Diskussion:Staatsangehörigkeit

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Ich finde den Artikel nicht schlecht, aber die Doppelungs-Situation zweier Artikel "Staatsbürgerschaft" und "Staatsangehörigkeit" ist schlecht. Deswegen schlage ich vor, beide Artikel zusammenzufassen (was jemand mit Sachkenntnis tun sollte, also nicht ich), und zwar unter dem Titel StaatsANGEHÖRIGKEIT, weil dies der Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs ist - jedenfalls in Deutschland. StaatsBÜRGERSCHAFT könnte dann zum bloßen REDIRECT werden. -- StephanK 09:06, 20. Mär 2004 (CET)

Nationalität versus Staatsangehörigkeit

Rechtlich betrachtet gibt es da keinen Unterschied. Das Recht westlicher Staaten kennt keine andere "Volkszugehörigkeit" als die Staatsbürgerschaft. Der Begriff einer nicht rechtlich, sondern z.B. soziologisch definierten "Volkszugehörigkeit" ist mindestens schwammig und bei vielen Personen nicht klar definierbar. Welche "Volkszugehörigkeit" hat bitteschön ein Kind italienischer Abstammung, das selbst in Deutschland aufgewachsen ist und seine Eltern auch schon?

Schlage daher eine Streichung oder zumindest Relativierung des ersten Abschnitts vor! 82.83.143.115 20:17, 15. Jul 2004 (CEST)

Volkszugehörigkeit ist sehr wohl auch ein juristischer und v.a. von der Staatsangehörigkeit abweichender Begriff, der im Staats- und Völkerrecht gebräuchlich ist. Hier erklären wir aber einen anderen... Zu Abgrenzung könnte man einen extra Abschnitt anlegen... --Calvin Ballantine 01:12, 29. Mär 2005 (CEST)

In Deutschland besteht rechtlich betrachtet sehr wohl ein Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft. S. http://www.bmi.bund.de/services/lexikon/lexikon.jsp?key=S&hit=Staatsangeh%f6rigkeit&nodeID=null Captain-C 08:29, 30. Jul 2004 (CEST)

...diesen Unterschied wüsste ich sehr gern ;-) Zumal das BMI in seinem Glossar begrifflch sich selbst ein Bein stellt --Calvin Ballantine 01:12, 29. Mär 2005 (CEST)
Ahjo ... Hat sich bezüglich der "Deutschen im Sinne des GG" mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht einiges geändert? JensMueller 23:00, 29. Aug 2004 (CEST)

Gemeinsame oder einzelne Artikel

Wenn es in Deutschland Staatsangehörigkeit heißt, dann soll auch der Artikel so heißen, evt. auch Deutsche Staatsangehörigkeit, das selbe gilt für (Österreichische) Staatsbürgerschaft. Wie es in der Schweiz heißt weiß ich nicht aber wäre auch wieder ein eigener Artikel. Wenn ich Infos über ein Land suche, ist mir die des anderen Landes meist egal, ich kann ja gegenseitig verlinken - wo liegt da das Problem K@rl 18:55, 29. Jul 2004 (CEST)

Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit

Die Begriffe Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit werden meist synonym verwendet. In Deuschland herrscht aber ein entscheidender Unterschied. In Deutschland gilt: "Die Staatsangehörigkeit ist eine besondere Eigenschaft oder Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmten Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten (anders nur bei Mehrstaatigkeit) ist diese Person Ausländer. Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos. ... Staatsbürger sind auch die Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Statusdeutschen) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, das sind vor allem Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler und ihre Angehörigen." http://www.bmi.bund.de/services/lexikon/lexikon.jsp?key=S&hit=Staatsangeh%f6rigkeit&nodeID=null

S. auch:

http://www.bpb.de/popup_lemmata.html?guid=UFT6ZD und http://www.bmi.bund.de/services/lexikon/lexikon.jsp?key=S&hit=Staatsb%FCrgerschaft&nodeID=null Captain-C 08:27, 30. Jul 2004 (CEST)

Diese Abgrenzung ist so nicht korrekt. Art. 116 GG regelt den Begriff "Deutscher" und fasst ihn weiter über die Staatsangehörigkeit hinaus. Staatsbürgerschaft wird nicht angerissen, schon gar nicht abgegrenzt. In der Fachliteratur werden die Begriffe synonym verwendet. Die o.a. Links sind juristisch nicht ernst zu nehmen, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen (BMI, BPB...) --Calvin Ballantine 01:19, 29. Mär 2005 (CEST)

Vorschlag

Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit werden tatsächlich auch in Deuschland oft synonym verwendet, auch wenn das nicht ganz korrekt ist. Die Vorschläge meiner Mitdisskutanten aufgreifend mache ich folgenden Vorschlag:

es kann eigentlich nur besser werden ... Hafenbar 21:29, 2. Aug 2004 (CEST)

wäre sicher eine gute Lösung und wäre für jedes Land erweiterbar. K@rl 23:42, 2. Aug 2004 (CEST)
Ist wohl jetzt IST-Zustand ... Danke ... Hafenbar 01:55, 25. Sep 2004 (CEST)


Einige Autoren vertreten Meinung, dass die „Staatsangehörigkeit” eine äußere Bedeutung hat und dient der Bestimmung des Status des Einzelnen in Bezug auf andere Staaten.

Auf der Suche nach einer sinvollen Erklärung dieser begrifflichen Unterschiede sind viele Verfasser der Meinung, vor allem in den USA (z.B. Koessler) und in Deutschland (z.B. G. Jellinek), dass „Staatsbürgerschaft” ein Begriff ist, der innere Bedeutung hat und weiterhin auch durch das innerstaatliche Recht verursachte Regulierung des Status des Einzelnen in inneren Verhältnissen bestimmt.

Interwikis

Der russische Artikel ru:Подданство behandelt nicht "Nationalität" im kulturellen oder ethnischen Sinne, sondern Staatsangehörigkeit ohne volle Bürgerrechte, die er streng von echter Staatsbürgerschaft unterscheiden möchte ("Юридически грамотно разделять понятия «гражданство» и «подданство»."). Als einziges interwiki hat er übrigens "British subject", vermutlich bezogen auf en:British subject#Before 1949. Mir ist nicht ganz klar, ob der hier hingehört oder nicht. -- 1001 00:48, 26. Jul. 2007 (CEST)

Was gilt denn nun?

Mein Eintrag
"In Deutschland wurde das ius soli bis 1913 angewendet. Es gab aber keine „deutsche“ Staatsangehörigkeit, sondern bezog sich auf die damals das deutsche Reich bildenden Einzelstaaten (also „preußische“, „sächsische“, „bayrische“ … Staatsangehörigkeit). Von 1913 bis 2000 galt das Ius Sanguinis."
wurde als SO falsch revertiert, die Fakten stammen aber aus ius soli.
Experten an die Front - aber bitte keine verschiedene Aussagen in verschiedenen WP-Artikeln!
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:10, 31. Aug. 2008 (CEST)
Ein anderer Wikipedia-Artikel ist keine geeignete Quelle, schon gar nicht, wenn der falsch ist. Die zwei bis drei ersten Sätze zum Abschnitt Deutschalnd im Artikel Geburtsortsprinzip sind völlig falsch:
  • "Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in Deutschland ausschließlich das Ius Soli praktiziert." - Das ist keinesfalls richtig. Bereits die Staatsangehörigkeitsgesetze Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland waren nach französischem Vorbild vom ius sanguinis geprägt. So wurde dieses im ersten Staatsangehörigkeitsgesetz Preußens (Preußisches Untertanengesetz) 1842 eingeführt. Die Regelungen wurden 1870 in das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes übernommen und galten nach der Reichsgründung auch im Deutschen Reich.
  • "Es gab aber keine „deutsche“ Staatsangehörigkeit, sondern bezog sich auf die damals das deutsche Reich bildenden Einzelstaaten (also „preußische“, „sächsische“, „bayrische“ … Staatsangehörigkeit)." - Auch das ist falsch. Die deutsche Staatangehörigkeit hab es, wurde aber durch die Einzelstaaten vermittelt. Abgeschafft wurden die Staatsangehörigkeiten der deutschen Staaten erst 1934 durch das Gleichschaltungsgesetz.
  • "Von 1913 bis 2000 galt das Ius Sanguinis." - Das ust zwar für sich genommen richtig, vermittelt aber einen falschen Eindruck, denn auch vor 1913 und nach 2000 galt bzw. gilt das ius sanguinis. -- 217.229.37.45 21:35, 31. Aug. 2008 (CEST)
Eine Mitarbeit an Wikipedia sollte nicht aus fast beleidigendem besserwisserischem Herumposaunen auf der Diskussionsseite über Fehler - zumal solche in anderen Artikeln - bestehen, sondern in aktivem und konstruktivem Korrigieren von erkannten Fehlern. Erwartet wird hierüber dann eine abschließende Mitteilung z. B. der Art "Ich habe diverse Fakten in allen zum Thema "Staatbürgerschaft" einschlägigen Artikeln überarbeitet, auf einen einheitlichen Stand gebracht und mit Quellenangaben versehen". Das wäre eine wiki-gemäße Arbeitsweise, die ich noch erhoffe.
Zum Thema "deutsche" Stattsangehörigkeit bleibe ich bei der Auffassung, dass dieser Begriff im 19. Jahrhundert in Geburtsurkunden nicht verwendet wurde (und wo sollte er noch vorgekommen sein? Steht "deutsche" Staatsangehörigkeit etwa in dem zitierten preußischen Gesetz?); jedenfalls habe ich ihn noch in keiner Urkunde aus dem 19. Jhd. gesehen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:43, 1. Sep. 2008 (CEST)
Beleidigend wollte ich nicht sein. Aber wenn etwas falsch ist, dann muß man es falsch nennen können. Ich muß nicht selber alle Fehler beseitigen und alle einschlägigen Artikel überarbeiten, um auf Fehler hinweisen zu dürfen. Eine "deutsche" Staatsangehörigkeit gab es im Preußen vor der Reichsgründung natürlich nicht. Aber es war eine Staatsangehörigkeit in Deutschland. Die Staatsangehörigkeiten der Einzelstaaten gab es noch bis 1934. Die (falsche) Behauptung, bis 1913 hätte in Deutschland das ius soli gegolten, hat damit aber gar nichts zu tun. -- 217.229.40.130 00:16, 7. Sep. 2008 (CEST)