Diskussion:Schwangerschaftsabbruch
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Embryo überlebt Abbruch
"Sollte bei einem späten Abbruch das Kind den Vorgang überleben, ist der Arzt verpflichtet, nach der Geburt sofort lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten." Gibt es hierfür eine entsprechende Quelle? In einem ähnlichen Artikel fand ich diese Aussage ebenfalls ohne Beleg.
Grüße --Rob (nicht signierter Beitrag von 178.14.61.89 (Diskussion) 08:22, 6. Jun. 2018 (CEST))
- [1], S. 117 zum Fall des Oldenburger Babys: "Das Nichtversorgen eines neugeborenen Kindes, das seine Spätabtreibung und auch sein anschließendes „Liegenlassen“ überlebt, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung".--141.100.201.16 15:55, 14. Jun. 2019 (CEST)
Vorschlag für Ergänzung zum Abschnitt „Niederlande“
Da die Seite für nicht angemeldete Benutzer gesperrt, ist hier mein Ergänzungsvorschlag:
Niederlande
Die Niederlande haben seit 1981 eine sehr liberale Gesetzgebung bezüglich Schwangerschaftsabbruch (in Kraft seit 1. November 1984).[196] Die Praxis war bereits seit Beginn der 1970er Jahre sehr liberal. Damals entstanden Abtreibungskliniken, die rasch Anlaufstelle auch für Frauen aus Ländern mit restriktiveren Gesetzen wurden.
So nimmt am 7. Juli 1971 die erste Abtreibungsklinik mit dem Namen „Beahuis“ ihre Arbeit auf, wohin auch ungewollt Schwangere aus Deutschland für eine Abtreibung hin können.
Referenz:
taz vom Samstag, 4.8. (Seite 20) „Der weibliche Körper war tabu“ von Patricia Hecht, Dinah Riese Ihr Codewort war „Picknick“: „Samstag, 11 Uhr, wir treffen uns bei dir.“ In den Siebzigern nahm eine Gruppe illegale Schwangerschaftsabbrüche vor. Vierzig Jahre später treffen sich vier der Frauen wieder https://www.taz.de/!5521063
Auszug aus nur in der Druckausgabe vorhandenen Ergänzungstext:
„... 1971
6. Juni. „Wir haben abgetrieben“: Im Stern erklären 374 Frauen, eine Schwangerschaft abgebrochen – und damit gegen westdeutsches Recht verstoßen zu haben.
1971
7. Juli. In Holland nimmt die erste Abtreibungsklinik „Beahuis“ ihre Arbeit auf. Dorthin können auch ungewollt Schwangere aus Deutschland für eine Abtreibung.
1972
9. März. Die DDR führt eine Fristenlösung ein: Innerhalb der ersten 12 Wochen haben Frauen das Recht, über die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. .....“
(nicht signierter Beitrag von 109.41.194.221 (Diskussion) 21:31, 12. Aug. 2018 (CEST))
Statistik 2019 in Deutschland
Da der Artikel gesperrt ist: Bitte in die Tabelle Schwangerschaftsabbruch#Statistik die aktuellen Daten von 2019 einfügen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/alter.html und https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300197004.pdf?__blob=publicationFile als Quelle. LG --185.5.8.140 16:23, 6. Mär. 2020 (CET)
- Die aktuellsten Daten wurden in die Tabelle eingefügt --Hi, future humans! (Diskussion) 20:34, 3. Okt. 2021 (CEST)
Abtreibung und Frühgeburt
Die Ergebnisse dieser Studie sollten in den Artikel aufgenommen werden: https://www.ajog.org/article/S0002-9378(15)02596-X/fulltext und https://www.sciencedaily.com/releases/2016/02/160203111155.htm--Epiphyllumlover (Diskussion) 21:27, 9. Jun. 2020 (CEST)
Gesellschaftliche Kontroverse – klarer gemacht?
Im zweiten Teil des Abschnittes "Gesellschaftliche Kontroverse" scheint alles um die Rechte des ungeborenen Kindes zu drehen. Das fing an mit: "Bei der moralischen Beurteilung geht es dabei wesentlich darum, wem ab wann welche Rechte zuzuschreiben sind."
Ich habe den Abschnitt etwas zurechtgebogen und konkreter gemacht. Bitte schaut mal, ob das in Ordnung ist – vor allem, ob es stimmt, was der Text jetzt aussagt – oder was man dort verbessern könnte. --Geke (Diskussion) 00:52, 21. Sep. 2020 (CEST)
Fehler in der Weltkarte
Auf der Weltkarte ist Deutschland blau "Legal auf Verlangen"), England und Finnland gelb ("Illegal mit Ausnahmen"). Deutschland müsste eindeutig gelb sein (das wird im entsprechenden Abschnitt korrekt beschrieben), und ich bin ziemlich sicher dass England und Finnland blau sein sollten. (nicht signierter Beitrag von 193.108.233.240 (Diskussion) 11:42, 1. Okt. 2020 (CEST))
Vorschlag für Weblinks bzw. Literatur
- Schwangerschaftsabbruch: Ein Tabu und seine Folgen. In: Deutschlandfunk (DLF). 6. Oktober 2020 (MP3; 44 Minuten. , PDF-Version; 326KB. In: dradio.de. ).
--Mobil-Sockenpuppe (Diskussion) 20:15, 6. Okt. 2020 (CEST)
Philosophischer Abschnitt
Enthält nur Männer. Hatten nicht auch Philosophinnen dazu was zu schreiben? Habitator terrae 16:50, 25. Sep. 2021 (CEST)
abtreibung.at
Hab bei den Weblinks mal ein bisschen umgestellt. Diese Website habe ich entfernt, da sie von einem Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen betrieben wird und auf die Kontaktmöglichkeit an den Anbieter selber seitens von ungewollt Schwangereren hingewiesen wird und damit nicht unter die Richtlinien fallen könnte, die von der Verlinkung auf Webseiten einzelner Anbieter einer medizinischen Leistung abrät. Die verlinkte Auflistung Fachpublikationen waren zudem auch alle immer mit Beteiligung des Betreibers. Da dies eine sehr ausführliche Seite ist, möchte ich doch noch einmal fragen, ob dazu Einwände existieren. Habitator terrae 21:27, 2. Okt. 2021 (CEST)
Erbrecht
Irgendwie verstehe ich den Satz "die Geburt des Kindes, etwa in gesetzlichen Vorschriften (z. B. Erbrecht)" nicht. Nach § 1923 kann das Erbrecht doch gerade durch Legalfiktion sogar ab der Zeugung bestehen. Habitator terrae 09:59, 7. Okt. 2021 (CEST)
Wie aus der Versionshistorie zu entnehmen ist, ist eine Tabverwechselung unterlaufen. Das Problem mit der in diesem Tab überlegte, aber noch nicht für veröffentlichungswürdig gehaltenen Änderung ist, dass § 1923 von "noch nicht lebte" spricht. Heißt das jetzt, dass das Ungeborene formal schon beim Erbfall als geboren gilt und damit erbt oder erst nach der Geburt als vor dem Erbfall geboren gilt?
Bitte um Hilfe
Moin, eigentlich wollte ich gerade im Abschnitt geltendes Recht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs AZ 5 StR 256/20 einfügen (Amtlicher Leitsatz zusammengefasst: Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt ist die Eröffnung des Uterus). Diese ist zwar zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen, jedoch derzeit nur online abrufbar, direkt von der Quelle hier: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2021&nr=113457&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf. Wenn ich jedoch diesen Link als Beleg einfügen möchte, zeigt mir der Editor an: URL ungültig. Mein technisches Verständnis reicht leider nicht dafür aus den Fehler zu finden. Wenn ich diesen Link in Adressleiste im Browser kopiere, dann geht das PDF ohne Probleme auf. Vielleicht weiß ja einer von euch Rat und kann mir meinen Fehler aufzeigen. Vielen Dank im voraus, herzlichst --AcI (Diskussion) 00:50, 25. Feb. 2022 (CET)
Weblink
Die Informationsseite http://abtreibung-info.de/informieren ist eine Info-Seite der Giordano-Bruno-Stiftung zum Thema; zur Entstehungsgeschichte der Website siehe hier. Die Hervorhebung auf der Website, dass es sich um Sach-Information handelt, sollte wohl verdeutlichen, dass die Website auch zum damaligen Zeitpunkt kein Werbeverbot übertrat. Die Übersicht Medikamentöser vs. Chirurgischer Abbruch ist dort allgemeinverständlich dargestellt und kompletter als in den übrigen verlinkten Dokumenten. Deshalb ist es m.E. sinnvoll, diesen Link auf dieser Seite unter "Weblinks" aufzunehmen. (Die Einfügung hier auf der Seite war vorhin revertiert worden, auch wegen eines zugegebenermaßen unguten Typos, der natürlich korrigiert werden muss.) --Carolin 17:36, 30. Mai 2022 (CEST)
- Stellt nich das schon verlinkte [2] stellt den Unterschied eigentlich auch ganz gut dar? Habitator terrae 00:16, 5. Jun. 2022 (CEST)
(Ohne den Vorrigen Abschnitt gesehen zu haben, und voreilig geschrieben) Müssn wir umbedingt die Atheisten verlinken? Zur weltanschaulichen Vollständigkeit wären dann aber auch die Katholen und Evangelen in den Links passend... Habitator terrae 22:29, 4. Jun. 2022 (CEST) PS: Zudem is auf der Website auch noch gleich etwas zumindest umstrittenes, nämlich, dass das mit der Beratung zumindest formal als "legal" bezeichnet werden kann und nich nur "nicht strafbar"
- OK, Habitator terrae, hast mich überzeugt. Der von dir angegebene Link ist tatsächlich vom Inhalt her vergleichbar. Es soll auch nicht um Weltanschauliches gehen. Gruß --Carolin 10:05, 5. Jun. 2022 (CEST)
Fehldiagnosen
"Außerdem kommt es auch zu Fehldiagnosen, sodass einerseits ein in der offiziellen Statistik nicht ausgewiesener Anteil von Spätabbrüchen gesunde Föten betrifft, andererseits schwere Behinderungen, die einen Abbruch rechtfertigen könnten, unentdeckt bleiben."
Wie wird ein "Anteil von Spätabbrüchen [der] gesunde Föten betrifft" ermittelt, wenn das in der Statistik (der "offiziellen" – was ist nochmal die inoffizielle Statistik?) nicht ausgewiesen ist? --JoVV QUACK 15:09, 1. Jul. 2022 (CEST)
- https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schwangerschaftsabbruch&diff=224148813&oldid=224138862 Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Vsop (Diskussion) 21:18, 1. Jul. 2022 (CEST)
Abschnitt Aufhebung von Roe v. Wade 2022
(gemeint ist seit der Aufhebung von ...)
Update: im Bundesstaat Kansas hat sich in einer Volksabstimmung (Value Them Both Amendment) eine Mehrheit gegen ein Abtreibungsverbot ausgesprochen (also für die Beibehaltung der bisherigen Praxis).
https://www.sueddeutsche.de/meinung/kommentar-usa-kansas-abtreibung-1.5633135
In vielen anderen Bundesstaaten herrschen seit der Aufhebung von Roe v. Wade Unsicherheit und Chaos. --94.114.121.149 09:37, 4. Aug. 2022 (CEST)
US-Bundesstaat Indiana der erste,
--178.201.80.184 09:09, 7. Aug. 2022 (CEST)