Diskussion:Schleuser

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Ich habe den Satz, der im Kern etwa so lautete: "Heute wird einem Taxifahrer, der einen Ausländer illegal über die Grenze bringt kommerzielle Schleusung (oder kommerzieller Menschenhandel) vorgeworfen, gestrichen, weil dem nur dann so ist, wenn der Beschuldigte auch weiß, dass er den zu Transportierenden unerlaubt über die Grenze bringen muss und der auch weiß, dass dieser unerlaubt nach Deutschland möchte. Da Taxifahrer in der Regel eine Beförderungspflicht haben, tifft dieser Tatbestand in den seltensten Fällen zu (bzw. sie sind in den seltendsten Fällen nachweisbar). --Hombre

Der Begriff Menschenhandel war falsch ausgeführt und mit Schleppern gleichgesetzt. Habe daher die Begriffe Schlepper und Menschenhandel abgegrenzt und definiert. Menschenhandel gibt es nur im Zusammenhang mit der Aufnahme oder dem Fortsetzen von Prostitution. Usien 11:54, 1. Okt. 2007 (CEST)


Erklärung zum Begriff Menschenhandel herausgenommen. Dies ist nötig, da sich die Gesetzeslage geändert hat. Menschenhandel steht in einem eigenem Artikel, dort ist die Änderung der Gesetzeslage bereits berücksichtigt. Usien09:06, 02.02.2008 (CEST)

Es ist schon ein hartes Stück Ironie. Der Bundesgerichtshof gibt Schleusern das Anrecht auf 40.000 DM als "angemessene Bezahlung" für das Ein- und Ausschleusen von Menschen in/aus der DDR, in der DDR wird das Schleusen mit Gefängnis bestraft, und das in dem erwähnten Aufenthaltsgesetz der BRD dafür ebenfalls Gefängnisstrafen vorgesehen sind, wird verschwiegen. Entgegen den Gesetzen der BRD, in denen das also genauso strafbar ist, wie in der DDR, entscheidet der Bundesgerichtshof also, das die Schleuser sogar ein Anrecht auf eine grosszügige Summe für eine nach BRD-Recht strafbare Handlung haben, und sowas nennt sich "Rechtsstaat". Und in den Medien wurde die Schleuserei als humanitäre Aktionen für die geliebten Brüder und Schwestern auf der anderen Seite verkauft. --85.179.36.5 03:54, 17. Dez. 2012 (CET)