Diskussion:Solicitor General of the United States

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Hoyt und Hoyt

Dieser Henry M. Hoyt kann nicht Henry Martyn Hoyt sein, weil der Gouverneur zum Zeitpunkt der Amtsübernahme als Solicitor General schon 10 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilte...., --Ebcdic 22:22, 21. Aug. 2008 (CEST)

"Generalbundesanwalt"

Das Amt ist doch vergleichbar mit dem "Generalbundesanwalt", oder? Sollte das hier nicht stehen?--Mideal 16:37, 6. Aug. 2010 (CEST)

Welchen "Generalbundesanwalt" meinst Du? Den deutschen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof? Da sehe ich jetzt keine direkte Vergleichbarkeit, zumal letzterer eine Behörde und keine Person ist. Vielmehr ist auch die Funktion des "Solicitor General" nach meinem Empfinden schwer mit einer deutschen Bezeichnung zu besetzen, darüber habe ich unlängst auch schon nachgedacht, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. --Scooter Sprich! 01:15, 7. Aug. 2010 (CEST)

Verschiebung

Hiermit kündige ich an, die weder abgesprochene noch sinnvolle Verschiebung auf das aktuelle Lemma bei nächstmöglicher Gelegenheit wieder rückgängig zu machen. Sollten binnen eines Monats keine stichhaltigen Gegenargumente erfolgen, schreite ich entsprechend zur Tat. --Scooter Backstage 22:43, 16. Jan. 2014 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 11:29, 4. Jan. 2016 (CET)