warum/Wozu gibt es Schöffen?

Diese Frage wird im Artikel leider nicht beantwortet (das hätte mich nämlich interessiert). Möge ein Kundiger den Artikel entsprechend erweitern. --AFranK99 [Disk.] 10:57, 6. Aug. 2008 (CEST)

Nun, dabei handelt es sich um einen sehr pauschalen Ausfluss aus unserem Demokratieverständnis, der evtl. nicht so einfach zu erklären ist. Grob kann man es so beschreiben, daß bei uns alle Macht vom Volke ausgeht und diesem Punkt damit Genüge getan werden soll, daß auch "normale" Menschen Recht sprechen können und somit wir als Volk am Staatsaufbau mit beteiligt sind. --Hedwig Klawuttke 20:55, 3. Sep. 2008 (CEST)

Zusammenlegung der Artikel Schöffe, Laienrichter und ehrenamtlicher Richter

Ich schlage vor und bitte darum, die Artikel unter ehrenamtlicher Richter (mit Redirect von Schöffe und Laienrichter) zu einem einzigen zusammenzuführen.--ProloSozz 11:21, 21. Feb. 2008 (CEST)

Seit 2009 bin ich als Hauptschöffe an einem deutschen Landgericht tätig und habe in dieser Zeit sowohl großen als auch kleinen Verfahren beigewohnt. Es erscheint mir als sehr sinnvoll, die Artikel „Laienrichter“, „Ehrenamtliche Richter“ und „Schöffe“ zusammenzulegen und diesen dann umfassenden Artikel intensiv zu überarbeiten bzw. neu zu schreiben. Zur Begründung:

- Zwar ist im GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) nach wie vor von einem „Schöffen“ die Rede, zumindest bei den Großen Strafkammern wird jedoch mehr und mehr die Bezeichnung „ehrenamtlicher Richter“ verwendet, um so (auch dem Angeklagten) zu signalisieren, dass „wir“ ein deutliches Mitspracherecht bei Urteil und Strafmaß haben.
- In sämtlichen drei Artikeln finden sich Fehler bzw. missverständliche Beschreibungen.
- Es werden hier zum Teil juristische Fachausdrücke und Abkürzungen verwendet, die ich bei Wikipedia unpassend finde. Hier schauen zumeist „normale Bürger“ vorbei, Volljuristen bedienen sich anderer Nachschlagewerke.
- Die hierarchische Struktur des/der Artikel/s bedarf einer Neuordnung, da Begriffe wie „Jugendschöffe“, „Wirtschaftsstrafkammer“, „Berufsrichter“ in einem Absatz vorkommen und somit den Leser mehr verwirren als aufklären.
- Der neue Artikel sollte unter „Schöffe“ erscheinen, da dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch am geläufigsten ist.

Aus vorgenannten Gründen schlage ich einen allumfassenden Artikel vor, den ich gerne bereit bin zu schreiben, allerdings nur, wenn die Wikipedianer zustimmen. -- Markutsch 13:44, 20. Jun. 2010 (CEST)

IM ersten Schritt Redundanzbaustein: um mehr Meinungen zu finden. --Paule Boonekamp 14:42, 20. Jun. 2010 (CEST)
Ich bin ebenfalls für eine Zusammelegung der Artikel. Bin aber, wie damals schon ProloSozz der Meinung, dass der Hauptartikel unter ehrenamtlicher Richter landen sollte. In allen anderen Punkten stimme ich Markutsch uneingeschränkt zu. --Juliabackhausen 14:50, 20. Jun. 2010 (CEST)
Keine Frage: der Schöffe (Unterabschnitt) ist ein Ehrenamtlicher Richter (Haiptlemma), deshalb stimme ich zu. Aber sehen das Schweizer und Österreicher ebenfalls so? --Paule Boonekamp 15:04, 20. Jun. 2010 (CEST)


Ich denke, mit einer Weiterleitung von den „ehrenamtlichen Richtern" zu den „Schöffen“ ist es auch getan, da – wie ich schon sagte – der Begriff „Schöffe“ einfach geläufiger ist. Aber man kanns genauso anders rum machen ...

Im Artikel sollte natürlich unbedingt auf Parallelen und Unterschiede eingegangen werden. Da ich mich weder mit dem schweizerischen, noch dem österreichischen Rechtssystem auskenne, bliebe zu überlegen, ob man die jetzigen Kapitel übernimmt (samt eventuellen Fehlern) oder nicht als eigene Artikel abspaltet ...

Da ich am Landgericht ausschließlich Strafsachen verhandle, wäre es gut, wenn ggfs. ein Handelsrichter bzw. Jugendschöffe gewisse Kapitel ergänzen könnten.-- Markutsch 11:34, 21. Jun. 2010 (CEST)

Ich denke, "einfach übernehmen" ist die leichteste Variante. Eigene Unterabschnitte für einzelne Länder im Hauptartikel, auch wenn sie kurz sind, belassen, das spornt zur Mitarbeit an...--Juliabackhausen 17:10, 21. Jun. 2010 (CEST)

Ausreichende Deutschkenntnisse für Schöffen zukünftig Pflicht

Mit einer Reform im Sommer 2010 wurden ausreichende Deutschkenntnisse für Schöffen in Deutschland festgeschrieben.

Das Schöffenamt sollen zukünftig nur Personen ausüben, die der deutschen Sprache mächtig sind und daher der Hauptverhandlung folgen können.

Ist bereits eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Gesetzesblatt veröffentlicht? Dann bitte den Artikel ändern, auf neueste Version verlinken, und dann können wir hier aufgrund der Gesetzesänderung Wiki-Artikel anpassen.--Juliabackhausen 15:24, 10. Jul. 2010 (CEST)
im Bundestag und Bundesrat ist die Reform akutell verabschiedet worden und parlamentarisch damit abgeschlossen. Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt jetzt automatisch. 92.252.121.85 15:07, 12. Jul. 2010 (CEST)

Ich habe die entsprechenden Links als Bookmarks in den zukünftigen „Leitartikel“ (Ehrenamtlicher Richter (BRD) eingefügt. Offizielle Änderungen im Gesetzesblatt werden nachgereicht. -- Markutsch 18:07, 11. Jul. 2010 (CEST)