Diskussion:Schuldrecht
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BKL?!
Auch hier nochmals der Hinweis, dass der "allgemeine" Artikel zum Schuldrecht sich unter Vertragsrecht befindet. Alle anderen Artikel wie Obligationenrecht, Contract law, Schuldrecht bleiben BKL. Anders gibt's hier fünf mal den gleichen Artikel. Bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass es Schuldrecht im materiellen und im formellen Sinne gibt. An den positivrechtlichen formellen Benennungen können wir nichts ändern, bei den materiellen halten wir uns an die herrschende Literatur und nennen es "Vertragsrecht". --UHT 18:56, 6. Nov. 2010 (CET)
- Nach dem kommentarlosen Revert nochmals die Erklärung: Die permanent wiederhergestellten Literaturangaben sind keine rechtsvergleichende Literatur. Ferner befindet sich der "allgemeine" Artikel zum Schuldrecht unter Vertragsrecht; warum der Hinweis darauf jetzt wieder entfernt wurde ist mir schleierhaft. Ein zweiter Artikel dazu ist nicht sinnvoll, zumal unter Obligationenrecht und Contract law das Ganze dann zum dritten und vierten Mal zu schreiben wäre. Das ist einfach nur Unfug. --UHT 11:32, 7. Nov. 2010 (CET)
- Das Einfügen einer Länderliste ist solange völliger Unfug bis für jedes Land einzeln belegt ist, dass es dort ein Rechtsgebiet mit dem positivrechtlichen Namen "Schuldrecht" gibt. --UHT 17:34, 15. Nov. 2010 (CET)
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Die BKS ist nicht notwendig. Der richtlinienkonforme BKH auf einen oder zwei Artikel im Zielartikel erfüllt die gleiche Funktion. Bitte den Zusammenhang beachten. --Normalo 12:11, 31. Jul. 2011 (CEST)