Diskussion:Sportbootführerschein (Deutschland)
Kosten der Scheine
Mir erscheinen die Kostenangaben vor allem für den A-Schein zu hoch. Kann mal jemand was realistischeres reinsetzen (ich hab meine Scheine schon länger und kenne daher die Preise nicht aktuell)? A.Heidemann 00:14, 16. Apr 2005 (CEST)
Ich zahle jetzt für eine Sportbootführerschein Binnen mit Motor 439 Euro
80.171.43.205 2. Jul 2005 17:50 (CEST) frithjof
Die Kosten sind, selbst wenn man einen eventuellen Ausbildungstörn für das Erreichen der notwendigen Seemeilen hinzurechnen sollte, sicherlich zu hoch angesetzt. Ebenso kann man meiner Meinung nach nicht behaupten, dass der Erwerb des Sportbootführerscheins schwieriger sei als der des Autoführerscheins. Habe deshalb mal beides entfernt. Oge 16:56, 27. Sep 2005 (CEST)
Ich zahle für den Sportbootführerschein See mit Büchern, Fahrstunde und allem anderen, was benötigt wird, ungefähr 230 €. Dem muss ich aber hinzufügen, dass ich Schüler bin und Ermäßigung bekomme. Ansonsten wären es rund 30 € mehr.
Wolf-D. Reichelt Yachtschule Nautico www.nautico.de
Ihre Preisangabe enthält nicht die darin enthaltenen Leistungen. Sind in diesem Preis z.B. Prüfungskosten, Lernmaterial, Theorie und Pauschal-Praxis enthalten?
Wie hoch kalkulieren Sie persönlich eine Stunde eines Autoschraubers in Ihrer PKW-Werkstatt? Mit 60-80 Euro? Was soll dann der material- und personalintensive Segelunterricht in der Praxis kosten? Wollen Sie vielleicht einen Ausbilder haben, der eine höhere Qualifikation hat als ein Handwerker, z.B. Unterrichtsmethodik und Didaktik des Segelsports beherrscht?
Und: wieso hat Ihr „A-Schein”, der im übrigen heute Sportbootführerschein-Binnen-Segeln heißt, mit Seemeilen zu tun? Die kommen doch mit 300 Meilen Erfahrung erst zwei Stufen höher zum Tragen, nämlich wenn Sie sich nach dem Erhalt des Sportbootführerscheins See dem Sportküstenschifferschein SKS (früher Segelschein BR) widmen.
Was schließen Sie daraus? Eine vernünftige Ausbildung zum Sportbootführerschein kostet ihr Geld, es sei denn, dass Sie auf fragwürdige Angebote zurückgreifen, bei denen der Akt der Prüfung zu einem Glücksspiel wird.
Sind Sie mir nicht böse, aber ich habe die Frage schon vielen Kursbewerbern gestellt: Wenn Sie bereits bei den Kursgebühren nach dem „Geiz-ist-geil” Verfahren zu denken beginnen, was wollen Sie im Segelsport. Da geht das Geldausgeben doch erst nach der Prüfung los! Entweder beim eigenen Boot oder Charterboot. Kennen Sie den Jahrzehnte alten Spruch: „Segeln ist wie unter der kalten Dusche stehen und Hundertmarkscheine zerreißen!” Wechseln Sie die alten Hunderter in 50 Euro-Scheine um, dann hat der Spruch heute noch seine Berechtigung.
Ich empfehle Leuten, die bereits vor dem Ausüben von Segel- oder Motorbootsport auf den Pfennig schauen, zu prüfen, ob sich nicht im Ruderverein oder beim Joggen von Ufer aus Wasser „billiger” genießen lässt. Da beißt die Segeln-ist-Breitensport-Maus keinen Faden ab! Und Golfen ist auch ein „Breitensport” geworden... Fragen Sie mal den Dachverband der Golfer! Beide, Segeln und Golfen haben etwas gemeinsam: ein „Handicap”. Bei beiden heißt das „Geld”. Das Handicap der Golfer ist lediglich etwas größer.
Viel Spaß bei der Erlangung der „Platzreife” in Ihrem Schulungsboot.
Andy
Ich hab auch 'nen Sportboot Führerschein Binnen und ich bin der Meinung, dass mann nicht sagen kann, dass die preisgünstigere Variante die schlechtere ist.
Meine Ausbildung war jenseits der 400 € angesiedelt und trotzdem haben alle aus unserem Kurs bestanden. Ich möchte auch nochmal festhalten, das die Prüfung viel einfacher ist als die des Autoführerscheins. Einfach mal hingesetzt und gelernt!!!
Schließlich ist es euer Hobby, wenn ihr schon 'nen Führerschein macht.
--> SEGELN IST KEIN PROLL-HOBBY <--
(...und soll auch nicht als eines dargestellt werden)
Geht doch in einen Segelverein: Dort bekommt ihr das Beste und Günstigste, was ihr kriegen könnt. Besonders als Schüler (alle Segelvereine suchen händeringend Nachwuchs)
- Wolf-D. Reichelt hat absolut recht. Segeln ist kein Proll-Hobby (Investitionen, Unterhalt usw.). Allerdings bestehe ich darauf, dass es seeehr viel mehr zu lernen gibt als beim PKW-Führerschein. Der Stoff ist schwerer und umfangreicher und bei den Prüfungen wird einem nichts geschenkt, z.B. gibt es kein Mulitple Choice sondern Ausformulieren (nichts mit raten oder Schemata auswendig lernen). Naja, und dann sind da noch die Knoten, die abgeprüft werden (aus der Gesamtmenge Stichproben, folglich muss man alle können)... Kurzum: Man vergleiche einfach mal die Lehrbücher Kl. 3 und SBF-S miteinander bezüglich ihres Umfanges und Inhaltes. Ich habe den KFZ-Führerschein fast zeitgleich gemacht. PKW-Stoff war schlichtweg lachhaft (besonders die Theorie) im Gegensatz zum SBF-See (M/S) mit Navi, Lichterführung, Spanten, Leuchtfeuer, Wetterkunde, Seemannschaft, Gezeiten, Flaggenparade (kein Jux), Spieren, Ausweichregeln, Segelführung, Motorenkunde uvm. Bitte das mit dem Schwierigkeitsgrad wieder einfügen, im Zweifelsfall mal erkundigen oder Kurs selbst absolvieren. --77.4.35.33 22:43, 26. Okt. 2008 (CET)
Ganz frisch gemacht: Sportbootführerschein Binnen (Motor) für 270€ Kursgebühr (inkl. Lehrbuch für 20€ sowie neun Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis) plus 58€ Prüfungsgebühr plus 10€ Fahrtkostenanteil für die Prüfer aus Leipzig und Hamburg. Also in Summe 338€. --Bernd Hannemann 21:06, 25. Mai 2011 (CEST)
Literaturlisten sinnvoll?
Sollten wirklich zu jedem Führerschein Literaturhinweise aufgeführt werden? Es wird ohnehin nicht gelingen, eine objektive und umfassende Liste der brauchbaren Literatur bereit zu stellen - außerdem geriete eine solche Liste zu einer ziemlichen Werbeveranstaltung für den Delius Klasing Verlag. Bei SSS und SHS ist die benötigte/sinnvolle Literaturauswahl so breit, dass sie den Rahmen sprengen würde.
M.E. kann auf die Literaturangaben ganz verzichtet werden; wer sich mit den Scheinen beschäftigt, bekommt in den entsprechenden Kursen Literaturempfehlungen bzw. weiß (gerade bei den höheren Scheinen) selbst, welche Gattung (klassische „Scheinbücher” oder umfassendere Werke) an Fachliteratur ihm zum Lernen liegt.
6. Februar 2006.
Frage
Ist die Aufzählung der Verbandsfüherscheine des deutschen DSV vollständig? Ist die Aufzählung der amtl. Führerscheine im Binnen-Bereich vollständig? Gibt es nicht für Verdrängungen über 15 t etwas Besonderes? Weg gefallen ? --888344 13:23, 6. Mär 2006 (CET)
nix Neues
„Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls im ungünstigen Fall durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen z.B. bzgl. des Versicherungsschutzes haben.” - Wenn jemand alle Qualifikationsnachweise vorweisen kann, aber etwas elementar falsch macht oder zu wenig Ahnung hat, weil er nicht qualifiziert ist, wird ihm die mangelnde Qualifikation ebenfalls vorgeworfen. - So fragte mich mal der Innehaber eines SHSS, warum das Wasser auf der (deutschen) Seekarte so komisch grün gedruckt ist. Bei solchen Wissenslücken hilft der schönste Schein nichts. --888344
Wird doch wohl nix mit den Untiefen zu tun haben? - 84.44.136.226 20:04, 5. Nov. 2007 (CET)
Sportbootführerschein Gültigkeit
Wer sagt, dass der SBF-Binnen Inhaber maximal 12 Personen umherfahren darf? Nach §1 SportbootFüBinV sind Sportboote:
„... von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 qm Fläche fortbewegt werden.”
Von 12 Personen steht da nichts! Lediglich die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung regelt in Anlage 7, dass Sportboote, die nur mit Charterbescheinigung (Bootsführer hat also gar keinen SBF) betrieben werden, nur 12 Personen an Bord haben dürfen!
Auch der SBF-See kennt keine Einschränkung auf 12 Personen. Die im Artikel zitierte Verordnung (See-Sportbootverordnung) bezieht sich auf die Inbetriebnahme und im Speziellen wieder auf die Vermietung von Sportbooten. Hier gilt zum Beispiel die Einschränkung, dass ein großes Sportboot (u.a. mit mehr als 12 Personen) nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden darf.
Holm 03.08.2006
--217.235.235.229 19:07, 25. Feb. 2008 (CET)stimmt
Verzeichnis für Binnengewässern mit/ohne Führerscheinpflicht
Für mich als Segler (noch) ohne SFB und vermutlich auch für andere wäre es interessant auf welchen Gewässern keine Führerscheinpflicht besteht. Meine Suche war bisher erfolglos, u.U. auch, weil mir noch nicht deutlich ist, wer die Entscheidung hierzu trifft: Im Text steht „Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten” an anderer Stelle (ich glaube es waren DSV-Infos) habe ich gelesen, dass der Eigentümer, also wohl häufig Kommunen, über eine Führerscheinpflicht entscheiden können. Gibt es irgendwo ein Verzeichnis, das man verlinken könnte? Sollte man so ein Verzeichnis als eigenständigen Wiki aufbauen?
- Das ist alles genau richtig. Im Falle von Berlin, Hamburg, Bremen fallen die Begriffe Stadt und Land quasi zusammen. Und dort liegen auch die berühmten Ausnahmen. Kein Führerschein und „rechts vor links” auf der Alster. - Gehört der Teich dem Land, ist's Ländersache, gehört er einer Kommune, ist's deren Sache. - Ich bin gegen ein solches Verzeichnis, weil es zu aufwändig ist, es korrekt auf dem Laufenden zu halten. Und dann müsste man das Ganze noch für Österreich und die Schweiz machen. --888344
- Danke für den Hinweis. Ich habe jetzt zumindest verstanden, dass mir die gesetzlichen Regelungen zum Sportbootführerschein nicht bei der Frage weiterhilft, ob ich auf Teich xy segeln darf oder nicht. Entsprechend wäre für mich ein Verzeichnis, auch wenn es nicht aktuell ist, hilfreich. Wenn in dem Verzeichnis noch die Quelle mit Kontaktinformationen enthalten ist, könnten sich einzelne Suchende viel Arbeit ersparen. Wahrscheinlich ist aber Wikipedia nicht der richtige Ort für so eine Liste. Dass ich eine solche Liste beim DSV nicht gefunden habe, ist schon ein wenig enttäuschend, wenn man bedenkt, dass der DSV auch für Segelscheine ausbildet (DSV-Sportsegelschein), die man ausschließlich auf Seen ohne Führerscheinpflicht nutzen kann...
- Ein solches „Verzeichnis” ist seit Anfang des Jahres im Aufbau begriffen als Wiki. Erscheint ein Link auf http://www.skipperguide.de/wiki/Binnen sinnvoll? --Crefeld 00:38, 23. Aug 2006 (CEST)
- Na ja, man muss etwas raten, was die dort angegebenen Gewässer gemeinsam haben, weil jeglicher Begleittext fehlt. Mir ist nicht ganz klar, was die dort verwendete Definition von „Binnen” bei den Gewässern außerhalb Deutschlands ist. Kein Zugang zum Meer? Gültigkeit des jeweiligen nationalen Binnenscheins? Gültigkeit des deutschen Binnenscheins? In der jetzigen Form wirft die Seite mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Wenn etwas klarer ist, was auf der Seite genau angegeben ist, können wir sie von mir aus gerne verlinken, aber im Moment bietet sie meiner Meinung nach wenig Mehrwert. -- Sdo 10:57, 23. Aug 2006 (CEST)
- Es spielt eigentlich keine Rolle, was diese gemeinsam haben. Es geht nur darum, daß man hier eine Möglichkeit hat, nachzusehen, welche Führerscheine für einen speziellen Teich nötig sind. Tatsache ist, daß jeder Tümpel seine eigenen Führerscheinvorschriften hat. Selbst innerhalb eines Bundeslandes wie Bayern gibt es erstmal ganz grob drei völlig unterschiedliche Rechtsnormen, die dann häufig pro See meist nach Vorgabe des örtlichen Landratsamts nochmal verfeinert werden. --Crefeld 23:09, 23. Aug 2006 (CEST)
- Genau deshalb frage ich mich ja nach dem Mehrwert der Seite. Was genau sagt mir die Tatsache, dass ein See dort aufgeführt ist? Dass mein SpoBoBinnen ausreicht, um dort zu segeln? Dass er als Mindestvoraussetzung nötig ist, aber evtl. noch regionale Zusatzvorschriften gelten? Oder nur, dass der See geographisch eher als Binnensee denn als Küstengewässer anzusehen ist? Das ist schon bei den dort aufgeführten deutschen Gewässern unklar, und bei den restlichen europäischen Gewässern erst recht. -- Sdo 01:34, 24. Aug 2006 (CEST) P.S.: Für die Liste scheint es, der Versionsgeschichte nach zu urteilen, auch keinen klaren Hauptautor zu geben, den man fragen könnte. Meine Vermutung ist, dass alle beteiligten Autoren einfach das hinzugeschrieben haben, was sie intuitiv als Binnengewässer bezeichnen würden. Und das bringt uns herzlich wenig in Bezug auf die Führerscheinregelungen. -- Sdo 01:54, 24. Aug 2006 (CEST)
- Also nu mal zum mitplotten, was dieser Link leisten kann: 1.) OP will wissen, welche Voraussetzungen er auf See wrzlgrmpf erfüllen muß, um ein Boot bestimmter Größe und bestimmten Antriebs zu betreiben; 2.) OP schaut nach, ob es bei skipperguide.de gelistet ist; 3a.) falls ja, schaut er im betreffenden Artikel nach, ob hier eine Aussage dazu getroffen wird oder wo er sich erkundigen kann und weiß anschließend Bescheid; 3b.) falls nein, muß er anderswo suchen. skipperguide.de ist natürlich nie vollständig, sieht aber die Erfassung dieser Information als eine ihrer Aufgaben an. Es wird definitiv nie eine einzelne Person geben, die über sämtliche Vorschriften der einzelnen Binnenreviere in Europa Bescheid weiß.
- BTW: Um mal aus langjähriger Regattapraxis zu berichten: In den allermeisten Binnenrevieren ist kein Sportbootführerschein zum Segeln erforderlich und in den meisten ist auch für Motorbootbetrieb kein Führerschein nötig. --84.152.53.50 01:38, 25. Aug 2006 (CEST)
- Na, von mir aus nehmt den Link rein. Wenn ihr ein gutes Werk tun wollt, räumt bei der Gelegenheit mal die Weblinks etwas auf, damit die nicht ausufern. Die Verordnungen will doch keiner lesen, oder? Wenn überhaupt, würde mich ein Link zur BinSchStrO oder SeeSchStrO oder so interessieren, aber nicht die Verordnung dazu. -- Sdo 02:07, 25. Aug 2006 (CEST)
Was könnte damit gemeint sein?
„Die Binnen- und Aussenalster sind Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See” --- Vielleicht, dass er für Führer von Motorbooten erforderlich ist? --888344
Sposs
„Im Gegensatz zu den amtlichen Scheinen ist also keine teure Prüfung durch eine Prüfungskommission des DSV nötig und in der Regel ist auch die Ausbildung in den Vereinen deutlich preisgünstiger als die in kommerziellen Segelschulen. ... Der SPOSS wird teilweise auch im Rahmen des Breitensportangebots einiger Universitäten ( siehe http://www.adh.de/ ) kostengünstig angeboten.” --- Ich denke, dass diese Darstellung leicht irritierend ist. Denn amtliche Scheine kann man nicht nur in kommerziellen Segelschulen „lernen”. Und Universitäten bieten hoffentlich weiterhin die Prügfungsvorbereitung auch für andere Scheine an. --888344
- Hm, stimmt: Müßte man genauer fassen und auseinander halten. Klar ist, daß die meisten Angebote von Vereinen billiger sind als die von kommerziellen Schulen. Grundsätzlich ist darüber hinaus speziell die Theorie für die amtlichen Scheine recht aufwendig und dementsprechend ist die Ausbildung für diese Scheine wegen den notwendigen Unterlagen, speziell bei den SxS, auch teurer. Hinsichtlich Praxis gibt es derzeit noch keine umfangreicheren Erfahrungswerte und ich kenne halt auch nur die Uni-Ecke und da liegt das Anforderungsniveau in etwa auf dem der „alten” A-Scheininhaber vor 20..30 Jahren, also in der Regel deutlich über dem der heutigen SBF-Binnen-Absolventen. Das bedeutet natürlich höheren Aufwand für die Praxis, also teurer. Andererseits kostet der Kurstag bei Unis und Vereinen meist deutlich weniger als bei kommerziellen Schulen, wobei sich dies praktisch nicht auswirkt, weil m.W. von kommerziellen Schulen keine SPOSS-Ausbildungen angeboten werden.
- Thema Unis: Ich weiß, daß die meisten Unis hier Angebote haben, kenn aber nur Details vom ZHS in München. Dort werden die diversen amtlichen Scheine in einer semiprofessionellen Melange aus Verein, Uni, privat engagierten Lehrern und kommerziellen Segelschulen angeboten. Dieses Angebot ist dementsprechend nicht viel billiger als das Angebot von kommerziellen Segelschulen. --Crefeld 23:03, 23. Aug 2006 (CEST)
- Thema Uni: Die Berliner Universitäten bieten ebenfalls verschiedene Kurse an. Beispielsweise Sportboot Binnen für ca 25 Euro, plus Prüfungsgebühr (die aber vom DSV bestimmt wird), z.Z. wohl so etwa 65 Euro. Skript ist inklusive. Jeweils 10 Praxis- und 10 Theorie-Termine. Der Sportboot See ist nur unwesentlich teuerer. Den Rest weiß ich nicht. Das nur mal so als das vermutlich billigste Angebot. Flynx 15:05, 22. Jul. 2008 (CEST)
Segelboote über 15 m Länge
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um in Binnengewässern ein Segelboot mit Motor über 15 m zu führen? (nicht signierter Beitrag von 217.184.18.71 (Diskussion) 15:00, 6. Sep 2006)
- Nach dem, was ich auf Anhieb dazu gefunden habe, gibt es in der Schweiz den sogenannnten D-Schein und in Deutschland das Sportpatent (alle Binnenwasserstraßen inklusive Teilen des Rheins) bzw. das Sportschifferzeugnis (ohne Rhein), siehe hier. -- Sdo 00:55, 7. Sep 2006 (CEST)
- Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Die Frage läßt sich also ohne Kenntnis des konkreten Gewässers nicht beantworten. --Crefeld 15:20, 20. Nov. 2006 (CET)
Gültigkeit bei Dämmerung bzw. Nacht
Könnte einer der Experten hierzu mal etwas sagen bzw. den Gesetzestext zitieren? Danke. 217.86.55.211 12:36, 19. Okt. 2006 (CEST)
- Dunkelheit schränkt m.E. nicht die Gültigkeit eines Führerscheines ein, du musst nur eine entsprechende Beleuchtung haben (kleine Boote Rundumleuchte, bei größeren auch Positionslichter etc.) --Marcl1984 10:47, 20. Okt. 2006 (CEST)
Der Sportbootführerschein ist prinzipiell ohne Einschränkung gültig. Positionslaternen entsprechend der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind ständig gebrauchsfertig an Bord zu führen und müssen dem Baumuster des DHI (Deutsches Hydrographisches Institut) entsprechen. Sie sind bei Nacht, also von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, sowie bei "unsichtigem Wetter", also wetterbedingten Sichteinschränkungen, zu zeigen.
Es kann allerdings dahingehend zu Einschränkungen kommen, daß zu bestimmten Tageszeiten Wasserstraßen für Sportboote gesperrt werden, zum Beispiel der Nord-Ostseekanal (NOK).
Theorie
Welcher Mensch auf unserem Planeten kommt darauf, den Begriff Sportbootführerschein bei Wikipedia einzugeben^^ Ich will garnicht wissen, wie wenig dieser Artikel aufgerufen worden ist^^--Thomas Hoffmann 13:05, 20. Mai 2007 (CEST)
- Naja, meine erste Quelle war damals (Nov'06), bevor ich mit meinem SBF-See angefangen habe, die Wikipedia, weil ich bei Google gesucht hatte... (klick mich) --Fabian 7351 Bew. WP:KEAU 17:24, 20. Mai 2007 (CEST)
kaum noch nützlich
... nach den vielen Hin- umnd her- umnd zurück-Änderungen: „Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Sie ist als 'Sonstige Verkehrsfläche' im Sinne der Hafenverkehrsordnung Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See. Der Sportbootführerschein Binnen wird geduldet. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können – aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links.” --888344
Sachsen Führerscheinpflicht für Segelboote
Leider fehlt die Quellenangabe, dafür das in Sachsen auch für Segelboote über 6 qm eine Führerscheinpflicht bestehen soll. Nach umfangreicher Recherche im Web, fand ich diesen Hinweis leider nur auf Seiten kommerzieller Sportbootschulen und nicht auf eine offiziellen Webseite des Landes Sachsen. Meine Bitte: Belegung der o. g. Aussage mit Hinweis auf die betreffende Verordnung oder Landesquelle um einen lobbyistischen Eindruck zu vermeiden.
Kompliziert/sehe ich das richtig?
Hallo
ich wollte mich eben erkundigen, was man zum Fahren eines Bootes in D brauch. Dann bin ich auf diesen Artikel gestossen. Vielleicht liegt es daran, dass ich bisher keine Ahnung von der Materie habe, aber wirklich verstehen kann ich das ganze nicht. Es scheint ersteinmal 2 "einfache" FS zu geben: SBS Binnen und SBS See. Zudem noch einen SBS Binnen (Motor). Stimmt das so ? Und stimmt es, dass man denn SBS Binnen (Motor) brauch, wenn man in D auf einem Fluß mit einem Boot mit mehr als 5PS fahren will ? Und mit dem SBS Binnen darf ich praktisch segeln mit einem kleinen Aussenborder <5PS ? Und beinhaltet der SBS See den SBS Binnen, oder muss ich beide machen, wenn ich an der Nordsee und auf der Donau fahren will ? Danke ;) 87.177.230.95 11:41, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Zuerst einmal, #fingerzeig# ist Wikipedia kein Forum. Diese Seite hier dient allein zum Diskutieren über die Seite und soll nicht den Inhalt "erklären". Da ich aber heute n netten Abend hatte, helf ich dir mal.
- Es gibt wirklich zwei Einstiegs-Führerscheine. Der eine für Binnengewässer und der andere für die hohe See (zusätzlich gibt es noch Klassifizierungen zw. Segel, Motor und Surfbrett). Beide stehen für sich und ersetzen den anderen NICHT.
- Zum Fahren von Motorbooten auf hoher See braucht man den SBF See. Segelboote ohne Motorantrieb können FS-frei gefahren werden. Aber nicht welche mit Hilfsmotor > 5 PS
- Auf Kanälen und Flüssen (salopp gesagt) wird der SBF Binnen gebraucht. Hier wird zwischen den Antriebsarten unterschieden. Man kann einen SBF Binnen nur für Motorantrieb (ab 5PS), nur für Segel oder für beides machen.
- Bei Seen, Teiche etc. hängt es vom Eigentümer und den Landesgesetzen ab, ob und welchen FS man braucht.
- Ein Segelboot mit Zusatzantrieb < 5PS kann man auf Binnengewässern mit dem SBF Binnen (Segel) befahren. Aber den macht kaum einer. Die anderen haben Segel&Motor kombiniert, um auch eine 5,1 PS-starke Maschine an Bord haben zu dürfen.
- Hoffe, damit ist alles geklärt. --Pelzi 01:32, 14. Apr. 2008 (CEST)
Für reine Segelboote auf Binnengewässern braucht man doch eigentlich gar keinen Schein oder ?!? (nicht signierter Beitrag von 134.100.202.204 (Diskussion) 09:19, 17. Aug. 2010 (CEST))
1.2 SBF See und 1.2.2 Hinweis
1.2 SBF See
Die Seemeilen angaben sind falsch von wegen 3 und 12 Seemeilen. Solche Vorschriften gibt es nicht. Es gibt da nur eine Verischerungsfrage aber das erklär ich ein Stück weiter unten nochmal.
1.2.2 Hinweis
In dem Unterabschnitt "Hinweis" unter "SBF See" wird ein falsche Eindruck von der Gültigkeit des SBF See erweckt. Es ist falsch das man mehr als einen SBF See zum führen eines Sportbootes im Wattenmeer braucht. Korrekt ist: - Die Tauglichkeit des Schiffsführers ist natürlich Vorrausetzung. - Das grob Fahrlässiges handeln Kosenquenzen nach sich zieht sollte auch jedem klar sein. -Wenn man ein Revier befährt muss man sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Tut man dies nicht ist das grob Fahrlässig. Aber: Gesetzlich ist es jedoch in keiner Weise vorgeschrieben einen weiteren Schein als den SBF See zu haben. Die Angaben zum Funkzeugniss sind in dem Zusammenhang ebenfalls verwirrend da hier wirklich eine Pflicht besteht einen ensprechenden Schein zu haben. Das Seeamt wirft auch sicher keinen irgendetwas vor nur weil er "nur" einen SBF See hat und damit im Wattenmeer gefahren ist und grade keine Seemeilenbestätigung zu Hand hat.
Einzig richtig ist das es Schiffsversicherungen gibt die einen Hochseeschein ab der 7Meilen-Zone forden. Das ist dann aber auch nur eine Versicherungsfrage und hat weder was mit dem Seeamt noch sonstigen Vorschriften etwas zu tun.
Da dieser Artikelabschnitt sich auf sehr dünnem Eis bewegt schlage ich vor ihn zu löschen und allein den Abschnitt mit dem Seefunkzeugnis zu behalten.
Da ich ehrlich gesagt von Wiki nicht viel Ahnung hab wär ich froh wenn andere das ändern könnten. Danke.
- Da sich der sogenannte Hinweis nur auf rechtliche Mutmaßungen stützt, sollte man zumindest den auffälligen Warnhinweis wie er bei juristischen Themen üblich ist, anbringen. Der gutgemeinte Hinweis ist etwas für Advokaten.
--888344
- Ich habe es erstmal etwas präziser formuliert und den Funkkram aus dem Abschnitt rausgeworfen. -- Sdo 19:12, 31. Mai 2008 (CEST)
D - A - CH
In der Einleitung steht nix über österreichische Äquivalente.- Gilt denn noch die österreichische Seeschiffahrts-Verordnung vom 8. April 1981, nach deren §§ 200, 201 "zur selbständigen Führung von Jachten" Befähigungsausweise erworben werden "können" für folgende Fahrtbereiche: Küstenfahrt (20 sm-Zone), "Küstennahe Fahrt" (200 sm) und "Weltweite Fahrt"? --888344
- Doch: In der der Einleitung steht wörtlich … die österreichischen im Artikel Befähigungsausweis … . Diesen Artikel kennst du ja. -- Spischot 09:36, 23. Jul. 2008 (CEST)
Sportbootführerscheine sind keine Schifferscheine und Schifferscheine sind keine Sportbootführerscheine
also, was soll das hier? der artikel ist deswegen so unübersichtlich geworden, weil man unter der den inhalt bezeichnendnen überschrift -sportbootführerschein- aber auch alles reingepackt hat, was irgendwie nach freizeitskippereiberechtigungen aussieht. jemand, der etwas wissen will über den sporthochseeschifferschein will nicht die ganze litanei lesen über alle die andenen schweinchen (sportbootscheine) die er wahrscheonlich ja eh schon hat und umgekehrt. ERGO.......sportbootführerscheinartikel auf das begrenzen, was auch letzlich die überschrift ausdrückt und die anderen schifferscheine in eigene ARTIKEL VERLINKEN UND BEHANDELN. Ich hatte ja schon mal die arbeit begonnen, bis denn so ein übereifgriger meinen in der entwicklung befindlichen ENTWURF wieder einfach löschte. --217.235.255.67 12:19, 25. Okt. 2008 (CEST)
- ACK, der Titel gibt nicht das vor, was im Text steht. --77.4.125.254 15:54, 25. Okt. 2008 (CEST)
- ?? was meinst du jetzt? Der artikel trägt die überschrift <sportbootführerschein> und folglich sollte auch nur das enthalten sein. Begründung....siehe oben
--217.235.252.237 16:16, 25. Okt. 2008 (CEST).
- ACK heißt, das ich Dir Recht gebe. Deine Auslagerung (wenn auch formal nicht korrekt durchgeführt) war logisch richtig! Leider wurde das rückgängig gemacht, anststatt die Unzulänglichkeiten formeller Art (hier geht es um Wahrung der Lizenz und Urheberschaft) zu korrigieren bzw. zu ergänzen. --77.4.125.254 16:58, 25. Okt. 2008 (CEST)
- "...formal nicht korrekt durchgeführt..."? Sorry, meine Dummheit. Aber, was wäre den formell richtig gewesen? Lizenz und Urheberschaft in Wikipedia??? Gibts die denn?--217.235.252.237 17:36, 25. Okt. 2008 (CEST)
- ACK heißt, das ich Dir Recht gebe. Deine Auslagerung (wenn auch formal nicht korrekt durchgeführt) war logisch richtig! Leider wurde das rückgängig gemacht, anststatt die Unzulänglichkeiten formeller Art (hier geht es um Wahrung der Lizenz und Urheberschaft) zu korrigieren bzw. zu ergänzen. --77.4.125.254 16:58, 25. Okt. 2008 (CEST)
- Eigentlich war das eine Urheberrechtsverletzung, da die Autoren nicht genannt werden (beim alten Artikel, also Sportbootführerschein (Deutschland), gehen die Autoren aus der Versionsgeschichte hervor). Die Artikel der Wikipedia sind nicht frei von jeglichem Urheberschutz sondern stehen unter der GFDL. Wie man das richtig macht, steht unter WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. --Sabata 17:41, 25. Okt. 2008 (CEST)
- tatsächlich. Wieder was dazu gelernt. Gut, so sind also die alerdings selbstgemachten Regeln (GFDL). Wenns denn nötg ist.......?--217.235.252.237
- Naja, selbstgemacht nicht, die GFDL gibt es schon länger als die Wikipedia. Allerdings ist die GFDL in der Tat manchmal schwierig umzusetzen. Andere Lizenzbestimmungen wären aus heutiger Sicht vielleicht angebrachter, aber da die Texte unter der GFDL stehen, muss man sich eigentlich auch daran halten. --Sabata 18:02, 25. Okt. 2008 (CEST)
- tatsächlich. Wieder was dazu gelernt. Gut, so sind also die alerdings selbstgemachten Regeln (GFDL). Wenns denn nötg ist.......?--217.235.252.237
- Eigentlich war das eine Urheberrechtsverletzung, da die Autoren nicht genannt werden (beim alten Artikel, also Sportbootführerschein (Deutschland), gehen die Autoren aus der Versionsgeschichte hervor). Die Artikel der Wikipedia sind nicht frei von jeglichem Urheberschutz sondern stehen unter der GFDL. Wie man das richtig macht, steht unter WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. --Sabata 17:41, 25. Okt. 2008 (CEST)
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber so wie im Moment ist die Trennung auch doof. Einige der Scheine im Artikel Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine) sind gesetzlich vorgeschrieben (Rhein, Bodensee), andere nicht (SKS) oder nur für gewerbliche Nutzung (SSS, SHS). Warum jetzt einige dieser Scheine in selbigem Artikel stehen und andere im SBF-Artikel, ist mir unklar. Lässt sich das irgendwie klarer trennen? -- Sdo 11:08, 7. Nov. 2008 (CET)
Kfz-Führerschein notwendig wenn man Boot fahren möchte?
Was man als Aussage findet ist, dass der Kfz-Führerschein eine Voraussetzung für die Zulassung zum Erwerb des Sportbootführerscheins ist. Wie ist es jedoch, wenn man den Kfz-Führerschein aufgrund eines Verkehsdeliktes mit einem Monat Fahrverbot abgeben muss. Stehen die beiden Führerscheine in Verbindung, dass dann in der Zeit des 1-monatigem Kfz-Fahrverbotes der Sportbottführerschein, und somit das fahren eines Bootes, auch nicht mehr erlaubt ist? Naheliegend ist es, dass man gerade die Zeit des Urlaubs nutzen möchte, dass Kfz-Fahrverbot abzugelten...(nicht signierter Beitrag von 87.139.51.248 (Diskussion | Beiträge) 9:53, 23. Jun. 2009 (CEST))
- Der KFZ-Führerschein ist nur zum Erwerb des Sportbootführerscheins notwendig. Wenn Dir der KFZ-Führerschein später entzogen wird, wird nicht automatisch auch der SBF eingezogen, das sind zwei unterschiedliche Rechtsakte. Für die Erteilung und Einzug des KFZ-Führerscheines ist das Verkehrsministerium zuständig, bei den Bootsführerscheinen die Schiffahrtsdirektion.
- Unabhängig davon ist ein einmonatiges Fahrverbot kein Führerscheinentzug. Ein KFZ-Fahrverbot rechtfertigt damit kein Fahrverbot für Motorboote. Aber(!): Vor einiger Zeit wurde regelmäßig bei grobe Verstößen gegen SeeSchStrO (Alkohl am Ruder, stark überhöhte Geschwindigkeit, etc) neben dem Bootsführerschein auch der KFZ-Führerschein eingezogen. Inzwischen gibts aber auch da wieder anders lautende Rechtssprechungen.
- Übrigens:
Neue Prüfungsordnung SBS See/Binnen ab 1.1.2011??
Offenbar werden demnächst die Prüfungskriterien umgestellt bzw. verschärft. Es ist also sinnvoll, die Prüfung in diesem Jahr zumindest zu beginnen: http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/ (nicht signierter Beitrag von 134.100.202.204 (Diskussion) 09:19, 17. Aug. 2010 (CEST))
Segeln in Berlin unter 3 m² O.K.
Wann hört endlich die unsinnige Überarbeitung des Eintrages beim Sportbootführerschein-Binnen für die Segler in Berlin auf? Es gilt ab 0 m² die Pflicht zum Segelschein und nicht erst ab 3 m³. -- Callebln 21:24, 5. Apr. 2011 (CEST)
- Gibt es denn eine Quelle, besser noch eine Internetquelle für diese These? Dann könte man es referenzieren und dann wird sich da bestimmt niemand mehr rantrauen. --Hahnenkleer 07:43, 6. Apr. 2011 (CEST)
- Voila! siehe Artikel. (http://download.spobo-berlin.de/Frage+Antwort.pdf) <spam style="font-family:Lucida Handwriting">IrrGarten verirrt? 10:53, 6. Apr. 2011 (CEST)
Au weia, wie peinlich. Ihr habt natürlich recht, die ständige Überarbeitung betraf die 3kw Motorleistung, wobei in Berlin für jeden Motor ein Führerschein nötig ist. Danke, dass Ihr so gut aufpasst. Ich werde nächstes Mal erst denken und dann schreiben ;-)-- Callebln 18:45, 9. Apr. 2011 (CEST)
Sportboot See und Sportboot Binnen trennen
In Deutschland gibt es zwei Sportbootführerscheine, den Sportboot See, und den Sportboot binnen. Ich denke, dass beide Scheine daher auch einen eigenen artikel verdient haben, da es für beide scheinen unterschidliche geltungsbereiche, unterschiedlichen prüfungsverfahren und unterschiedliche inhalte.
Der Artikel Sportbootführerschein könnte einfach einen kurze einleitung sei, un dem dann auf die hauptartikel verwisen wird.
Außerdem würde es helfe den Artikel zu entzerren und vor weiterer überladung schützen.
-- Leineabstiegsschleuse 20:38, 4. Sep. 2011 (CEST)
- Sorry, ich war zum richtigen Zeitpunkt nicht online (eine Woche Segeln auf der Ostsee....), hatte diesen Beitrag daher nicht auf meiner Beobachtungsliste. Ich kann damit leben; die Veränderung macht durchaus Sinn. Es würde dann auf drei Artikel hinauslaufen: Sportbootführerschein (Deutschland), der letztendlich nur auf die anderen ARtikel verweist, Sportbootführerschein See (oder gar Sportbootführerschein See (Deutschland)???) und Sportbootführerschein Binnen. Gruß, --Hahnenkleer 20:11, 23. Sep. 2011 (CEST)