Diskussion:Standkontrolle
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Gibt es solche Standkontrollen nur in Deutschland? Momentan gibt es weder Interwikis zu dem Artikel, noch irgendeine Erwähnung ausländischer Entsprechungen und Verfahren im Text, und so gut wie jeder Satz enthält einen Verweis auf ein deutsches Gesetz oder eine deutsche Behörde. --YMS (Diskussion) 10:40, 23. Jun. 2015 (CEST)
Listenbaustein
Meines Erachtens ist der Listenbaustein in diesem Artikel nicht sinnvoll, da die aufgeführten Informationen so in diesem spezielle Fall tatsächlich sinnvoller in Listenform, als in Fließtext dargeboten sind. Andere Meinungen? --Louis ♫ Bafrance ☼ Schwätz halt mit m'r, wenn da ebbes saga witt 16:27, 15. Feb. 2016 (CET)
- Sofern die aufgeführten Punkte nicht trivial sind, weil sie womöglich für jede Polizeikontrolle gelten, o.ä., ist deren Auflistung im Artikel wohl sinnvoll. Und sofern die Auflistung sinnvoll ist, ist sie das in einem solchen Fall sicher auch eher als Liste denn im Fließtext, der wohl ein ziemlich unlesbares Monstrum von einem Absatz ergäbe. Entsprechend wäre der Baustein nicht angebracht. Unabhängig davon wäre es natürlich schön, wenn die Auflistung der möglichen gesetzlichen Grundlagen nur einen eher kleinen Anteil des Artikels bilden würde, also wenn der Rest ausgebaut würde (Formen/Vorgehen, Geschichte, Abgrenzung zu anderen Arten der Polizeikontrolle, Verfahren in anderen Ländern (siehe oben), Erfolgsquoten, etc.). --YMS (Diskussion) 16:35, 15. Feb. 2016 (CET)