Diskussion:Soziales Pflichtjahr
Ein soziales Pflichtjahr mag im Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit populär sein, ist jedoch mit den Menschenrechten unvereinbar. Man könnte in den Artikel einen Hinweis auf Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einfügen, aus dem hervorgeht, dass ein Recht auf freie Berufswahl besteht (Absatz 1). Auch ist zweifelhaft, ob dem Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« Rechnung getragen würde (Absatz 2). Darüberhinaus ist zu befürchten, dass eine »angemessene und befriedigende Entlohnung« bei einem sozialen Pflichtjahr nicht stattfinden würde (Absatz 3). Die Entlohnung dürfte nicht geringer ausfallen als bei regulärem Fachpersonal (Pflegekräfte, Krankenschwestern, etc.). --FinanzenTomate 17:16, 29. Nov 2005 (CET)
- Auch Artikel 4 EMRK dürfte (in Europa) relevant sein.
– Hokanomono 11:42, 2. Mär. 2008 (CET)
- CH: http://www.vpb.admin.ch/deutsch/doc/70/70.64.html
- AT: http://www.zivildienstreform.at/files/fa_recht/PositionspapierAKVerpflichtender_Sozialdienst.pdf
- DE: http://www.ekd.de/EKD-Texte/ekd_texte_84_3.html
– Hokanomono 14:50, 21. Mai 2008 (CEST)
Bodo Ramelow setzt sich dafür ein
siehe bitte:
--Palitzsch250 (Diskussion) 19:21, 8. Apr. 2022 (CEST)