Diskussion:Stadttaube
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Keine Schäden an Gebäuden
Hallo! Ich dachte bei der wikipedia geht es darum wissenschaftliche Erkentnisse darzulegen und diese mit Quellen zu belegen. Alles andere ist unseriös. Es darf kein Platz für "Meinungen" sein. Nur für belegbare Sachverhalte.
Der Artikel über Stadttauben scheint mir in vielen Stellen von Taubengegnern / Taubenhassern / Lobbyisten von Vergrämungsunternehmen verfasst zu sein. Vielfach wird eine schlechte Konnotation gewählt und die Satzstellung bewusst negativ gewählt. Oftmals fehlen Quellen und entgegenstehende Aspekte werden einfach gelöscht und ignoriert. Das ist nicht wissenschaftlich sondern hochgradig unseriös was hier passiert.
Ich bitte um eine Stellungnahme wieso meine Änderungen des Artikels rückgängig gemacht wurden. Ich argumentiere sachlich und belege meine Aussagen mit höchstwissenschaftlichen Quellen (TU Darmstadt, Institut für Massivbau). Viele negative Aussagen sind dagegen nicht seriös belegt.
Ein paar Beispiele für unseriöse Argumentation die nicht gelöscht / verändert wird:
1) "Eine Stadttaube hinterlässt 4-12 kg Kot pro Jahr, was bei grossen Beständen zu massiven Verschmutzungen überall dort führt, wo sich Tauben längere Zeit aufhalten." << Keine Quelle. Damit Unseriös.
2) "In einer Stadt wie München schätzt man die Zahl der Stadttauben auf 40.000 und rechnet mit einer Kotmenge von jährlich 480 Tonnen." << Quelle vorhanden, dennoch nicht akzeptabel dass nur diese eine Quelle beleuchtet wird. Entgegenstehend ist folgende Quelle, die auch betrachtet werden sollte: https://www.tierrechte.de/themen/stadttauben/was-taubenschuetzer-wissen-sollten
3) Neue Taubenhäuser werden bevorzugt von Jungtauben ohne Brutplatz angenommen, der Nistplatz der wenigen übersiedelnden Bruttauben wird durch nicht brütende Jungtauben rasch nachbesetzt. Der regelmäßige Austausch von Eiern durch Eiattrappen in den Taubenhäusern reguliert die Taubenpopulation in den Taubenhäusern, nicht aber die gesamte Stadttaubenpopulation. << völlig unseriös dies ohne wissenschaftliche Quelle zu behaupten. Raus aus dem Artikel. Das ist negative Stimmungsmache und subjektive Meinungsäußerung. Meinungen haben hier nichts verloren!
4) Die meldepflichtige Ornithose befällt jährlich laut den Statistiken des Bundesgesundheitsamtes ca. 300 Personen, wovon nur 8 % auf Tauben zurückgeführt werden können. Hierunter sind vorwiegend Taubenzüchter, die engen Kontakt zu ihren Vögeln haben. << Keine Quelle verlinkt. Also uneriös. Raus damit.
Ich fordere die Aufnahme meiner Änderung in den Artikel. Die Quelle ist absolut seriös:
Das Institut für Massivbau der Technischen Universität Darmstadt hat 2004 den Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen untersucht. Insgesamt 12 verschiedene Baustoffoberflächen wurden über einen Zeitraum von 7, 28, 50 und 70 Tagen mit Taubenkot behandelt, um anschließend feststellen zu können, ob es in diesen Betrachtungszeiträumen zu einer Veränderung der Oberfläche kommt oder keinen Einfluss gibt. Die Beurteilung erfolgte visuell (das bedeutet photographisch und mit Hilfe eines Lichtmikroskops). Die Ergebnisse der Untersuchung sind wie folgt: Sandstein zeigt unter mikroskopischer Betrachtung selbst nach 70 Tagen Einwirkungsdauer keine Veränderung. Auch Granit ist beständig gegen Taubenkot und zeigt keine Veränderung der Oberfläche. Die Verschmutzungen lassen sich leicht entfernen. Travertin zeigt ebenfalls keine Veränderung. Auch Zementmörtel zeigt keine Schäden an der Oberfläche. Lediglich eine Verfärbung kann nach 70 Tagen auftreten. Die Ergebnisse für Zementmörtel sind auch auf Beton übertragbar. Naturbelassenes Nadelholz zeigt keine Schäden der Oberfläche. Es kann lediglich zu Verfärbungen kommen, die Tragfähigkeit des Materials wird dadurch nicht beeinträchtigt. Lasiertes Nadelholz zeigt nur geringe Veränderungen an der Lasur. Lasiertes Holz wird dadurch nicht beschädigt und die Verschmutzungen können leicht mechanisch entfernt werden. Vollziegel und Vollklinker zeigen keine Schäden an der Oberfläche. Kupferblech, Stahlblech und Bronzeblech zeigen eine Oxidationsschicht. Bei Kupferblech wird die natürliche Bildung der Patina beschleunigt. Der pH-Wert des frischen Kotes liegt zwischen 5,5 und 5,8, nach 70 Tagen zwischen 5,7 und 5,9. [Quelle: Technische Universität Darmstadt, Institut für Massivbau, Prüfungsbericht Nr. 195.04 vom 26.08.2004]
- Das angeführte Gutachten ist eine unveröffentlichte Auftragsarbeit. Auftraggeber ist Menschen für Tierrechte-Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., also eine sehr rührige Aktivisten-Organisation, sehr bekannt geworden als unermüdliche Trommler für den Bau von Taubenhäusern, und damit ganz gewiss keine neutrale Quelle. Der Prüfer prüft nach den vom Auftraggeber vorgenommenen Spezifikationen, genau das, was der Auftraggeber verlangt (steht aber für die fachliche Richtigkeit der so gemachten Ergebnisse grade). Das ganze ist also ganz gewiss keine wissenschaftliche Arbeit, es handelt sich in keiner Weise um "eigenständige Forschung". Das Institut für Massivbau ist eine, von etwa 100, bauaufsichtlich anerkannten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen in Deutschland. Zu den anderen Aussagen: Es ist das Recht jedes Nutzers, für unbelegte, nicht-triviale Aussagen im Artikel Belege zu fordern. Dass es "entgegenstehende" Quellen gibt, ändert aber an dem Beleg erstmal gar nichts. Möglicherweise ist die gemachte Aussage fachlich umstritten. Dann wäre es ggf. möglich, einen Neutralitätsbaustein zu setzen. Allerdings die entgegenstehende Aussage mit www.tierrechte.de, also einer Aktivisten-Quelle zu belegen, ist dafür keinesfalls ausreichend. Kurze Schlussbemerkung: Ich möchte hier niemandem was unterstellen. Aber; beide angeführte Quellenangaben führen zur selben Aktivisten-Organisation. Das kann völliger Zufall sein. Ich bitte aber ggf. dringend darum, Wikipedia:Interessenkonflikt zu lesen und zu beachten.--Meloe (Diskussion) 08:28, 19. Sep. 2017 (CEST)
- Das Gutachten im Auftrag des Tierrechte-Bundesverbandes gibt Auskunft über die Auswirkungen von 12 glatten Oberflächen von Baustoffen bei einer Einwirkzeit von 70 Tagen unter Laborbedingungen. Das Gutachten gibt keine Auskunft über die Auswirkungen von Taubenkot auf andere Oberflächen, etwa Marmor, und keine bei der länger andauernden Einwirkung und auch keine bei einer zeitweise feuchten Umwelt (Regen). Die Proben mit dem frischen Taubenkot wurden unter 30 Grad trocken (d.h. ohne Regen) gelagert. Die Bedingungen im Labor entsprechen so nicht der Realität im Freiland. Im Labor trocknet unter den Labor-Bedingungen der Taubenkot rasch, der Harnstoff mit seiner bekannten und Säurewirkung kann kaum chemisch aktiv werden. Auch ändert sich die Wirkung bei vorhandenen feinen Haarrissen im Material, wie sie etwa bei alten Baudenkmälern gegeben sind. Fazit: Das Gutachten ist zur generellen Beurteilung der Wirkung auf von Taubenkot auf Kulturgüter ungeeignet. Es ist allgemein bekannt, dass durch Säure kalkhältige Materialien (etwa Marmor) bei längerer Wirkdauer und in einem zeitweise feuchten Milieu (Regen) angegriffen werden. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 07:02, 5. Apr. 2020 (CEST)
- Es ist allerdings schon merkwürdig bis befremdlich, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Belege/Studie, die von Tierschutzseite initiiert wurden, werden abgelehnt. Jemand, der mit Taubenvergrämung sein täglich Brot verdient, wird hingegen als neutrale Quelle gesehen und akzeptiert. Meines Erachtens sollte man entweder beides zulassen oder beides sein lassen. Es spräche auch nichts dagegen, die Studien von Tierschützern und Vergrämern in einem Vergleichsabsatz einzuordnen. Wie es aktuell gemacht wird, entsteht jedenfalls der Eindruck, dass der Wiki-Artikel von Taubenvergrämern bzw. Taubengegnern verfasst wurde. Von Neutralität kann keine Rede sein. --77.191.219.5 15:22, 25. Dez. 2020 (CET)
- Es kommt halt nicht darauf an, von welcher "Seite" die Belege/Studien kommen, sondern wie tragfähig sie sind. Dass eine Studie, die die Auswirkungen von trockenem Taubenkot auf trockenem Untergrund untersucht, nichts mit der Realität zu tun hat, muss man (glaube ich) nicht erklären. Sie können nicht die "Taubengegner" dafür verantwortlich machen, dass die "Tierschutzseite" mistige Studien abliefert. --2A02:2454:9D0A:E100:D4EC:108:8AF0:1947 20:05, 14. Jun. 2022 (CEST)
Umstrittene Neutralität des Artikels
Den Neutralitätsbaustein habe ich nun im Artikel platziert. Überarbeitet werden müssen Kapitel 4 (Ernährung), Kapitel 7 (Stadttaube und Mensch), sowie Kapitel 8 (Taubenabwehr).
Wenn die Wikipedia so hohe Qualitätsansprüche hat, dass nicht einmal mehr Gutachten, für deren Seriösität Universitätsprofessoren einstehen, genannt werden dürfen, dann müsste 99% der Wikipedia gelöscht werden. Insbesondere müssen unverzüglich alle Bausteine entfernt werden für die keine Quellen genannt werden. Auch Aussagen die auf Zeitungsartikeln und Dokumenten von Behörden basieren müssen aus solch einem Qualitätsanspruch entfernt werden.
Zu Kapitel 4: Im Artikel wird behauptet, dass zur Nahrung von Stadttauben auch Schnecken, Würmer und Insekten zählen würden. Die Quelle die diese Aussage belegen soll ist nicht mehr verfügbar. Ich bitte um Nennung einer seriösen Quelle, in der dies bestätigt wird, ansonsten muss es entfernt werden. Weiterhin wird behauptet dass in Städten durch Taubenfütterer ein Überfluss an Nahrung besteht. Entgegenstehend ist die Tatsache, dass Tauben in den Städten oft ausgehungert sind und an Nahrungsmangel sterben, den Hungertod erleiden. Da keine Quelle für diese Behauptung genannt wird, muss dieser Abschnitt ebenfalls entfernt werden. Der folgende Absatz: "Die Überpopulation an Stadttauben in den Stadtzentren durch ein Überangebot an Nahrung führt zu Verschmutzung von Gebäuden, Denkmälern und Grünanlagen. Zudem wird das Auftreten verschiedener Parasiten und Krankheitserreger begünstigt, die auch auf den Menschen übergreifen können." hat mit der Ernährung der Vögel nichts zu tun. Dafür gibt es weiter unten einen eigenen Abschnitt (Übertragung von Krankheitserregern). Außerdem können die Begriffe "Überpopulation" und "Überangebot an Nahrung" nicht belegt werden. Diese müssen entfernt werden. Diese Begriffe können nicht allgemein auf verschiedenste Städte übertragen werden.
Zu Kapitel 7:
Die Aussage, dass Stadttauben im Sinne des Tierschutzgesetzes Schädlinge seien ist juristisch falsch. Es gibt lediglich vereinzelte Gerichtsurteile. Es gibt jedoch genauso Gerichtsurteile die das Gegenteil belegen. Eine juristische Überarbeitung ist definitiv erforderlich. Tauben gelten nicht grundsätzlich als Schädlinge. Die Behauptung muss entfernt werden. Es kann nicht Monatelang darauf gewartet werden bis eine juristische Überarbeitung erfolgt ist. Der Abschnitt muss vorsorglich herausgenommen werden.
Schäden an Gebäuden (siehe oben). Außerdem hat die Aussage, dass die Zahl der Stadttauben in München auf 40.000 geschätzt wird und die Menge an Kot nichts mit der Überschrift "Schäden an Gebäuden" zu tun.
Der Artikel "Übertragung von Krankheitserregern" ist zu großen Teilen (fast komplett) nicht mit Quellen belegt. Nur der vorletzte Absatz ist belegt. Der Rest muss daher entfernt werden.
Zu Kapitel 8:
Es wird ein Sammelsurium an Maßnahmen genannt, die gegen Tauben eingesetzt werden können. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, dass einige dieser Maßnahmen verboten sind und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen (Giftköder, Abschuss, Klebepaste, Stromdurchflossene Drähte).
Die Meinung eines Einzelnen herauszunehmen (Daniel Haag Wackernagel) scheint tendenziös und Meinungsmache. Quelle [4] bevorzugt dagegen das Augsburger Modell (Bau von Taubenschlägen). Es gibt zahlreiche Quellen zu betreuten Taubenschlägen, die aber völlig ignoriert werden.
Der letzte Absatz ist zudem nicht belegt.
Bilder:
Es ist tendenziös als Bildunterschrift "Probleme ergeben sich durch eine große Anzahl an Stadttauben" zu wählen. Das Bild zeigt lediglich ein paar Stadttauben. Nicht mehr und nicht weniger. Die Unterschrift ist anzupassen.
Was fehlt:
Dem Artikel fehlt vollständig die Komponente: Verletzungen von Stadttauben durch Vergrämung. Zahlreiche Tiere kommen jedes Jahr durch Spikes / Paste etc. zu Tode und verletzen sich schwer. Dies wird nicht beleuchtet, sondern ignoriert.
Fazit:
Der Artikel ist nicht neutral, sondern liest sich wie eine Werbung von Vergrämungsfirmen. Tierhasser fühlen sich durch die gezielte unseriöse Auswahl an Aussagen, die oft fehlplatziert und nicht belegbar sind nur bestätigt und animiert aktiv gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Der Artikel fördert zu Unrecht negative Ressentiments gegen Tauben.
(nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 12:04, 19. Sep. 2017)
- Ich habe den Neutralitätsbaustein wieder entfernt, der hier m.E. missbräuchlich gesetzt ist. Bei der Neutralität geht es darum, ob Inhalte des Artikels, gestützt auf seriöse, fachliche Quellen, durch einseitige Quellenauswahl verfälscht worden sein könnten. Es geht nicht darum, ob irgendwelche Aktivisten, und um nichts anderes geht es hier, ihren persönlichen Standpunkt im Artikel wiederfinden. Um hier abweichende Meinungen unterzubringen, muss ich auf der Angabe von seriösen, in der Wikipedia verwendbaren Quellen bitten. Also: alle Angaben auf Seiten von Menschen für Tierrechte, oder vergleichbaren, sind als Quellen ausschließlich für die Meinung der jeweiligen Gruppe verwendbar, Tatsachenbehauptungen irgendwelcher Art sind damit nicht belegbar. Unveröffentlichte Gutachten und andere nicht öffentliche Quellen, wie das oben angeführte Sachverständigen-Gutachten, sind nicht verwendbar. Dies gilt auch dann, wenn es von Universitäts-Angehörigen verfasst wurde. Über den Schädlingsstatus von Stadttauben ist als Quelle das Urteil des VGH Hessen verlinkt. Dazu gab es bereits eine umfängliche Diskussion. Damit hier irgendwas "umstritten" sein könnte, wäre eine juristische (!) Quelle beizubringen, die das im Nachgriff und in Kenntnis dieses Urteils anders sieht. Das einem Nutzer eine Bildunterschrift, oder Aussagen im Artikel, nicht gefallen, ist möglich. Dafür gibt es aber keinen Neutralitätsbaustein. Ich bitte bei umstrittenen Aussagen ausdrücklich darum, vor (!) der Änderung im Artikel hier valide Quellen zu nennen, die eine Änderung oder Ergänzung rechtfertigen würden. Dass sollten vorzugsweise wissenschaftliche Veröffentlichungen sein, ggf. können notfalls Artikel der seriösen Qualitätspresse oder amtliche Darstellungen von Verwaltungen o.ä. verwendet werrden, wenn die Aussage dafür belastbar ist (also nur dann, wenn es zu dem Thema keine wissenschaftlichen Quellen gibt, zum Beispiel für die Aussage "In der Stadt x haben wir ein/haben wir kein Taubenproblem"). Im Falle unbelegter oder mangelhaft belegter Tatsachen-Aussagen wäre ggf. ein Quellenbaustein zu setzen, aber bitte dann an die jeweils passende Stelle, und mit Einzelfall-Begründung dafür auf dieser Seite. Und, um hier gleich Klarheit zu schaffen: "Damit bin ich nicht einverstanden" ist eine Meinung, aber kein Grund. Bitte jeweils, begründet und mit nachvollziehbarer Herkunfts- und Quellenangabe gegenteilige Aussagen anführen, so dass diese gegen die Aussage des Artikels verglichen werden können.--Meloe (Diskussion) 14:15, 19. Sep. 2017 (CEST)
Beginnen wir mit Zu Kapitel 4: Den Link zur Quelle, die die Aussage, dass zur Nahrung von Stadttauben auch Schnecken, Würmer und Insekten zählen würden, belegen soll, habe ich korrigiert. Die Aussage, dass in Stadtzentren durch Taubenfütterer ein Überfluss an Nahrung besteht, wird mit dieser Quelle belegt und kann mit zahlreichen weiteren Quellen belegt werden. Dass Tauben in den Städten oft ausgehungert seien und an Nahrungsmangel sterben, ist dagegen die übliche Taubenfüttererpropaganda und kann nicht durch seriöse Quellen belegt werden. Das mit der Verschmutzung von Gebäuden und den Krankheitserregern kann hier gerne gelöscht werden, das gehört in andere Abschnitte. --Potarator (Diskussion) 15:41, 19. Sep. 2017 (CEST)
- Habe begonnen. Nach erneutem Durchlesen war es durchweg mangelhaft belegt. Ich hab jetzt erstmal mit einer Standardquelle gefixt, zum Thema Fütterung kann und sollte mit weiteren Quellen ausgebaut werden. Die Löschung des genannten Abschnitts ist gerechtfertigt, das gehörte in der Tat nicht hierher.--Meloe (Diskussion) 16:21, 19. Sep. 2017 (CEST)
- Nun ja, ich würde diesen Beleg nicht gerade als "mangelhaft" bezeichnen und das mit der Fütterung mag ja weltweit nicht so von Bedeutung sein, in Mitteleuropa ist Fütterung jedoch von zentraler Bedeutung. Ohne Fütterung wären die Bestände nur ein Bruchteil von dem, was wir heute in Mitteleuropa an Stadttauben haben. --Potarator (Diskussion) 16:47, 19. Sep. 2017 (CEST)
- Ich hab doch schon gesagt, da fehlt noch was. Ich suche ein paar Quellen zusammen und kümmere mich drum.--Meloe (Diskussion) 08:23, 20. Sep. 2017 (CEST)
- Nun ja, ich würde diesen Beleg nicht gerade als "mangelhaft" bezeichnen und das mit der Fütterung mag ja weltweit nicht so von Bedeutung sein, in Mitteleuropa ist Fütterung jedoch von zentraler Bedeutung. Ohne Fütterung wären die Bestände nur ein Bruchteil von dem, was wir heute in Mitteleuropa an Stadttauben haben. --Potarator (Diskussion) 16:47, 19. Sep. 2017 (CEST)
- Prima, dann können wir jetzt weitermachen mit Zu Kapitel 7:
- eine juristische Überarbeitung erfolgte bereits durch Benutzer:Opihuck und kann hier nachgelesen werden. IMHO sprich nichts dagegen, dies hierher zu übertragen. --Potarator (Diskussion) 21:37, 21. Sep. 2017 (CEST)
- Bitte nur den Abschnitt "Stadttaube und Recht" übertragen. Den Abschnitt zu den Gebäuden hatte ich gerade in Arbeit, und um die Parasiten und Krankheiten werde ich mich zeitnah kümmern, da geht mehr, da es haufenweise aktuelle Quellen gibt. Der Abschnitt zur rechtlichen Situation wäre eine wesentliche Verbesserung des Artikels und gehört da unbedingt rein.--Meloe (Diskussion) 08:09, 22. Sep. 2017 (CEST)
Stadttauben sind vom Grundsatz her Tiere und nicht Schädlinge. Damit ist folgender Textabschnitt (entspricht dem Wortlaut des Gesetzes) zutreffend und aufzunehmen. Wer meint dass dies nicht der Wahrheit entspricht, der möge mir hier beweisen, dass Tauben keine Tiere sind, ohne sich dabei lächerlich zu machen. Es ist für einen Wikipedia Artikel nicht in Ordnung mit Ausnahmen zu beginnen. Zu allererst ist der Grundsatz zu nennen. Bei einem Artikel über Menschen erwarte ich auch, dass nicht der erste Satz lautet: "Im Fall von Notwehr darf man Menschen erschießen." Ich hoffe ihr seht ein, dass beim Stadttauben-Artikel genau diese Tierverachtende Herangehensweise vorliegt.
Hinzufügen: Stadttauben sind Tiere im Sinne des §90a BGB. Sie sind durch die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung geschützt. Gemäß §13 TierSchG ist es im Grundsatz verboten Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden zum Zwecke des Fangens, Fernhaltens oder Verscheuchens, wenn diese Vorrichtungen und Stoffe die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden herbeiführen können. (nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 14:57, 27. Sep. 2017 (CEST))
- Bitte diese missionarischen Ausführungen unterlassen. Dass Tauben Tiere i.S.v. § 90 a BGB sind, ist für diesen Artikel eine Belanglosigkeit. Die Ausführungen unter Zitierung von § 13 TierSchG haben die hier diskutierten Taubenabwehreinrichtungen im Blick. Spieße und Netze führen dazu, dass Tauben die Örtlichkeiten nicht ansteuern, sodass das in § 13 TierSchG vorgesehene Schutzgut nicht betroffen ist. Ich wäre dir dankbar, wenn du - unter welchem Namen auch immer du hier schreibst - dich auf deine Fachgebiete zurückziehen würdest. Im Übrigen liegt seit langem eine gründlich überprüfte Fassung der juristischen Gesichtspunkte des Taubenschutzes vor, die weiter oben bereits angesprochen wurde. --Opihuck 19:16, 27. Sep. 2017 (CEST)
§90a BGB ist eine absolut seriöse Quelle. Es ist zutreffend und es ist definitiv nicht belanglos, dass Stadttauben im Grundsatz Tiere sind die vom Gesetz geschützt werden. Es ist absolut tierverachtend in einem Wikipedia Artikel mit den Ausnahmen zu beginnen. Zu aller erst MUSS immer der Grundsatz stehen. Und nach dem Grundsatz sind Stadttauben geschützte Wirbeltiere. Ausnahmefälle können später beleuchtet werden. Du verwirfst meine Änderung mit dem Kommentar "Bitte zu dieser Frage erst einen Konsens auf der Disk herstellen". Wäre es auch möglich dein Anliegen auf Deutsch zu formulieren? Außerdem sind Stadttauben nicht per se Schädlinge, das ist einfach Falsch. Ich nehme an Du arbeitest im Vergrämungs Business. (nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 19:41, 27. Sep. 2017 (CEST))
- Bitte halte dich mit Beleidigungen zurück; dafür wirst du ganz schnell gesperrt. Die Disk (=Diskussionsseite) ist hier. Warum fragst du nicht deinen Mentor? --Opihuck 19:57, 27. Sep. 2017 (CEST)
Es ist nicht belanglos, dass Tauben Tiere im Sinne des §90a BGB sind. Es ist nicht belanglos, dass es Wirbeltiere sind. Es ist nicht belanglos, dass Tiere im Grundsatz geschützt werden. Es ist nicht belanglos, dass auch Tauben vom Gesetz geschützt werden. Meine Änderungen werden ständig zurückgenommen, obwohl sie juristisch völlig korrekt sind und der Grundsatz immer vor der Ausnahme stehen muss. Im aktuellen Artikel steht nur der Satz, dass Tauben Schädlinge sein. Das ist nicht korrekt und muss umgehend geändert werden. Tauben sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus Sicht von bestimmten Richtern als Schädlinge zu sehen. Tauben sind also im Grundsatz nicht Schädlinge, sondern schützenswerte Tiere. Wenn diese, korrekten und neutralen Äußerungen ständig gelöscht werden, unter Angabe von nicht nachvollziehbaren Gründen, dann ist das aus meiner Sicht tierverachtend. Ich bitte dich also um Wahrung von Neutralität und entsprechende Anpassung des Artikels. Der Satz kann nicht so stehen bleiben. Auch wenn Du eine umfassende Überarbeitung planst, so kann dies nicht warten bis in einigen Wochen oder Monaten diese Anpassung erfolgt ist. (nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 20:13, 27. Sep. 2017 (CEST))
- Die WP ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem es nicht allein auf deine persönliche Sichtweise ankommt. Der juristische Teil des Artikels befindet sich in der Bearbeitung; ein ausführlicher Neufassungsvorschlag existiert bereits (siehe oben) und wird diskutiert. Eine besondere Eile, ihn zu beschließen, gibt es nicht. Sollte es dir nicht gelingen, dich zu mäßigen und deinen missionarischen Eifer abzubauen, musst du mit einer Sperre rechnen. Was wir brauchen, sind besonnene, sachkompetente und abwägende Autoren. Extremisten wie dich brauchen wir hier nicht. --Opihuck 21:27, 27. Sep. 2017 (CEST)
Hallo, es ist mir sehr wohl bewusst, dass es hier nicht um eine persönliche Meinung geht. Das Thema Stadttauben ist jedoch sehr umstritten. Es gibt viele Menschen die ihr Geschäft basierend auf einem schlechten Image der Tiere aufbauen (Vergrämungsfirmen) und es gibt Tierschützer. Beide Standpunkte müssen neutral zusammengefasst werden. Ich belege meine Aussagen durchweg mit Quellen. Dir ist hoffentlich bewusst, dass es einen Interessensausgleich zwischen beiden Gruppen geben muss. Es müssen beide Standpunkte und wissenschaftliche Erkentnisse im Artikel unterkommen. Im juristischen ist immer der Grundsatz vor der Ausnahme zu nennen. §90a BGB und weitere Tierschutzvorschriften sind einschlägig. Diese sind daher zu nennen. Wenn ich einen wissenschaftlich völlig zutreffenden Passus einfüge und dieser wird entfernt mit dem Hinweis es sei belanglos, dann ist das deine subjektive Meinung. Wikipedia lebt aber von wissenschaftlicher Aufbereitung. Es geht nicht um deine Meinung. Wenn §90a zutrifft ist §90a nicht belanglos. Es ist daher aufzunehmen (nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 13:10, 28. Sep. 2017 (CEST))
- Da du ja immer gerne Belege haben willst, belege doch bitte, dass der §90a BGB hier zutrifft. Und nenne mir bitte Tiere, auf welche der §90a nicht zutrifft. Du wolltest ja Belege dafür haben, dass die Stadttaube auch Straßentaube genannt wird. Suche dir doch hier einen aus. Für diese Trivialität gleich im ersten Satz in der Einleitung einen Beleg anzugeben, wäre aber ziemlich lächerlich. Dieses Synonym muss hier genannt werden, weil es eine Weiterleitung von Straßentaube hierher gibt (siehe Wikipedia:Weiterleitung). --Potarator (Diskussion) 14:06, 28. Sep. 2017 (CEST)
Hier findest Du die Quelle, dass §90a BGB zutrifft. Aber vielleicht ist Wikipedia als Quelle auch zu unseriös. Ich erwarte auch eine Stellungnahme wieso Schutzvorschriften belanglos sein sollten. Der Grundsatz hat immer vor der Ausnahme zu stehen. Desweiteren haben Gesetze immer vor Urteilen zu stehen. Urteile sind lediglich individuelle Auslegungssache von Gesetzen durch Gerichte. Es ist allgemein bekannt, dass unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Auslegungen von Gesetzen haben. Mitunter gibt es sogar komplett entgegengesetzte Rechtsprechung. Aus diesem Grund immer Gesetz vor Urteil. Dies lässt der Artikel vermissen. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Verbesserung_der_Rechtsstellung_des_Tieres_im_b%C3%BCrgerlichen_Recht (nicht signierter Beitrag von DrColberg (Diskussion | Beiträge) 14:34, 28. Sep. 2017 (CEST))
- Wie kann man nur so viel Unfug schreiben? § 90a BGB wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20. August 1990 (BGBl. I S. 1762) eingefügt, weil es im Zivilrecht als misslich angesehen wurde, Tiere als Sachen zu behandeln. Sachen können im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. Das hatte oft tragische Konsequenzen, wenn der Golden Retriever, an dem die ganze Familie (insbesondere die Kinder der Familie) hing, bei Zahlungsschwierigkeiten der Eltern vom Gerichtsvollzieher gepfändet und öffentlich versteigert werden konnte.
- Der Gesetzgeber hat 1990 anerkannt, dass mit tierischen Lebewesen oft persönliche Emotionen verknüpft sind, die es bezüglich "toter" Gegenstände (einem Fernseher, einer Stereoanlage usw.) nicht gibt. Nur deswegen wurde § 90 a BGB eingefügt und andere Vorschriften geändert.
- Zu den geänderten Vorschriften gehört z. B. § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB. Wird ein Tier bei einem Unfall verletzt, soll der Schädiger zum Schadensersatz nicht deswegen frei werden, weil der Wert des Tieres den Verkehrswert übersteigt. An einem angefahrenen Hund oder einer Katze hängen für den Halter oft emotionale Bindungen, die aber keine rechtliche Bedeutung hatten, solange Tiere "Sachen" waren. Die angefahrene Katze war als Sache wegen ihres Verkehrswertes oft ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil die Tierarztkosten den niedrigen Verkehrswert der Katze vor dem Unfall oft um ein Vielfaches überschritten. Der Schädiger musste die den Verkehrswert übersteigenden Tierarztkosten nicht bezahlen. Das verhindert der 1990 neu gefasste § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB: "Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen."
- Mit dem Änderungsgesetz wurde auch § 811c ZPO eingefügt. Sein Abs. 1 lautet: "(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen." Der Golden Retriever bleibt der Familie somit erhalten; er ist nicht mehr pfändbar. Der Familie und vor allem den Kindern wird ganz großes Leid erspart.
- Was um alles in der Welt hat das mit öffentlichem Tierschutz zu tun? Bitte nur mal den Titel des Änderungsgesetzes lesen: ... Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht ...
- Ich möchte dich nochmals bitten, dich in juristischen Dingen deutlich zu mäßigen. Du hast nicht mal Laiensachverstand. Deine Ausführungen sind einfach nur Sch... --Opihuck 21:42, 28. Sep. 2017 (CEST)
- Zu den Taubenhäusern ein Zitat: "Überhaupt nur in einem einzelnen Fall nimmt der Betreiber der Taubenhäuser in einer Selbstdarstellung für sich in Anspruch, den Taubenbestand gesenkt zu haben. Ein Erfolg der Methode aufgrund des von den Betreibern angegebenen Wirkungsmechanismus ist- trotz intuitiv einleuchtender und zunächst überzeugend klingender Argumentation - aufgrund gesicherten ökologischen und populationmsbioliogischen Fachwissens nahezu ausgeschlossen Köhler Studie. Biologische Station östliches Ruhrgebiet Studie: Wildlebende Stadttauben Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern im Auftrag der Stadt Bochum erstellt von Dipl. Biol. Richard Köhler, Oktober 2008--Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 18:33, 4. Apr. 2020 (CEST)
- Zu der Nahrung ein Zitat aus dem Handbuch der Vögel Mitteleuropas herausgegeben von Urs Glutz von Blotzheim, Band 9 Columbiformes-Piciformes: Akad. Verlagsges. Wiesbaden, 1980, S. 38 ff: Gefressen werden (Anm.: von den Straßentauben) Saatgut, Jungpflanzen, reifendes Samen und Samenrückstände aus der Ernte. Auf Äckern werden hauptsächlich Samen aufgenommen. In Kröpfen fanden sich Weizen, Gerste, Erbse und Wicken in großen Mengen, in meist geringen Mengen Samen von Roggen und anderen Gramineen, Bohne, Labkraut, Vogelmiere, Winden, Kreuz- Schmetterlings- und Lippenblütler, Knöterich- und Gänsefußgewächsen und anderen Kräutern. Auf Rasenflächen können Wegerichsamen u. U. in großen Mengen) Grassamen und -knospen aufgenommen werden. ... In Wäldern und Parkanlagen können Eicheln, sowie Samen von Koniferen, Platanen und anderen Bäumen aufgelesen werden. Baumknospen, Platanen und Ulmenblüten, Efeu und Ligusterbeeren werden von Zweigen abgepflückt. ... Zusätzlich werden Blüten von Korbblütlern, Blätter und Beeren vom Schwarzen Nachtschatten verzehrt. Animalische Kost (Regenwürmer und Kokkons, kleine Schnecken und Larven) werden in geringer Menge nachgewiesen."--Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 18:33, 4. Apr. 2020 (CEST)
"Übertragung von Krankheitserregern" in "Stadttaube und Mensch" nach der Einleitung "[Stadttauben in hoher Populationsdichte] können verschiedene Probleme bereiten"
Das Kapitel Übertragung von Krankheitserregern erläutert, dass Stadttauben nicht sehr gefährlich für den Menschen sind, was das Übertragen von Krankheiten angeht. Es wird erläutert, warum Stadttauben nur in seltenen Fällen Krankheiten übetragen. Also, bei einigen Krankheiten gar nicht, bei einigen nur bei Taubenhalten ("Eine Übertragung auf den Menschen erscheint aber nur bei engem Kontakt zu den Vögeln wahrscheinlich"), und ansonsten nur bei Menschen mit Immunschwächen. Der Punkt bezüglich der Menschen mit Immunschwächen kommt zweimal vor und ist jeweils nicht belegt. Dadurch erscheint die Einordnung in das Kapitel "Stadttaube und Mensch" unangebracht, da dieses laut der Einleitung davon handelt, dass Stadttauben in hoher Populationsdichte "verschiedene Probleme bereiten [können]". Hier besteht Änderungsbedarf. Das Kapitel "Stadttaube und Mensch" sollte entfernt werden, wobei die jeweiligen Unterpunkte zu eigenen Kapiteln werden können. Das Kapitel "Stadttaube und Mensch" macht sowieso wenig Sinn als eigener Unterpunkt, da sich noch weitere Kapitel (bspw. "Taubenabwehr") mit dem Zusammenleben von Mensch und Stadttaube beschäftigen, die nicht Teil des zuvor genannten Kapitels sind. (nicht signierter Beitrag von Gabble5 (Diskussion | Beiträge) 19:41, 20. Nov. 2020 (CET))