Diskussion:Schlüssiges Handeln

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Innere und äußere Verweise

hallo, ich habe den Link zu "Schweigen in Rechtsangelegenheiten" gesetzt. gibt es eine elegantere Methode einen Link zu einer bestimmten stelle in einem artikel zu setzen, als einen weblink zu benutzen (so wie ich)? denn um einen weblink handelt es sich ja inhaltlich nicht. schön, falls jemand rat weiß, pyromat
(Der vorstehende Beitrag stammt von Pyromat (Beiträge) – 20:44, 28. Jul. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)

Ja so wie gerade geschehen. --NickKnatterton - !? 20:46, 28. Jul 2006 (CEST)
muß ich mir merken, dankeschön
(Der vorstehende Beitrag stammt von Pyromat (Beiträge) – 21:49, 28. Jul. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Siehe auch „Hilfe:Verweise“ – da steht das alles noch etwas ausführlicher. MfG, 85.179.129.228 15:53, 28. Jan. 2013 (MEZ)

Redundanz-Eintrag

Vereinheitlichung mit Schlüssiges Verhalten durchgefhrt, Redudanz-Baustein gelöscht (finde den Redundanz-Eintrag nirgendwo). --มีชา 04:37, 1. Dez. 2006 (CET)

Beispiele öffentlicher Busverkehr

Was ist gegen die soeben (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Konkludentes_Handeln&oldid=53668042) gestrichenen Beispiele einzuwenden? Man könnte meiner Meinung nach höchstens noch sprachliche Verbesserungen vornehmen: Da nicht der Bus (sondern nur der Busfahrer) handelt, kann auch nur der Busfahrer konkludent handeln bzw. durch konkludentes Handeln Angebote (oder eventuell auch nur invitatones ad offerendum) zum Ausdruck bringen. -- pistazienfresser 14:46, 2. Dez. 2008 (CET)

Maklerprovision

Ich habe den Abschnitt „Maklerprovision“ gelöscht. Es wurde kein Kontext gegeben, nicht erklärt, was das mit Maklerprovisionen zu tun hat, und nur eine allgemeine, zu allgemeine Aussage über Widerspruch von Willenserklärung und Handeln gibt, wozu dieser Abschnitt auch nicht der richtige Ort ist. Da gibt es zum Beispiel den eigenen Artikel protestatio facto contraria non valet. --Chricho ¹ ² ³ 10:25, 25. Mär. 2014 (CET)

nur bei Eindeutigkeit

Warum habe ich das hingeschrieben? Weil sonst ein Irrtum vorliegt und die Handlung mißverstanden wird, folglich wird bzw. ist initial ein resultierender Vertrag nichtig. Folgender sehr interessanter Fall hat sich gestern ereignet:

Ich hatte ein Retourenpäckchen (kostenlose Rücksendung), das noch außen beschriftet war so wie ich es bekommen hatte. Ich habe also weder "Retour(e)" oder "zurück" darauf geschrieben oder meine Adresse durchgestrichen. Das Päckchen mußte ich zu einem Hermes-Stützpunkt bringen, in meinem Fall ein Fernseh- und Radioladen. Ich lege das Paket auf die Theke und es kommt eine Mitarbeiterin zu mir. Ohne ein Wort zu wechseln (keine Begrüßung und keine Frage, was mein Anliegen ist) und bevor ich irgend was sagen konnte (ich war nach einer Sekunde einfach mal neugierig was sie tut): Scannt einfach den Barcode ein, das heißt die Empfängeradresse (ich will das ja gar nicht nochmal haben). Das war KEINE konkludente Handlung meinerseits. Es hätte sein können, dass ich eine Frage zu einem Fernsehgerät habe; es hätte sein können, dass ich nach dem Weg frage oder Geld wechseln etc. pp. Dann sage ich doch etwas und zwar, dass ich einen Retoureaufkleber haben möchte und sie den falschen Barcode eingescannt hat. Darauf erwidert sie: "Hätten sie halt was gesagt". ... Hmm, super Klima. Sie hat dann den Retoureaufkleber aufgeklebt und dann aber nicht eingescannt. Ich habe den Beleg vom ersten Scan bekommen. Spaßeshalber hätte ich beim Einscannen sagen können: "Was kostet das billigste Digitalradio?" und nach dem Beratungsgespräch mein Paket wieder mitgenommen. Ergo Eindeutigkeit in meinem Handeln (einfach mal ein Päckchen ablegen) lag hier sicher nicht vor, daher wäre jeglicher Vertrag (z.B. Portoaufkleber und Geldforderung; hier nicht zutreffend, aber denkbar) nichtig. --93.133.107.89 18:45, 13. Apr. 2016 (CEST)