Diskussion:Störung der Totenruhe

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Redundanz?

Leichenschändung bringt ähnliche Informationen. Jemand sollte das mergen.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.58.2.167 (84.58.2.167Beiträge) 10:22, 6. Feb. 2005); Überschrift von--Chris 17:25, 29. Jan. 2009 (CET)

Entweder das, oder, noch besser, stattdessen ein Lemma Totenruhe einrichten; gäbe m.E. ausreichend her. Sehe mich zu dessen Installation aber selber nicht in der Lage, da zu wenig Wissen & Ambition. Aber wenigstens bapp' ich mal den Baustein 'rein. --Chris 17:25, 29. Jan. 2009 (CET)

weite Auslegung

Nicht jede Strafvorschrift ist weit auszulegen. "Im Zweifel für den Angeklagten" (in dubio pro reo) nicht vergessen!

wissenschaftliche Arbeiten, Archäologie

Warum ist eigentlich die Störung der Totenruhe im Zusammenhang mit archäologischen Arbeiten erlaubt? Wenn z. B. in einer Ausstellung über die Skythen der Leichnam einer vor hunderten von Jahren getorbenen Person gezeigt wird, wer kann oder muss dazu die Einwilligung geben? 85.177.155.145 09:23, 18. Nov. 2008 (CET)

Hier scheint, wie so oft, der Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“ zu greifen; Kläger wäre in jedem Fall der mit der Obhut der Toten Betraute. Und die Priester (Totenwächter, Friedhofsgärtner...) der Skythen sind, wie diese, längst dahin. Wahrscheinlich findet hierzulande unter anderem der Grundsatz „Allgemeinwohl geht vor Einzelwohl“ Anwendung, womit das wissenschaftliche Hantieren mit menschlichen Überresten gerechtfertigt sein dürfte. Ich habe mich aber auch schon oft gefragt, wo da die Grenze liegt: Ist das dutzendweise Ausstellen von Mumien in Museen oder Kapuzinergrüften – meist gegen Entgelt – noch mit Wissenschafts- oder Bildungsanspruch abgedeckt? --Chris 17:14, 29. Jan. 2009 (CET)
Mit der Archäologie ist das ein weites Feld. Heute wird versucht, auf Grabungen zu verzichten, aber wenn dort eine Autobahn oder ein Gewerbegebiet gebaut wird, reicht ein alter Friedhof nicht zur Nichtgewährung der Baugenehmigung. Also: Grabung oder Bagger. Kapuzinergrüfte sind aber Friedhofsanlagen, bei denen den Besuchern der Tod vor Augen geführt werden soll. Auch auf bayerischen Dorffriedhöfen wurden bis vor wenigen Jahrzehnten die Schädel wieder ausgeraben, mit dem Namen beschriftet und in einer Kapelle ausgestellt. Erst unsere Scheu vor dem Tod hat dieses natürlcieh Verhältnis beendet. --Hachinger62 (Diskussion) 22:55, 3. Mai 2015 (CEST)

Goldzähne

Will dieser Artikel eigentlich mitteilen dass es definitiv verboten ist einem Verstorbenen das Zahngold zu entnehmen - also selbst den Erben? --Itu (Diskussion) 18:37, 21. Sep. 2012 (CEST)

„Der heute 56-Jährige hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit seiner mittlerweile gestorbenen Frau und weiteren Beteiligten hundertfach Zahngold und andere wertvolle Metalle nach der Einäscherung von Toten an sich genommen und verkauft. Insgesamt kamen in nur acht Jahren mehr als 31 Kilogramm Gold zusammen - der Schaden, den die Friedhöfe nun einfordern.“ „Das Krematorium geht hingegen davon aus, dass es die Wertgegenstände nach der Verbrennung verwahren und verwerten durfte. Die durch den Verkauf eingenommenen Gelder seien gespendet worden, sagte Bundesarbeitsgerichtssprecher Waldemar Reinfelder.“ Gestörte Totenruhe: Bundesarbeitsgericht urteilt über herrenloses Zahngold www.anwalt.de/rechtstipps/wem-gehoert-das-zahngold-verstorbener_061721.html [1]--Ochrid Diskussionsseite 17:59, 22. Jul. 2015 (CEST)

ist das Entfernen eines Grabmals, eines Grabmalkreuzes et cetera Störung der Totenruhe?

Bitte schreibt dazu in den Artikel, ob das Entfernen von nicht nur der Leiche usw. sondern auch das Entfernen von anderen Grabmerkmalen, zum Beispiel Grabmale wie Grabsteine, Totenkreuze usw. ebenfalls als Totenruhestörung gelten?

Bei uns versterben im Moment reihenweise Leuten ihre Haustiere und zudem auch so manches eher größeres als kleineres Wildtier. Betroffen bei uns im Viertel Chemnitz OT Wittgensdorf:

  • Katzen (es ist bereits unbekannter Ursache, mutmaßlich ist ein Giftköder schuld, da Windkraftnutzung im Viertel besteht,

ist aber tatsächlich die Todesursache derart unklar bei der verstorbenen Katze, da giftige Emissionen auch bei Riesengeneratoren sowie auch bei zudem mit im Ort befindlichen Transformatoren austreten könnten, die das Versterben begünstigen. Zudem wird in Garagennähe fleißig in diesen oder neben diesen das abgasbehaftete Auto mitgeparkt ... Wie gesagt, die Todesursache ist UNKLAR.)

  • Hunde (zwar ist noch kein Hund verstorben in der Wildnis, aber gewarnt wurden die Hundebesitzenden bereits)
  • Kaninchen (der Nachbar hatte sein Kaninchen, die Todesursache ist auch hier unbekannt, verloren im Haus)
  • Igel (ein Nachbar hatte den Igel, mutmaßlich verstorben an einem Giftköder, bei uns auf dem Gelände vergraben, wo der Grillplatz ist,

leider wird dort bei uns im Haus manchmal was geklaut! Auch das Kreuz kann betroffen sein, weswegen mein Nachbar 2 Kreuze anfertigen ließ, leider ist das Kreuz verlustig, wodurch jetzt der Anfangsverdacht des möglichen Diebstahls von Grabmal-Bestandteilen existiert, daher hier auch die Anfrage, ob das Totenruhestörung ist oder ist das eine Vorbereitung der Exhumierung? Die ist zulässig, soweit mir bekannt!)

Vielen Dank! Bitte keine Rechtsberatung nach dem Anwaltsrecht durchführen, wir fragen nur informationsbezogen nach. Falls jemand Urteile benennen kann, dann diese bitte dennoch mitteilen, vielen Dank. --2001:9E8:1204:3200:5954:670B:5058:A37C 19:54, 10. Mai 2022 (CEST)

Lies den Paragrafen, der beantwortet deine Frage bezüglich der Anwendbarkeit auf Tiergräber. Der Rest des Textes ist zu wirr, auch nach mehrfachem Lesen verstehe ich nicht, was du sagen oder fragen willst. --Geist, der stets verneint (quatschen?|Fauler Sack?) 19:58, 10. Mai 2022 (CEST)