Diskussion:Softdrink
[1] zur verbannung von softdrinks an amerikanischen schulen. Redecke 22:00, 24. Mai 2006 (CEST)
Nach deutschem Lebensmittelrecht gelten Getränke unter 0,5 % vol. Alkohol als alkoholfrei, da beispielsweise auch Fruchtsäfte und Fruchtsaftgetränke immer geringe Mengen Alkohol enthalten. Gibt's für den Nebensatz einen Beleg? Schon erstaunlich, dass das weder in Fruchtsaft, Fruchtsaftgetränk noch in alkoholfrei thematisiert wird...
Diskutiert wird ein Zusammenhang des Konsums von Softdrinks mit Speiseröhrenkrebs. Bei Richtigkeit der Definition ist also jedes alkoholfreie Getränk potenziell krebserregend??? Diese Bemerkung bezieht sich wohl nur auf bestimmte Softdrinks. 84.143.72.64 10:36, 8. Mai 2007 (CEST)
name?
wieso eigentlich "soft" ? (nicht signierter Beitrag von 80.123.48.41 (Diskussion | Beiträge) 17:28, 25. Dez. 2009 (CET))