Diskussion:Schallschutz

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Widerspruch DIN 4109

Folgender Satz ist mir nicht klar:

"Der Bundesgerichtshof [...] festgestellt, dass [...] bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als Stand der Technik anzusehen sind, nicht jedoch [...] oder die DIN-Norm 4109 [...]."

Mit anderen Worten: DIN 4109 ist Stand der Technik, aber nicht DIN 4109?

Der Satz könnte eine Schärfung der Formulierung vertragen. Danke. --Visionmaster2 (Diskussion) 21:32, 8. Okt. 2014 (CEST)

Novellierung der DIN 4109

Die DIN 4109 (Teile I und II) wurden novelliert und liegen seit 07/2016 als Weißdruck vor. Heiko242 (Diskussion) 09:43, 29. Aug. 2016 (CEST)

Lemma

"Schallschutz" mißfällt mir. Man will ja den (störenden !) Schall gerade nicht schützen, sondern dämpfen bzw. bekämpfen. Ist genauso bei z. B. "Arbeitsschutz" oder "Brandschutz". Wäre ja äußerst destruktiv, wenn z. B. die für Brand"schutz" zuständige Feuerwehr einen Brand schützt. Also, im Falle des Schall"schutzes" besser z. B. "Schalldämpfung" (das entsprechende, die Motorabgase ins Freie leitende Bauteil an einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor hat ja schon den richtigen Namen bekommen.)--32-Fuß-Freak (Diskussion) 12:17, 27. Mai 2020 (CEST)

elastische Flächen

... leiten den Schall ungebremst weiter. Nur plastische Verformung verhindert die Leitung. 80.187.100.139 02:42, 22. Mai 2021 (CEST)