Diskussion:Schulträger
die Einstellung und Entlassung des nicht lehrenden Personals
Ist das als Freudsche Fehlleistung einzuschätzen?--Keigauna 18:58, 15. Jan 2006 (CET)
- das jedenfalls nicht. Gedacht war wohl: nichtlehrendes Personal stellt der Schulträger, lehrendes der Dienstvorgesetzte ein. Ob das freilich so genau stimmt, ist wohl wieder eine andere Frage. So neige ich für Bayern dazu, die staatlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft zu sehen (es gibt nämlich davon verschieden auch kommunale). Nichtsdestoweniger ist für den Unterhalt und zumindest die Hausmeisterei die Gemeinde oder der Landkreis zuständig, Sekretäre weiß ich nicht. Gerade die Lehrer stellt hier der Schulträger, also Ministerium/Ministerialbeauftragter, ein... Bei Privatschulen macht meines Wissens der Schulträger alles das.--91.34.220.221 20:39, 28. Mär. 2014 (CET)
Ausweitung
die Entscheidung über die Verwendung der Schulräume zu anderen als schulischen Zwecken Da müsste meines erachtens dann auch hin zu welchen Zwecken als Nicht-schulischen die Schulräume verwendet werden.
- Meiner Meinung nach gehören da mindestens solche Dinge wie Sportvereine (Turnhalle), Theaterstücke (Aula), Kurse für Basteln, Nähen, Sprachen, usw. alles hinein evtl. als Unterpunkte.
- vor allen Dingen würde mich die Antwort auf meine oben gestellte Frage immer noch interessieren. Das kann man auch völlig falsch verstehen! Ich werde es jetzt mal so umändern, wie ich es für richtig halte. Wem es nicht passt kanns ja wieder ändern!--Keigauna 11:59, 19. Feb 2006 (CET)
Aufgaben des Schulträgers
Der gesamte Absatz ist leider unbrauchbar. Aus einer Recherche der Schulgesetze der Länder wird schnell deutlich, dass die meisten der hier aufgeführten Aufgaben eben nicht ch zu den Aufgaben den öffentlichen Schulträgern, sondern dem Staat obliegen. Bei Schulen in freier Trägerschaft gilt naturgemäß wieder etwas anderes. Der Artikel wird dadurch widerssprüchlich und in seiner Aussage auch grob verfälscht. Kaka pipi zu beibringen gehören au
An anderer Stelle ist von der "öffentlichen Hand" als Kostenträger die Rede. Das ist nun hier absolut nicht ausreichend, denn aus der Abgrenzung zwischen Schulträger und Staat bestehender Kostentragungspflichten wird ja das Wesen der Schulträgerschaft als unvollkommener Behördenträgerschaft deutlich.
Es muss doch in der community einen erfahrenen Schulrechtler geben, der uns hier weiterhelfen kann. --Kroetnik (Diskussion) 11:43, 5. Feb. 2015 (CET)
Förderschulen
Wegen der Inklusion gibt es immer weniger Förderschulen. Die verbleibenden befinden sich zusehends in der Trägerschaft der Landkreise (und kreisfreien Städte). MfG Harry8 12:09, 18. Dez. 2015 (CET)