Diskussion:Schwerbehindertenausweisverordnung
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Rechtsgrundlage
@R2Dine: Die Angabe, dass die Verordnung aufgrund § 153 des neuen SGB IX erlassen wurde, ist nicht korrekt, weil es 1981 und bei allen späteren Änderungen diese Vorschrift noch gar nicht gab. Bei der letzten Änderung durch das BTHG könnte man das gerade noch so gelten lassen, aber für alles davor ist diese Angabe nicht zutreffend. Meine Angabe trifft den aktuellen Stand der Verordnung besser. --Hindicleft (Diskussion) 09:21, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Siehe die Ergänzung zur Bezeichnung und ihrer Geschichte im Artikel. Schwerbehindertenausweisverordnung heißt die Vorschrift erst seit Inkrafttreten des SGB IX. R2Dine (Diskussion) 10:06, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Das SGB IX hatte ich neben dem Schwerbehindertengesetz auch drin, aber nicht den § 153, denn das SGB IX wurde ebenso neu gefasst, d.h. kein Teil der Verordnung basiert - bislang - auf der zitierten Ermächtigung. Daneben wäre § 153 nicht alles, denn wie auch im alten SGB IX, gibt es auch im neuen SGB IX eine zweite Ermächtigung, § 237 SGB IX. Ich denke, meine Eintragung ist passender. Sie deckt die Historie vollständig ab und wird auch in der absehbaren Zukunft zutreffen. Wer es genauer wissen will, kann jederzeit in die VO sehen, die diese Ermächtigung jeweils angeben muss. Aktuell dürfte diese Angabe beim Leser Verwirrung stiften, wenn ihm die verschiedenen Datumsangaben auffallen, die so nicht zusammenpassen. --Hindicleft (Diskussion) 10:19, 24. Jun. 2018 (CEST)
- § 237 SGB IX verweist nur auf § 153 SGB IX. Eine Schwerbehindertenausweisverordnung gab es zu Zeiten des Schwerbehindertengesetzes definitiv nicht. Der Artikel ist insoweit eindeutig. R2Dine (Diskussion) 11:42, 24. Jun. 2018 (CEST)
- § 237 SGB IX verweist nur deswegen auf § 153, weil die Wertmarken - Voraussetzung für ÖPNV-Nutzung - ausdrücklich in derselben Rechtsverordnung geregelt werden sollen. Ansonsten stellt § 237 eine eigene Ermächtigung dar, die anzuführen wäre. Nur, und das ist der Kern meiner Beschwerde: Weder gab es diesen § 237 noch § 153 SGB IX als die Schwerbehindertenausweisverordnung geschaffen und seitdem geändert wurde. Die Angabe ist unvollständig für die historische Betrachtung als auch eine unsichere Vorhersage für die Zukunft, denn niemand weiß heute, ob nicht bis zu nächsten Änderung der Verordnung die Paragrafen längst andere sind, weil sie bis dahin verschoben wurden. Die Box gibt nur aktuelle Zustände wieder bzw. Daten aus der Historie. "Erlassen aufgrund von" spricht mehr für eine historische Angabe. --Hindicleft (Diskussion) 12:11, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Aktuelle Rechtsgrundlage ist § 153 SGB IX. Spätere Änderungen wären zu gegebener Zeit zu ergänzen. Schwerbehindertenausweise berechtigen im übrigen nicht ohne weiteres zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV - ein großer populärer Irrtum. Der berechtigte Personenkreis nach § 228 ff. SGB IX (insbesondere schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G") wäre deshalb im Artikel besonders zu erörtern (vgl. auch die unterschiedliche Kennzeichnung des Ausweises für unterschiedliche Personengruppen gem. § 1 SchwbAwV). In diesem Zusammenhang mag man dann auch § 237 SGB IX erwähnen. Der pauschale Link auf das Schwerbehindertengesetz in der Info-Box, das in seiner ursprünglichen Fassung von 1953 noch "Schwerbeschädigtengesetz" hieß, erklärt überhaupt nichts. Es müsste wenigstens " § 3 Abs. 5 Satz 5 des Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979" heißen, das "Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9.7.1979" als weitere (historische) Rechtsgrundlage würde dann noch fehlen. In der Info-Box könnte ich mir allenfalls die Angabe Schwerbehindertenrecht vorstellen im Sinne einer dynamischen Verweisung auf die jeweils geltenden Vorschriften, insbesondere den 2. Teil des SGB IX. Die einzelnen §§ müssten dann im Artikel angegeben werden. R2Dine (Diskussion) 13:45, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Du schreibst es selbst: sie wurde erlassen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes. Dein Hinweis auf Schwerbeschädigtengesetz ist hier nicht von Bedeutung, da bei Erlass 1981 der Name Schwerbehindertengesetz galt. Später wurde sie aufgrund der Ermächtigungen des alten SGB IX ergänzt und zwar aufgrund beider Ermächtigungen, denn die Freifahrten kommen genau aus dem von mir genannten zweiten Paragrafen - in der alten Fassung. Die Angabe jetzt ist ausschließlich ein Teil der heute bestehenden Ermächtigung, für die Vergangenheit ist diese Angabe schlicht falsch und aktuell ist sie unvollständig, denn die Regelungen zu den Voraussetzungen der Freifahrten sind eben nicht der nur Ausweis sondern die zusätzlichen Anforderungen der Verordnung, die ausschließlich auf der zweiten Ermächtigung basieren. Die in den Boxen bei Verordnungen genannten Ermächtigungsgrundlagen sollen nicht nur (irgend)eine nennen, sondern mE alle, die zu den Regelungen der Verordnung beitrugen. Die Kurzfassung davon ist "Schwerbehindertengesetz und SGB IX". --Hindicleft (Diskussion) 17:05, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Wenn Du das so im Artikel haben willst, dann nenne bitte Belege. R2Dine (Diskussion) 21:24, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Belegpflichtig bist du für deine Einfügung, dass die vorliegende Verordnung auf § 153 SGB IX basiert. Die Belege für meine Korrektur sind bereits mehrfach im Artikel verlinkt, nämlich die Bundesgesetzblätter, weitere finden sich in späteren Änderungen der Verordnung (BGBl. 2012 I S. 1275 für beide Rechtsgrundlagen im alten SGB IX). Eine Ermächtigung, die seit 1. Januar 2018 gilt, kann nicht die Rechtsgrundlage für eine Verordnung sein, die 1981 erlassen wurde. --Hindicleft (Diskussion) 13:02, 26. Jun. 2018 (CEST)
- Die Angabe stammt nicht von mir, sondern vom Artikelersteller Benutzer:2003:8B:6E16:E800:71D1:EFB5:ED5D:A197. R2Dine (Diskussion) 10:58, 28. Jun. 2018 (CEST) Edit: Ich habe jetzt die Rechtsgrundlage angegeben, die die die Verordnung in ihrer aktuellen Fassung selber nennt, vgl. SchwbAwV.
- Belegpflichtig bist du für deine Einfügung, dass die vorliegende Verordnung auf § 153 SGB IX basiert. Die Belege für meine Korrektur sind bereits mehrfach im Artikel verlinkt, nämlich die Bundesgesetzblätter, weitere finden sich in späteren Änderungen der Verordnung (BGBl. 2012 I S. 1275 für beide Rechtsgrundlagen im alten SGB IX). Eine Ermächtigung, die seit 1. Januar 2018 gilt, kann nicht die Rechtsgrundlage für eine Verordnung sein, die 1981 erlassen wurde. --Hindicleft (Diskussion) 13:02, 26. Jun. 2018 (CEST)
- Wenn Du das so im Artikel haben willst, dann nenne bitte Belege. R2Dine (Diskussion) 21:24, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Du schreibst es selbst: sie wurde erlassen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes. Dein Hinweis auf Schwerbeschädigtengesetz ist hier nicht von Bedeutung, da bei Erlass 1981 der Name Schwerbehindertengesetz galt. Später wurde sie aufgrund der Ermächtigungen des alten SGB IX ergänzt und zwar aufgrund beider Ermächtigungen, denn die Freifahrten kommen genau aus dem von mir genannten zweiten Paragrafen - in der alten Fassung. Die Angabe jetzt ist ausschließlich ein Teil der heute bestehenden Ermächtigung, für die Vergangenheit ist diese Angabe schlicht falsch und aktuell ist sie unvollständig, denn die Regelungen zu den Voraussetzungen der Freifahrten sind eben nicht der nur Ausweis sondern die zusätzlichen Anforderungen der Verordnung, die ausschließlich auf der zweiten Ermächtigung basieren. Die in den Boxen bei Verordnungen genannten Ermächtigungsgrundlagen sollen nicht nur (irgend)eine nennen, sondern mE alle, die zu den Regelungen der Verordnung beitrugen. Die Kurzfassung davon ist "Schwerbehindertengesetz und SGB IX". --Hindicleft (Diskussion) 17:05, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Aktuelle Rechtsgrundlage ist § 153 SGB IX. Spätere Änderungen wären zu gegebener Zeit zu ergänzen. Schwerbehindertenausweise berechtigen im übrigen nicht ohne weiteres zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV - ein großer populärer Irrtum. Der berechtigte Personenkreis nach § 228 ff. SGB IX (insbesondere schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G") wäre deshalb im Artikel besonders zu erörtern (vgl. auch die unterschiedliche Kennzeichnung des Ausweises für unterschiedliche Personengruppen gem. § 1 SchwbAwV). In diesem Zusammenhang mag man dann auch § 237 SGB IX erwähnen. Der pauschale Link auf das Schwerbehindertengesetz in der Info-Box, das in seiner ursprünglichen Fassung von 1953 noch "Schwerbeschädigtengesetz" hieß, erklärt überhaupt nichts. Es müsste wenigstens " § 3 Abs. 5 Satz 5 des Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979" heißen, das "Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9.7.1979" als weitere (historische) Rechtsgrundlage würde dann noch fehlen. In der Info-Box könnte ich mir allenfalls die Angabe Schwerbehindertenrecht vorstellen im Sinne einer dynamischen Verweisung auf die jeweils geltenden Vorschriften, insbesondere den 2. Teil des SGB IX. Die einzelnen §§ müssten dann im Artikel angegeben werden. R2Dine (Diskussion) 13:45, 24. Jun. 2018 (CEST)
- § 237 SGB IX verweist nur deswegen auf § 153, weil die Wertmarken - Voraussetzung für ÖPNV-Nutzung - ausdrücklich in derselben Rechtsverordnung geregelt werden sollen. Ansonsten stellt § 237 eine eigene Ermächtigung dar, die anzuführen wäre. Nur, und das ist der Kern meiner Beschwerde: Weder gab es diesen § 237 noch § 153 SGB IX als die Schwerbehindertenausweisverordnung geschaffen und seitdem geändert wurde. Die Angabe ist unvollständig für die historische Betrachtung als auch eine unsichere Vorhersage für die Zukunft, denn niemand weiß heute, ob nicht bis zu nächsten Änderung der Verordnung die Paragrafen längst andere sind, weil sie bis dahin verschoben wurden. Die Box gibt nur aktuelle Zustände wieder bzw. Daten aus der Historie. "Erlassen aufgrund von" spricht mehr für eine historische Angabe. --Hindicleft (Diskussion) 12:11, 24. Jun. 2018 (CEST)
- § 237 SGB IX verweist nur auf § 153 SGB IX. Eine Schwerbehindertenausweisverordnung gab es zu Zeiten des Schwerbehindertengesetzes definitiv nicht. Der Artikel ist insoweit eindeutig. R2Dine (Diskussion) 11:42, 24. Jun. 2018 (CEST)
- Das SGB IX hatte ich neben dem Schwerbehindertengesetz auch drin, aber nicht den § 153, denn das SGB IX wurde ebenso neu gefasst, d.h. kein Teil der Verordnung basiert - bislang - auf der zitierten Ermächtigung. Daneben wäre § 153 nicht alles, denn wie auch im alten SGB IX, gibt es auch im neuen SGB IX eine zweite Ermächtigung, § 237 SGB IX. Ich denke, meine Eintragung ist passender. Sie deckt die Historie vollständig ab und wird auch in der absehbaren Zukunft zutreffen. Wer es genauer wissen will, kann jederzeit in die VO sehen, die diese Ermächtigung jeweils angeben muss. Aktuell dürfte diese Angabe beim Leser Verwirrung stiften, wenn ihm die verschiedenen Datumsangaben auffallen, die so nicht zusammenpassen. --Hindicleft (Diskussion) 10:19, 24. Jun. 2018 (CEST)