Diskussion:Ständerat

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Sehr guter Artikel! Da hat der Nationalratsartikel noch einiges nachzuholen. Frage: Heisst nicht die Behandlung von Geschäften mit Differenzen zwichen den beiden Räten Differenzbereinigungsverfahren? Und wird nicht nach solchen drei Durchgängen eine Einigungskonferenz einberufen?--Taugenichts 20:36, 13. Okt 2004 (CEST)

Habe den Artikel [Nationalrat] vom Layout her ein wenig an diesen Artikel angepasst. Sollte man [Ständeratswal] nicht in den Text integrieren und Ständeratswahl auf Ständerat weiterleiten? --Radio 24 22:34, 14. Okt 2004 (CEST)

Bin auch der meinung. Ich habe den artikel ständeratswahl nach ständerat verschoben und mit kleinigkeiten ergänzt. ständeratswahl wird nun nach ständerat umgeleitet --Taugenichts 12:11, 17. Okt 2004 (CEST)

Vertretung der Kantone

Ich weiss nicht ob "Vertretung der Kantone" wirklich so irreführend ist. Das Intruktionsverbot (Parlamentarier stimmen ohne Weisung) garantiert die Unabhängigkeit der Parlamentarier; dies bedeutet meiner Ansicht nach aber nicht, dass ihre Representation (Nationalrat-Volk / Ständerat-Kantone) nicht mehr besteht. In BV Art 150 wird auch klar von Abgeordneten der Kantone gesprochen.--Taugenichts 18:21, 7. Nov 2004 (CET)

Nein, die Fassung des Artikels ist schon korrekt. Die alte Bezeichnung "Vertretung der Kantone" geht zunächst auf den Umstand zurück, dass früher die meisten Mitglieder des Ständerats nicht direkt vom Souverän, sondern indirekt von den Kantonsparlamenten gewählt wurden (im Kanton Bern noch bis 1979, wie richtig im Artikel steht). Noch weiter zurück liegt die Auffassung der "Verfassungsväter" von 1848, die mit dem SR ein Organ wollten, dass den besiegten und in der Regel kleinen (Zentralschweizer) Kantonen entgegenkommt (dabei blickten sie übrigens auf den Senat in den USA). Das Instruktionsverbot ist keinesfalls ein Detail, sondern ein markanter Unterschied z. B. zur "kleinen" Kammer Deutschlands, dem dortigen Bundesrat, dessen Vertreter auf Instruktion der Landesregierungen stimmen. Dass es sich um Abgeordnete der Kantone handelt, gibt den im Artikel gut aufgearbeiteten Umstand wider, dass das Wahlverfahren für die Ständeratsmitglieder kantonal geregelt ist, so dass es theoretisch 26 verschiedene Verfahren geben könnte (faktisch haben sich die Verfahren im Laufe der Zeit stark angeglichen, wie ebenfalls richtig steht).--Xeno06 17:46, 6. Apr. 2007 (CEST)

Angaben zu Entschädigung veraltet

Die Angaben zur Entschädigung sind veraltet. Laut dem Parlamentsressourcengesetz beträgt der Jahreslohn inzwischen Fr. 25'000, das Taggeld Fr. 425. Da ich keine aktuelle Zusammenstellung des Einkommens gefunden habe, habe ich keine Änderung am Text vorgenommen. Die Quellenangabe ist zudem ungenau. (nicht signierter Beitrag von 62.2.239.126 (Diskussion) 11:32, 10. Mai 2011 (CEST))

Aktuelle Übersicht gibts hier: [1]. --KurtR (Diskussion) 04:26, 1. Dez. 2015 (CET)

"Mit dem Ständestaat hat er nichts zu tun"

Das glaube ich nicht. Ich behaupte, daß der Begriff der "Stände", beschreibend einen stimmberechtigten der alten Reichstage, auf die parlamentarische Funktion des Kantonsvertreters übertragen wurde. Da sehe ich eine direkte Herkunft aus der mittelalterlichen Ständeordnung.
Ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, dazu wäre es aber notwendig, die Herkunft des Begriffs "Stände" für "Kantone" nachzuweisen. Dies fehlt in Wikipedia noch.
Davon abgesehen sollte man vielleicht besser zu Ständeordnung verlinken anstatt auf Ständestaat, da ersterer Artikel weitaus besser ausgearbeitet ist.
--BjKa (Diskussion) 12:09, 15. Mär. 2013 (CET)

Dieser Eintrag im HLS könnte nützlich sein: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8539.php --Hadi (Diskussion) 14:03, 15. Mär. 2013 (CET)