Diskussion:Staatsgewalt

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Gewaltmonopol des Staates

"Das ähnlich klingende "Gewaltmonopol des Staates" betrifft die andere Bedeutung des Wortes Gewalt: Die Ausübung von körperlichem oder polizeilichem Zwang."
Aber das Gewaltmonopol des Staates ist doch historisch-genetisch gesehen gerade der Vorläufer bzw. die (Vor-)bedingung der Staatsgewalt. Falls der Bürger sich nicht der durch die Staatsgewalten ausgeübten Macht unterwirft, so wird u. U. in letzter Instanz physische Gewalt angewandt. --C.Löser Diskussion 11:20, 9. Apr 2006 (CEST)

Nein, historisch ist das Gewaltmonopol eine spätere Entwicklung, die Staatsgewalt=Herrschaft achtete zunächst nur darauf, dass ihr selbst keine oder möglichst wenig Gewalt angetan wird. Ausserhalb dieses Verhältnisses herrschte z.B. das Faustrecht. Aktuell sind Bestrebungen das Gewaltmonopol des Staates durch Verbot körperlicher Züchtigung auch auf den innerfamiliären Bereich auszudehnen. Lass dich nicht durch den heute vorwiegenden Sprachgebrauch täuschen, ((sonst verliere ich die Gewalt über mein Keyboard, und es könnte auf die Idee kommen, zu beantragen, dir die Verfügungsgewalt über diesen Artikel zu entziehen ;-) )).--Moma 15:17, 30. Apr 2006 (CEST)
Das Verbot körperlicher Züchtigung wurde doch schon längst im BGB umgesetzt :-) --C.Löser Diskussion 15:24, 30. Apr 2006 (CEST)

Demokratie ist das was in Deutschland ist..

"In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie in allen demokratischen Staaten - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu) in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte)."
bitte? ok, deutschland als demokratisch zu bezeichnen könnte zumindest aus der selbstbeschreibung deutschlands gerechtfertigt sein
aber man kann doch nicht einfach so behaupten das das die einzige mögliche form der demokratie ist, seinbst wenn es sich auf die existierenden staaten bezieht hate ich es für sehr fragwürdig
ein ziemlich unangebrachter einwurf, wie ich finde --83.242.60.47 21:57, 29. Sep 2006 (CEST)

Bitte die korrekten Anführungszeichen nutzen

Für die Wikipedia gelten die typographisch korrekten Anführungszeichen „ “ (siehe WP:TYPO)! Die untere Sonderzeichenleiste hat schon ihren Sinn und Zweck! --Mannerheim 01:03, 29. Dez. 2007 (CET)

Wieso auf niederländische Version verlinken?

Der Link "Trias politic" führt in die genannte Seite der niederländischen Wikipedia, obwohl der themengleiche Artikel unter "Gewalteinteilung" in deutscher Sprache existiert. Zwar wird dieser in einem früheren Teil des Absatzes genannt. Trotzdem frage ich mich wieso auch auf die niederländische Version verlinkt werden muss. --Theil693930 13:54, 6. Feb. 2009 (CET)

Interwiki-Links

Hallo, ich spreche Spanisch als Mutterspache und weiss nicht genau die konkrete Meinung dieses Wort. Aber ich denke eure link zu Fanzösisch -> "Souveraineté" nicht ganz korrekt ist. Das Wort hat mehr zu tun mit "Autorité", die bei uns, in lateiniche Sprache zwei Bedeutung meint: 1) Autorität, wie ist in wiki:de bescrieben; und 2) Der Möglichkeit einer Behörde, Kraft zu nutzen, für die Gesezt zu schützen, unter anderem (zB). Wenn ich habe das gut verstanden, "Staatsgewalt" meint was unsere 2. Bedeutung ist, denn ihr könnt die "interwiki links" zu w:es:Autoridad/w:it:Autoritá und so weiter einstellen.--R4m.3sp4d4s 15:53, 6. Jan. 2012 (CET)

Merkmale von Staaten

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:

Dazu nur eine Anmerkung: Man kann einen Begriff nicht mit Hilfe dreier Begriffe erklären, in denen dieser Begriff vorkommt. MfG Harry8 10:25, 1. Okt. 2015 (CEST)

Falsches Zitat

Die Fußnote 6 muß lauten: Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 17. Aufl., § 9 I 1. (nicht signierter Beitrag von 62.156.34.80 (Diskussion) 17:08, 9. Jul. 2017 (CEST))

Findet sich bei Reinhold Zippelius, Geschichte der Staatsideen, 10. Aufl., Kap. 12 c nicht dieselbe Aussage? Benatrevqre …?! 16:08, 10. Jul. 2017 (CEST)
OK, offenkundig stammt das Zitat nicht von dort. Ich habe daher auf das Werk Allgemeine Staatslehre zurückgesetzt. Benatrevqre …?! 16:15, 10. Jul. 2017 (CEST)