Diskussion:Schwerbehindertenvertretung

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Hilfsorgane der Schwerbehindertenvertretung

Der Begriff Hilfsorgane der Schwerbehindertenvertretung ist unzutreffend. Die Schwerbehindertenvertretung hat keine Organe oder Hilfsorgane. Die in dem Artikel genannten Hilfsorgane sind Stellen, mit denen eine Schwerbehindertenvertretung bei Durchführung ihrer Aufgaben in Kontakt kommen kann oder auch von sich aus in Kontakt treten könnte. Ich halte es trotzdem für fragwürdig, ob man in diesem Artiklel die Stellen wirklich auflisten sollte. Statt dessen könnte man konkret beschreiben, wie das Verhältnis der Schwerbehindertenvertretung zum Betriebsrat,zum Integrationsamt oder zu einem Integrationsfachdienst gestaltert ist.--Arpinium 13:06, 27. Okt. 2007 (CEST)

Ich gebe dir völlig recht, besonders der Teil mit der Aufzählung sämtlicher Landesregierungen ist wenig hilfreich.-- Rufus46 15:08, 27. Okt. 2007 (CEST)

Zusammenarbeit der SchwbV mit anderen Organen

Ich habe umformuliert: "Zusammenarbeit der SchwbV mit anderen Organen". Nur Fließtext zu bringen, halte ich für unübersichtlich. Man kann sowohl einen einführenden Fließtext bringen als auch eine Auflistung, sofern bereits Artikel vorhanden sind. Die eigentliche Auflistung kann man unter Weblinks bringen. Man könnte auch eine Liste auslagern, wenn sie zu umfangreich werden sollte. Am Ende steht aber die Frage, wer diese Arbeit machen soll. --Selten 20:14, 27. Okt. 2007 (CEST)

Ich habe mal die Liste unter Oberbegriffe geordnet, so daß es keine Liste mehr ist, sondern eine übersichtliche inhaltliche Gliederung. --Selten 08:32, 29. Okt. 2007 (CET)

Hallo Arpinium, einige Deiner Änderungen sind in Ordnung, andere nicht. Der Begriff "Stellen" ist schwammig bzw. vieldeutig. Ich meine, daß man treffende Wörter verwenden sollte.

  • Da auch der Arbeitgeber ein Organ der Betriebsverfassung ist, paßt der Begriff "Organe" oder "gesetzliche Organe".
  • Die Ämter sind Staatsorgane, wenn auch nicht oberste, aber doch untere staatliche Ausführungsorgane. --Selten 21:30, 31. Okt. 2007 (CET)
Ämter sind keine Organe im rechtlichen Sinn. Sie sind zumeist Behörden. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber ein Organ der Betriebsverfassung. Die Betriebesverfassung hat keine Organe. Der Arbeitgeber ist aber auch kein Organ im Rahmen der Betriebsverfassung, wie der Betriebsrat oder der Personalrat, die Organe der Arbeitnehmer des Betriebs oder der Arbeitnehmer und der Beamten der Dienststelle sind.
Der Begriff Stelle ist kein Rechtsterminus und eignet sich deshalb besser. Er eignet sich auch als Oberbegriff. Er ist m.E. auch verständlich, jedenfalls ist er nicht "schwammiger" als Organ.--Arpinium 21:57, 31. Okt. 2007 (CET)

Weblinks

Die Aufzählung der Behindertenbeauftragten der Länder jedenfalls in diesem Beitrag geht eher am Thema vorbei, da es nach dem Behindertengleichstellungsrecht der Länder deren primäre Aufgabe gerade nicht ist, die betriebliche Integration von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben nach § 101 Abs. 1 SGB IX zu sichern. Daran ändert auch nichts, dass sie sich vereinzelt damit befassen, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage nach dem Schwerbehindertenrecht gibt.

Geschichte

Da fehlt IMHO die Info, seit wann es SchVs gibt. (nicht signierter Beitrag von 212.184.186.2 (Diskussion) 14:02, 10. Aug. 2010 (CEST))