Diskussion:Spruchkammerverfahren

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Quellen

Eine Quelle wäre ganz hübsch, da die Angabe der exakten Zahlen ohne Quelle besonders unschön aussieht. --Gleiberg 09:30, 4. Feb. 2009 (CET)

Erledigt --sneecs (Diskussion) 23:03, 30. Dez. 2020 (CET)

Lemma

es sollte hier das Gerichtsverfahren dargestellt werden, das im Rahmen der Entnazifizierung angewandt wurde: Gerichtsorganisation, Aufsicht, Rechtsgrundlagen, Verfahren, Einspruchmöglichkeit ? , Rekrutierung der Richter, Statistik über die Verfahren, und so weiter... das Ergebnis des Spruches in den fünf Kategorien ist nur ein Teil (und bei der Statistik sind die Minderbelasteten verschwunden, die Zahlen suggerieren eine Genauigkeit in der Aussage). Im Artikel Entnazifizierung steht dazu ja schon einiges.

Wurden die 5025 Verurteilungen von den Spruchkammern ausgesprochen ? Und die Todesurteile ? Wohl kaum.

wenn es in der russischen Zone kein „Spruchkammerverfahren“ gab, dann muss die dortige Praxis der Entnazifierung eventuell an anderer Stelle dargestellt werden, die anderen Prozesse der Sowjetunion gegen russische Bürger auf deutschem Boden gehören auch nicht hierher. --Goesseln 18:37, 26. Apr. 2009 (CEST)

Ende der Spruchkammern

Bedingt durch die Formulierung im Artikel könnte man natürlich den 31.Dez.1949 annehmen aber z.B. bei Wilhelm Stuckart habe ich schon gelesen, daß er 1950 von einer Spruchkammer als Mitläufer eingestuft wurde und 1952 zu 50.000 Mark Strafe verurteilt wurde - ebenfalls war wieder eine Spruchkammer im Spiel. Allerdings steht da aktuell nur noch was von deutschen Behörden... hm, manche Dinge ändern sich in der Wikipedia ja häufiger... Kann man also den 31.Dez.1949 als offizielles Ende dieser Spruchkammern betrachten? und den 5.März 1946 als offiziellen Beginn? -- 88.65.47.91 20:13, 18. Jan. 2010 (CET) aka Hartmann Schedel done

Hinweis zum Ende eingefügt. --sneecs (Diskussion) 23:08, 30. Dez. 2020 (CET)

Ende der Spruchkammern II, später als 1949

An dieser Stelle muß noch der Wortlaut des Gesetzes 104 eingefügt werden, ebenso der des späteren Abschlußgesetzes. Die Handhabung war evt. in den einzelnen Besatzungszonen unterschiedlich. In der britischen Zone nannte man die Dinger Spruchgerichte, was mißverständlich ist, weil die Dinger keine Gerichte sein sollten. In Württemberg-Baden (sic!), amerikanische Zone, gab es die örtlichen Spruchkammern, Lagerspruchkammern/Zentralspruchkammern), danach die Berufungskammern, daneben ein Ministerium für die Politische Befreiung, ab 1950/1951 als Abteilung im Innenministerium (?) weitergeführt. 1950 war beileibe noch nicht Schluß. Später mußten noch abschließende Entscheidungen getroffen werden, etwa bei Gesuchen, ein Berufs- oder Funktionsverbot aufzuheben oder die Erfüllung oder das Ende auferlegter Sanktionen festzustellen. In den Spruchkammern waren die Vorsitzenden keine Juristen, jedoch waren für die höheren Kammern Juristen oder (ich glaube, zum Höheren Verwaltungsdienst Befähigte, bitte prüfen) vorgeschrieben. Die Beisitzer waren von Verfolgtenverbänden, Parteien pp. benannt. Vielfach wird übersehen, daß es neben dem Spruchkammerwesen (oder umgekehrt) die Militärgerichtsbarkeit der jeweiligen Zonen-Besatzungsmacht und die deutsche Strafgerichtsbarkeit gab. Vor den Spruchkammern war nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit, sondern die Beteiligung/Verstrickung der einzelnen Menschen am "NS-tum" zu klären, mit Sanktionsmöglichkeiten wie Arbeitslagerhaft, Vermögensentzug oder Verpflichtung zu Geldzahlungen, und das Verbot bestimmter Berufstätigkeiten bis hin zum Verbot des Führerscheinbesitzes zu klären.

Wer weiß etwas über das Spruchkammerwesen in der französischen Zone? --178.6.235.82 23:28, 27. Nov. 2012 (CET)

Walther Funk: Dort wird eine Verurteilung im Jahre 1958 erwähnt. --Malabon (Diskussion) 10:44, 15. Dez. 2019 (CET)

Bezeichnung

Im Artikel heißt es "Ab 1946 fällten sogenannte Spruchkammern, die von un- oder minderbelasteten Juristen und deutschen Laienrichtern geführt wurden [...]." Da die offizielle Bezeichnung vermutlich nicht "Laienrichter" war, lautet meine Frage: Hatten diese Laienrichter eine besondere Bezeichnung? Hießen Sie "ehrenamtliche Richter" oder "Schöffe" oder ...? Vielen Dank und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:45, 27. Dez. 2015 (CET)

Geht nun aus dem Artikel hervor. --sneecs (Diskussion) 23:08, 30. Dez. 2020 (CET)

Unterscheidung nach Besatzungszonen und (späteren) Ländern

Die Spruchkammer- oder Spruchgerichts-Verfahren sind von den gerichtlichen Strafverfahren zu trennen.

Ich wurde vom in der britischen Zone gültigen Begriff "Spruchgericht" auf den Begriff "Spruchkammern" weitergeleitet. Der Artikel ist noch dringend ausbaufähig. Gibt es nicht evt. schon vergleichbare Artikel? In der amerik. Zone gab es die Spruchkammern und Zentralspruchkammern. Woanders hieß es und ging es z.Teil anders. Die nötige Fleißarbeit könnte ich nicht leisten. Literatur für den Einstieg: a) Bertold Kamm / Wolfgang Mayer: Der Befreiungsminister. Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden, Tübingen 2005, und b) Klaus-Dietmar Henke: Politische Säuberung unter französischer Besatzung. Die Entnazifizierung in Württemberg-Hohenzollern, Stuttgart 1981. Von der sowj. Zone weiß ich gar nichts. --94.220.9.55 17:04, 7. Aug. 2016 (CEST)

Bildung der Spruchkammern

Inzwischen gibt es im Artikel überhaupt keinen Hinweis mehr darauf, wie die Spruchkammern gebildet wurden und wer wie welche Personen dafür rekrutiert hat. Noch nicht einmal, dass die Mitglieder der Spruchkammern Deutsche waren, wird erwähnt. In einer früheren Version scheint dazu was drin gestanden zu haben. --Jejko (Diskussion) 21:31, 17. Mär. 2019 (CET)

Jetzt steht es drin. --sneecs (Diskussion) 23:08, 30. Dez. 2020 (CET)

Abbildung eines angeblichen Persilscheins

Nach aller mir bekannter Forschungsliteratur und nach der mir als Zeithistoriker bekannten zeitgenössichen Überlieferung (vor allem aus Hessen) werden als "Persilscheine" nicht die Mitteilungen, dass die entsprechende Person nicht vom Befreiungsgesetz betroffen sei, bezeichnet. Vielmehr werden üblicherweise damit jene Zeugnisse von Bekannten des im Verfahren stehenden Menschen bezeichnet, die die Taten, Unterlassungen und Positionen der zu überprüfenden Person unzutreffend günstig darstellen und so die in der NS-Zeit "beschmutzte Wäsche" weißwaschen sollen. Demnach würde die derzeitige Abbildung keinen "Persilschein" zeigen. Schöne Grüße Marborough (nicht signierter Beitrag von Marborough (Diskussion | Beiträge) 12:52, 13. Jan. 2020 (CET))

Ein völlig richtiger Hinweis. Ich habe die Bildunterschrift entsprechend korrigiert. --Koschi73 (Diskussion) 21:13, 2. Okt. 2020 (CEST)
Der Satz zu den Persilscheinen war inhaltlich falsch. Hab es mit Beleg korrigiert. --sneecs (Diskussion) 23:08, 30. Dez. 2020 (CET)

Liste der Gruppen

Noch was: Nach dem Befreiungsgesetz vom 5. März 1946 und nach der üblich Praxis der Spruchkammern (jedenfalls in Hessen) enthält die Gruppe V nicht "Entlastete, die vom Gesetz nicht betroffen sind". Vielmehr sollten in dieser diejenigen überprüften Personen zu finden sein, gegen die ein Verdacht einer NS-Belastung bestand, dieser sich aber im Verfahren durch den öffentlichen Ankläger und/oder durch die Spruchkammer nicht bestätigt wurde bzw. Belastungen durch nachgewiesene renitente oder widerständige Handlungen soweit relativiert wurden, dass eine Einstufung in eine höhere Gruppe oder gar eine Bestrafung nicht angängig schien (oder man eben dieses Ergebnis haben wollte). Als "Vom Gesetz nicht betroffen" wurden (zumindest in Hessen) diejenigen beschieden, bei denen im Fragebogen und bei der diesbezüglichen Überprüfung keinerlei (oder keine relevanten) Verdachtsmomente über NS-Belastungen aufgekommen waren. Das hessische Befreiungsministerium und manche (hessische) Spruchkammer hat für diese Fälle intern eine formal zwar nicht existente, de facto aber angewandte Gruppe VI angenommen (und z.B. entsprechende Stempel anfertigen lassen).

Erneut viele Grüße --Marborough (Diskussion) 13:17, 13. Jan. 2020 (CET)

Gibt es für den letzten Satz einen Beleg? --Koschi73 (Diskussion) 21:15, 2. Okt. 2020 (CEST)
Für die in Hessen angewandte Gruppe VI gibt es insofern massenhaft Belege, als alle (mir bekannten) zeitgenössischen Karteikarten zur Erschließung der Unterlagen der einzelnen Spruchkammern in Hessen oben eine formularmäßig gedruckt Leiste haben, in der das Ergebnis der Einstufung kenntlich gemacht werden konnte. Diese umfasste die Ziffern 1 bis 6, und eben nicht die Ziffern 1 bis 5 und ggf. z.B. ein "NB" für "nicht betroffen". Überliefert sind diese Karten im Hessischen Haupstaatsarchiv im Bestand 520, der sich in Unterbestände für jede Spruchkammer aufgliedert und derzeit verzeichnet und erschlossen wird. Diese Ziffernleiste und die "6" für "nicht betroffen" wurde hier und da auch genutzt, z.B. auf der Karteikarte zu Karl Theodor Bleek, hier zu finden: HHStAW, Bestand 520 MA Nr. 1459/46 NB.
Auch wenn ich mir sicher bin, ihn mehrfach gesehen zu haben, konnte ich den angesprochenen Stempel mit einer "6" bei einer groben und schnellen Sichtung der mir vorliegenden Unterlagen eben nicht finden (im Gegesatz dazu mehrfach Stempel mit "vom Gesetz nicht getroffen", "NB" oder auch nur "N"). Hierzu melde ich mich wieder, wenn ich über den 6er-Stempel gestolpert bin. VG ak --Marborough (Diskussion) 16:39, 2. Feb. 2021 (CET)
Nachtrag: Der Wortlaut des einschlägigen Artikel 4 des Befreiungsgesetzes lautet übrigens:
"Artikel 4
Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen werden folgende Gruppen gebildet:
1. Hauptschuldige,
2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer),
3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe),
4. Mitläufer,
5. Entlastete."
Die einzige sachliche Abweichung in der im Artikel angeführten Aufzählung ist also der zusätzliche Passus "die vom Gesetz nicht betroffen waren". Erneut VG ak--Marborough (Diskussion) 16:53, 2. Feb. 2021 (CET)