Diskussion:Standgericht

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Angaben über Opfer und Fallzahlen

Vielleicht weiß jemand, wieviele Verurteilte dieser Art von Gerichtsbarkeit während des zweiten Weltkrieges zum Opfer fielen.--Rogald (Diskussion) 02:28, 27. Dez. 2012 (CET)

Etymologie von Standgericht?

Standgericht weil man sich nicht die Zeit nimmt, sich hinzusetzen? Also ein sehr schnelles Verfahren oder Schnellverfahren...? (nicht signierter Beitrag von 78.48.178.175 (Diskussion) 18:10, 7. Dez. 2016 (CET))

Sorry, hat leider nichts damit zu tun. :) Weiteres ist hier nachzulesen: Etymologie von Standgericht --ChemPro (Diskussion) 18:15, 7. Dez. 2016 (CET)
@ChemPro: Bei dem Link steht nichts, was der Vermutung widerspricht! Das berühmt-berüchtigte Standgericht oder Standrecht heißt deshalb so, weil die Aburteilung eines Angeklagten tatsächlich im Stehen erfolgte. Es ging so schnell, dass man sich erst gar nicht setzen musste. Deutsche Welle: siehe Seite 2, Absatz vor Standorte und Standarten --Adelfrank (Diskussion) 14:36, 9. Mai 2020 (CEST)
Zitat aus * Peter Kalmbach: Fliegende Standgerichte. In: VfZ 69(2021), H. 2, S.13
Im deutschsprachigen Raum wurden im Reichsrecht Tribunale als Standgerichte bezeichnet, die neben ordentlichen Militärgerichten ohne formales „Gepränge“ „wegen […] dringendern [sic!] Umständen“ „stehenden Fusses“ Urteile fällen konnten...
Ergibt sich daraus ggf. der Gedanke: Das Standrecht erlaubte in dringenden Fällen eine Aburteilung "stehenden Fußes" --> Standrecht.
--H.Parai (Diskussion) 18:55, 20. Mai 2021 (CEST)

Fliegendes Standgericht

Für das April-Heft der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte VfZ H. 2, 68 (2021) ist ein Beitrag von Peter Lutz Kalmbach über Fliegende Standgerichte angekündigt. (s. a. hier im Archiv).--H.Parai (Diskussion) 17:40, 17. Jan. 2021 (CET)

ausgewertet und ergänzt --H.Parai (Diskussion) 18:58, 22. Mai 2021 (CEST)