Diskussion:Stand-your-ground law
castle doctrine vs stand your ground
Stand your ground ist nicht synonym mit Castle Doctrine! Letztere gilt in AFAIK allen Bundesstaaten und meint das Haus und Garten als besonders schützenswerte Orte (das Heim) von der Rückzugspflicht ausgenommen sind. Stand your ground OTOH ist neu, gilt nur in wenigen Staaten, und wesentlich weitreichender. Die beiden Terme Beschreiben sehr unterschiedliche Positionen. So unterschiedlich dass der Artikel im gegenwärtigen Zustand schlicht unzutreffend ist.
Verrat (erl.)
Mir ist aufgefallen, dass hier der Link "Hinweis zu Rechtsthemen" (oder so ähnlich) fehlt. Leider weiß ich nicht, wie man ihn hinzufügt... caipirinhana@web.de
Zu den Gewaltverbrechen zählen hierbei „Verrat, Mord, Totschlag, Sexuelle Nötigung, Autodiebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Einbruch, Brandstiftung, Entführung, gefährliche Angriffe ...
Was ist den "Verrat" für ein Verbrechen bitte ? Ich kenne nur Hoch- und Landesverrat. 84.56.161.237 11:55, 30. Mär. 2007 (CEST)
Mir ist "Verrat" in der Liste der Gewaltverbrechen aufgefallen. Oben hat eine IP-Adresse schon gefragt ob es Verrat als solchen rechtlich überhaupt gebe. Ich fordere nur eine Spezifizierung. Bedeutet das, dass wenn jemand ein Geschäftsgeheimnis oder die Kombination zu meinem Safe verraten will, bin ich im Recht wenn ich diese Person totschiesse? Gibt es Gerichtsurteile zu solchen Vorkomnissen? Kann das mal bitte jemand bearbeiten, der etwas von der Materie versteht.-Debbe 20:43, 8. Jun. 2008 (CEST)
- Steht im Artikel. Es geht um so was wie Landesverrat. --129.13.72.198 17:23, 15. Jul. 2013 (CEST)
Aufzählung Gewaltverbrechen
Damit ich nicht als Autist wahrgenommen werde, möchte ich kurz meine zuletzt erfolgten Änderungen erläutern. Ich habe zunächst die Quellen genannt und die Verweise zu den Florida Statutes angefügt. Da ich die Übersetzungen bzw. die Erläuterungen bezüglich der forcible felony unglücklich fand, habe ich diese nach folgendem Schema geändert. Bei keiner direkten Entsprechung, habe ich den englischen Begriff genannt und soweit möglich die Entsprechungen im deutschen Strafgesetzbuch in Klammern. Das ist bestimmt nicht die beste Lösung, aber verhindert erst einmal Fehler. Für andere Vorschläge bzw. mit einer Beteiligung an einer anderen Methode bin ich grundsätzlich einverstanden. Wollte ich nur mal angemerkt haben;) -- Katana123 (Diskussion) 12:34, 30. Mär. 2012 (CEST)
- Hallo Katana: die Diskseite dient der Diskussion. Wenn Du da etwas vorschlägst, ist es sinnvoll, die Reaktion anderer User/innen abzuwarten und nicht im Artikel zu revertieren und Deine Änderungen einzufügen. Alles andere ist unproduktiv. --Pm (Diskussion) 13:14, 30. Mär. 2012 (CEST)
Hallo PM: Das habe ich genau andersrum erlebt. Ich empfand persönlich deine Revertierung, ohne Begründung bzw. Anmerkung in der Diskussion, als einseitig. Da die Angaben noch nicht geprüft waren und somit die Änderung meiner Ansicht nach nicht angezeigt wurde. Sollte dies anders gewesen sein, dann nehme ich alles zurück. Da du dich aber jetzt gemeldet hast, werde ich eine weitere Revertierung deinerseits nicht reviertieren. Ich hatte eben nur das Gefühl, dass eine Revertierung grundlos ohne Diskussion erfolgte. -- Katana123 (Diskussion) 13:20, 30. Mär. 2012 (CEST)
Situation in Deutschland
Ich bitte um Überprüfung und Klärung der Situation in Deutschland. Für mich liest sich der Text so, als sei in Deutschland "Stand your ground" gesetzlich verankert und daher notfalls tödliche Gewalt gegen jeden Angriff auf die Rechtsordnung, als jedes Unrecht, erlaubt. Ich denke, dass das nicht stimmt: Es feht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn ich anders als durch tödliche Gewalt etwa einen Diebstahl nicht verhindern kann, ist dann tödliche Gewalt erlaubt? Ich denke nicht und würde das gern klar dargestellt sehen. -- DSS65 (Diskussion) 17:51, 7. Apr. 2012 (CEST)
- Auch wenn ich in der Wikipedia eigentlich gar nicht mehr aktiv bin, hier kurz ein Hinweis, weil das ein weit verbreiteter Irrtum ist: Eine Notwehrhandlung muss geeignet, erforderlich und geboten sein. Verhältnismäßig muss sie (im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB) eben nicht sein. Schau dir dazu einfach mal Notwehr an. Und ja, in Extremfällen gestattet es die Notwehr, zum Schutz des Eigentums zu töten. (Eine Grenze besteht aber dann, wenn die Diskrepanz zwischen den beiden Rechtsgütern enorm ist; das Lehrbuchbeispiel ist hier der tödliche Schuss auf einen Apfeldieb.) Das deutsche Notwehrrecht ist eines der schärfsten in Europa. - Timosch (Diskussion) 14:59, 10. Apr. 2012 (CEST)
- "Scharfes Notwehrrecht" klingt drakonisch, heißt aber auch, dass sich das Strafrecht zurückhält in solchen schwierigen Lagen. Das ist auch gut. Es ist aber schon ganz witzig und völlig entgegen dem Klischee, dass im Land des Wilden Westens eine Regel eingeführt, diskutiert und sogar skandalisiert wird, die unserem deutschen Notwehrrecht seit jeher eine Selbstverständlichkeit ist und deren Gerechtigkeitsgehalt (Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen) hierzulande unstreitig ist. Beispiele aus letzter Zeit: Rentner bei Stade erschießt 16jährigen Wohnungseinbrecher, der sich zur Flucht gewandt hatte. Ein (mit)entscheidender Gesichtspunkt für die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen: Er wollte mit geraubtem Gut fliehen. Dies darf man in Deutschland erforderlichenfalls mit scharfem Schuss verhindern. Anderer Fall vor ein paar Jahren: Straßenraub in Köln. Das Opfer rammt dem Täter unvermutet ein Messe in den Oberkörper, mit tödlicher Folge. Die Staatsanwaltschaft hat dies als einen so klaren Fall von Notwehr gesehen, dass gegen das Opfer kein Strafverfahren eingeleitet wurde, also bei der StA keine Akte angelegt wurde. (Deswegen ist der letzte Satz im Artikel übrigens falsch: Es gibt keinen schematischen Grundsatz, wonach stets eine Überprüfung durch ein Strafverfahren stattfindet. Liegt der Fall klar, ist ein Strafverfahren sogar unzulässig.) Ob das Opfer des Straßenraubs die Möglichkeit zur Flucht hatte, ist rechtlich unerheblich: Auf eine Flucht braucht sich der Angegriffene nicht einzulassen, er darf sich dem Kampf stellen. --109.91.131.153 23:52, 13. Apr. 2012 (CEST)
- Der letzte Satz im Artikel ist so schon korrekt. Er behandelt jedoch nicht ein Strafverfahren gegen den Notwehrleistenden, sondern ein sog. Todesermittlungsverfahren gem. § 159 StPO - schließlich muss ja eine mit entsprechender Kompetenz ausgestattete Stelle die Notwehrsituation feststellen. Das ist die Staatsanwaltschaft. Gegen einen derartigen Feststellungsbeschluss kann - wie z.B. in dem von dir geschilderten Fall mit dem 16jährigen in Stade - Widerspruch (meistens von Angehörigen) eingelegt werden, dann geht sie Sache vor Gericht. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass die Voraussetzungen der Notwehr gem. § 32 StGB nicht vorliegen, würde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. --OnlyMe (Diskussion) 22:49, 14. Apr. 2012 (CEST)
- Ich möchte auf die genannten Beispiele von "IP-109.91.131.153" eingehen, bzw. etwas anfügen. Es ist nicht so, dass das "Notwehrrecht" in den USA durch das "stand-your-ground" Law an deutsches Notwehrrecht angeglichen wurde. Diesen Eindruck scheint ja der Autor hinter der genannten IP erwecken zu wollen. Auch die von Ihm genannten Beispiele sind schon etwas komplizierter. Es ist z.B. NICHT so, dass dieser Rentner einfach einen 16jährigen in seinem Haus überrascht und gleich niedergeschossen hat und das ihm dieses dann gestattet wurde. Zunächst mal handelte es sich bei dem Rentner um einen 77jährigen Mann und er wurde von 5(sic!) jungen Männern vor seiner Gartenlaube überfallen. Sie zwangen ihn dann sie zu und in sein Haus zu führen, wo sie ihn dann berauben wollten. Der Rentner war/ist Jäger und hatte deshalb eine Waffe in seinem Haus. Das dem Rentner in dieser Situation nichts weiter blieb, um sich seiner selbst zu wehren ist zumindest für mich verständlich. Denn auch wenn es nicht Verhältnismäßig sein muss, so muss das verwandte Mittel eines sein, zu dem es keine "mildere" Altenernative gibt. Wäre der Rentner also z.B. ein durchschnittlicher Mann der Generation 30+ und besäße er auch einen Elektroshocker und gäbe es nur einen Täter, oder wäre die Waffe illegal gewesen, dann hätte die Sache mit der "Notwehr" schon anders ausgesehen. Das mit der tödlichen Gewalt ist also nicht so locker hier in Deutschland, wie es einige hier scheinbar sehen. Auch wenn das Folgende nichts mehr mit Justitia zu tun hat, ich verzichte lieber auf meinen Heimvideorecorder bevor ich einen Menschen töte. Ich kann nicht begreifen, warum so viele scheinbar gerne das Recht zu töten für sich beanspruchen möchten. Ginge es nach mir (geht es ja Gott sei dank nicht), wäre tödliche Gewalt nur erlaubt, wenn eine ernste Gefahr für das eigene Leben oder das von dritten besteht oder andernfalls schwerwiegende Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen wären. -- 87.122.21.54 22:13, 30. Apr. 2012 (CEST)
- Auch wenn die Diskussion langsam vom eigentlichen Thema (stand-your-ground) abdriftet, denke ich, dass noch eine (leider umfassende) Erläuterung gerade für Nichtjuristen zum Rechtsgedanken der Notwehr angebracht ist, um einige - hier auch ewig wiederholte und in der Wikipedia auftauchende - Mythen aufzuklären. "Das mit der tödlichen Gewalt ist also nicht so locker hier in Deutschland": Doch, ist es. So grotesk es insbesondere einem Laien erscheinen mag, aber das Leben des Angreifers ist keine relevante Größe bei der Abwägung durch die Gerichte. Nur und nur dann, wenn ein milderes (als das tödlich wirkende) Mittel zweifelsfrei und sofort den Angriff mit absoluter Sicherheit abwehren kann, ist der Notwehrleistende gehalten, dieses zu nutzen - ein Risiko, dass eine erste Verteidigung fehlschlägt, muss er nicht eingehen, auch muss er sich nicht auf einen Kampf mit ungewissen Ausgang einlassen (Rechtsprechung des BGH, BGHSt 48, 207; NStZ 1998, 508), weiterhin hat der Verteidigende nur dann das für den Angreifer am wenigsten gefährliche Mittel zu wählen, wenn ihm Zeit zum Überlegen zur Verfügung steht und durch die weniger gefährliche Abwehr dieselbe, oben beschriebene Wirkung erzielt wird (BGH Urteil von 2005, 1 StR 99/05). Selbst eine "illegale" Waffe darf ohne weiteres zum Einsatz gelangen. In einem mehrfach bestätigten Beschluss ist der BGH (NStZ 1981, 299) sogar so weit gegangen, nach einem Freispruch des Angeklagten aufgrund von Notwehr eine weitere Verfolgung nach dem Waffengesetz durch die Staatsanwaltschaft zu verbieten, da jede Verurteilung eines Verteidigers dem Sinn des Notwehrrechts widersprechen würde. Der Verteidiger bleibt also absolut straffrei.
- "Ich kann nicht begreifen, warum so viele scheinbar gerne das Recht zu töten für sich beanspruchen möchten." Darum geht es im Grunde eigentlich gar nicht und wenn dies für Außenstehende so erscheint, dann nur, weil die Presse ausschließlich über Extremfälle berichtet. Den Rechtsgedanken des "scharfen" Notwehrrechts möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen: Auf der einen Seite haben wir den Angreifer, der sich nicht nur sein Opfer genau aussucht, sondern auch die Situation, in der er den Angriff ausführt. Er ist vorbereitet, hat die Situation fest im Griff. Er ist derjenige, der agiert. Auf der anderen Seite das Opfer, das vom Angriff (regelmäßig) vollkommen überrascht wird, ungeübt in derartigen Situationen, überschlagen sich die Gedanken und eine Art Panik macht sich bei ihm breit. Soll man diesem Opfer rechtlich zumuten, jetzt irgendwie klaren Kopf zu behalten, sich zunächst zu versichern, welche (Abwehr-)Schritte möglich und dann auch noch erlaubt sein könnten und welche nicht? Der Gesetzgeber möchte in dieser Situation mit bewußter Absolutheit festlegen, dass der Angegriffene (der mehr instinktiv handelt) alles tun darf, um sich zu schützen ohne zuvor eine juristische Abwägung treffen zu müssen. Das Risiko der schweren Verletzung oder gar Tötung des Angreifers wird allein auf seine Seite hin verlagert. Er hat die Situation herbeigeführt, also muss er es auch sein, der die Konsequenzen trägt. Rechtssicherheit ist somit eigentliche Intention des "scharfen" Notwehrrechts. Die Folgen sind übrigens weniger gravierend, als allgemein angenommen - glücklicherweise trägt nicht jeder Deutsche immer eine Waffe bei sich. Und selbst wenn: Das Max-Planck-Institut hat 1997 in einer Untersuchung festgestellt, dass bei mehr als 98% aller Angriffe auf Waffentragende (Ausnahme Polizisten) von diesen keine Notwehr geleistet wurde. Der Mensch geht instinktiv einer plötzlichen Auseinandersetzung aus dem Weg, ist also mehr ein "Fluchttier". Erst wenn sie keinerlei Ausweg mehr sehen, gehen sie zum aktiven Widerstand über - denn jede Auseinandersetzung hat einen Sieger und einen Verlierer und keiner weiß im Vorfeld, wer am Ende wer ist. Dementsprechend werden aus Angst vor Einbrechern auch mehr "Panic-Rooms" gebaut, als Waffenscheine beantragt. --OnlyMe (Diskussion) 22:48, 3. Mai 2012 (CEST)
- Ich möchte auf die genannten Beispiele von "IP-109.91.131.153" eingehen, bzw. etwas anfügen. Es ist nicht so, dass das "Notwehrrecht" in den USA durch das "stand-your-ground" Law an deutsches Notwehrrecht angeglichen wurde. Diesen Eindruck scheint ja der Autor hinter der genannten IP erwecken zu wollen. Auch die von Ihm genannten Beispiele sind schon etwas komplizierter. Es ist z.B. NICHT so, dass dieser Rentner einfach einen 16jährigen in seinem Haus überrascht und gleich niedergeschossen hat und das ihm dieses dann gestattet wurde. Zunächst mal handelte es sich bei dem Rentner um einen 77jährigen Mann und er wurde von 5(sic!) jungen Männern vor seiner Gartenlaube überfallen. Sie zwangen ihn dann sie zu und in sein Haus zu führen, wo sie ihn dann berauben wollten. Der Rentner war/ist Jäger und hatte deshalb eine Waffe in seinem Haus. Das dem Rentner in dieser Situation nichts weiter blieb, um sich seiner selbst zu wehren ist zumindest für mich verständlich. Denn auch wenn es nicht Verhältnismäßig sein muss, so muss das verwandte Mittel eines sein, zu dem es keine "mildere" Altenernative gibt. Wäre der Rentner also z.B. ein durchschnittlicher Mann der Generation 30+ und besäße er auch einen Elektroshocker und gäbe es nur einen Täter, oder wäre die Waffe illegal gewesen, dann hätte die Sache mit der "Notwehr" schon anders ausgesehen. Das mit der tödlichen Gewalt ist also nicht so locker hier in Deutschland, wie es einige hier scheinbar sehen. Auch wenn das Folgende nichts mehr mit Justitia zu tun hat, ich verzichte lieber auf meinen Heimvideorecorder bevor ich einen Menschen töte. Ich kann nicht begreifen, warum so viele scheinbar gerne das Recht zu töten für sich beanspruchen möchten. Ginge es nach mir (geht es ja Gott sei dank nicht), wäre tödliche Gewalt nur erlaubt, wenn eine ernste Gefahr für das eigene Leben oder das von dritten besteht oder andernfalls schwerwiegende Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen wären. -- 87.122.21.54 22:13, 30. Apr. 2012 (CEST)
- Der letzte Satz im Artikel ist so schon korrekt. Er behandelt jedoch nicht ein Strafverfahren gegen den Notwehrleistenden, sondern ein sog. Todesermittlungsverfahren gem. § 159 StPO - schließlich muss ja eine mit entsprechender Kompetenz ausgestattete Stelle die Notwehrsituation feststellen. Das ist die Staatsanwaltschaft. Gegen einen derartigen Feststellungsbeschluss kann - wie z.B. in dem von dir geschilderten Fall mit dem 16jährigen in Stade - Widerspruch (meistens von Angehörigen) eingelegt werden, dann geht sie Sache vor Gericht. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass die Voraussetzungen der Notwehr gem. § 32 StGB nicht vorliegen, würde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. --OnlyMe (Diskussion) 22:49, 14. Apr. 2012 (CEST)
Hallo Mitdiskutant "onlyme": Sie schreiben: "Der Mensch geht instinktiv einer plötzlichen Auseinandersetzung aus dem Weg, ist also mehr ein "Fluchttier"." Zitatende. Bei Aufstellung Ihrer These schweben Ihnen vermutlich in akademischen Elfenbeinentürmen sitzende weise ältere Universitätsprofessoren, pazifistische Geistliche oder jungfräuliche Klosterschülerinnen vor Auge? Es gibt auch Menschen, die ganz anders drauf sind, und deren natürlicher Impuls dahin geht, sich zu wehren. Nur wenn der Vergewaltiger oder Räuber eine Pistole oder ein Messer gezückt hat, dann bleibt dem Opfer meist keine andere Wahl als nachzugeben oder zu fliehen. Daraus schließen zu wollen, daß generell Menschen sich nicht wehren wollen, ist unzulässig und lebensfremd. Insbesondere kräftige sportliche junge Männer lassen sich nicht gerne bedrohen oder ausrauben oder vergewaltigen oder überwältigen, weshalb die Verbrecher auch meist Alte und Schwache sowie Frauen, Kinder und Jugendliche oder Betrunkene (also mutmaßlich verhältnismäßig weniger wehrhafte Opfer) angreifen.--93.229.163.238 06:30, 14. Mär. 2016 (CET)
Das macht ja eigentlich ohne ein liberales Waffenrecht keinen Sinn, denn ein Rechtstreuer könnte im Extremfall ja auf den Gebrauch einer Waffe angewiesen sein um das Recht durchzusetzen. Zumindest dann, wenn der/die potentiellen Gesetzesbrecher aus körperlicher oder zahlenmäßiger Überlegenheit heraus angreifen. Da dies meist der Fall sein dürfte, handelt es sich also nur um ein scheinbares Recht, denn der Staat verwehrt es dem Rechtstreuen die zur Durchsetzung des Rechtes notwendigen Vorkehrungen zu treffen. --alaska (Diskussion) 17:09, 17. Jul. 2013 (CEST)
Zu den Fußnoten: Warum wird aus einem Lehrbuch von Seiler für das Österreichische (!) Strafrecht zitiert? (nicht signierter Beitrag von 92.225.38.192 (Diskussion) 02:02, 19. Nov. 2013 (CET))
"Das Max-Planck-Institut hat 1997 in einer Untersuchung festgestellt, dass bei mehr als 98% aller Angriffe auf Waffentragende (Ausnahme Polizisten) von diesen keine Notwehr geleistet wurde." Das passt auch gut zum Verhalten Zimmermans (jedenfalls nach seinen Einlassungen). --80.140.229.23 02:29, 9. Apr. 2015 (CEST) Hallo 80.140.229.23: Der angreifende Straftäter hat seine Pistole oder sein Messer meist bereits gezückt und ist dem Opfer insoweit einen Schritt voraus - dann zu versuchen sich zu verteidigen ist also meist aussichtslos, weil der Kriminelle wahrscheinlich schneller wäre. Fälle, in denen das Opfer schneller ist, seine Pistole oder sein Messer zu zücken, werden in den Statistiken wahrscheinlich nie erfasst, da, wenn die Möchtegernstraftäter unverrichteter Dinge fliehen, solche Fälle meist wohl nicht angezeigt werden oder zumindest nicht in die Kriminalstatistik einfließen. Die Polizeibehörden unterstehen Politikern welche sich wünschen das so wenig wie möglich Straftaten registriert werden - wenn es irgendwie geht werden Strafanzeigen wegen bloß versuchter Taten abgewimmelt. Außerdem wird kein braver Spießbürger, der einen Kriminellen mittels einer (illegalen) Waffe verjagt hat, dies zur Anzeige bringen, da er bei einer Anzeige bloß Ärger und Nachteile zu befürchten hat. Notwehr ist wenn man selber angegriffen wird oft wenig effektiv, dafür aber oft effektiv, wenn jemand Anders angegriffen wird und man für den Täter überraschend dazukommt. Leider leisten viele Menschen nur dann Hilfe, wenn ihre engsten Familienangehörigen betroffen sind - ansonsten kommt unterlassene Hilfeleistung sehr häufig vor. Das im 19. Jahrhundert noch weit verbreitete Ideal der ("ritterlichen") Hilfeleistung verblasst immer mehr. --93.229.163.238 06:45, 14. Mär. 2016 (CET)
Übersetzung mehr als zweifelhaft -
"Stand your ground" - heisst "Behaupte deine Stellung". - Punkt.
Die hier - und auch in dem Artikel über Trayvon Martin angebene Übersetzung "Weiche nicht zurück" umschreibt in schludrig-lockerer Weise den Inhalt. Aber sie stimmt eben so nicht.
"Weiche nicht zurück" heisst "Do not retreat"! - Und so heisst das Gesetz eben nicht. Die Übersetzung besagt eigentlich gar nichts. Sie empfiehlt ein passives verhalten. Mit dem "Stand your ground" und der Übersetzung "Behaupte deine Stellung" wird der Aspekt der aktiven Verteidigung betont.
Das müsste hier - und auch in dem Artikel über Trayvon Martin - unbedingt geändert werden. Harry362 (Diskussion) 14:16, 28. Jun. 2013 (CEST)
Urteil im Zimmerman-Prozess angeblich kein stand-your-Ground-Urteil
Bezüglich dieses Edits von Zio:
http://mediamatters.org/blog/2013/07/15/stand-your-ground-and-the-zimmerman-defense/194870
Daraus (ohne Verweise/Links):
„In fact, Florida's self-defense laws set the framework by which Zimmerman was tried, setting the standard by which the jury would have to determine if Martin's death resulted from the justifiable use of force. Indeed, the jury instructions in the case specifically mention that "If George Zimmerman was not engaged in an unlawful activity and was attacked in anyplace where he had a right to be, he had no duty to retreat and had the right to stand his ground" and use deadly force.“
„Shortly after Martin's killing began receiving media attention in March 2012, in part because Zimmerman had not been arrested, Sanford's City Manager issued a statement claiming that because Zimmerman had said he acted in self-defense when police questioned him at the scene, "law enforcement was PROHIBITED from making an arrest based on the facts and circumstances they had at the time" due to the state's self-defense law.
Additionally, Stand Your Ground will likely prevent Martin's family from seeking damages in a Florida civil lawsuit against Zimmerman“
Das ganze ist also etwas komplizierter. --Human Trainwreck (Diskussion) 16:53, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Im Artikel Trayvon_Martin#Stand-your-ground-Gesetz werden die republikanischen Abgeordneten, die das Gesetz eingebracht haben, damit zitiert, daß Zimmerman sich nicht auf Stand you ground berufen könne, weil er das spätere Opfer ohne angegriffen zu sein verfolgt habe. --129.13.72.198 17:31, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Es ist richtig, dass Zimmermans Verteidigung sich nicht explizit auf SYG bezogen hat, sondern anscheinend nur auf das ebenfalls ohnehin recht großzügige Notwehr-Recht Floridas. Dennoch war SYG Teil der Rahmenbedingungen des Prozesses, wie die Instruktionen an die Jury zeigen. Siehe z. B. auch hier. --Human Trainwreck (Diskussion) 17:42, 15. Jul. 2013 (CEST)
Hier eine etwas längere Begründung für die Löschung:
- Es ging in dem Abschnitt um einen Vergleich zwischen zwei Urteilen, nicht zwischen Urteil<>Rahmenbedingungen/Ermittlungen (da man so etwas nicht wirklich vergleichen kann). Und wie bereits gesagt erfolgte der Freispruch auf Basis des Notwehrrechts; nicht wegen SYG. Daher ist ein auf SYG bezogener Vergleich von einem Fall der "Nichtanerkennung des SYG"<>"Freispruch aufgrund von Notwehr" wenig sinnvoll. Gruß --Zio (Diskussion) 20:47, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Ich wollte das Gelöschte nicht unbedingt wieder hergestellt haben. Aber SYG war Teil des Prozesses. SYG war auch Teil der Ermittlungen bzw. des initialen Ausbleibens von selbigen. Und ganz sicher war SYG Teil der Berichterstattung und der Debatten. Ohne all das, was alles Teil des Todes von Trayvon Martin war, gäbe es diesen Artikel in der deutschen Wikipedia wahrscheinlich gar nicht. Und irgendwann, irgendwie muss das auch alles im Artikel auftauchen. --Human Trainwreck (Diskussion) 20:50, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Viele deiner vorgetragenen Punkte stehen im Artikel zu Trayvon Martin Trayvon_Martin#Stand-your-ground-Gesetz, sodass es in diesem Artikel redundant wäre. Aus diesem Artikel darauf zu verlinken ist da sinnvoller.--Zio (Diskussion) 21:03, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Die durch den Fall entzündete Debatte ging dann ja aber weit über den Fall hinaus und betraf/betrifft auch viele weitere Staaten. Ich bin mir nicht so sicher, ob dass alles in dem einen Artikel zu dem getöteten Jungen untergebracht werden soll. Kommt Zeit, kommt Rat. --Human Trainwreck (Diskussion) 22:00, 16. Jul. 2013 (CEST)
Nachdem nun Präsident Obama im Rahmen seiner Anmerkungen zum Nachgang des Urteils im Zimmerman-Fall eine Überprüfung der SYG-Gesetze empfohlen hat, muss das wohl in den Artikel. Ich empfehle auch diesen Artikel von Mark Follman und Lauren Williams: “Actually, Stand Your Ground Played a Major Role in the Trayvon Martin Case”, in: Mother Jones, 19. Juli 2013. --Human Trainwreck (Diskussion) 12:31, 25. Jul. 2013 (CEST)
Hier ist noch ein interessanter Artikel von Dan Gelber, der die Jury-Instruktionen vor der Einführung von SYG in Florida mit den Jury-Instruktionen nach der Einführung vergleicht: http://www.dangelber.com/blog/view_blog.php?ID=268 --Human Trainwreck (Diskussion) 10:41, 10. Aug. 2013 (CEST)
Redundanz?
Bedarf es dieses Absatzes tatsächlich?
"Stand your ground" ist also jedem erlaubt, der nicht an einer ungesetzlichen Handlung teilnimmt und sich an einem Ort befindet, an welchem er oder sie sich rechtmäßig aufhält, wobei auch von tödlicher Gewalt Gebrauch gemacht werden darf, wenn die betroffene Person die begründete Annahme hat, dass dieses nötig sei, um sich oder andere vor Tod oder schwerer Körperverletzung zu bewahren oder um die Ausführung eines ‚Gewaltverbrechens‘ zu verhindern.
Er ist mMn nur eine holprige Wiederholung der vorausgehenden Übersetzung... --ph0nq (Diskussion) 18:47, 28. Apr. 2014 (CEST)
- Danke, wurde gekürzt. Gruß --DB111 (Diskussion) 13:59, 4. Mai 2014 (CEST)
Beispiel Markus K.
Ich habe diese Passage gelöscht. Es ging dort um ein noch anhängiges Verfahren, was ohnehin kein geeignetes Beispiel ist. Die Geschworenenjury hat inzwischen den Schützen der vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden und seine Geltendmachung der "castle doctrine" eben nicht akzeptiert. Die verteidiger wollen das Verfahren neu aufrollen. Abwarten, ob in diesem Fall die "castle doctrine" gerichtlich bestätigt wird oder (wieder) nicht. --Martina Disk. 22:03, 22. Jan. 2015 (CET)
Ich habe aus demselben Grund auch den später eingefügten Weblink zum - abschließenden - Urteil gegen Markus K wieder entfernt. Das Gericht hat eine vorsätzliche Tötung festgestellt. Dies war kein Stand-your-ground-Fall. --Martina Disk. 06:58, 30. Jul. 2015 (CEST)
- Aber darum ging es ja gerade, denn genau diesen Tatbestand wollte man mit diesem Link auch belegen, eigentlich wäre es kein Grund zur Löschung. -- Ilja (Diskussion) 08:23, 30. Jul. 2015 (CEST)
Stil prüfen
Hier hat jemand mitgeschrieben -- ich will den Artikel-Verlauf nicht mühsam rekonstruieren --, der stilistisch im 19. Jh. zuhause ist und dazu das Subjektive und die Emphase rund um scharf liebt. Passt alles nicht in die WP.
Beispiel: "An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will."
Vielleicht schaut jemand mit Sachkenntnis und Sprachgefühl mal kritisch drüber. Ich bin kein Jurist und will mich raushalten. --Delabarquera (Diskussion) 13:30, 30. Jul. 2015 (CEST)
- Fast der ganze Absatz ist nicht nur stilistisch, sondern vor allem inhaltlich verunglückt, so dass ihm eigentlich schon die enzyklopädische Qualität fehlt. Die ersten beiden Sätze ("Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung...", "Es ist erlaubt...") fügen sich sinnvoll in den Artikel ein und geben prägnante Information zum Vergleich mit dem deutschen Recht. Dabei sollte es vielleicht aber belassen werden, denn die folgenden Sätze sind eine (verkürzende und schon Sinn entstellende) Aufreihung schlichter Phrasen. Dies gilt auch, weil die im Artikel als scheinbar alternativlos beschriebenen Einschränkungen in Rechtsprechung und Lehre alles andere als unumstritten sind. Besser wäre hier ein Verweis auf den Artikel Notwehr_(Deutschland), wo teilweise in ganzen Absätzen und mit ausreichenden weiterführenden Erklärungen bzw. Beispielen genau diese beschriebenen Probleme ausführlich behandelt werden. Wen es interessiert, der kann es dann dort nachlesen.
- Gegen die Verwendung des Begriffes "scharf" ist hingegen nichts auszusetzen. Er ist fester Bestandteil der juristischen Sprache im thematischen Zusammenhang und dient in erster Linie der Abgrenzung zu anderen, "weicheren" Notwehrregeln, bei denen z.B. zunächst ein Ausweichen gefordert wird. --OnlyMe (Diskussion) 15:26, 30. Jul. 2015 (CEST)
- Nur noch kurz zu scharf: Dass das Wort im zeitlich der Normalsprache hinterherhinkenden Juristendeutsch seinen Platz hat, wollte ich nicht anzweifeln; aber der zitierte Satz mit dem scharfen Schwert -- da geht es ja nicht um eine Terminologie, sondern um eine Lebenshaltung, und da wird eine andere, keine terminologische Grenze überschritten, glaube ich. --Delabarquera (Diskussion) 17:16, 3. Aug. 2015 (CEST)
rezeption - letzter satz
was der zach-irgendwas da behauptet, vonwegen die gesetze würden beliebigen menschen gestatten in der öffentlichkeit das feuer zu eröffnen nur weil jene glauben würden das etwas geschähe, ist gemäß dem was davor im artikel steht, (man verzeihe mir den ausdruck; gestatte hiermit korrektur bevor beitragslöschung) bullshit. das gesetz itself besagt, ich zitiere: [..., wenn diese Person vernünftigerweise glaubt, diese sei notwendig,...], daher frage ich nun, sollte das wirklich so in einem wikipedia-artikel stehenbleiben?! --2A02:8070:A184:A500:A9BC:D6E7:371A:703D 16:35, 17. Okt. 2015 (CEST)
Amerikanische Bundesstaaten
In der Einleitung steht, solche Gesetzte gälten in über 30 Bundesstaaten. Im Text steht, der erst wäre Florida gewesen, und danach sieben weitere. Das widerspricht sich. In zehn Staaten "gab es Überlegungen" - was soll das, irgendwelche Überlegungen gab es sicher in sämtlichen Bundesstaaten. Mal ganz abgesehen davon, dass solche undatierten Informationen schnell veralten. --Uwca (Diskussion) 07:39, 12. Aug. 2020 (CEST)