Diskussion:Sozialhilfe (Deutschland)/Archiv01
Budgetauflistung
Für wieviele Personen ist die Budgetberechnung (Bild) gedacht? Sollte vielleicht noch erwähnt werden.
Aktuelles
Subventionsbetrug und Steruerhinterziehungen
mich würde mal interessieren wo her diese Annahmen stammen. Kann jemand diese Zahlen bestätigen oder eine Quelle angeben? - Danke
Neuere Rechtsprechung
Fahrtkosten zum Arzt müssen vom Sozialamt nur ausnahmsweise übernommen werden Soziallotse 22:53, 8. Okt 2004 (CEST)
Sozialarbeit
Im Prinzip sollen Sozialarbeiter proaktiv tätig werden und Hilfsbedürftige im Aussendienst an ihrem Wohnort betreuen. Wegen der Masse der Antragsteller und weil nicht genügend geschulte Betreuer vorhanden sind, werden die Mitarbeiter der Sozialämter nur reaktiv tätig, was u.a. dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, andererseits aber genuin Hilfebedürftige aussen vor und ohne Hilfe alleine lässt.
Diesen Absatz habe ich aus dem Artikel entfernt, denn a) Mitarbeiter des Sozialamts sind i.d.R. keine Sozialarbeiter (sondern Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte) b) das BSHG fordert nicht, dass die Mitarbeiter des Sozialamts Aussendienst machen müssen....allerdings der Grundsatz der Individualität der Hilfe und der Beratungs- und Aufklärungsfunktion stehen schon drin. Ich habe das im Artikel entsprechend ergänzt. --buecherfresser 16:37, 23. Mär 2004 (CET)
"Florida-Rolf"
Im Artikel steht: "Auch Fälle von Sozialhilfemissbrauch (z. B. Florida-Rolf) führen immer wieder zu Debatten." Mir scheint, dass die Gesetze erst nach der BILD-Kampagne so geändert wurden, dass dieser Fall eine Art "Missbrauch" darstellen würde, und dass "Florida-Rolf" noch während der Kampagne ganz legal Sozialhilfe bezog... insofern stimmt dann der Missbrauchsvorwurf im Artikel gar nicht! Oder? Ich ändere es mal demnächst, wenn ich nichts Gegenteiliges vernehme... -- marilyn.hanson 21:02, 17. Dez 2004 (CET)
Missverständnis?
Im letzten Artikelabsatz steht ein Satz, der diesem hier sehr ähnlich ist (mir geht es um den Inhalt der Klammer): "Die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Bezieher (ca. 80-90 %) soll mit der Arbeitslosenhilfe zum 01.01.2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst werden." - Version von 13:43, 12. Jun 2004, eingefügt von Benutzer:172.176.190.106
Hmmm... da hat damals ein anonymer Benutzer eine Zahl eingefügt, die ich so verstehe, dass 80-90% aller SozialhilfeempfängerInnen überhaupt "grundsätzlich erwerbsfähig" seien - was sich mit dem - wohl realistischeren - Absatz weiter oben in der aktuellen Version (bei Sozialhilfemissbrauch) etwas beißt, der da lautet:
"Zudem wird häufig nicht berücksichtigt, dass ein Großteil der Sozialhilfeempfänger nicht erwerbsfähig ist. So waren zum Beispiel 2002 in Nordrhein-Westfalen von den insgesamt 656.061 Sozialhilfeempfängern 37,5 % unter 18 Jahren. Zusammen mit den über 65 Jahre alten sind somit knapp die Hälfte der Sozialhilfeempfänger allein aus Altersgründen kaum in der Lage, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten."
Oder ist das ein Missverständnis meinerseits? Wenn kein Widerspruch, kommt die Klammer demnächst einfach weg... -- marilyn.hanson 21:36, 17. Dez 2004 (CET)
- Es ist getan: Klammer ist raus. -- marilyn.hanson 20:26, 28. Dez 2004 (CET)
Das Missverständnis löst sich so auf: ca. 90% der Sozialhilfebezieher sind erwerbsfähig oder leben mit (mind.) einem erwerbsfähigen SozH-Bezieher in Bedarfsgemeinschaft und fallen somit unter das ALG II. --Wolfgang Pohl 19:51, 16. Mai 2005 (CEST)
Aktualisierung
M. E. ist eine Aktualisierung des Artikels hinsichtlich der Anpassungen 2005 noch dringend erforderlich: Abgrenzung zu ALG II, Grundsicherung etc. Daher Status "überarbeiten" -- Svencb 09:56, 25. Feb 2005 (CET)
Ich habe schon mal einen Absatz als "Notbehelf" reingesetzt, damit nichts völlig Falsches vermittelt wird. Seit 1.1.05 sieht die Welt der Sozailhilfe anders aus. Die Umstellung macht Probleme.
- ab 1. Januar 2005 gilt das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) -- Hans Bug Neue Selbstgespräche 09:11, 25. Mär 2005 (CET)
Der Artikel ist ein gruseliges Durcheinander von alter Sozialhilfe nach den BSHG, neuer Sozialhilfe nach SGB XII und Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Die weiteren Leistungen der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege usw. fehlen völlig. Ich plädiere für einen totalen Neuanfang. Zuvor sollte eine Systematik aufgestellt werden, die sich z.B. an den Kapiteln des SGB XII orientieren kann. --Putput 15:22, 14. Aug 2006 (CEST)
zu einseitig auf Deutschland bezogen
Der Artikel ist eine schöne Fleißarbeit, aber zu einseitig auf Deutschland bezogen. Es gibt auch in anderen Ländern Sozialhilfe, England, Schweden etc. Und was ist mit Österreich? Die DDR - Gab es da auch sowas? Wo sind die fleißigen DDR-Historiker, die sonst zu jedem Kleinkram aus der DDR riesen Artikel anlegen? BISMARCK hat die sozialhilfe bestimmt nicht "erfunden".--Coolgretchen 10:38, 21. Okt 2005 (CEST)coolgretchen
- Ich gebe Gretchen Recht. Daher habe ich den Artikel hierher verschoben und unter Sozialhilfe eine BKL eingerichtet. Ich hoffe, ich habe keine dem entgegenstehenden Argumente übersehen. Geisslr 19:18, 21. Okt 2005 (CEST)
Uih, ich merke, wenn ich viel schreibe, habe ich PROBLEME mit der Tastatur.*G+--Coolgretchen 23:15, 21. Okt 2005 (CEST)cOOLGRETCHEN
In der DDR gab es keine Sozialhilfe und auch kein Arbeitslosengeld. Das war auch gar nicht nötig, da offiziell Vollbeschäftigung herrschte. [habe die letzten 22 Jahre der DDR miterlebt] 08:48, 10.01.2006 (CEST)
25.01.2006
'Behinderte ausgebootet'
Landessozialgericht Niedersachsen lässt behinderte junge Frau auflaufen
In einem Beschluss vom 13.Januar 2006 hat das LSG Niedersachsen unter dem Aktenzeichen L 8 SO 48/05 ER dem Antrag der jungen Frau widersprochen, ihr bis zur Entscheidung über das Hauptverfahren ein persönliches Budget für die Einstellung von Betreuungspersonen zu bewilligen. Frau K. ist jetzt 27 Jahre alt und ist als Pflegekind aufgewachsen. Die Pflegeeltern, bei denen noch zwei erwachsene Kinder im Alter von 20 und 23 Jahren leben, sehen sich außerstande, die über den gesamten Tageszeitraum erforderliche Begleitung/Betreuung zu leisten. Frau K. kann auch nicht für kurze Zeit sich selbst überlassen bleiben, wie in einem vorliegenden psychiatrischen Gutachten gesagt wird. Sie benötigt also für die Zeit außerhalb der Betreuung in der gemeinnützigen Werkstatt ca. 10 Stunden täglich (im Jahresschnitt) Assistenz. Diese Betreuung sollte nach dem Willen des Vormundes durch die Einstellung von Betreuungspersonen privat sichergestellt werden. Frau K., die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) bei der der Werkstattlohn teilweise abgezogen wird, vom Sozialamt inclusiv eines Mehrbedarfs und eines doppelten Regelsatzes ( gem. Bescheid als Pauschale zur Abgeltung einm. Beihilfe) erhält, wobei Wohnkosten und Wohnnebenkosten nicht berücksichtigt werden und der außerdem ein Betrag von 475 EURO zweckgebunden für die Kosten der Freizeitgestaltung als Eingliederungshilfe bewilligt wurde, erhält von der Pflegekasse das Pflegegeld der Pflegestufe II. Diese Geldleistungen, die allesamt bereits durch feste Kosten verplant bzw. durch vorfinanzierte Ausgaben (behindertengerechter Umbau der Dusche, Anschaffung eines Pkw zum täglichen Transport usw.) ausgegeben sind, sind der Grund für die Annahme des Gerichts, eine Dringlichkeit für eine Eilentscheidung liege nicht vor. Der Umfang der erforderlichen Betreuungszeit zeigt aber, dass die Betreuung nur mit einem Betrag von ca. 5000 bis 6000 EURO sichergestellt werden kann. Besonders weh tut dann in diesem Zusammenhang, dass das Gericht sich die höhnisch diskriminierende Bemerkung nicht ersparen konnte, Frau K. könne sich „die nötige Pflege und Betreuung durch die Pflegeltern – jedenfalls bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – erkaufen“ Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache können nach den bisherigen Erfahrungen Jahre vergehen, ein Umzug in ein Wohnheim ist jetzt geplant, kann aber erst Mitte 2007 realisiert werden, weil derzeit das dafür infrage kommende Wohnheim noch gebaut wird. Letztlich ist damit der nach dem SGB XII bzw. SGB VIIII gesetzlich zugesicherte Anspruch der Leistungen der Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Eingliederung, Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zur Karikatur verkommen.