Diskussion:Schloss Lindich

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Neuer Artikel/Änderungen

Ich habe heute den Artikel unter Benutzung von Fachliteratur neu geschrieben. Wesentliche Änderungen bitte ich hier kurz zu begründen. Über Anregungen freue ich mich.--Muesse 08:53, 26. Mai 2007 (CEST)

Bilder

Besonders schöne Bilder werden dringend benötigt, ansonsten werde ich demnächst selbst mit der Kamera losziehen.--Muesse 08:53, 26. Mai 2007 (CEST)

Hausschwamm

@Marc P. Scherer - "Sie in Wikipedia" gibt es nicht. Wenn Du hier angemeldet bist, bist auch Du Wikipedia ;) Es wäre von Beginn an sinnvoller gewesen, auf einer sachlichen Ebene zu überlegen, ob man das in den Artikel reinschreiben muß. Stattdessen wurde mit Immobilienpreisen u.ä. argumentiert, was für Wikipedia keine Rolle spielt, und mit "Juristen" indirekt gedroht. Die Firma, die die Sanierung durchgeführt hat, könnte jetzt etwa mit "Rufschädigung" argumentieren. So läuft das hier nicht. --Nicola Verbessern statt löschen! 15:22, 9. Dez. 2009 (CET)

Übrigens gehört eine umfassende Hausschwammsanierung zur Baugeschichte eines denkmalgeschützten Gebäudes. Da es sich hier um ein örtliches Fürstenschloss handelt, besteht insoweit auch meines Erachtens durchaus ein öffentliches Informationsinteresse - zumal der Steuerzahler bei derartigen Denkmalrenovierungen in Form von Sonderabschreibungen etc. normalerweise ebenfalls kräftig zur Kasse gebeten wird.--Muesse 15:37, 9. Dez. 2009 (CET)
Wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist, sollte das aber auch drin stehen. --Nicola Verbessern statt löschen! 15:40, 9. Dez. 2009 (CET)
Das versteht sich bei einem Schloss von selbst ;-) --Muesse 15:43, 9. Dez. 2009 (CET)
Nö. Nichts versteht sich "von selbst" ;) Also außer auf der Seite des Immobilienmaklers finde ich keinen Beleg... Hätte das sonst in den Hausschwamm-Satz eingebaut. --Nicola Verbessern statt löschen! 15:54, 9. Dez. 2009 (CET)
Zumindest steht das Gebäude in dem von mir nachgewiesenen Band "Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns...", vgl. unter Lit., der Verfasser war übrigens ein führender Denkmalpfleger. Eine Landesdenkmalliste im Internet gibt es für BW leider tatsächlich nicht, naja.--Muesse 16:12, 9. Dez. 2009 (CET)
Ja, das hatte ich auch gefunden. Meinst Du, das reicht als Nachweis? --Nicola Verbessern statt löschen! 16:14, 9. Dez. 2009 (CET)
Korrekt wäre die Bezugnahme auf eine aktuelle amtliche Denkmalliste des Landesdenkmalamts.--Muesse 16:21, 9. Dez. 2009 (CET)
Also der Schwamm ist mir egal, aber dass und wann der Lindich restauriert wurde, gehört schon in den Artikel. Hast du da etwas? --Zollernalb 16:46, 9. Dez. 2009 (CET)
Also, ich habe da nix gefunden, außer der Seite des Immobilienmaklers, dessen Vertreter auch hier rumturnt ;) --Nicola Verbessern statt löschen! 16:52, 9. Dez. 2009 (CET)
Ich habe auch nur den Nachweis bei dem Sanierungsunternehmen 2005 gefunden, den Nicola in den Artikel eingefügt hatte und der zwischenzeitlich wieder rausgelöscht wurde. Ich weiss nicht mehr sicher, aber das war wohl damals auch eine beeindruckende Quelle, weil dort doch viele Bilder gezeigt werden. Etwas anderes finde ich im Internet nicht.--Muesse 16:56, 9. Dez. 2009 (CET)
Burgeninventar.de hat die Sanierung auch.--Hochachtungsvoll Kriddl Kriddls Kummerkasten 07:35, 10. Dez. 2009 (CET)

Ja, super ;) habe jetzt aufgrund dieses Inventars auch "denkmalgeschützt" ergänzt. Was mir jetzt noch fehlt, ist die Information, was sich jetzt dort befindet. Aus dem Internet kann man entnehmen: Restaurant und Wohnungen. Da könnte der Herr Scherer, der sich doch wohl bestens auskennt, mal was beitragen.... --07:52, 10. Dez. 2009 (CET)

Auch erledigt. --Zollernalb 08:10, 10. Dez. 2009 (CET)
Danke. Habe das nochmal leicht umformuliert. Im übrigen: Sind die Wohnungen im Schloß nicht Eigentumswohnungen? --Nicola Verbessern statt löschen! 08:14, 10. Dez. 2009 (CET)
Das weiß ich nicht, aber spielt es eine Rolle (für Wikipedia, nicht für Immobilienhändler)? --Zollernalb 08:21, 10. Dez. 2009 (CET)
Nicht wirklich, aber deshalb habe ich das "vermietet" einmal rausgenommen. Dir noch einen schönen Tag, --Nicola Verbessern statt löschen! 08:24, 10. Dez. 2009 (CET)
ahja, du hast Recht. Dir auch. --Zollernalb 08:26, 10. Dez. 2009 (CET)
Herzlichen Dank an den insgesamt sehr verdienstvollen Mitautor und Kollegen Kriddl und beste Grüße in die Goethe-Stadt mit dem wunderbaren Restaurant im Elephanten, mir noch in vorzüglicher Erinnerung. Dass Burgeninventar.de aktuell mein Lichtbild vom Lindich unter Verletzung des Namensnennungsrechts des Urhebers und ohne Hinweis auf Wikipedia verwendet und noch dazu fehlerhaft die Grafen von Zollern statt den Fürsten von Hohenzollern-Hechingen als Erbauer nennen, wollen wir heute früh in einem Anflug von guter Laune großzügig übersehen. Es zeigt sich wieder einmal: Die Menschen sollten bei Wikipedia nicht nur klauen, sondern zuerst einmal die Artikel gründlich lesen. Es wird nun übrigens wahrscheinlich eine Quelle referenziert, die ihre Information aus meinem Artikel entnommen hat. Dieses Kuriosum könnte man dann als Referenzierungszirkel bezeichnen. ;-) --Muesse 10:25, 10. Dez. 2009 (CET)

Gehört nicht zum Thema, aber will es trotzdem schreiben. Habe hier das Foto eines (prominenten) Freundes reingesetzt, der feierte neulich Geburtstag. Andere Freunde machten eine PP-Präsentation, und welches Foto kam als erstes? Meins hier aus Wiki ;) Freut einen ja auch sowas... --Nicola Verbessern statt löschen! 10:28, 10. Dez. 2009 (CET)

Danke für die Änderungen, damit können wir leben. @Nicola: Du hast mehrmals argumentiert, dass die Information belegt ist und daraus automatisch abgeleitet, dass sie verbreitet werden darf. Das ist sicher nicht der Fall. Ein Beispiel zur Intimsphäre: angenommen Du wärst so berühmt und beliebt, dass Dein Fanclub eine Wikipedia-Seite über Dich angelegt hat. Angenommen Du hättest Aids. Dann hätte dein Partner ein Recht darauf, das zu erfahren. Trotzdem könnte es ja sein, dass Du nicht möchtest, dass Deine Erkrankung in Wikipedia steht. Und wenn dann jemand, der es sicher weiß und vielleicht noch Belege dafür hat, die Information ins Internet stellt, wärst Du sicher nicht erfreut. Ähnlich verhält es sich mit Firmengeheimnissen. Wenn Du vertrauliche Konstruktionsdetails zu einem aufwändigen Produkt ins Internet stellst, bekommst Du Probleme, auch wenn die Information noch so belegt ist. Was ich sagen will ist, dass die Tatsache, dass eine Information belegt ist, nicht als Begründung dafür dienen kann, dass die Information verbreitet werden darf oder muss. Außerdem hast Du argumentiert, dass ein potentieller Käufer sowieso informiert werden muss. Das ist richtig, aber es ist doch nicht die Aufgabe von Wikipedia bei Verträgen irgendwelcher Art Partei zu ergreifen. Eine Enzyklopädie hat sich m.E. so neutral wie möglich zu verhalten. --Marc P. Scherer (11:25, 10. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hausschwamm an einem denkmalgeschützten Schloss (Kulturgut) hat weder mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht noch mit dem Patentrecht etwas zu tun. Der Vergleich hinkt deshalb. Wer an einem denkmalgeschützten Objekt (Mit-) Eigentum erwirbt, muss damit rechnen, dass dieses Objekt auch Gegestand der Berichterstattung werden kann. Über diese Information zu schreiben unterliegt den Kommunikationsfreiheiten des Art. 5 GG, auf den sich jeder WP-Autor stets berufen wird. Wenn wir den Hinweis auf die Sanierung nun eingeschränkt haben, hat dies ausschließlich WP-interne Gründe: Relevanz und Referenzierbarkeit. Ich gehe einmal davon aus, dass die Diskussion um den Hausschwamm damit dann auch beendet ist. Der betriebene Diskussionsaufwand steht in keinem Verhältnis zur Bedeutung des Objekts und des kleinen WP-Artikels.--Muesse 12:01, 10. Dez. 2009 (CET)
Genau ;) Danke! --Nicola Verbessern statt löschen! 12:07, 10. Dez. 2009 (CET)
Ja ja, ich bitte Sie. Selbstverständlich bin ich ganz Ihrer Meinung. Ich werde doch aus unserem Schloss keinen Aidspatienten machen. Mich hat nur die Argumentation von Nicola verwundert: als ob es darum ginge, ob die Information richtig ist. Natürlich ist sie richtig, das hat ja niemand bestritten. Ganz allgemein kann aber aus der Belegtheit einer Information nicht auf das Recht geschlossen werden, sie auch zu verbreiten. Dafür wollte ich nur zwei Beispiele geben, die natürlich mit dem Schloss nichts zu tun haben. Den anderen Punkt, nämlich das Link auf die Firmenseite, finde ich allerdings bedenklich, weil damit kostenlos eine sehr wirkungsvolle Werbung gemacht wird.--Marc P. Scherer (20:15, 10. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)