Diskussion:Sozialhilfe (Schweiz)
Sozialhilfe (Schweiz)
In zwei Stunden leichter Arbeit und Herumtrödeln habe ich etwas erschaffen, das lesenswert sein sollte... jedenfalls gemäss den Kriterien auf dieser Seite. --Keimzelle 05:42, 31. Jul 2005 (CEST)
- Atamari … 06:34, 31. Jul 2005 (CEST) Kontra nach zwei Stunden schon lesenswert? Möchtest Du nicht noch mal wenigstens eine Nacht darüber schlafen? Ich möchte hier nicht den Wettbewerb, wer am schnellsten einen lesenswerten Artikel hat. Klingt wie ein Kleinkind, dass aus der Toilette fertig schreit. Sorry, das mußte mal gesagt werden. Kritik zum Artikel selber... es fehlen noch ein paar Wikilinks; Zahlen bis zwölf werden ausgeschrieben; Umrechnungen in Euro (in Klammern gesetzt) für unsere österreichische und deutschen Freunde wäre nett (aber nicht notwendig für ein lesenswert). Viele Formulierungen könnte man vielleicht besser schreiben, zum Beispiel im ersten Satz "[..] Kanton anders organisiert" klingt "[..] Kanton unterschiedlich geregelt" nicht besser? Gibt es eine Geschichte? Gibt es Zahlen, wie viele Bürger auf die Sozialhilfe angewiesen sind? Seigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den letzten Jahren? fertig ;-) --
- *toilettespülundwiederschrei* Huch, diese Zahlen hab ich grad angefügt... :-D ohne von deiner Kritik zu wissen. Nein, da meine Mutter selber Chefin eines Sozialamts ist und da ich mich selber für Soziales interessiere, hab ich einfach mal geschrieben... um die anderen Punkte kümmer ich mich grad - ausser die Geschichte der Sozialhilfe ist kompliziert, hab da so gut wie keine Ahnung... dann gehts ins Bett, Atamari --Keimzelle 06:48, 31. Jul 2005 (CEST)
- contra ACK Atamari. Ohne Geschichte und nähere Zahlen nicht lesenswert. --Leipnizkeks 06:45, 31. Jul 2005 (CEST)
- Nach 21 Stunden lesenswert? Zu Zahlen und Geschichte hab ich jetzt etwas. Nur, zu den Veränderungen im 20. Jahrhundert konnte mir das historisch Lexikon [1] nicht weiterhelfen. --Keimzelle 02:42, 1. Aug 2005 (CEST)
- Sieht schon besser aus. Was mich noch irritiert, sind die Apostrophe als Tausendertrennzeichen. Ist das bei euch Standard? --Leipnizkeks 02:53, 1. Aug 2005 (CEST)
- 17'000 ist viel mehr Siebzehntausend als 17.000, welches eher wie eine 17 mit überflüssigen Nachkommastellen aussieht. Und Kommas bzw. Punkte als Tausenderzeichen ist eigentlich amerikanischer Gebrauch. Und Abstände als Tausenderzeichen sind in der Handschrift unpraktisch, ausser man braucht immer kariertes Papier... Naja, keine Ahnung was ich dazumals in der Schule gelernt hab... sieht wie mein eigener Standard aus. --Keimzelle 03:21, 1. Aug 2005 (CEST)
- Sieht schon besser aus. Was mich noch irritiert, sind die Apostrophe als Tausendertrennzeichen. Ist das bei euch Standard? --Leipnizkeks 02:53, 1. Aug 2005 (CEST)
- Kontraalso, in der Schweiz wird mit apostroph gearbeitet :) was auch viel logischer ist als ein Punkt. Der Artikel bietet eine zu geringe Übersicht über die verschiedenen Sozialhilfemöglichkeiten. auch wäre eine bessere Vernetzung mit AHV, IV wünschenswert.Le grand Lion 4.Aug 2005
- Die Sozialhilfe hat rein gar nichts mit AHV oder IV zu tun. Die Sozialhilfe hilft, wenn jemand mit jeglicher Geldquelle nicht aufs Existenzminimum kommt. Aber das schreib ich noch in den Artikel... danke für den Hinweis.--Keimzelle 22:10, 4. Aug 2005 (CEST)
Kritik von anonymer Seite
Folgende Aussage, welche vom Autor des Artikels zur Sozialhilfe verfasst wurde ist absolut unangebracht, subjektiv und in keinster Weise wissenschaftlich fundiert. Ich empfehle Ihnen diese Zeilen schleunigst aus der Onlineenzyklopädie zu entfernen - dazu lässt sich sagen dass der ganze Artikel an sich sehr fragwürdig scheint...
"Aktuell sind wegen finanzieller Knappheit die Sozialhilfebehörden kurz angebunden. Die zuständigen Behörden haben die Tendenz, Sozialhilfegesuche abzulehnen, auch wenn keine Versäumnisse seitens des Bedürftigen vorliegen. Sie verschleppen die Behandlung der Gesuche, und da sie sozusagen Laienbeamte sind - Schulungen geschehen oft nur auf freiwilliger Basis - mangelt es an einer gewissen Professionalität und auch an der Kenntnis der gesetzlichen Situation. Dies kann insbesondere für mittellose, fremdsprachige Ausländer fatal sein, welche selber auf einen kompetenten Sozialberater angewiesen sind, um den Behörden nicht ausgeliefert zu sein."
- Die Wikipedia ist nicht wissenschaftlich, arbeitet aber daran, seinen wissenschaftlichen Anspruch zu erfüllen – sonst müssten wir alle Benutzer, welche in ihrem Sachgebiet über keinen Uni-Abschluss verfügen, als Autoren sperren.
- Liefere bitte Belege oder sag wenigstens präzise, welche Textstellen Deiner Ansicht nach nicht der Realität entsprechen.--Keimzelle talk 22:23, 7. Nov. 2006 (CET)
POV
Der Artikel quellt ja nur so über von interpretatorischen Ansichten und politisch gefärbten Meinungen… Ich habe mal eine erste Durchkämmung getan, denke jedoch, dass noch einiges an Arbeit zu tun ist. Insbesondere die lieben Quellen sind noch etwas dürftig anzutreffen. Meinungen zur allgemeinen Entschlackung bitte hier anfügen: --Camul 04:41, 29. Jul. 2007 (CEST)
Völlig unverständlich
In diesem Bürokratendeutsch kann man doch keinen Enzyklopädie-Artikel schreiben! Ist der Schreiber zufällig Jurist? Mein Gott. An einer Stelle heisst es sinngemäss, "die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Sozialhilfe im engeren Sinn" - ja, aber wie weit? Alle folgenden Ausführungen? Und was ist überhaupt Sozialhilfe im engeren Sinne? Das wird nirgendwo genau definiert. Ein sprachliches Chaos! (nicht signierter Beitrag von 83.76.153.150 (Diskussion) 12:18, 14. Nov. 2013 (CET))
Defekte Weblinks
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.sozinventar.bfs.admin.ch/Pages/IbsPublicStartPage.aspx
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
– GiftBot (Diskussion) 04:59, 22. Dez. 2015 (CET)
Fehlerhinweis
"Besteht Anspruch auf Sozialhilfe, kann bei den Verwandten in auf- und absteigenden Verwandtschaftsbeziehungen die Verwandtenunterstützung eingefordert werden. Geschwister sind nicht unterstützungspflichtig, wohl aber Ehepartner. Die Verwandtenunterstützung ist in den Artikeln 328 und 329 des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Seit der Revision der SKOS-Richtlinien im Dezember 2008 wird für diese Forderung - gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid - ein gehobener Lebensstandard der Verwandten vorausgesetzt. Bei Einzelpersonen empfiehlt die SKOS eine Einkommensgrenze von 101000, bei Ehepaaren von 15‘000 Franken pro Monat. Der Vermögensfreibetrag wird bei 250000, bzw. bei 5001000 Franken empfohlen. Die Verwandtenunterstützung wird in den Kantonen sehr unterschiedlich angewendet."
Die Angaben 101000 (einhunderteintausend) Franken pro Monat und 5001000 (fünf Millionen und eintausend) Franken scheinen falsch zu sein. Richtig erscheinen mir 10000 (zehntausend) Franken pro Monat und 500000 (fünfhunderttausend) Franken zu sein. Bitte prüfen und korrigieren. In Deutschland wäre zwecks besserer Lesbarkeit die Schreibweise 10.000 und 500.000 üblich, in anderen Ländern ist dies evtl. aber unbekannt. Auf jeden Fall macht jede eingefügte Ziffer eine Zahl größer. Merke: Mit Zahlen ist es wie mit Politikern, je mehr Nullen dahinter stehen, um so größer sind sie. (nicht signierter Beitrag von Werner Heß (Diskussion | Beiträge) 09:25, 21. Jan. 2016 (CET))
Irreführende Aussage
Es wird behauptet: "Subsidiarität: Sozialhilfe wird gewährt, wenn Bedürftige sich nicht selbst helfen können und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die hilfebedürftige Person hat Anrecht auf eine umfassende Abklärung der persönlichen und sozialen Situation."
Die Formulierung "Anrecht auf eine umfassende Abklärung" ist in diesem Zusammenhang irreführend und verdreht die Situation. Tatsächlich bedeutet das Prinzip der Subsidiarität, dass die Behörden vor der Gewährung von Sozialhilfe die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person genau durchleuchten, ob es nicht woanders etwas zu holen gibt, bevor der Staat unterstützend eingreift.
Wenn jemandem hier das "Anrecht auf eine umfassende Abklärung" zugute kommt, dann ist es der Staat:
"Sozialhilfe kommt ausschliesslich subsidiär zum Tragen. Bevor Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann, sind die eigenen Mittel wie Einkommen, Vermögen und eigene Arbeitskraft sowie Leistungen Dritter - Versicherungsleistungen und Unterhaltsansprüche - auszuschöpfen." https://skos.ch/themen/sozialhilfe --Niemandsbucht (Diskussion) 22:25, 23. Nov. 2020 (CET)