Diskussion:Sonntagsfahrverbot

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der text hört einfach auf ... was los? --- Horst Frank 02:38, 25. Nov 2003 (CET)

Wieso im Text Sonntagsfahrverbot und im Titel Sonntags-Fahrverbot? Korrekterweise müßte der Artikel doch auch Sonntagsfahrverbot heißen, oder? -- Sansculotte 03:02, 25. Nov 2003 (CET)

Für eine Umbenennung des Artikels

Dem stimmte ich zu 82.82.129.22 03:15, 25. Nov 2003 (CET)

Na dann schreiten wir zur tat - aah *patsch an die Stirn* jetzt habe ich Depp die Diskussionsseite verschoben. So ein Mist. Ich mach das jetzt mal händisch... -- Sansculotte 03:30, 25. Nov 2003 (CET)

abbrechender Text

und wurde am - und da ist der erste Absatz zu Ende. Was wurde wann getan? -- Dishayloo 13:31, 25. Nov 2003 (CET)

unstimmigkeiten von artikel hierher verschoben

Neben dem Sonntagsfahrverbot wurde ein allgemeines Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen eingeführt. //Hinweis: stimmt nicht // Das Tempolimit von 100 km/h gilt nur Straße außerhalb geschlossener Ortschaften und nicht für Autobahnen.

solange ihr euch nicht einig seid, bleibt der absatz erst mal hier. im artikel sieht, das ehrlich gesagt, blöd aus.

nach meinem wissensstand gibt es auf deutschen autobahnen kein tempolimit. aber vieleicht wurde während der phase der sonntagsfahrverbote ein zeitlich begrenztes tempolimit erlassen? viel spass beim klären --ee 01:54, 4. Dez 2003 (CET)

  • Nach der Ölkrise wurde ein Tempolimit auf den Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland diskutiert. Ein Großversuch des TÜVs mit Richtgeschwindigkeit Tempo 100 wurde in den 80er Jahren aufgrund des Waldsterbens veranlasst. Da dieses Limit nicht zwingend war (und sich nur wenige daran hielten) kam als Ergebnis dieses Großversuchs heraus, dass die Autoabgase nur unwesentlich zum Waldsterben beitrugen. Mit Einführung der 3-Wege-Katalysatoren bei Pkw war dieses Thema erledigt.

Gruss --thomas 00:23, 20. Jul 2004 (CEST)

Gilt das Sonntagsfahrverbot auch auf Privatparkplätzen? --145.254.90.214 17:08, 19. Jul 2005 (CEST)

In Österreich dann, wenn es sich um eine "Straße mit öffentlichem Verkehr" handelt. Das ist eine, die "jedermann unter den gleichen Bedingungen zugänglich" ist. Streng genommen zählt dazu auch ein Rasthof, der möglicherweise auf Privatgrund errichtet wurde, den ich aber - ohne ausdrücklich um Erlaubnis fragen zu müssen - einfach so benutzen darf. LG --kksen 18:33, 20. Jul 2005 (CEST)