Diskussion:Sperrklausel
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Europaparlament
Die Sperrklausel gilt erst ab 2024. Siehe dazu diese Information! MfG Harry8 11:59, 6. Sep. 2018 (CEST)
- Da steht nur, dass es ab 2024 verpflichtend eine Sperrklausel geben soll. Ob der Bundestag für 2019 eine beschließt oder nicht ist davon doch unabhängig. Zwar vermute ich, dass das nicht geschieht, aber manchmal gehen Gesetze auch schnell. -- Perrak (Disk) 12:38, 6. Sep. 2018 (CEST)
- Tja, aber das wäre auch ein Akt, der demokratischen Regeln widerspräche. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz, dass ein Jahr vor der Wahl keine gravierenden Änderungen am Wahlrecht vorgenommen werden sollen. Ich glaube wie du nicht, dass der Bundestag das beschließen wird. Falls er es doch in Angriff nehmen sollte, gäbe es nmM eine Welle der Entrüstung. MfG Harry8 14:47, 6. Sep. 2018 (CEST)
- Siehe auch diese Seite. MfG Harry8 14:56, 6. Sep. 2018 (CEST)
- Ah, sehr interessant. Das könnte man doch so in den Artikel schreiben. -- Perrak (Disk) 18:22, 6. Sep. 2018 (CEST)
- Ich teile Deine Kritik an solch einem Vorgehen, aber an die Leitlinien der Venedig-Kommission hat man sich in Deutschland bereits bisher nicht immer gehalten. Und der Gesetzgeber (oder zumindest ein Teil der Mehrheit) hat sich schon in diese Richtung geäußert. Wenn die Sperrklausel zur Europawahl 2019 scheitern sollte, dann wird das nicht am Willen des Gesetzgebers (bzw. dessen Mehrheit) liegen.--mc005 (Diskussion) 22:15, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Ich habe da folgende Szenarien im Hinterkopf:
- Die Regelung mit der Sperrklausel gilt verpflichtend für Deutschland und Spanien, die von den Staaten mit mindestens 35 Sitzen als einzige keine Sperrklausel haben, für die Europawahl 2024: Fazit: Deutschland kann die Klausel zur Wahl 2024 einführen.
- Die Regelung ist für 2019 nicht verpflichtend und eigentlich nicht gewünscht (Änderung weniger als ein Jahr vor der Europawahl): Deutschland führt die Klausel zur Wahl 2019 ein. Dann gilt doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das genau das verboten hat.
- Habe ich da richtig gedacht oder habe ich etwas übersehen? MfG Harry8 23:22, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Hängt vom genauen Wortlaut des BVG-Urteils ab. -- Perrak (Disk) 00:34, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Das hat die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen am 26. Februar 2014 verboten. MfG Harry8 09:38, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Richtig. Wenn der Gesetzgeber also feststellt, dass sich die Umstände wesentlich geändert hätten, oder zum Beispiel eine 1,5%-Hürde verabschieden würde, würde das dem Urteil nicht direkt widersprechen. Alles unwahrscheinlich, aber wir glaskugeln in Artikeln ja nicht, es wäre immerhin denkbar. -- Perrak (Disk) 13:10, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Siehe diese Meldung: Die Sperrklausel kommt noch nicht im Jahre 2019. MfG Harry8 21:15, 30. Okt. 2018 (CET)
- Richtig. Wenn der Gesetzgeber also feststellt, dass sich die Umstände wesentlich geändert hätten, oder zum Beispiel eine 1,5%-Hürde verabschieden würde, würde das dem Urteil nicht direkt widersprechen. Alles unwahrscheinlich, aber wir glaskugeln in Artikeln ja nicht, es wäre immerhin denkbar. -- Perrak (Disk) 13:10, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Das hat die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen am 26. Februar 2014 verboten. MfG Harry8 09:38, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Hängt vom genauen Wortlaut des BVG-Urteils ab. -- Perrak (Disk) 00:34, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Ich teile Deine Kritik an solch einem Vorgehen, aber an die Leitlinien der Venedig-Kommission hat man sich in Deutschland bereits bisher nicht immer gehalten. Und der Gesetzgeber (oder zumindest ein Teil der Mehrheit) hat sich schon in diese Richtung geäußert. Wenn die Sperrklausel zur Europawahl 2019 scheitern sollte, dann wird das nicht am Willen des Gesetzgebers (bzw. dessen Mehrheit) liegen.--mc005 (Diskussion) 22:15, 13. Sep. 2018 (CEST)
- Ah, sehr interessant. Das könnte man doch so in den Artikel schreiben. -- Perrak (Disk) 18:22, 6. Sep. 2018 (CEST)
Einleitungsssatz
Mir gefällt der Einleitungssatz nicht. Er definiert eine Sperrklausel allein über ihre Wirkung, und ist dabei auch noch ungenau bis falsch. Der Definition hier zufolge wäre die deutsche Fünf-Prozent-Hürde keine Sperrklausel, denn sie verhindert eben nicht, dass kleinere Parteien im Parlament vertreten sind: Ein Direktmandat genügt, selbst bei 1 % der Zweitstimmen bundesweit.
Vorschlag:
Eine Sperrklausel ist eine Regelung in einem Verhältniswahlrecht, nach der Parteien oder Listen unterhalb eines bestimmten Anteils an allen Stimmen nicht bei der Verteilung der Mandate berücksichtigt werden. Damit soll einer „Zersplitterung“ des Parlaments entgegengewirkt werden.
Neben dieser "expliziten" Sperrklausel gibt es auch eine "implizite" Sperrklausel. Sie meint die nötige Mindestmenge an Stimmen einer Partei, um den Anspruch auf ein erstes Mandat zu erhalten. Diese Mindestmenge ergibt sich regelmäßig aus der Anzahl der zu besetzenden Mandate und dem genutzten Sitzzuteilungsverfahren.
--Morgenstund (Diskussion) 21:53, 28. Jun. 2020 (CEST)
- In Deutschland haben wir kein reines Verhältniswahlrecht, insofern ist Dein Einwand nicht völlig zutreffend.
- Deine Formulierung ist meines Erachtens trotzdem besser als die jetzige ;-) Wenn sich in nächster Zeit niemand anderweitig äußert, kannst Du es ja ändern. -- Perrak (Disk) 22:01, 28. Jun. 2020 (CEST)
- Danke für dein Feedback. Mit dem Verweis auf das Mischwahlsystem in DE hast du natürlich recht. Ich warte mal eine Woche ab und ändere es dann, sollten keine gravierenden Einwände kommen. --Morgenstund (Diskussion) 22:46, 28. Jun. 2020 (CEST)
Alternative Begriffe
Ich meine im Alltag schon oft die Begriffe 'Wahlschwelle' und 'Wahlhürde' gehört zu haben. Was ist der Status dieser Ausdrücke? Beim Googeln ergibt sich, dass sie auch in Medien vorkommen, obwohl nicht oft, z. B. Wahlschwelle, Wahlhürde. Sollten sie als umgangssprachliche Alternativen im Artikel erwähnt werden? —Caoimhin ceallach (Diskussion) 13:10, 23. Mai 2022 (CEST)
- In der Schweiz wird häufig auch der Begriff Quorum verwendet, besonders von offizieller Seite. Wahlgesetz AG, Wahlanleitung GR --Gbuvn (Diskussion) 13:53, 23. Mai 2022 (CEST)