Diskussion:Staatenimmunität
Zu diesem Artikel
Wir brauchen („dringend“ – wie eben alles immer dringend ist) einen spezifischen Artikel über Staatenimmunität. hatte Goesseln am 09:27, 1. Apr. 2009 (CEST) noch in der Löschdiskussion zu Par in parem non habet imperium geäußert und auch Kmhkmh regte auf der Disk zu dieser Seite an, einen eigenen Artikel zur Staatenimmunität zu verfassen.
Beide haben sooo recht. Da ich dieses Thema spannend finde, habe ich mich hingesetzt und alles zusammengetragen, was ich zu dem Thema finden konnte und was mir erwähnungsbedürftig erschien. Das dabei Herausgekommene entlasse ich heute in die Gemeinfreiheit.
Wie immer freue ich mich über konstruktive Kritik, die Beseitigung von Tipp- und Schreibfehlern, die Überprüfung der allgemeinen Wikifizierung und dies und das, was den Artikel vielleicht perfekt machen könnte. --Opihuck 18:26, 26. Feb. 2012 (CET)
- Großes Kompliment. --Gnom 23:29, 26. Feb. 2012 (CET)
- Vielen Dank! --Opihuck 23:44, 26. Feb. 2012 (CET)
Symbolbild
Glückwunsch, ich musste aufgrund der indirekten Verbindung zwischen Dmitri Medwedew und der Staatenimmunität, die durch das Bild gezogen wird, kurz auflachen. Wer auch immer auf die Idee kam: Ganz großes Kino. Grüße --Manjel (Fragen?/Bewerten) 13:23, 11. Mai 2013 (CEST)
Umstellung des Eingangsabschnitts
Mit der Umstellung der Ausführungen zur Immunität von Staatsoberhäuptern in einem eigenen (dritten) Abschnitt bin ich als Hauptautor – nach längerem Überdenken – nicht einverstanden, und zwar einfach deswegen, weil dadurch die klare Artikelgliederung zerstört wird.
In dem Eingangsabschnitt soll nur kurz erläutert werden, was unter Staatenimmunität verstanden wird. Der „Ausflug“ zur Immunität von Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern pp. ist lediglich ein Annex der Begriffsdefinition, der eigentlich nur ganz knapp erwähnt werden sollte, aber inzwischen durch Nachbearbeitungen ein überaus kopflastiges Volumen erreicht hat.
Was im Artikel dazu steht, ist alles richtig und erwähnenswert. Die immer größer werdenden Ergänzungen können aber nicht dazu führen, dass zwischen einem Abschnitt „Entwicklung der Überprüfbarkeit ausländischer Hoheitsakte in der Vergangenheit“ und der Darstellung der aktuellen Situation mal eben eingeschoben wird, was noch unter Staatenimmunität verstanden wird. Das passt dort nicht hin, ist an dieser Stelle ein Fremdkörper, weil es thematisch in den Eingangsabschnitt gehört, also dort, wo es bisher stand.
Ich habe die nachträgliche Änderung, weil sie aus den vorstehenden Gründen keine Verbesserung ist, revertiert. Die gute Absicht, einen gewichtigen Teilaspekt optisch zu verselbständigen, sehe ich durchaus. Die Umsetzung ist aus meiner Sicht aber misslungen. Für echte Verbesserungen bin ich immer zu begeistern. --Opihuck 23:32, 19. Jul. 2016 (CEST)
Klagen durch Privatpersonen - JASTA
Im Spiegel ist ein Artikel zu direkten Klagen von Bürgern eines Staates (USA) gegen einen anderen Staat (hier: Saudi-Arabien) und umgekehrt. Falls tatsächlich Klagen eingereicht werden, wäre es von Interesse, das hier zu erwähnen. --Carolin 23:57, 29. Sep. 2016 (CEST)
- Hi Carolin, der Spiegelbeitrag ist leider sehr unvollkommen, weil unklar ist, was mit dem Gesetz geregelt wird. Es scheint ja wohl so zu sein, dass Saudi-Arabien als Anspruchsgegner für das Verhalten seiner Staatsbürger, und noch dazu (wohl) vor amerikanischen Gerichten in Anspruch genommen werden können soll. Da stellt sich nicht nur die Frage des Prozessrechts (amerikanischer Gerichtsstand?), sondern auch die Frage, welche Art von Anspruch da kreiert wird. Überleitung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen auf einen Staat? Schaffung einer ergänzenden Staatshaftung? Ohne nähere Einzelheiten zu erfahren, lässt sich der Vorgang nicht sinnvoll in den Artikel einbauen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass das rechtlich nicht geht, und Obama wohl Recht hat. --Opihuck 08:15, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Eingebaut sollten solche Informationen und Aussagen erst dann, wenn sich wirklich auch reputable Publikationen damit angemessen befasst und der Sachverhalt Eingang in rechtswissenschaftliche Literatur gefunden hat. Benatrevqre …?! 11:52, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Beim heutigen Stand der Dinge wäre eine Artikelergänzung dazu noch Glaskugelei. Juristisches Problem für diesen Fall in den USA sieht heute noch so aus: Internationales Recht sagt, „Staaten können nur von anderen Staaten verklagt werden, nicht von Privatpersonen“. Das haben aber nicht alle Staaten auch in ihr nationales Recht umgesetzt. Beispielsweise Italien nicht. Das führte in der Vergangenheit zu "Rechtstourismus", Griechen verklagten den Staat Deutschland vor italienischen Amtsgerichten. Diese Klagen wurde dann erst von der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof endgültig abgewiesen. Der EuGh sagte, Staaten sind immun gegen Privatklagen. Nun die USA: die wird mit dem neuen nationalen Gesetz ein Problem kriegen, wenn sie selbst vor amerikanischen Gerichten verklagt wird. Die USA erkennen den EuGh nicht an, zu welcher höheren Instanz kann die amerikanische Regierung denn gehen, wenn ein amerikanisches Gericht einer Privatklage eines Irakers stattgibt, dem sie die Hütte zerbombt haben? Es bleibt spannend, wie das weitergeht, und was der amerikanischen Regierung dazu an Lösungsmöglichkeiten einfällt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 12:11, 30. Sep. 2016 (CEST)
- @WIr lagen vor Madagaskar Staaten können nur von Staaten, aber nicht von Privatpersonen verklagt werden? Ach ja? Jeder in Deutschland nicht anerkannte Asylbewerber (Privatperson) verklagt die Bundesrepublik Deutschland (Staat). Griechen verklagten Deutschland auch nicht in Italien, und der EuGH war weder nächsthöhere Instanz für ein italienisches Amtsgericht (???), noch hat er etwas zur Staatenimmunität entschieden. Bitte lies doch wenigstens ein Mal den Artikel, bevor du dich hier an der Diskussion beteiligst. Danke. --Opihuck 18:56, 30. Sep. 2016 (CEST)
- ja,ja, schon recht. formuliere es einfach besser, wenn dir mein Disku-Beitrag nicht gefällt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 19:07, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Ich mache dir einen besseren Vorschlag: Diesen Beitrag und die letzten drei löschen wir und tun damit so, als hätte es sie nie gegeben. Einverstanden? --Opihuck 19:12, 30. Sep. 2016 (CEST)
- ja,ja, schon recht. formuliere es einfach besser, wenn dir mein Disku-Beitrag nicht gefällt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 19:07, 30. Sep. 2016 (CEST)
- @WIr lagen vor Madagaskar Staaten können nur von Staaten, aber nicht von Privatpersonen verklagt werden? Ach ja? Jeder in Deutschland nicht anerkannte Asylbewerber (Privatperson) verklagt die Bundesrepublik Deutschland (Staat). Griechen verklagten Deutschland auch nicht in Italien, und der EuGH war weder nächsthöhere Instanz für ein italienisches Amtsgericht (???), noch hat er etwas zur Staatenimmunität entschieden. Bitte lies doch wenigstens ein Mal den Artikel, bevor du dich hier an der Diskussion beteiligst. Danke. --Opihuck 18:56, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Einwurf: Soeben sehe ich, dass es in der en-Wikipedia einen eigenen Artikel zu diesem Gesetz gibt (en:Justice Against Sponsors of Terrorism Act, auch unter en:Foreign Sovereign Immunities Act#Notable legal cases erwähnt). Schon bemerkenswert, das Ganze, auch wenn die Tragweite zunächst schwer einzuschätzen ist. --Carolin 19:41, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Beim heutigen Stand der Dinge wäre eine Artikelergänzung dazu noch Glaskugelei. Juristisches Problem für diesen Fall in den USA sieht heute noch so aus: Internationales Recht sagt, „Staaten können nur von anderen Staaten verklagt werden, nicht von Privatpersonen“. Das haben aber nicht alle Staaten auch in ihr nationales Recht umgesetzt. Beispielsweise Italien nicht. Das führte in der Vergangenheit zu "Rechtstourismus", Griechen verklagten den Staat Deutschland vor italienischen Amtsgerichten. Diese Klagen wurde dann erst von der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof endgültig abgewiesen. Der EuGh sagte, Staaten sind immun gegen Privatklagen. Nun die USA: die wird mit dem neuen nationalen Gesetz ein Problem kriegen, wenn sie selbst vor amerikanischen Gerichten verklagt wird. Die USA erkennen den EuGh nicht an, zu welcher höheren Instanz kann die amerikanische Regierung denn gehen, wenn ein amerikanisches Gericht einer Privatklage eines Irakers stattgibt, dem sie die Hütte zerbombt haben? Es bleibt spannend, wie das weitergeht, und was der amerikanischen Regierung dazu an Lösungsmöglichkeiten einfällt. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 12:11, 30. Sep. 2016 (CEST)
Danke für die Info. Warum sollte man die Disku-Beiträge löschen? Lass ruhig stehen. Es geht ja noch nicht um konkrete Artikeltexte. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:07, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Ein echter Souverän. Steht über allem, auch über eigene Fehler. Einfach toll. Respekt und verneig. Bleibt dann so stehen. Gruß --Opihuck 20:30, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Danke, wäre nicht notwendig gewesen. Wer hat denn noch niemals einen Fehler gemacht? Ich mache täglich welche, ich kenn' mich :) WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 20:35, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Hi Carolin, habe ich gelesen, was da in en-Wikipedia steht. Auch die vor dem jüngsten Änderungsgesetz geltende nationale US-Regelung dürfte völkerrechtswidrig gewesen sein, da Staaten nicht der nationalen Gerichtsbarkeit unterliegen, nur weil sie auf irgendeiner "US-Schurkenstaatenliste" stehen. Das ist - aus dem Blickwinkel des Völkerrechts - so lächerlich, dass man sich fragen muss, ob bei den Amerikanern alle Sicherungen durchgebrannt sind. Ich für mich würde den Sachverhalt gegenwärtig allenfalls unter "Trivia" im Artikel verorten und erst mal abwarten, was da weiter passiert. Für mich ist das Kasperletheater und im Moment nicht ernst zu nehmen. --Opihuck 21:29, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Hi Opihuck. Ja, belassen wir es erst einmal dabei. Schon allein das Beobachten und Aktualisieren wäre hier ziemlich aufwändig – bei Bedarf kann man ja auf den aktuellen en-Artikel zugreifen. Danke für die Rückmeldungen zum Thema. --Carolin 22:33, 30. Sep. 2016 (CEST)
JASTA wird wohl doch nicht kommen, inzwischen ist auch dem US-Kongress das aufgefallen, was ich oben sagte - mit dem Gesetz könnten geschädigte Irakis wegen ihrer zerbombten Hütten die USA verklagen. Siehe Senators Blame Obama For Not Helping Them Understand Their Own Bill. „Congress wrote a bill that would allow sovereign immunity protections to be waived so that people could sue other nations for sponsoring terrorist acts, and it turns out that when you do that, it causes these other consequences ― like establishing the legal precedent through which the United States may be similarly sued“. AL Arabya behauptet, es habe sich sogar schon eine Lobby-Gruppe im Irak gebildet, um Klage gegen die USA zu erheben: Iraqi group seeks US compensation in light of JASTA. Also, keine Eile mit Artikelerweiterungen, warten wir mal ab, der US-Kongress ist schon am zurückrudern. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:53, 3. Okt. 2016 (CEST)