Diskussion:Stützlast

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Änderung vom 23. April

1. „Auch die Stützlast der Hersteller darf nicht überschritten werden“

Unverständlich – was ist gemeint. Sie kann doch wohl nicht niedriger sein als die maximal zugelassene Stützlast.

2. „Abseits öffentlich zugängiger Wege keine Regelung“, Nach meiner Kenntnis gelten StVO und StVZO generell nur auf öffentlich zugänglichen Straßen; also kein Sonderfall, der zu erwähnen wäre.

3. Bitte Quelle für „Stützlast 3%“ angeben (ich finde in aktuellen Quellen nur die Angabe 4%). Interpunktion falsch.

Ich bitte um Erläuterung – ansonsten stelle ich die alte Version wieder her. --Camper2 19:17, 23. Apr. 2009 (CEST)


Ungenauigkeiten

Siehe oben. Zusätzlich widerspricht hier Einiges der geltenden StVZO - ich kümmere mich später mal um eine Bereinigung.

--Camper2 18:05, 7. Okt. 2009 (CEST)