Diskussion:Schweizer Minarettstreit

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Begriffsfindung?

Mit scheint, mit „Schweizer Minarettstreit“ wurde eine Begriffsfindung geschaffen. Ich würde dafür plädieren, den Artikel nach „Minarett-Initiative“ zu verschieben, ohne diese die einzelnen Vorgänge kaum als solches relevant wären. --Oberlaender 05:04, 16. Sep. 2011 (CEST)

Aach, das wurde doch schon zur Genüge diskutiert. Verwendung fand der Begriff in Zeitungen wie Die Zeit, Die Welt, NZZ, Tagesanzeiger, Tagblatt, Blick, 20min und auf swissinfo. Für Wikipedia wurde also nichts erfunden.
-- 194.230.155.22 18:12, 18. Sep. 2011 (CEST)
Gut, das ist überzeugend. --Oberlaender 20:21, 19. Sep. 2011 (CEST)

Folgen

Als Nicht-Schweizer habe ich mich gerade gefragt, was eigentlich die parlamentarischen und verfassungsmäßigen Folgen der Abstimmung waren. Leider geht das aus dem Artikel nicht hervor. Was ist nach der Abstimmung geschehen? Ist die Verfassung bereits geändert? Vielleicht kann jemand, der was davon versteht, das in ein oder zwei Sätzen ergänzen? (Ich habe mir die Details dazu woanders ergoogelt :-) ).--Zipor haNefesch 10:17, 25. Okt. 2011 (CEST)

Die Bestimmung wurde gleichentags Teil der Bundesverfassung ([1]). --92.107.111.78 20:37, 5. Nov. 2011 (CET)

Art.72 in BV http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a72.html (nicht signierter Beitrag von 80.242.200.26 (Diskussion) 19:16, 1. Okt. 2012 (CEST))

Ähnlich fragend ließ auch mich der Artikel zurück. Ich habe die Einleitung überarbeitet und dabei mMn das Wesentliche herausgestellt. Der restliche Text ist, soweit nun nicht weiter unten im Artikel zu finden, mit Begründung ersteinmal auskommentiert.

Damit sind auch die Lücken offenbar geworden, inbesondere zum Streit selbst und eben nicht Daten und Fakten zu Minaretten oder Muslimen allgemein. Möglicherweise lässt sich noch einiges aus dem Artikel extrahieren, aber generell scheint mir die öffentliche Kontroverse etwas zu kurz zu kommen. Ich schaue später nocheinmal drüber. --88.73.230.235 07:07, 16. Mär. 2013 (CET)

Definition Minarett?

Als Nichtschweizer habe ich die Diskussion nur am Rande verfolgt. Dennoch fehlt mir in diesem Artikel - und auch in der zitierten Verfassung - die Definition, was eigentlich unter einem Minarett zu verstehen ist. Streng genommen ist ein Minarett ein Turm, von dem aus der islamische Gebetsruf verkündet wird. Wie es aussieht, scheint es bei dem Streit aber nicht um den Gebetsruf gegangen zu sein, sondern um die architektonische Ausgestaltung von Moscheebauten. In der Mehrzahl haben die Türmchen, die sich an islamischen Gebetshäusern in Mitteleuropa finden, nur eine rein dekorative Funktion, sind also eigentlich keine Minarette. Weiterhin gibt es minarettartige Türme, die keinerlei Bezug zur Religion haben, wie an der Dresdner Tabakfabrik. Würde die Schweizer Bundesverfassung solch ein Bauwerk jetzt ebenfalls verbieten? YoshiDragon (Diskussion) 12:23, 23. Mär. 2021 (CET)

Die Frage wurde damals in den Medien aufgeworfen. Ob sich seither etwas Präzisierendes ergeben hat, kann ich aber ohne weitere Recherchen auch nicht sagen. Eines der ganzen vier bestehenden Minarette in der Schweiz, an denen sich der Streit entzündet hatte, war jedenfalls das umseitig abgebildete und beschriebene kleine Türmchen auf der Moschee des Türkischen Kulturvereins in Wangen bei Olten; es ist nur sechs Meter hoch und hat, wie du schreibst, eine rein dekorative/symbolische Funktion - damit muss man wohl davon ausgehen, dass die Initianten mit ihrem Satz "Der Bau von Minaretten ist verboten", der nun in der Bundesverfassung steht, auch so etwas meinten, und ich vermute, dass es Gerichte in Streitfällen entsprechend auslegen würden, habe aber keine Ahnung, ob es inzwischen schon einmal zu einem solchen Fall gekommen ist. Es ist ja nicht so, dass es in der Schweiz jemals eine Flut von geplanten Minaretten gegeben hätte (um so offensichtlich absurder die Initiative, die ich als Stimmbürger natürlich abgelehnt habe; aber die Mehrheit liess sich offenbar von der Angstmacherei der Initianten irreführen). Gestumblindi 20:54, 23. Mär. 2021 (CET)