Diskussion:Schweißaufsicht

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Es fehlen Weblinks und weiterführende Themen. -- Gohnarch░░░░ 15:18, 18. Okt. 2008 (CEST)

Mit der Ausgabe 07-2019 haben viele Veränderungen den Weg in die Norm gefunden. Der ganze Artikel muß überarbeitet werde.


Zitet: "Nach internationalem Recht befähigen die folgenden Ausbildungen ohne weitere Nachprüfungen zur Übernahme der Schweißaufsicht in 53 Ländern." -- Ich denke das ist so nicht (mehr) richtig. Der IIW ist eine private Organisation. Da der Hersteller in letzter Inzstanz für die Auswahl der Schweißaufsicht verantwortlich ist, würde ich mich nicht automatisch darauf verlassen dass die Person geeignet ist nur weil sie eine Weiterbildung SFM/ST oder SFI gemacht hat. Beispiele gibt es da genügend: SFI Weiterbildung ist schon mehrere Jahre bzw Jahrzehnte her.. Ich denke nicht dass diese Person noch geeignet ist wenn sie sich nicht regelmäßig selber weitergebildet hat ( oder zertifizierter SFM ST oder SFI ist. )--Buschmann_Michael (Diskussion) 11:27, 8. Aug. 2020 (CEST)

Ich habe stattdessen "Nach internationalem Normen ..." geschrieben, aber weitere Verbesserungen sind noch erforderlich. --NearEMPTiness (Diskussion) 07:28, 9. Aug. 2020 (CEST)

In diesen Ländern macht nicht der Staat eine nationale Prüfung. Diese hoheitliche Aufgabe ist privaten Organisation übertragen. Dem Hersteller obliegt z.B. zu prüfen nach welchem Berechnungsmethoden und Normen zum Zeitpunkt der Ausbildung und Weiterbildung geprüft wurde. So sind nicht alle (ob zertifiziert oder nicht) Schweißaufsichtspersonen automatisch mit dem Eurocode vertraut. Von dem internationalen Recht wird oft bei Stellenbesetzungen ( Handweksmeisterausbildung zu Berufsausbildung erwähnt) gesprochen wenn die Ausbildung zur Schweißaufsicht nicht erwähnt ist. Etwa: Nach internationalem Recht berechtigt selbstverständlich auch die Prüfung zur Schweißaufsicht zu...--2003:D2:2F30:1083:545A:FA5D:1C2C:2F2 23:45, 9. Aug. 2020 (CEST)