Diskussion:Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland
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Dienststunden
Seeba Mitglieder verpflichten sich auf 7 Jahre? Ist hiermit die Verpflichtung für mindestens mitlerweile 6 Jahre gemeint, die zu einer Freistellung vom Wehrdienst führt?
Diese Darstellung ist nicht ganz korrekt. Prinzipiell existiert die Möglichkeit Wehrersatzdienst beim THW zu leisten. Dies waren früher mal 10, dann 7 Jahre und sind mittlerweile nur noch 6 Jahre. Gleiche Verfahren finset man bei den FFW, HiOrg und den verschiedenen Polizeien.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit weiterhin freiwillig Dienst im THW zu leisten.
Die Mitglieder der SEEBA leisten ihren normalen Dienst von 120 Dienststunden zzgl. Einsätze, Übungen und Lehrgänge in ihrem Technischen Zug. Insoweit entspricht ihr Dienst dem eines Wehrersatzdienstleistenden. Darüber hinaus an den monatlichen Schulungen (60 h/a) der SEEBA teil. Dies wird durch Lehrgänge, int. Übungen ergänzt.
Schönen Gruß aus Bocholt SEEBA NRW
- Also ist der Absatz Unsinn? Jetzt hat jemand aus "6" eine "4" gemacht, also den Unsinn verschlimmbessert. Wenn das niemand sinnvoll erläutern kann, lösche ich die Passage. - vikking2 00:08, 13. Okt. 2010 (CEST)
Bildbeschreibung fehlt bei [[Bild:SEEBA-Module.jpg]]
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- Namensraum Datei: Bilder sollte im Namensraum Datei liegen. Bitte ändere die alten Bezeichnungen
Artikel verschieben
Der Artikel müßte verschoben werden nach Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland, so die offizielle Bezeichnung. Wie setzt man sowas technisch um? -vikking2 16:34, 6. Okt. 2010 (CEST)