Diskussion:Selbstbehalt
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Die Weiterleitung von Selbstbehalt auf Selbstbeteiligung ist irreführend. Im Artikel "Unterhalt" wird Selbstbehalt im Sinne eines zum Eigenbedarf verbleibenden Mindestbetrages verwendet (so etwas wie ein nicht-pfändbares Existenzminimum). Ich würde mir da einen eigenen Artikel mit juristischer Definition wünschen, wenn sich jemand findet, der sich damit auskennt.
-- 82.83.187.9 00:23, 6. Nov. 2007 (CET)
Die Definition "das dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassende notwendige Einkommen" ist unklar - wofür zu belassen? Gilt das nur gegenüber dem Unterhaltsberechtigten oder auch gegenüber Gläubigern?