Diskussion:St. Georgs-Orden (Habsburg-Lothringen)
Rang
Die Auflistung bezeichnet einige Ritter (z.B. Grosz) unkorrekterweise als Ehrenritter. RudolftheFree (Diskussion) 21:34, 1. Jun. 2019 (CEST)
Mitglied & Ehrenmitglied
In Bezug auf die letzte Edition möchte ich nocheinmal darauf hinweisen, dass es im Vereinsrecht einen Unterschied zwischen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern gibt, die im Kontext dieses Vereins als Ritter/Damen und Ehrenritter/Ehrendamen bezeichnet werden. Ein bekanntes Mitglied ist nicht automatisch Ehrenmitglied ("Ehrenritter"/"Ehrendame"). Die Liste in diesem Artikel führt auch einfache prominente Mitglieder, die keinen Ehrenstatus inne haben, darum sollten sie nicht als solche ausgewiesen werden. RudolftheFree (Diskussion) 15:49, 29. Okt. 2019 (CET)
Um noch auf die Frage einzugehen, ob jene Personen Mitglieder seien, möchte ich auf die jeweiligen Einzelnachweise (Medienberichte und vor allem die Website) verweisen.
RudolftheFree (Diskussion) 22:58, 29. Okt. 2019 (CET)
"Verein"
Der Orden ist definitv kein Verein nach österreichischem oder anderem Vereinrecht. Wohl gibt es auch die „Gesellschaft der Ritter des St. Georgs-Ordens“, die die finanziellen Agenden des Ordens führt und die ein Verein nach österreichischem Vereinrecht ist. Das könnte man hier in einem Absatz ausführen, aber nicht vermischen. (nicht signierter Beitrag von Friedrich Schipper (Diskussion | Beiträge) 17:54, 24. Apr. 2022 (CEST))
- Natürlich ist das ein Verein. Einen Orden kann der private Habsburg mit seinen Fans nicht begründen, dem steht § 5 Adelsaufhebungsgesetz entgegen: »Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben.« Was mit dem AdelsaufhG aufgehoben wurde, kann nicht neu begründet werden, selbstverständlich unterliegt diese Privatgeschichte dem österreichischen Vereinsrecht. --194.166.192.214 11:00, 5. Sep. 2022 (CEST)