Diskussion:Schutzlandprinzip

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Auch der Bundesgerichtshof geht hier von der Zuständigkeit des Gerichts aus. Er sah eben nur im konkreten Fall inhaltlich keine Verletzung. -- Simplicius 20:15, 6. Mai 2007 (CEST)

Schutzland

Was ist nun eignetlich ein Schutzland?
Zitat „Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist.“
Was ein Schutzland ist wird m.E. im gnazen Artikel nicht erklärt. Gruss, Saippuakauppias 14:21, 9. Jun. 2007 (CEST)

Da mir das bislang noch keiner geantwortet hat, sehe ich leider auch die Bedeutung des Artikels nicht. (Es täte mir leid, wenn das Euer Erachtens, jeder auch ohne Erklärung verstehen sollte. - Dann bin ich entweder zu dumm odre aber wohne im "falschen Land", wo das halt nicht so ein gebräuchlicher Ausdruck ist.) → Möge doch jemand die Güte haben, hier oder im Artikel zu erklären, um was es eigentlich geht. - Herzlichen Dank und Gruss, Saippuakauppias 09:05, 28. Jun. 2007 (CEST)

Das hat weder mit "dumm" zu tun, noch wohnst Du im "falschen Land", es handelt sich einfach um gängige auch in der Schweiz (vgl. Art. 110 Abs.1 schweizerisches IPRG) gebräuchliche Fachterminologie, wie ein Blick in ein beliebiges Studienlehrbuch zum Internationalen Privatrecht zeigt; siehe auch meine Erläuterung unten! Benutzer: Takeshi

Sprache

Der Artikel scheint mir recht umständlich geschrieben. So bleibt für mich unklar was dieser Satz bedeuten soll: Der Bundesgerichtshof stellt mit der markenrechtlichen Entscheidung Hotel Maritim aus dem Jahre 2005 bei Kennzeichenrechtsverletzungen auf einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ab. Ich kenne nämlich die Wendung abstellen auf ... nicht und konnte sie auch im Duden nicht finden. Womöglich ist sich stützen auf ... gemeint, bin mir aber nicht sicher. Bitte korrigieren. --Saippuakauppias 14:28, 9. Jun. 2007 (CEST)

Wikipedia:Oma-Test

Dieser Artikel erfüllt m.E. den Oma-Test überhaupt nicht. "Worum geht es eigenlich?", dürfte die erste Reaktion eines Lesers sein.
Beispiel:
Zitat Zeile 1: kollisionsrechtlicher Grundsatz
Zitat Zeile 3: keine positive Rechtsverweisungsnorm
etc.
Die zwei Beispiele, sollen zeigen, dass man nicht besser draus kommt, als vorher, wenn man vorher gar keine Ahnung davon hatte. Die Begriffe haben auch keinen Wikilink. --Saippuakauppias 03:01, 10. Jun. 2007 (CEST)

Die erste Fassung klang jemand anderem nicht enzyklopädisch genug. :-( -- Simplicius 11:24, 10. Jun. 2007 (CEST)
Was verstehst du denn nicht? --RalfR 15:28, 10. Jun. 2007 (CEST)
Eben, "Schutzland" oder "Rechtsverweisnorm" - das habe ich ja oben auch genannt. (Die zwei obigen Themen "Schutzland" und "Sprache" sind auch von mir.) Ich habe übrigens das Gefühl, "Schutzland" sei ein Teutonismus, sowie z.B. auch "Schutzmarke". Gruss, Saippuakauppias 17:28, 10. Jun. 2007 (CEST)

Jungs... Zu Rechtsfragen mit Wikipedia gilt: 1. Wikipedia englisch und Wikipedia deutsch sind genau dem gleichen Recht unterstellt. Die Sprache der Seite spielt dabei absolut keine Rolle. (Wenn du geistiges Eigentum illegal verbreitst, macht es keinen Unterschied, ob dies auf einer deutschen oder englischen Seite geschieht. Dies ist gleich, wie es egal ist, ob du Deutsch oder Englsich sprichst, wenn du einen Laden ausraubst). 2. Wikipedia deutsch hat GAR NICHTS mir Deutschland zu tun. Die Seite ist genau so für Österreicher, Luxemburger, Belgier, Niederländer, Lichtensteiner und Schweizer. 3. Deutsches Recht gilt unter wikipedia.de (aber dies ist ja nur eine Weiterleitung auf wikipedia.org, also kann ein Gericht höchstens die Weiterleitung verbieten. Zu diesem Schluss kam die Verfügung vom 17. Januar 2007 des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Des Hacker Trons Eltern wollten nicht, dass sein Name auf wikipedia genannt wird. In der genannten Verfügung erreichten die Eltern jedoch bloss, dass von wikipedia.de nicht mehr auf de.wikipedia.org weitergeleitet wird. Die nächste Gerichtsinstanz sprach sich jedoch dafür aus, dass Trons Name aufgrund öffentlichen Interessen genannt werden darf. (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,396056,00.html) -- IP

Hier geht es eigentlich nicht um Wikipedia-Problemchen, sondern um ein allgemeines juristisches Thema. Wie beispielsweise am Fallbeispiel Maritim in Dänemark. -- Simplicius 23:41, 10. Jun. 2007 (CEST)
Es kann doch nicht sein, dass mit dem Verweis auf einen "Oma-Test" die Verwendung feststehender juristischer Terminologie in einem kollisionsrechtlichen Beitrag in Frage gestellt wird. Ein Fachbeitrag muss sich der gebräuchlichen Fachterminologie bedienen können. Dazu gehören auch Begriffe wie positive Verweisungsnorm als Unterkategorie innerhalb der Kollisionsnormen. Schutzland ist auch kein Teutonismus sondern rührt von lex loci protectionis her; ein Begriff der auch international gebräuchlich ist aber den "Oma Test" zweifellos erst recht nicht bestehen würde! Übrigens trägt das Zitat der Dissertation von Muth nicht gerade zur Klärung des Begriffs Schutzland bei (mE genügt es, die Dissertation unter den Quellen aufzuführen - diese Dissertation, die eine von vielen zu dem Thema ist, als so grundlegende Referenz zu zitieren, ist völlig unangebracht; der Satz der zitiert wird, ist keinesfalls originell für diese Arbeit). Ich meine, man sollte den Satz aus der Dissertation herausnehmen, weil er nicht nur nicht weiterführt, sondern geradezu "verunklart". Jedenfalls dürfte schon aus dem ersten Satz deutlich werden, was ein "Schutzland" ist - Benutzer:Takeshi
Zitat Takeshi: Jedenfalls dürfte schon aus dem ersten Satz deutlich werden, was ein "Schutzland" ist
Nun gut, ich möcht auf die betreffende Stelle eingehen: "Das Schutzlandprinzip ist ein kollisionsrechtlicher Grundsatz, wonach für Immaterialgüterrechte das Recht des Staates anzuwenden ist, für den der Schutz beansprucht wird." - Es sind keine Begriffe verlinkt. Also kann ich auch nirgends nachschauen, was "kollisionsrechtlich" bedeuted. Wenn ich nun zusammen kürze: "Das Schutzlandprinzip ist ein … Grundsatz, wonach … das Recht des Staates anzuwenden ist, für den der Schutz beansprucht wird." - Beispiel: Ein Bild seo in DE nicht copyrighted, und ich möchte es in Italien veröffentlichen, da es nach italienischem Recht nicht copyrighted ist. Da nun aber die Photo in DE gemacht wurde, würde sich die Frage stellen, ob ich es veröffentlihen dürfe. Der Schutz wird also für ITA beansprucht, weshalb ich - laut erstem Satz - das italienische Recht anwende? Das kann's wohl nicht sein. Also wie ist dieser Satz dann zu verstehen? Gruss, Saippuakauppias 09:20, 28. Jun. 2007 (CEST)

Doch, ganz genauso ist es! Der Urheber kann gegen eine Veröffentlichung in Italien nur nach italienischem Recht vorgehen, da maßgeblich das Recht des Staates ist, für den der Schutz beansprucht wird (hier Italien). Das deutsche Urheberrecht hat keine Wirkung auf italienischem Territorium; eine Handlung in Italien kann nur ein italienisches Urheberrecht verletzen, so dass es darauf ankommt, ob das italienische Recht das Werk gegen die Veröffentlichung schützt. Übrigens besteht für das Foto im Beispiel in Deutschland sehr wohl ein Urheberrecht nach deutschem Recht, das seine Wirkung wegen des Territorialitätsprinzips jedoch nur für deutsche Verletzungshandlungen (also nicht für Veröffentlichungen in Italien) entfaltet.

Niemand behauptet, dass internationales Immaterialgüterrecht leicht verständlich ist; tatsächlich verstehen es viele Juristen nicht einmal; der zitierte Satz ist jedoch eindeutig und erfasst den Grundsatz einwandfrei und klar! Die Verlinkung auf den Begriff des Kollisionsrechts ist allerdings sinnvoll Benutzer: Takeshi

ich habe die begriffe mal verlinkt --84.163.240.213 21:53, 18. Aug. 2007 (CEST)
Schon alleine wenn Takeshis Erklärung zum Photo De <-> It mit drin wär, wäre vieles klarer im Artikel... --Drhayes 06:04, 16. Aug. 2008 (CEST)

Quelle fehlt

Eine Dissertation aus dem Jahre 1999 kommt unter Bezug auf Deutschland für das Urheberrecht zum Ergebnis

Was für eine Dissertation?--Avron 14:07, 29. Aug. 2008 (CEST)

Vermutlich die, die am Ende des in kursiv wiedergegebenen Zitates über die Fußnote [1] angegeben ist. --Bob. 16:23, 29. Aug. 2008 (CEST)
OK. Wie relevant ist das "Ergebnis" dieser Dissertation? Hat diese irgend einen normativen Charakter? Ich habe ein bischen in die Kugel geschaut und es kommen viele Juristen zu verschiedenen Ergebnissen. --Avron 16:38, 29. Aug. 2008 (CEST)

Gibts den Text auch in deutscher Sprache?

Ich kann beim besten Willen nichts mit diesem Text anfangen, da er offensichtlich nicht selbst weiß worauf er eigentlich hinaus will. Unkonkreter und schwurbliger könnte man es wohl kaum formulieren. Einfache Fragen, wie "Was passiert wenn ich als Deutscher in einem fremden Land ein Foto mache und es in DE veröffentliche, obwohl es nach dortigem Recht illegal wäre?", werden nicht beantwortet. --Datei:Niabot 1.pngNiabot 2.png 21:05, 20. Nov. 2009 (CET)

Ich habe den Text überarbeitet und die Frage beantwortet. --S.Didam 16:05, 29. Dez. 2009 (CET)

könnte besser sein

Der Artikel scheint doch etwas speziell fokusiert zu sein, es läuft scheinbar auf die wohl bekannten Beispiele Atomium, Eifelturm und Hundertwasser heraus, ausserdem ist vorallem vom gewerblichen und Vermarkten die Rede, worauf das Urheberrecht an sich ja nicht speziell abhebt. --Itu 04:42, 28. Nov. 2011 (CET)