Diskussion:Sittengesetz
Ändert sich das Sittengesetz, wenn gegen die guten Sitten verstoßen wird oder bleibt es dabei relativ stabil?
Gegen die guten Sitten verstoßen zum Beispiel Bonuszahlungen bei Bankrott, irreführende Werbung, Löhne unter dem Existenzminimum, Fehlberatung durch Banken.
Entsprechen diese heute dem Sittengesetz, nur weil es sie in immer größerem Umfang gibt?
Entsprechende Hinweise ob ja oder nein fehlen im Artikel.
--Hutschi 13:05, 28. Mai 2009 (CEST)
- Das Sittengesetz sollte stabil sein. --Schlampampa 14:11, 20. Jul. 2009 (CEST)
Artikel greift zu kurz
Also, das mit den Sittengesetzen ist mir zu einfach, insbesondere bei sexuellen Minderheiten ist das Sittengesetz starken Schwankungen unterworfen. Insbesondere fehlt hier völlig die Bedeutungen der "Europäischen Sitten", es ist jedenfalls nirgends geregelt, wie sich Sitten bilden, es wird nur von einer Gemeinschaft gesprochen oder von kodifizierten Gesetzen, aus denen sich die Sitten einer Gemeinschaft ableiten lassen.
Bspw. ist in Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes hier Beschreibung des Urteils im Kontext zum damaligen Urteil von Stephan Pötters ; "BverfGE Stärkt Homoseuelle" geklärt worden, wie sich das im Einzelnen verhält, es ist daher heute kaum mehr denkbar, entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen Homosexuelle aufgrund der Sittlichkeit zu verurteilen bzw. Gesetze wie den § 175 StGB einer Reaktivierung zuzuführen.
Hier greift nun der Einwand des Europäischen Rechtes, das sowohl in Art 6dejure des EU Vertrages über die Gemeinsamen Werte als auch andere Artikel, sowie der Art. 23 des Deutschen Grundgestzes, der dies mit Deutschem Verfassungsrang deckt und sogar höhere Grundwerte als die des Deutschen Grundgesetzes zulässt, wie im ersten Absatz des Artikels zu lesen ist. Die Charta der Grundrechte betont zwar die Zuständigkeit nur für EU-Recht, aber dies wird durch Art. 3 Abs. 1 GG relativiert, denn man kann die Sitten in einer Völkergemeinschaft wie der EU nicht trennen, was aus der Präambel der "EU-Verfassung" ja hervorgeht, bspw. gibt es von der EU schon Diskriminierungsgesetze sowie Strafgesetze bzgl. Terrorismus und Ausbeutungsbereichen bei Kindern, so dass hier von der EU schon eine moralische Wertung vorgenommen wurde. Es wäre schon alleine deshalb verfassungswidrig, wenn man hier Grenzen zieht, denn die Moral des europäischen Volkes vollzieht sich in deren europäisch kodifizierten Gesetzen.
Dieser Gemeinschaftsgedanke ist wiederum in Art. 23 GG hinterlegt und entspricht deutschem Verfassungsrecht.
Bei Ra Winkler und auch anderswo im Portal bestätigen dies auch Anwälte
Also, wenn man von Sitten spricht, geht es hier auch um die zivilrechtlichen Guten Sitten, die Europäischen Sitten der EU, sowie die strafrechtlichen Sanktionen. Das GG sieht also die Vereinigung Europas ausdrücklich als begrüßenswert vor, und die Sitten werden von einer Gemeinschaft und nicht von einem Staatsvolk gebildet; dass GG bestätigt dies indirekt und sagt nichts Gegenteiliges!
In der Charta steht "…In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte.."
Es werden also die europäischen Sitten erwähnt, und es wäre sinnvoll, den europäischen Teil hier mit einzubauen.
Zu Seite 9 Aschhoff Gott in der Verfassung; zu Gott und Grundgesetz Wilfried Lagler
siehe Google Books Liegler (nicht signierter Beitrag von 93.233.61.202 (Diskussion) 20:28, 29. Jan. 2012 (CET))
- Die „juristische Begriffsverwendung“ allein mit einer Titelsammlung abzudecken erscheint mir unangemessen wenig zu sein. Hier müsste unbedingt jemand aus Kenntnis der Lektüre heraus einen entsprechenden eigenen Darstellungsabschnitt einfügen. Wer macht's? --Shoshone (Diskussion) 23:51, 15. Jun. 2019 (CEST)
Begründung meines Reverts
Diese Ergänzungen von Mgrasek100 habe ich wieder entfernt, weil sie – für einen Kritikabschnitt, bei dessen Quellenauswahl ohnehin eine besondere, tiefgehende Beachtung zuteil werden muss – a) nicht hinreichend belegt waren, vor allem sah ich dort keinerlei aussagekräftige Nachweise aus reputabler, wissenschaftlichen Sekundärliteratur (!), lediglich ein paar Weblinks, deren Inhalt höchstens entfernt etwas mit diesem Artikel zu tun hat und sich vordergründig auf Schwule bezieht; ein objektiver Zusammenhang war damit nicht ersichtlich, geschweige fand auf den Webseiten der Begriff „Sittengesetz“ überhaupt Verwendung, womit ein Lemmabezug dort auch nicht gegeben ist. Und b) genügte der Schreibstil dieser gänzlich in die Homosexualität abschweifenden Sätze zuweilen nicht einem enzyklopädischen Anspruch, zumal aus ihnen eine starke persönliche Betrachtung herausstach. --Benatrevqre …?! 12:54, 10. Jun. 2012 (CEST)
- Es ist eig immer dieselbe Diskussion.
- Wem die Rechtschreibung nicht passt, kann sie ändern.
- Das Sittengesetz gehört nun mal zu 90 % zu den Homosexuellen, es gibt auch nur verfassungsrechtliche Urteile die sich damit befassen, etwa BVerfG 6,389
- Ich finde daher richtig und wichtig, dass mal die Grundlagen des Sittengesetzes hinterfragt werden, also woher kommt es, wo liegt die sachliche Begründung
- in der kirchlichen Morallehre für die Ablehnung der Homosexualität und wieso soll das Naturrecht dafür herhalten ?
- Es gibt genügend Kritikpunkte, die ich jetzt aus zeitgründen nicht alle aufführen möchte
- Fakt ist nur, dass man die Natur nicht in dumme Regeln pressen kann, es gibt gute Gründe für die Homosexualität und es wäre falsch anzunehmen, dass sie nur
- Fortpflsnzubg dient, die Herleitung der Kirche und diese wiederum bedient sich der Herleitung aus der Natur, greift zu kurz und wird unserer modernen Zeit
- nicht gerecht.
- Ich denke ohne Homosrcuslität würde es die Menschheit nicht geben
- http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sittengesetz&diff=prev&oldid=104224725
- --Martin (Diskussion) 13:29, 10. Jun. 2012 (CEST)
- Geh doch bitte auf den Sachverhalt ein, dass die von dir zum Zwecke des Einzelnachweises eingefügten Weblinks – wie ich oben ausführte – als Belege unbrauchbar und damit die eingebrachten Tatsachenbehauptungen im gesamten Kritikabschnitt unbelegt waren. --Benatrevqre …?! 14:23, 10. Jun. 2012 (CEST)
- Wenn dir die Belege nicht gefallen, kannst du doch passende suchen, anstatt immer alles gleich zu löschen
- MfG --Martin (Diskussion) 15:13, 10. Jun. 2012 (CEST)
- Nein, denn das ist erstens nicht meine Aufgabe (ich habe mit meiner Zeit auch in aller Regel anderes anzufangen) und zweitens bezweifle ich, dass die fraglichen von dir eingebrachten Inhalte mit homosexuellem Schwerpunkt in diesem Aritkel so abschweifend vom eigentlichen Lemma behandelt werden müssten. --Benatrevqre …?! 19:10, 10. Jun. 2012 (CEST)
- Du stellst deine private Therorie hier ein und verlangst dann von anderen die Quellen dafür zu suchen? Das ist gegen die guten Sitten. ;-)
- "Das Sittengesetz gehört nun mal zu 90 % zu den Homosexuellen" ist falsch. Günter Erbel: Das Sittengesetz als Schranke der Grundrechte: ein Beitrag zur Auslegung des Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes Duncker & Humblot, 1971, 407 Seiten. Das Buch befasst sich zwar etwas über 30 Seiten mit Homosexualität, aber sicher keine 90%. Stichworte zu dem was ich über Snipset-Suche finden konnte: Brandtiftung - Pyromanie, Diebstahl - Klptomanie, Pornographe nicht in der Öffentlichkeit, Kein Geschlechtsverkehr vor zahlendem Publikum, nicht freie Entscheidung über die Ehescheidung abkaufen lassen, etc. Bei den Gerichten zB geheime Tonbandaufnahmen, Film die Sünderin, Peep-Shows Was gegen die guten Sitten, das Sittengesetz ist, wird als sittenwidrig bezeiohnet. Danach sollte man vielleicht auch suchen.
- Der Inzest-Satz hing völlig ohne Erklärung in der Luft.
- [1] Dass die Kritik nicht gegen die kirchliche Morrallehre, sondern nur auf das Sittengesetz des Grundgesetzes gemünzt war, war nicht ersichtlich.
- "Ich denke ohne Homosexualität würde es die Menschheit nicht geben" Und wo ist die Quelle für deinen Gedanken? Das ist derselbe Unsinn wie: Wenn alle Menschen homosexuell wären, würde dei Menscheit aussterben. Wenn Homosexuelle nicht ihre Sippe unterstützen würden, und ihr damit einen Vorteil verschaffen würde, wird sie auch nicht gleich untergehen. Nach Kinsey (1948) haben 50% der Männer weder gleichgeschlechtliche Phantasien noch gleichgeschlechtliche Sexualkontakte gehabt. --Franz (Fg68at) 02:45, 11. Jun. 2012 (CEST)
Gelöschtes unter Christentum
Ich finde die Ergänzung der EKD überhaupt nicht " belanglos" Das Sittengesetz ist kein niedergeschriebenes kodifiziertes Gesetz Es ist nicht zuletzt aus den Religionen entstanden und jetzt gerade ändert eine große Kirche ihre Definition dazu Ich hatte schon einmal darauf hingewiesen das ich es für bedenklich halte wenn hier Gesetze und Regeln der katholischen Kirche als Allgemeinverbindlich in Artikrln klassifiziert wird Eine Minderheit in diesem Lande ist katholisch, keine Mehrheit ! --Martin (Diskussion) 14:00, 29. Okt. 2013 (CET)
- Gibt es reputable Fachliteratur, die sich mit besagtem "Familienpapier" der EKD beschäftigt und dessen Relevanz für das Sittengesetz festgestellt hat? Bei der Artikelarbeit sollte man sich nicht mit Randpositionen verzetteln.--Benatrevqre …?! 14:50, 29. Okt. 2013 (CET)
Eingangssatz einseitig
Der Eingangssatz ist meines Erachtens einseitig. Man kann sich darüber streiten, ob es ein Sittengesetz gibt/es gilt. Vom Anspruch her ist es gerade unabhängig von Konventionen. So war z.B. die Judenverfolgung im III. Reich ein Verstoß gegen das Sittengesetz, mögen auch die meisten Deutschen dafür gewesen sein bzw. die damaligen Richter es den "guten Sitten" für entsprechend richtig gehalten haben.
Karl-Hagemann (Diskussion) 20:40, 11. Mai 2014 (CEST)
Ableitung aus der bestialischen Psychologie
Sitten unterliegen keinen Definitionen durch EinzelPersonen, sondern sind aus den ästhetischen, natürlichen und anerzogenen Aversionen gebildete Umgangsformen.
Man vermeidet den Kontakt mit Blut, Kot, Körperflüssigkeit, und geruchlich unbalancierter Erde, wer einen bedroht wird ohne Zögern liquidiert, da man unter Gefecht keine zweite Chance erhält, Moment das ist Gefechtszeit, nicht Alltag, hmm wo ist da der Unterschied, achso unter Gefecht hat man Überlebenschancen im Frieden des Untodes JHWHs nicht.
Ist eine Person in gleich welcher Form verletzt, gebunden, wehrlos hilflos, oder andern arts unpässlich, in der Freiheit ob äusserer oder innerer, wie Christen, Juden, Muslime unfähig sind, xenoforme Einflüsse zu tolerieren, und daher in eine mehr oder weniger perverse und krankhafte Vaterfigur fliehen, was natürlich ziemlich unhygienisch ist.
Dann hat man Aversion gegen das Unbill, oder gegen denjenigen dem es widerfährt, weil diese ein natürlichweise, dreckiges, ungläubiges, oder fremdländisches Übel wäre, so die üblichen Pietäten der abrahmitischen Adligen.
Daraus folgt, das die Öffentlichkeit in ihren Sitten es nicht dulden möchte, das Gewalt, Verstümmelung, Folterungen Freiheitsberaubungsabbildung, wie BDSM aber auch OP-Wund-Geschehen, oder die Kruzifix BDSM Darstellung der katholischen Degeneriertengruben, ungefiltert die Psyche belastet.
Nicht davon betroffen ist die blosse Nacktheit, die ein Naturalrecht darstellt. das von keiner Sitte, ausser jener der Hygieneforderung beleckt werden kann.
Damit ist unmittelbar einsichtig, das aus den Gepflogenheit der verunftbegabten freien Wesen, Alle Kulturen mit einem Verbot der Unbekleidung, aber dem Erlauben von Folterdarstellungen, als Zeichen der Unfreiheit vor einem perversen Gott, aus sittlichen Gesetzen(Eigensicherungsitte) heraus, zu vernichten sind, zum Wohl aller freien Völker. und ihrem Selbsterhalt in Freiheit.
Aus dem Bestium Arcanorum ins PseudoDeutsche der Abrahamitinzestler übersetzt (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E718:F7AC:DF88:D41:4A6F:C40E (Diskussion) 21:00, 24. Jan. 2021 (CET))