Diskussion:Sensorium im Rüttihubelbad

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Kinderbilder

Die Kinderbilder verstoßen imho gegen den Grundsatz "Recht auf eigenes Bild" - ohne schriftliche Zustimmung sämtlicher Eltern ist eine Veröffentlichung unzulässig. --Mef.ellingen (Diskussion) 16:06, 19. Sep. 2017 (CEST)

Das gilt aber in der Absolutheit nur, wenn die abgebildeten Personen identifizierbar sind. Beim unteren Bild ist das offensichtlich nicht so, beim oberen mag ein Grenzfall vorliegen. Dies alles gilt unabhängig davon, ob Kinder oder Erwachsene abgebildet sind; ein Unterschied gäbe es nur dann, wenn eine Zustimmung nötig wäre, wie Du ganz richtig schreibst. - Mir liegt übrigens überhaupt nichts am Artikel, ganz im Gegenteil finde ich sogar, dass er gelöscht werden muss und das wenige, was erhaltenswert ist, in den Artikel Rüttihubelbad gehört. Das ist aber ein anderes Problem.--Xeno06 (Diskussion) 18:43, 10. Okt. 2017 (CEST)
Die von mir angezeigten Bilder sind auf Commons bereits gelöscht, ein weiteres, für das ein LA auf Commons läuft, ist ausgeblendet - der Rest hier ist unkritisch. Würdest du einen LA unterstützen? Nein, einfacher, ich mache eine Zusammenführung. --Mef.ellingen (Diskussion) 22:15, 10. Okt. 2017 (CEST)
Zu den Bildern: Alles klar; ich dachte gleich, es könne eigentlich nicht um diese zwei gehen. Zusammenführung ist genau meine Meinung; ich wusste gar nicht, dass man das "einfach so" machen kann. Wenn sich jemand dagegen wehrt, bin ich klar Deiner Meinung. Schon Rüttihubelbad riss seinerzeit (2006) die Relevanzkriterien nur knapp. Deine Haltung ist völlig korrekt.--Xeno06 (Diskussion) 13:32, 11. Okt. 2017 (CEST)