Diskussion:Staatssekretär (Österreich)

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Keine obersten Organe...

Also soweit ich das erst wieder vor kurzem gehört habe, sind die Staatssekretäre keine "Obersten Organe des Bundes" weil sie dem jeweiligen Minister weisungsgebunden sind...--Der Polizist (Diskussion) 19:18, 24. Sep. 2015 (CEST)

Kanzleramtsminister

Im aktuellen Text findet sich folgende Passage: " ... Kanzleramtsminister (Staatssekretär im Bundeskanzleramt) ..."

Meines Wissens nach handelt es sich bei dem inoffiziell als Kanzleramtsminister bezeichneten Amt offiziell um den Bundesminster im Bundeskanzleramt (ohne eigens zugeordnetes Ministerium). Der Kanzleramtsminister wäre demnach gerade kein Staatssekretär! Kann das jemand bestätigen?--Balestrano (Diskussion) 12:56, 26. Mär. 2021 (CET)

Der Kanzleramtsminister ist zweifelsfrei kein Staatssekretär, sondern ein Minister. Dass ein Kanzleramtsminister ein Staatssekretär im Bundeskanzleramt wäre, wollte der Autor mit dem von die zitierten Satz aber nicht aussagen. Der Satz ist aber etwas missglückt, sodass auch deine Leseart möglich war. Ich habe das jetzt geändert in der Hoffnung, die Sache klarer zu machen. Dabei habe ich auch - unter Bezugnahme auf den Verfassungswortlaut - klargestellt, dass die Staatssekretäre nicht dem Bundeskanzleramt oder einem anderen Bundesministerium zugeordnet, sondern einem Mitglied der Bundesregierung beigegeben sind. Der Folgesatz dient dann nur zur Klarstellung, was das hinsichtlich des Staatssekretäre im Bundeskanzleramt bedeutet.--Taste1at (Diskussion) 13:22, 26. Mär. 2021 (CET)