Diskussion:Schuldhafte Infektion mit HIV
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.Löschhinweise
"Strafrechtliche Folgen einer schuldhafte Infektion mit HIV"
Wenn der Artikel nach allgemeiner Auffassung zu lang oder zu speziell ist, dann schlage ich vor, nur die Einführung (in etwa der Inhalt vom Punkt "1 Allgemeines" ohne Zwischenüberschrift) als Unterpunkt in den Hauptartikel aufzunehmen, um interessierte oder ggf. betroffene Leser in Bezug auf juristische Folgen nicht im Unklaren zu lassen. Ein Verweis auf die StGB der jeweiligen Länder bzw. Regionen, auf Musterprozesse oder die Haltung von Betroffenenverbänden und -organisationen kann dann immer noch hinzugefügt werden. Aber ich bin der Ansicht, daß dieser Teil des Themas nicht vollkommen unbeachtet bleiben werden darf, dazu ist es zu brisant. Ich werde mich dransetzen und eine entsprechende Fassung erstellen. -- Aquarius70 14:15, 8. Okt. 2009 (CEST)
Ich habe jetzt eine Neubearbeitung des Artikels nach dem oben genannten Muster unter der Überschrift "HIV-Infektionen aus dem Blickwinkel der Justiz" eingestellt. Ich meine nach wie vor, die Brisanz dieses Problems läßt keine Auslassung zu. -- Aquarius70 18:20, 8. Okt. 2009 (CEST)
- Ich habe die Schnelllöschung deiner "Überarbeiteten" Version veranlasst, das sie eine Urheberrechtsverletzung darstellte -- Diyias (Diskussion/Beiträge) 18:24, 8. Okt. 2009 (CEST)
- Inwiefern kann ich meine eigenen Urheberrechte verletzen?
-- Aquarius70 20:19, 8. Okt. 2009 (CEST)
Text der allg. QS
Vollwaschgang --Geos 20:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Bin einmal drüber, aber ich hab das mit den quellen noch nicht so hinbekommen. ich hoffe es findet sich jemand, der das noch vernünftig schafft. (ich werd mir jetzt erstmal WP:Belege durchlesen ;-)) --Wahresmüsli Hier kannst du deine Milch dazugeben 20:45, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ähem - mal ganz vorsichtig ausgedrückt, für mich sieht das nach juristischer Facharbeit aus - aber nicht wie ein enzyklopädischer Artikel. Auch das Lemma an sich scheint mir so nicht gerade WP geeignet. Ich habe daher Löschantrag gestellt. --Burkhard 22:08, 7. Okt. 2009 (CEST)
Gerichtsentscheide zur Schweiz
Vielleicht interessiert das jemanden bzw. mag es jemand im Artikel einbauen: BGE 134 IV 193, BGE 131 IV 1, BGE 125 IV 242, --Pinchorrero 11:03, 30. Okt. 2009 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://data.unaids.org/pub/BaseDocument/2008/20080731_jc1513_policy_criminalization_en.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org * webcitation.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/medienmitteilungen/mm_180909/mm_180909_NF-HIV-Strafrecht-Schlussbericht.pdf
– GiftBot (Diskussion) 11:28, 17. Jan. 2016 (CET)
Gründe
Warum kommt das eigentlich in einem Ausmaß vor, dass es eigens gesetzlich geregelt werden muss?--Antemister (Diskussion) 14:25, 28. Jan. 2016 (CET)
Fragen
„Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt.“
Wie werden denn dann Versuch und vollendete Tat unterschieden, wenn das unerheblich ist?
„Neben dem Siechtum, also einem chronischen Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus schädigt und zu einer allgemeinen Hinfälligkeit führt,[5] ist auch die schuldhafte Infektion mit dem HI-Virus unter dieses Merkmal zu subsumieren.“
Was soll das heißen? „Neben dem Siechtum“? Die Infektion ist unter das Merkmal des Siechtums zu subsumieren, oder? --Chricho ¹ ² ³ 14:07, 1. Sep. 2018 (CEST)