Diskussion:Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern/Archiv/1

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Lemma

Hallo,

das Lemma lautet "beim Bundesministerium", im Artikeltext wird mit "beim Bunserminister" angefangen. Meiner Meinung ist Bundesminister richtig ([Quelle http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398730/SharedDocs/Publikationen/Publikationen_20Forschung/Band_2048,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Band%2048.pdf] Wir sollten das klären bevor massig Links in anderen WP-Artikeln umgebogen werden! -- Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 18:29, 29. Sep. 2009 (CEST)

Die Behörde nennt sich auf Ihrer Homepage selbst: Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern sehe von daher keinen Handlungsbedarf. Gruß kandschwar 19:20, 29. Sep. 2009 (CEST)
Heij Badenserbub, ich auch habe diesen Titel dem neuesten Stand der Homepage der Kommission (im Artikel) entnommen, wonach der Titel durch § 19 ZSKG am 2. April 2009 zu "Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern" geändert wurde. Bis dahin hieß es wohl ununterbrochen "Bundesminister". Was sich rechtlich dahinter verbergen mag, kann ich nicht sagen. Gruß -- €pa 19:25, 29. Sep. 2009 (CEST)
Ach so es geht um Minister oder Ministerium. Das hatte ich vorhin nicht so richtig verstanden. Na ist doch ganz klar. Wenn es mal eine Bundesinnenministerin gäben würde, müsste sich die Kommission ja schon wieder umbenennen und von daher nimmt man dann gleich das Ministerium und dann ist es egal ob es einen Minister oder eine Ministerin gibt ;-) kandschwar 19:31, 29. Sep. 2009 (CEST)
Stimmt, eine Methode um das Binnen-I zu vermeiden --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 05:04, 4. Mai 2010 (CEST)

Schutzkommission aufgelöst

Die Website der Schutzkommission leitet auf eine Seite des BBK um, auf der der dürre Hinweis steht, dass die Schutzkommission bis zum 20.04.2015 existierte und nun aufgelöst wurde. http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/ForschungundEntwicklung/Schutzkommission/schutzkommission_node.html Weitere Informationen zur Auflösung konnte ich bislang nicht finden. --/me (Diskussion) 09:24, 18. Jun. 2015 (CEST)

Mehr Informationen zur Auflösung habe ich bisher auch nicht finden können. Auffällig finde ich, dass es tatsächlich nur eine sehr dünne Begründung hierzu gibt (flexiblere Beratung), es offensichtlich keine Presseveröffentlichung dazu gegeben hat und die Tätigkeit der Schutzkommission weiterhin im ZSKG (§ 19) geregelt ist. Handelt es sich dabei nicht sogar um eine Pflichtaufgabe ?? Habe daher zunächst den derzeitigen Sachstand eingearbeitet.--Taraxacumo (Diskussion) 21:40, 8. Nov. 2015 (CET)