Diskussion:Sozialversicherung/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Lückenhaft

Natürlich ist der Artikel nur eine Einleitung. Ich behaupte aber, er ist mehr als eine Begriffserklärung. Zumal Geschichte und Intention erklärt werden. Eine längerer länderübergreifende Einführung halte ich für unsinnig, da es ausführliche weiterführende Artikel zu den einzelnen Ländern gibt. Vom Leser erst mal drei Stunden Lektüre auf vier Seiten Wiki zu erwarten halte ich für albern. Kaffeefan 10:39, 19. Apr 2005 (CEST)

Ich habe den Baustein eingefügt, als noch keine Einleitung vorhanden war. Mit der jetzigen Einleitung ist das "lückenhaft" natürlich erledigt. --Zumbo 10:57, 19. Apr 2005 (CEST)

Zwangsversicherung

Der Gebrauch der Wortes Zwang an dieser Stelle in den Wortverbindungen Zwangsversicherung und Zwangsbeitrag zeigt, dass der Autor hier manipulative Meinungsbildung betreiben will. Er schiebt den Begriff Zwangsversicherung auch noch sehr weit in der Vordergrund und die viel wichtigeren Charkteristika einer Sozialversicherung, nämlich Solidärität für Bedürftige und Ausgleich des Leistungsvermögens werden verdrängt. Eine Definition Zwangsversicherung habe ich bisher beim Gesetzgeber nicht gefunden. Wer Versicherungspflicht zum Zwang umdeutet, manipuliert Gefühle. -- Abr 08:55, 10. Jun 2005 (CEST)

Hallo Abr, man kann darüber streiten, ob der Begriff gefühlsneutral ist. Ich hänge auch nicht sehr daran, fand ihn aber z.B. in [1] (pdf-Datei): "Da die Sozialversicherung eine gesetzliche Zwangsversicherung ist, müssen alle Versicherten im wesentlichen gleiche Leistungsansprüche haben. ..." Google liefert viele weitere Fundstellen, auch auf anderen "staatlichen" Seiten und sogar auf Gewerkschaftsseiten. Freundliche Grüße, --RainerSti 13:28, 10. Jun 2005 (CEST)
Nachtrag aus Kleines Lexikon der Politik, hrsg. von Dieter Nohlen, Artikel Sozialversicherung/Soziale Sicherheit : "Die deutsche S. hat folgende typische Merkmale: Sie ist (1) eine Zwangsversicherung (Versicherungspflicht bei bestimmten Versicherungsträgern), die zu einer Zwangssolidarisierung führt. ..." --RainerSti 14:21, 10. Jun 2005 (CEST)

Ich schreib zu dem Thema morgen eien Klausur, in unserer Literatur wurde Pflichtversicherung bzw Versichungspflicht verwendet. --Meph 21. Juni 2005

Natürlich ist die staatliche SV eine Zwangsveranstaltung. Nicht umsonst wird der Begriff Zwang von selbsternannten political-correctness-Wächtern hier immer wieder als POV hingestellt, um diese Tatsache zu verschleiern. Freedy 7:16, 11. Aug 2005 (CEST)

Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteile

Hallo!Kann mir vielleicht jemand helfen?Ich möchte wissen,wieso das Gesetz es so vorschreibt,dass sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich die Sozialversicherung teilen?Schreibe nächste Woche eine Klausur. (Signatur: 84.129.116.40 17:19 17. Dez 2005)

Die Teilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile stammt aus alter Zeit. Sie ist je nach Sozialversicherungszweig unterschiedlich (hälftig in der Rentenversicherung, ca. 45:55 in Kranken- und Pflegeversicherung, 100:0 in der Unfallversicherung (und bei Lohnfortzahlung)). Der Ausweis der Arbeitgeberanteile verstellt den Blick auf die wahren Beitragsaufbringer. Dies sind nämlich voll die Arbeitnehmer, denen nur der Arbeitgeberanteil faktisch vorher vom Gesamtbruttolohn abgezogen wird. Genauer gesagt, erbringt ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber durch seine Arbeitsleistung einen Wirtschaftsnutzen. Davon sind abzuziehen der Betriebsaufwand (z.B. Arbeitsplatzausstattung, Telefonkosten, Kosten für das Management diese Arbeitnehmers), der mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttolohn und die so genannten Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteile). Es bleibt ein Nettonutzen für den Arbeitgeber übrig. Ist dieser nicht positiv, wird ein Arbeitgeber einen solchen Arbeitsplatz nicht einrichten oder auf Dauer erhelten. Der Vorteil der Arbeitgeberanteile liegt für die Arbeitnehmer lediglich darin, dass bei Beitragssteigerungen die Arbeitgeber bezüglich ihres Anteils immer automatisch mit im Boot sind und somit an Kostendämpfung mit interessiert sind. Andererseits sind die Arbeitnehmer hierzulande diesbezüglich verbildet und kennen ihre wahren Abzüge (und auch Ihren Gewinnbeitrag für die Unternehmen) nicht. Psychologisch wird so für bessere Stimmung gesorgt, weil die Abzüge, auf mehrere Töpfe verteilt, nicht so hoch erscheinen, wie sie in Wahrheit sein müssen. -- Abr 18:17, 17. Dez 2005 (CET)

Höhe der Sozialversicherungsabgaben

Das von 212.99.208.9 am 3. Juli 2007 mit 6 Änderungen eingeführte Kapitel "Höhe der Sozialversicherungsabgaben" sollte in den Artikel Sozialversicherung (Deutschland) übertragen werden. Die nicht mehr gültige Aussage zur Parität der Mittelaufbringung für Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehört dabei berichtigt. --Abr 10:34, 3. Jul 2006 (CEST) Die Parität in der Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung war auch schon vorher durchbrochen: z. B. bei der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung oder bei den Landwirten. Da mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung ein Feiertag "geopfert" wurde, ist der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung durch reale Mehrarbeit refinanziert worden. Die Pflegeversicherung war somit von Anfang an monistisch durch die Versicherten finanziert.

AW:Sozialversicherungen

In der Schweiz sind die Sozialversicherungen so unterschiedlich und relativ unabhängig, dass generell im Plural davon gesprochen wird. Es sind an sich mehrere Versicherungssysteme, welche auch speziell untereinander koordiniert werden müssen.

Nebenbei: Der Artikel hier scheint mir etwas Deutschlandlastig, statt Versicherungen am Beispiel Deutschland könnte man soziale Risiken aufzählen, und historisch etwas abstrakter an der Entstehungsgeschichte des national unabhängigen Grundgedankens bleiben.Huwal 22:03, 18. Jun. 2009 (CEST)

Sozialversicherungen

In der Literatur wie auch auf diesen Wikipedia-Seiten taucht immer wieder der Plural von "Sozialverischerung" auf. In Deutschland gibt es nur eine Sozialversicherung, auch wenn man sich nicht darauf einigen kann, was alles zur Sozialversicherung gehört. Die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung bilden die Sozialversicherung. Mancherorts wird die Arbeitslosenversicherung nicht zur Sozialversicherung gezählt, da das Arbeitsmarktrisiko generell als nicht versicherbar gilt. Deswegen gibt es aber keine zwei oder mehr "Sozialversicherungen". Wenn es in einem anderen Staat auch eine Sozialversicherung gibt, dann sind es zwei Sozialversicherungen: eine in Deutschland und eine in einem anderen Staat.

Habbo hotel ist etwas für kinder die ein zweites virtuelles leben füren wollen und so. mit taler kosten los alles. mit eigener wohnung freund treffen und so.es ist sehr empfelens wert.doch vor allem muss man im spiel auf den betrug achten wie niemals passwot oder msn geben sonst wird mann gehackt.oder viren werden verschickt oder euer pc gehackt Fetter Text (nicht signierter Beitrag von 91.7.97.8 (Diskussion | Beiträge) 19:48, 7. Okt. 2009 (CEST))

Versicherungspflich - Pflichtversicherung

In Österreich besteht keine Versicherungspflicht sondern eine Pflichtversicherung.

Der rechtliche unterschied in der Praxis besteht darin das nicht der Arbeitnehmer entscheidet wo er versichert ict sondern der Arbeitgeber. Um die korrektheit des Artikels zu gewährleisten sollte dies geändert werden.

Wenn keiner was dagegen sagt werde ich das machen.

Lantasch (00:04, 6. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

wann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anmelden?

ich habe die Vermutung, das mein letzter Arbeitgeber mich noch nicht angemeldet hat. Nun bin ich zum Glück seit dem 14.2.2011 wieder von der Firma weg. Aber ich habe bisher noch keine Quittung bekommen wo mir angezeigt wirde, das ich bei der Sozialversicherung angemeldet bin. Desweiteren habe ich in 5 Monaten, die ich dort beschäftigt war erst 2 Lohnabrechnungen erhalten. Soweit ich weiß, sind Lohnabrechnungen und Lohn jeweis zum ersten auf dem Konto und die Lohnabrechnung im Briefkasten. Dieser meint aber das es zum 10 reicht, wenn dann erst die Lohnabrechnungen da sind. Da ich auch den Lohn stets unpünktlich oder nur zum Teil in Raten erhalten habe. Weiß ich nicht was ich jetzt machen soll. (nicht signierter Beitrag von 77.180.32.113 (Diskussion) 19:37, 2. Mär. 2011 (CET))

Solche Fragen sollten in der Auskunft gestellt werden. --Taratonga 20:10, 2. Mär. 2011 (CET)

Erste Sozialversicherung

Soweit ich gerade im Fernsehen gesehen habe wurde die erste Sozialversicherung von einem Piraten namens Henry Morgan erfunden. https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Henry_Morgan#Piratencodex (nicht signierter Beitrag von 81.62.122.195 (Diskussion) 20:07, 17. Jul 2011 (CEST))

Die fünf Säulen der Sozialversicherung

Hallo,

grade habe ich gelesen das es nur vier Zweige der Sozialversicherung geben soll (laut wikitext). Soweit ich weis, ist die Arbeitslosenversicherung im SGB II und III geregelt und gehört somit zur Sozialversicherung. Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. (nicht signierter Beitrag von 89.246.204.6 (Diskussion) 13:16, 2. Jan. 2012 (CET))

Begrifflichkeiten

Die in der Einleitung verwendeten Begriffe "öffentlich" und "halböffentlich" sind unglücklich. Was soll damit gemeint sein? Öffentlich = der Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich oder doch eher öffentlich = "öffentlich-rechtlich"? Letzterenfalls müsste man allerdings weiter fragen, was "halb-öffentlichrechtlich" ist. Falls der Kollege, der das eingefügt hat, dies erklären möchte, wäre ich dankbar; anderenfalls würde ich in absehbarer Zeit die Formulierungen doch ändern wollen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 23:03, 18. Nov. 2012 (CET)

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Findet Ihr den Beitragssatz zur ALV von 3 % in Ordnung oder findet Ihr, dieser müsse (wenn ja wie) geändert werden? (nicht signierter Beitrag von 92.79.134.33 (Diskussion) 14:10, 22. Mai 2014 (CEST))

Lass Dich in den Bundestag wählen und mache ein Änderungsgesetz. - Abgesehen davon: Das ist hier kein Forum, in dem Derartiges zu diskutieren wäre. Diese Diskussionsseite hat den Zweck, Inhaltliches zum Artikel zu erörtern. Persönliches wie die Frage, was wer wie warum von der Sache hält, findet Platz in allen möglichen anderen Foren.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:13, 22. Mai 2014 (CEST)

Versicherung, Versorgung, Fürsorge

Im Abschnitt Die deutsche Sozialversicherung wird festgestellt Sozialversicherung sei Fürsorge. Das ist falsch: In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch drei verschiedene Arten der sozialen Sicherung: Sozialversicherung, das sind Leistungen für Beitragszahler im Versichetungsfall (Arbeitslosigkeit, Rente, Kranheit, Unfall) Sozialfürsorge, das sind Leistungen für Personen, die eine Notlage aberkeinen Versicherungsschutz haben (Jobcenter, Sozialhilfe) Sozialversorgung, das sind Leistungen aufgrund Zugehörigkeit zu einer Gruppe (Beamte, Richtet, Soldaten, Wehr-und Zivildienst, Wehr- und Zivildienstopfer, Strafgefangene, Vertriebene, Kindergeld, etc) (nicht signierter Beitrag von 80.137.10.53 (Diskussion) 18:54, 26. Mai 2016 (CEST))