Diskussion:Sicherer Drittstaat

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Der Begriff der Abschiebung ist hier inhaltlich unpassend, da eine sofortige aufenthaltsbeendende Maßnahme die Zurückschiebung ist, vgl. § 57 AufenthG. (nicht signierter Beitrag von 77.135.36.79 (Diskussion | Beiträge) 14:38, 16. Sep. 2009 (CEST))

Der Satz "Um diese Folge zu umgehen, verschleiern viele Asylbewerber oft ihre wirklichen Einreisewege." ist nicht belegt. Es handelt sich dabei wohl eher um eine Vermutung, wenn nicht sogar um eine Unterstellung. Mit diesem Satz wird einer rechtspopulistischen bis rechtsextremen Argumentationsweise gefolgt. Bitte den Satz umgehend aus dem Artikel entfernen oder die Behauptung belegen. (nicht signierter Beitrag von 217.92.64.242 (Diskussion) 10:08, 12. Nov. 2014 (CET))

Rechtspopulistischen bis rechtsextremen Argumentationsweise entfernen

Der Satz "Um diese Folge zu umgehen, verschleiern viele Asylbewerber oft ihre wirklichen Einreisewege." ist nicht belegt. Es handelt sich dabei wohl eher um eine Vermutung, wenn nicht sogar um eine Unterstellung. Mit diesem Satz wird einer rechtspopulistischen bis rechtsextremen Argumentationsweise gefolgt. Bitte den Satz umgehend aus dem Artikel entfernen oder die Behauptung belegen. (nicht signierter Beitrag von 217.92.64.242 (Diskussion) 10:08, 12. Nov. 2014 (CET))

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Hallo! Der Inhalt des Weblinks ist nicht mehr da. Vielleicht kann man das reparieren? --Meikel1965 Diskussion 21:42, 11. Mär. 2015 (CET)