Diskussion:Staatsschauspieler
Die Erklärung des Lemmas sollte dringend überdacht werden!--Nemissimo ¿⇔? 00:59, 14. Jul 2006 (CEST)
- Ich denke, dass es hier gar nicht um ein Neutralitätsproblem geht, sondern darum, dass der Artikel noch unzureichend ausgebaut ist. Es fehlen insbesondere Informationen über die Verleihung des Ehrentitels nach 1945. Meine Expertise beschränkt sich auf die NS-Zeit, darum habe ich nur beitragen können, was ich zur Geschichte der Verleihung des Titels in diesem Zeitraum weiß. Leider habe ich nicht einmal herausgefunden, seit wann der Titel überhaupt verliehen wird. --Stilfehler 19:34, 14. Jul 2006 (CEST)
Hier stimmt jedenfalls etwas nicht. Staatsschauspieler sind in Bayern zum Beispiel alle Schauspieler, die am Staatsschauspiel arbeiten. Das ist dort kein Titel. Das ist anders als beim sog. Kammerschauspieler. Wie es im 3. Reich war, weiß ich nicht. --robby 08:14, 31. Jul 2006 (CEST)
- Mit den bayerischen Staatsschauspielern kenne ich mich wiederum nicht aus und möchte die Bearbeitung darum Autoren überlassen, die einschlägige Sachkenntnis haben. Wenn die Information von robby zutrifft, sollte der Artikel aufgeteilt werden, z. B. in Staatsschauspieler (Ehrentitel) und Staatsschauspieler (Bayern), und an dieser Stelle nur eine Begriffserklärung stehen bleiben. --Stilfehler 18:06, 16. Aug 2006 (CEST)
Der Artikel widerspricht sich mit dem Artikel von Zarah Leander an der Stelle "Reine Leinwandstars wie z. B. Zarah Leander hatten hingegen keinerlei Aussichten auf die Verleihung des Titels." Im Artikel über Zarah Leander steht hingegen, dass sie selbst den Titel abgelehnt haben soll. Dadurch entsteht der Eindruck, dass er ihr immerhin zuerkannt werden sollte. Weiß jemand, ob das stimmt? --130.243.145.202 18:51, 15. Jan 2007 (CET)
- Nach meiner Kenntnis ist Zarah Leander für die Auszeichnung niemals vorgeschlagen worden, hatte also auch keine Gelegenheit, sie abzulehnen. --Stilfehler 21:15, 15. Jan. 2007 (CET)
Doch! Zarah Leander ist angeblich sogar zwei Mal für diese Auszeichnung vorgeschlagen worden. Über die Gründe, warum sie es nicht geworden ist, gibt es verschiedene Versionen: Nach einer Version ist sie es nicht geworden, weil sie selbst abgelehnt hat, da sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollte, was Voraussetzung für den Titel "Staatsschauspielerin" war. Nach einer anderen Version hat Hitler selbst die Ernennung abgelehnt.
DDR
Offensichlich fehlt dem Artikel auch der gesamte Bereich der Staatsschauspieler in der ehem. DDR. --Tatütata 19:26, 8. Mai 2008 (CEST)
Situation in Baden-Württemberg
Bei meiner Recherche zum Artikel über den Staatsschauspieler Gerhard Just habe ich vom Staatsarchiv Ludwigsburg erfahren, dass es sich beim Titel "Staatsschauspieler" in BW um eine Dienstbezeichnung und nicht um einen Ehrentitel handelt. Ich gebe an dieser Stelle mal den Wortlaut der E-Mail bekannt, die ich als Antwort auf meine Anfrage erhielt, da dort auch der Erlass angegeben ist, auf dessen Grundlage der Titel verliehen wird. Ich hoffe, das hilft euch bei der weiteren Recherche zu diesem Artikel etwas weiter.
Die Dienstbezeichnung (nicht Ehrentitel) "Staatsschauspieler" wurde Gerhard Just durch den württembergischen Kultusminister Wilhelm Hahn (CDU) mit Schreiben vom 14. Juli 1972 mit folgendem Wortlaut verliehen:
"Aufgrund des Erlasses vom 23 Oktober 1950 Nr. K 2712 verleihe ich für die Dauer der Zugehörigkeit zu den Württembergischen Staatstheatern Herrn Werner Schramm und Herrn Gerhard Just die Dienstbezeichnung "Staatsschauspieler", Herrn Günther Reich die Dienstbezeichnung "Kammersänger". Es wird gebeten die beiliegenden Urkunden den Mitgliedern auszuhändigen.
gez. Hahn
Die Urkunden wurden am 9.10.1972 bei einer kleinen Feier von Herrn Doll übergeben. Anwesend waren- ausser den Staatsschauspielern und dem Kammersänger- die Herren: Varviso, Dünnwald, Windgassen, Statkus, Kirchner, Poettgen, Dr. Knorr, Eisenhut"
Gruß Ben Nevis 12:52, 19. Mai 2009 (CEST)