Diskussion:Sechswochenamt
Zwei Fragen: 1. Woher kommt diese 6-Wochen-Frist? - Vermutlich angelehnt an die Fastenzeitdauer, aber gibt es dafür irgendeinen Beleg. 2. Ist dies tatsächlich nur in der katholischen Kirche üblich?
Sechswochenamt - warum gerade sechs Wochen?
...das würde auch ich gern wissen.
Klar ist: In der Bibel gibt es verschiedene Hinweise darauf, dass Menschen 40 Tage lang "in Sack und Asche" gingen, wenn sie Buße taten oder trauerten. 40 Jahre lang zog das Volk Israel aus der Gefangenschaft in Ägypten durch die Wüste in das gelobte Land, und 40 Tage lang (nach seiner Taufe im Jordan) fastete Jesus in der Wüste, bevor er dann in der Öffentlichkeit auftrat.
Genaueres aber weiß ich leider auch nicht - würde es jedoch sehr gern erfahren, deshalb habe ich gerade eben hier danach gesucht.
K. Zimmer, HH
- Mit den sechs Wochen sind eigentlich 40 Tage gemeint. Der 40. Tag (und ähnlich der 3., der 8. und der Jahrestag) sind im christlichen Altertum beliebte Daten von "Nachfeiern", z.B. der 2. Februar (sekundär: Lichtmess) gegenüber dem 25. Dezember (Geburt Christi), der 40. Tag nach Ostern (sekundär: Himmelfahrt) gegenüber dem Ostersonntag und eben auch der 40. Tag nach Tod/Begräbnis eines Christen. Mit der liturgischen Fastenzeit hat das Sechswochenamt ursprünglich (und eigentlich) nichts zu tun. --H. G. Brakmann 22:35, 12. Feb. 2008 (CET)
Eine Spur könnte zu "fernöstlichen" Traditionen weisen: In Vietnam gibt es 49 Tage (also 7 mal 7 Wochen) nach dem Tod "eine Feier, bei der man keinen Reis auf den Altar legt." Im Buddhismus findet man sich nach dem Tod "im Zwischenzustand (Tib.: Bardo) wieder. (...) Traditionell wird gesagt, dass man maximal 49 Tage im Bardo verweilt. In diesem Zeitraum haben alle fühlenden Wesen einen neuen Körper gefunden, in dem sie wiedergeboren werden können. Alle sieben Tage geschieht eine Art „kleiner Tod und Wiedergeburt“." (nicht signierter Beitrag von Zebrad23 (Diskussion | Beiträge) 17:51, 3. Mär. 2015 (CET))
Was sind
eigentlich individuelle Verstorbene? --Hopman44 (Diskussion) 10:14, 3. Feb. 2020 (CET)
Dreißigster
Im Sachsenspiegel (Sächsisches Landrecht, 13. Jhdt) wird die dreißigtägige Frist nach dem Tod mehrfach als Brauch erwähnt, der offenbar dem Schutz der Hinterbliebenen vor dem sofortigen Zugriff anderer Erbberechtigter dienen soll.--Urs.knecht (Diskussion) 21:35, 24. Okt. 2020 (CEST)
- Interessant. Welche Nummern kommen da in Betracht?--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:04, 24. Okt. 2020 (CEST)