Diskussion:Ständiger Schiedshof
Wieso ist der Eintrag kein Artikel?
Wahrscheinlich war gemeint das er nicht nach formatiert ist. Ich hab den Antrag mal geändert. Jetzt sind 7 Tage zeit den Artikel zu überarbeiten. --Catrin 13:57, 11. Mär. 2007 (CET)
Danke. Ich werd' mich bemühen in den sieben Tagen einen vernünftig formatierten Artikel herzustellen. Ist mein erster Artikel hier...ich über quasi noch.
Dann darf ich Dir sagen was ich glauba was fehlt ? Stelle Deinem Artikel eine kurze Einleitung voran. So etwas wie : "Der Ständige Schiedshof ist eine zwischenstaatliche Organisation... ".
Wichtge Begriffe kannst Du verlinken indem Du z.B [[WHO]] schreibst, das ergibt dann WHO.
Bitte geben deine Quellen an in einem Abschnitt Lieteratur. Also Bücher oder Webseiten, die Du benutzt hast und aus denen der Leser mehr erfahren kann.
Mit Gruß --Catrin 14:19, 11. Mär. 2007 (CET)
An den Ersteinsteller: Ich finde, du hast eine super Vorarbeit geleistet, die wirklich jeder mit ein paar simplen Handgriffen "wikifizieren" hätte können hier. Weiter so, Leute wie DIch brauchen wir hier bei Wikipedia. --Gamsbart 01:57, 12. Mär. 2007 (CET)
Danke, ich werde mich bemühen und freue mich auf Eure Unterstützung. Und wie ich sehe, klappt das ja auch schon hervorragend, so dass es wohl eine gute Chance gibt, den Artikel nach Ablauf der sieben Tage zu erhalten
Der wird ziemlich sicher bleiben. Wart es ab. Der ist jetzt schon gut.--Gamsbart 23:49, 12. Mär. 2007 (CET)
Übersetzungsfehler?
Heißt das Ding nicht „ständiger Schiedsgerichtshof“? Wer hat sich denn die Übersetzung ausgedacht? --j ?! 15:42, 27. Aug. 2008 (CEST)
- Da dieses "Ding" kein Gericht im juristischen Sinne ist, sondern eine Institution zur Streitschlichtung ohne Befugnis zum Fällen von verbindlichen Urteilen, ist die als Lemma gewählte Bezeichnung richtig und wird beispielsweise auch von der deutschen Botschaft in Den Haag oder vom Auswärtigen Amt verwendet. -- Uwe 16:39, 27. Aug. 2008 (CEST)
Zitat?: Quelle ist MIA
„(…) welches die Zeit für eine allgemeine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit mangels zureichender Erfahrung noch nicht für gekommen und die Menschheit einstweilen noch nicht für reif [hielt].“
Dieses "Zitat" findet sich im Internet leider nur auf Wikipedia. Wenn es also einer Quelle entstammt, welche nicht online ist, welches bei einer Begründung aus dem Jahre 1907 plausibel erscheint, so möge der Autor dies spezifizieren? So zumindest ist in die Info unbrauchbar.Lhoaxt 16:56, 2. Jan. 2011 (CET)